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Waffe zur Reperatur einschicken - was ist zu beachten?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich muss meine LW wegen eines Defektes einschicken. Der Händler möchte diese per DHL abholen lassen, Buchung über Geschäftsportal, Zustellung nur an entsprechenden Empfänger.

Waffenrechtlich so okay?

Die Waffe befindet sich dann nicht mehr bei mir, reicht da eine Quittung des Händlers über die Übernahme? Oder was brauche ich da um "sauber" zu sein im Fall der Kontrolle (man weiß ja nie)

Danke!

Geschrieben
  Am 7.6.2022 um 13:42 schrieb Slickride:

Hallo zusammen,

 

ich muss meine LW wegen eines Defektes einschicken. Der Händler möchte diese per DHL abholen lassen, Buchung über Geschäftsportal, Zustellung nur an entsprechenden Empfänger.

Waffenrechtlich so okay?

Die Waffe befindet sich dann nicht mehr bei mir, reicht da eine Quittung des Händlers über die Übernahme? Oder was brauche ich da um "sauber" zu sein im Fall der Kontrolle (man weiß ja nie)

Danke!

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Du hast dann doch wohl entsprechenden E-Mailverkehr als Beleg und wirst eine Bestätigung über die  Abholung bekommen?

Geschrieben (bearbeitet)

Der Händler sollte Deinerseits folgende Infos bekommen:

  • Deine Personen-ID aus dem NWR,
  • die NWR-Erlaubnis-ID der WBK, in der die Reparaturwaffe eingetragen ist und
  • die NWR-Waffen-ID der Reparaturwaffe.
Bearbeitet von Elo
Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 05:16 schrieb geissi:

Mein Sachbearbeiter freut sich immer, wenn ich ihm mitteile, ab wann eine Waffen bei der Reparatur ist und wann ich sie wieder zurück habe.

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🤣

Wahnsinn.

Wann du wie lange in Urlaub gehst teilst du ihm sicherlich auch min. drei Wochen vorher mit oder? Die Waffen sind ja dann alleine. Einfach, damit er Bescheid weiß.

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 05:23 schrieb geissi:

ich ein sehr gutes Verhältnis mit meinem SB,

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Das ist doch auch ok so! Aber warum im vorauseilenden Gehorsam „MELDEN“, macht überhaupt keinen Sinn und ist nicht nötig. Wenn der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte und du hast in Abwesenheit einer deiner Waffen eine Kontrolle, dann fehlt halt eine, weil die beim Büchsenmacher/Händler ist-na und. 
Das kannst du ja belegen!

 

Dragu

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 7.6.2022 um 13:42 schrieb Slickride:

Waffenrechtlich so okay?

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Ja. Wichtig ist eine Empfangsquittung des abholenden Kuriers. "E-Mail-Verkehr" wäre dann zwar ergänzend hilfreich, aber nicht notwendig. Wenn ich eine Waffe per DHL verschicke, habe ich im Zweifel ja auch nur den Versandbeleg, da steht noch nicht mal drauf, was drin ist.

 

  Am 8.6.2022 um 06:38 schrieb Slickride:

[...] heißt für mich in der Praxis?

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Das war einfach nur am Thema vorbei kluggeschissen. Wenn der Büchsenmacher ein wesentliches Teil autauscht, muss dessen Teilenummer im NWR hinterlegt werden. Dafür gibt es dann einen neuen Waffenbrief und die legst du der Behörde vor, damit die den Eintrag vornehmen kann. Fertig. Wobei man, wenn schon altklug sein wollend, korrekt zitieren sollte - §37a ist hier einschlägig, der zitierte Passus ist nur die Ausnahme (von der Ausnahme). :drinks:

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 09:30 schrieb Sgt.Tackleberry:

 

 

 

Das war einfach nur am Thema vorbei kluggeschissen. Wenn der Büchsenmacher ein wesentliches Teil autauscht, muss dessen Teilenummer im NWR hinterlegt werden. Dafür gibt es dann einen neuen Waffenbrief und die legst du der Behörde vor, damit die den Eintrag vornehmen kann.

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Naja, das sollte dann der Kollege schon im NWR melden, muss ja auch das "alte" Teil ausbuchen....

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 09:30 schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Das war einfach nur am Thema vorbei kluggeschissen. :drinks:

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Und kannst du Schlauberger mir verraten, warum das für den Threadersteller, der fragt, was bei einer Überlassung zur Reparatur zu beachten ist, nicht von eventuellem Belang sein sollte?

Und richtig zitieren bzw. auf den richtigen Paragraphen kann ich schon verweisen.

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