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IGNORED

Paracord-(Messer)Armband


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Geschrieben

Hallo WOler,

 

Ich habe heute ein baugleiches Modell geschenkt bekommen:


https://amzn.eu/d/jb1KMGc

 

Gibt es zuhauf im Internet in D.

Vom BKA finde ich nur etwas ähnliches. In dem Bescheid steht auch dass es sich nur um gezeigtes Modell handelt und keine anderen einschließt.

 

Legal zu tragen in D oder nicht?

 

Beste Grüße

Die Krähe

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb BergKrähe:

In dem Bescheid steht auch dass es sich nur um gezeigtes Modell handelt und keine anderen einschließt.

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/190718FbZ466_Armbandmesser.html;jsessionid=B8CE3A0C6C77D563A954230046435854.live601?nn=119010

 

Wie und mit welcher Wahrscheinlichkeit wird wohl die Beurteilung des BKAs ausfallen?

Ein "typisches Gebrauchsmesser" ist auch dieses Ding nicht, auch wenn der Hersteller auf seiner Webseite nur von "Survival und Outdoor" spricht und kein "Tactical" verwendet. Technisch ist das Messer mit dem aus dem FB ziemlich vergleichbar, verkleidet als Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist es genauso.

 

vor 7 Minuten schrieb BergKrähe:

Legal zu tragen in D oder nicht?

 

Ich würde es lassen, wenn ich Schusswaffen besitze und ein sauberes Führungszeugnis von Relevanz ist.

Ich würde es nichtmal besitzen wollen.

Bearbeitet von Kreppel
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Geschrieben

Üüüüüüberlebt… ooooooder: Sterbt!

 

Was würde der beste Outdoor-Überlebel-Experte von Welt sonst dazu sagen können?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kreppel:

Ich würde es [Anm.: das Führen] lassen, wenn ich Schusswaffen besitze und ein sauberes Führungszeugnis von Relevanz ist.

Ich würde es nichtmal besitzen wollen.

Rethorische Frage an dich: Hast du das Geschenk angenommen?

 

Bevor man es wegschmeißt, würde ich zumindest das Paracord abwickeln - das ist ganz praktische Schnur. Danach wär die Frage, wie die verbleibenden Messerteile zu bewerten wären.

 

Früher las ich mal in einem Messerforum die Auslegung des WaffG im Hinblick auf Balisongs, dass ja der Besitz deren auseinander gebauten Einzelteile legal wäre, weil ja nur bei Schusswaffen die wesentlichen Teile der kompletten Waffe gleichgestellt seien. Nachdem ich dafür zu jung bin (und meine Eltern vor 2001 sowas eh nie erlaubt hätten) und ich damit nie Balis hatte, hat es mich nicht so sehr betroffen und hab ich keine abschließende Meinung zu dieser Interpretation. Zum Erhalt der Zuverlässigkeit würde ich vermutlich die Überreste eines solchen Messers je nach Qualität und von wem das Geschenk kam, komplett wegwerfen oder zumindest die Aufhängungen für's Paracord soweit entfernen, dass es eindeutig nicht mehr zur in einem Alltagsgegenstand versteckten Verwendung als Messers irgendwie geeignet wäre - nicht dass ich wegen solchem Firlefanz noch meine Zuverlässigkeit verliere. 

 


Kuriositäten dabei:

 

1. Sollte es sich hier in einem Gerichtsfall um einen verbotenen Gegenstand handeln, wurden verbotene Hieb- und Stichwaffen in der Vergangenheit (wenn ich mal von Strafmaßen las) mit niedrigen vierstelligen Eurobeträgen bestraft. Ein großes, nicht angemeldetes Magazin ist heute nun ebenso ein verbotener Gegenstand - hier soll der Besitz aber (zumindest in manchen Bundesländern) straffrei bleiben...

 

2. ein feststehendes Outdoormesser mit 11,9cm Klingenlänge darf jeder führen (außer in Waffenverbotszonen) und IWB mit einer flachen Kydexscheide sind die sehr einfach verdeckt zu führen. So ein Gebrauchsmesser ließe sich viel einfacher als all die verbotenen Spring-, Fall-, Butterflymesser und das Paracordarmbandmesser als Waffe missbrauchen. Wofür dann solche Verbote?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb s_f:

So ein Gebrauchsmesser ließe sich viel einfacher als all die verbotenen Spring-, Fall-, Butterflymesser und das Paracordarmbandmesser als Waffe missbrauchen. Wofür dann solche Verbote?

 

Da ging es wohl, wie bei manchen Schusswaffenverboten, um den bösen Anschein. Eigentlich sind das ja alles Arbeitsmesser, die man als Kampfmesser eher nicht nehmen möchte, die aber sehr praktisch für alles vom Paketöffnen bis zu Fischerei oder gar Störungsbehebung bei Feuerwaffen sind. Für einen Kampf auf Leben und Tod nimmt der intelligente Mensch ein Messer mit feststehender Klinge, bei dem er sich nicht auf einen wackeligen Mechanismus verlassen muss. Es haben wohl allerlei Teenager ganz cool mit ihren Schmetterlingsmessern oder Springsmesser gespielt, und dann musste das aus der Öffentlichkeit weg. Selbstverständlich ohne Maß und Ziel, denn eigentlich hätte es ja für diese Zielsetzung ein Verbot des bedrohenden Vorzeigens getan. Ist auch nicht besser erklärbar als warum ein 9mm-Karabiner nicht nach systemnotwendig völlig willkürlichen und absurden* Kriterien wie eine böse Kriegswaffe aussehen darf, ein Karabiner in .223 und einer für Airsoft aber schon.

