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IGNORED

26 Wochen - wo führt das hin?


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Erstens, eine bloße Eintragung dauert bei uns "im Süden" bei sehr vielen Waffenbehörden/Landratsämtern eine halbe Stunde, keine Woche.

Zweitens (und schlimmer): Gerade in Berlin gibt es Verwaltungsvorgänge, auch im Waffenrecht, die werden nicht in Wochen, sondern eher Monaten gemessen...

 

Aha.. Erste 2 WBKs mit 2 Voreinträgen auf grün 5 Wochen. Soll woanders schon mal länger dauern.

Deswegen mach ich mir nicht ins Hemd, wenn ich dafür nicht irgendwo wohnen muss, wo sich Fuchs und Hase besteigen.

Wenn das in München und Stuttgart auch in "einer halben Stunde" klappt, dann bin ich vom "Süden" begeistert.

Ansonsten hat's wohl eher mit kleinem Landkreis vs. Großstadt zu tun.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb vaquero357:

 

Deswegen mach ich mir nicht ins Hemd, wenn ich dafür nicht irgendwo wohnen muss, wo sich Fuchs und Hase besteigen.

 

 

So unterschiedlich sind halt die Lebenserfahrungen und -einschätzungen.

Ich wohne süddeutsch-kleinstädtisch, Umgebung ländlich, mit guter Anbindung zur Großstadt. Mir fehlt da... absolut gar nichts an "Urbanem".

 

In Berlin (Neukölln, eher zentral) haben wir Verwandtschaft, und waren da schon ein paarmal... Keinesfalls würde ich von da, wo ich jetzt bin, dort hinziehen.

 

Was nun nicht heißt, dass es im Berliner Randgebiet bzw. im Brandenburger Umland, z.B. im schönen HVL oder BRB, nicht Ecken gibt wo man nett leben kann. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb chapmen:

Und was soll dies ändern?

 

Ich wollte darauf hinaus, daß die SB manchmal Leistungen erbringen sollen, aber die Voraussetzungen dafür aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht oder noch nicht vorliegen.

 

Wir hatten das schon mal bei dem 3. WaffRÄndG 2020 - da tauchte plötzlich und völlig überraschend die verpflichtende Verfassungsschutzabfrage im Gesetz auf, ohne daß auf Ebene der Länder und der Waffenbehörden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden waren.

 

Derzeit scheint - offenbar je nach Bundesland unterschiedlich - ein politischer Druck auf die Waffenbehörden einzuwirken, ohne daß dafür in vollem Umfang gesetzliche Grundlagen bestehen (meine Meinung).

Das kann vom wie im bemühten Beispiel Thüringen vom Innenministerium kommen oder wie in Hanau vom Stadtrat (Stichwort: Rückgabe kleiner Waffenscheine, Waffenbehörde Main-Kinzig-Kreis ).

Katja Triebel hat vor einigen Tagen einen Beitrag auf FB veröffentlicht, da ging es um den Entzug von Erlaubnissen wegen "Deligitimierung des Staates" (Bundesland Berlin), das scheint ein neuer Tatbestand (?) zu sein.

 

Die SB bei den Waffenbehörden sind keine Juristen, sondern haben im Regelfall eine ganz normale Verwaltungsausbildung.

Wir - die wir meist zumindest das technische Verständnis haben - stellen hier in etlichen Diskussionen immer wieder fest, wie komplex und schwierig das Waffenrecht ist.

Oftmals läßt sich eine Frage selbst mit der Schwarmintelligenz des Forums nicht wirklich sicher beantworten.

Irgendwann geschieht das dann durch ein Gerichtsurteil.

 

Ich will hier keine Lanze für die Behörden brechen, aber ich glaube nicht daß es immer an "langsamen SB" liegt.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Elo:

Katja Triebel hat vor einigen Tagen einen Beitrag auf FB veröffentlicht, da ging es um den Entzug von Erlaubnissen wegen "Deligitimierung des Staates", das scheint ein neuer Tatbestand (?) zu sein.

 

Du meinst, wenn die Behörden illegale/ungesetzliche Dinge veranstalten, dann delegitimieren sie den Staat und fortan bekommen Bundeswehr, Polizei und andere Behörden keine Schusswaffen mehr?! Das ist sehr zu begrüssen!

Geschrieben (bearbeitet)

@Elo

Wo die Geschichte "Waffenbesitz" und "AfD" hinläuft sollte klar sein,  ob mit oder ohne Gerichtsentscheid, ob mit oder ohne Gesetzesänderung.

Ebenso klar ist das Endziel im restlichen privaten Waffenbesitz.

Beides eine Zeitfrage, da geb ich dir recht.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

In Berlin (Neukölln, eher zentral) haben wir Verwandtschaft, und waren da schon ein paarmal... Keinesfalls würde ich von da, wo ich jetzt bin, dort hinziehen.

 

 

Okay, da haben wir keine Meinungsverschiedenheit 😉

Ich würde auch keinesfalls von da, wo ich jetzt bin, dort hinziehen!

Geschrieben
On 7/11/2022 at 8:35 PM, steven said:

Hallo

 

hier (Rhein-Kreis-Neuss) dauert der Voreintrag ein halbes Jahr. Das wird jedem mitgeteilt.

Worauf man früher warten konnte, wird jetzt durch Überprüfungen Monatelang hinausgezögert.

Und die Tendenz ist steigend. Ich gehe davon aus, dass die Nachfrage beim Verfassungsschutz stark bremsende Wirkung hat. 

Wird das so weiter in die Länge gezogen, ist bald die Ein-Jahres-Grenze überschritten.

Es ist unglaublich, wie sich der Beamtenstaat verselbstständigt. Die Behörde ist offensichtlich nicht mehr für den Bürger da, sondern der Bürger hat vor der Behörde zu kuschen.

Wie sieht das bei euch aus?

 

Steven

 

 

 

Eigentlich sollten die Überprüfungen eher Tage dauern - zumindest in NRW.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Überprüfung für Erstantrag ca 6 Wochen noch bevor das Bedürfnis da ist, bescheid bekommen das alles soweit OK ist und das ich noch die Bedürfnisbescheinigung vom Verband, Antrag für die KW und ggf auch gleich die Rechnung vom Kauf der Waffe vorlegen muss (kein Stress das ist jetzt 6 Monate gültig, bis dahin sollte das alles erledigt sein) und wurde gefragt ob ich das postalisch oder persönlich machen möchte. Noch warte ich auf die Bescheinigung vom Verband und habe dann die Hoffnung das ich kurzfristig einen persönlichen Termin machen kann und im Anschluss dann gleich meine WBK in der Hand halte und dem Händler übermitteln kann. Mal schauen ob das tatsächlich alles so klappt und ich meine WBK dann wirklich Ende September oder anfang Oktober in der Hand halte...

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb BlackFly:

... und das ich noch die Bedürfnisbescheinigung vom Verband, Antrag für die KW und ggf auch gleich die Rechnung vom Kauf der Waffe vorlegen muss ...

Hört sich gut an, evtl. trägt Dir der Sachbearbeiter neben dem Voreintrag dann auch gleich die gekaufte Waffe ein und Du kannst dann zum Händler, die Waffe abholen und musst nicht noch ein zweites Mal zum Amt. Bin mir allerdings nicht sicher ob das aktuell (Händler meldet ja jetzt die Überlassung der Waffe direkt im NWR) noch vorab geht. Bei mir ging das (noch?) und war echt praktisch und hat (lt. Sachbearbeiter) auch noch Gebühren gespart, da nur ein Vorgang. 😉 

Geschrieben

Moin!

Bei Bearbeitungszeiten über 3 Monaten kann im allgemeinen Verwaltungsrecht 3 Monate nach Antragstellung eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Abweichend Sozialrecht: 6 Monate bei Widerspruch auch hier 3 Monate.