 

* Systemnotwendig ist die Absurdität, weil die Öffentlichkeit, um deren Eindruck es ja gehen soll, gar keine Unterscheidungskriterien hat. Wer sich auskennt würde z.B. bei wesentlich vergrößerten Bedienelementen und einer fiesen Bremse eine offensichtliche Sportwaffe sehen, aber bei einem kriminellen Missbrauch wird das Opfer das nicht bemerken. Umgekehrt wäre eine offensichtliche Kennzeichnung, dass es keine Militärwaffe ist, einmal Cerakote in Schweinchenrosa über alles, aber das hat der Gesetzgeber wohl auch nicht gemeint. Damit bleibt dann eigentlich den bedauernswerten BKA-Mitarbeitern nur, mehr oder weniger zufällig irgendwelche Teile, die mit Kriegswaffe oder nicht rein nichts zu tun haben, als böse aussehend einzustufen.

Geschrieben

Es ist ein Messer welches in einem Gebrauchsgegenstand verborgen ist und damit nach aktueller Lage ein verbotener Gegenstand, außer eventuellen Ärger bringt Dir das Teil keinen wirklichen Nutzen.

 

Von daher überleg was Du damit machen kannst, im besten aller Länder kannst Du damit leider nicht wirklich viel anfangen.

Geschrieben

Ähnelt den früher mal beliebten Gürtelschnallen-Messern.

Die haben richtig Ärger gegeben, á la Stockdegen.

Schmeiß weg, das Ding. Nutzt für nix und gibt potentiell übermäßig großen Stunk.

 

Geschrieben

Alles klar und besten Dank.

Ich sehe es genauso und das Band ist schon auseinander. Paracord liegt bei meinen anderen Schnüren und die Klinge extra. Die gibt ja nicht mehr vor irgend etwas zu sein was sie nicht ist :gaga: 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Suerlaenner:

ein Messer welches in einem Gebrauchsgegenstand verborgen ist

Auch so eine tolle Formulierung...

Ist meine Hose in deren Tasche ich ein Taschenmesser stecke kein Gebrauchsgegenstand?

Geschrieben (bearbeitet)

Also ganz ehrlich...

 

Wenn so ein popliges Armband mit Miniklinge verboten ist, warum gibts dann sowas hier in einem "Polizeishop"?

http://police-shop.com/shop/de/Messer/nicht-VERBOTENE-GEGENSTAeNDE/Kuli-C-W

 

Da steht "Ausdrücklich erlaubt.

Gibt dann dazu wohl auch eine Entscheidung.

 

Wo ist der Unterschied?

 

Gebrauchsgegenstand: Check

Verborgene Klinge: Check

 

Also wieso?

 

 

Edit:

Ich se3h grad, da gibts auch ein Gürtelschnallenmesser, das laut  vorheriger Beiträge hier  Ärger verursachte.

Welchen Ärger?

 

Da steht, daß es eine Entscheidung gibt, daß das Ding in Deutschland frei zu führen ist.

http://police-shop.com/shop/de/Messer/GuertelschnallenMesser

 

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben (bearbeitet)
Am 14.7.2022 um 10:21 schrieb Steinpilz:

Wo ist der Unterschied?

 

Ich glaube, bei solchen Sachen geht es gerade um die Unbestimmtheit. Kann schon sein, dass ein Cop das OK findet oder dass ein Richter das als erlaubt einstuft. Kann auch anders sein. 

 

Die verbotenen Features sind ja keine, die irgendwie mit der Gefährlichkeit als Waffe zusammenhängen. Bei einem Messer gibt's da wohl nichts fieseres als eine gute, feste Klinge mit einem ergonomischen Griff, der geeignet gegen Abrutschen schützt. Balisongs, Fallmesser, Springmesser, usw. waren nie ernsthaft als Waffen gedacht, sind dafür aus der Sicht von risikoscheuen Leuten, die Versagen der Ausrüstung nicht mögen, wenig geeignet (zugegeben--Kriminelle denken anders, aber denen helfen diese Features auch nicht). Ein 9mm Karabiner, der irgendwelche völlig willkürlichen Features hat, die ihn wie eine Kriegswaffe aussehen lassen sollen, ist nicht zur Begehung von Straftaten geeigneter, als eine ohne diese Features. Ein Pfefferspray, auf dem draufsteht, es sei zur Tierabwehr, ist nicht gefährlicher als eines mit identischer Zusammensetzung, auf der draufsteht, es sei zum Schutz vor Vergewaltigern. Ein Wera 900 Schraubenzieher mit laut Hersteller als Meisel geeigneter durchgehender Klinge und ergonomischem Schaft ist eine ziemlich fiese Waffe für Werkzeugliebhaber mit Geld, wird aber nicht als solche reguliert, während man sich bei einer Plastikkügelchen-Spielzeugpistole in die Hosen macht.

 

Die Schikane und der allgemeine Versuch, den Besitz von Waffen unbequem und rechtlich unsicher zu machen, vielleicht noch irgendwelche milieutypischen Gestalten hopsnehmen zu können, ohne ihnen eine andere Straftat nachweisen zu können, sind die leitenden Gedanken des Waffenrechts. Was willst Du da schon erwarten?

Bearbeitet von Proud NRA Member

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