 

Schwierigkeiten bei der Bundeszentralregister-/Verfassungsschutzabfrage bieten keine ausreichende Begründung für eine verlängerte Bearbeitungszeit. Die Behörden haben sich grundsätzlich so zu organisieren, dass sie zeitnah bescheiden können.

https://www.prigge-recht.de/alles-zur-untaetigkeitsklage-mit-checkliste/

 

Gruß,

 

frogger

 

Geschrieben

Würde mich interessieren - ist die Verfassungsschutzabfrage inzwischen wirklich noch ein gängiger Grund für längere Bearbeitungszeiten?

Gibt es hier aktuell noch entsprechend Betroffene?

 

Ich hätte gehofft, daß das mittlerweile vernünftig geregelt ist und auch da automatisierte Abfragen möglich sind.

 

Zur Untätigkeitsklage.

Hat die Waffenbehörde die Abfrage z. B. beim Verfassungsschutz getätigt und wartet nun auf das Ergebnis, ist die Frage, ob man nun die Waffenbehörde tatsächlich wegen "Untätigkeit" belangen kann.

Der Einfluß der Waffenbehörde insbesondere insbesondere auf den V-Schutz dürfte begrenzt sein.

Und Transparenz ist in diesem Bereich sicherlich ein besonderes Thema.

Sicherlich aber kein Freibrief für beliebig lange Verfahrensdauer.

 

Wer nachlesen will: § 75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung):

 

https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html

 

...

Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus...

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb HBM:

Hört sich gut an, evtl. trägt Dir der Sachbearbeiter neben dem Voreintrag dann auch gleich die gekaufte Waffe ein und Du kannst dann zum Händler, die Waffe abholen und musst nicht noch ein zweites Mal zum Amt. Bin mir allerdings nicht sicher ob das aktuell (Händler meldet ja jetzt die Überlassung der Waffe direkt im NWR) noch vorab geht. Bei mir ging das (noch?) und war echt praktisch und hat (lt. Sachbearbeiter) auch noch Gebühren gespart, da nur ein Vorgang. 😉 

So habe ich das verstanden in einem Telefonat. Das ich Bedürfnis, Antrag auf Voreintrag und Rechnung für Eintragung alles auf einmal machen kann. Ich solle aber zuerst mein Händler fragen da einige Händler das nicht wollen und darum auch die notwenidgen Daten nicht vorher rausrücken. Der Händler in Berlin scheint damit kein Problem zu haben, bei einer Frankonia Filliale habe ich aber gehört das dies nicht möglich sei da sonst der Händler ein Waffenrechtsvergehen begehen würde. Halte ich aber ehrlich gesagt auch für etwas "komisch" bzw es müsste halt notfalls richtig getimed werden.

Ich habe keine Ahnung wo der unterschied besteht ob ich mit einem Voreintrag zum Händler gehe, die Waffe hole und an demselben Tag zum Amt gehe und eintragen lasse oder ob ich erst zum Amt gehe und dann eine Stunde später zum Händler. Auch weiss ich nicht ob das Amt als Überlassungsdatum nicht vielleicht auch etwas in der Zukunft einträgt wenn ich sage das ich die Waffe 3 Tage später abhole. Was ich natürlich nicht weiss wie es ist wenn ich zwischen Amt und späterer Abholung beim Händler 5 Tage zeit verstreichen lasse und ob der Händler die Meldung z.B. zurückdatieren kann (wenn ich am Dienstag aufs Amt gehe und am Donnerstag zum Händler und der Händler die Meldung auf Montag oder Dienstag datiert ist ja auch wieder alles OK).

 

Naja, soll mich alles nicht weiter stören, notfalls gehe ich halt 2 mal zum Amt hauptsache ich bekomme endlich mein Spielzeug das mittlerweile seit glaub 6 Wochen mit meinem Namen drauf im Tresor beim Händler liegt (und mittlerweile auch 80€ mehr kosten würde wenn ich es noch nicht gekauft und bezahlt hätte :D )

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