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Waffe zur Reperatur einschicken - was ist zu beachten?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich muss meine LW wegen eines Defektes einschicken. Der Händler möchte diese per DHL abholen lassen, Buchung über Geschäftsportal, Zustellung nur an entsprechenden Empfänger.

Waffenrechtlich so okay?

Die Waffe befindet sich dann nicht mehr bei mir, reicht da eine Quittung des Händlers über die Übernahme? Oder was brauche ich da um "sauber" zu sein im Fall der Kontrolle (man weiß ja nie)

Danke!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Slickride:

Hallo zusammen,

 

ich muss meine LW wegen eines Defektes einschicken. Der Händler möchte diese per DHL abholen lassen, Buchung über Geschäftsportal, Zustellung nur an entsprechenden Empfänger.

Waffenrechtlich so okay?

Die Waffe befindet sich dann nicht mehr bei mir, reicht da eine Quittung des Händlers über die Übernahme? Oder was brauche ich da um "sauber" zu sein im Fall der Kontrolle (man weiß ja nie)

Danke!

Du hast dann doch wohl entsprechenden E-Mailverkehr als Beleg und wirst eine Bestätigung über die  Abholung bekommen?

Geschrieben (bearbeitet)

Der Händler sollte Deinerseits folgende Infos bekommen:

  • Deine Personen-ID aus dem NWR,
  • die NWR-Erlaubnis-ID der WBK, in der die Reparaturwaffe eingetragen ist und
  • die NWR-Waffen-ID der Reparaturwaffe.
Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Dragunov111:

Dein Engagement in Ehren....

 

Aber so weit kommt’s noch!!!!!!!

War mir klar, dass so eine Antwort kommt. Dafür habe ich ein sehr gutes Verhältnis mit meinem SB, was heutzutage sehr viel wert ist. Kann jeder machen, wie er will.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb geissi:

Mein Sachbearbeiter freut sich immer, wenn ich ihm mitteile, ab wann eine Waffen bei der Reparatur ist und wann ich sie wieder zurück habe.

🤣

Wahnsinn.

Wann du wie lange in Urlaub gehst teilst du ihm sicherlich auch min. drei Wochen vorher mit oder? Die Waffen sind ja dann alleine. Einfach, damit er Bescheid weiß.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Raiden:

Sofern ein wesentliches Teil im Zuge der Instandsetzung getauscht wird, ist der Wiedererwerb anzeigepflichtig, siehe Paragraph 37e (4) Nr.1.


Auch nach 5 mal lesen erschließt mir sich der Text nicht - heißt für mich in der Praxis? Danke!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb geissi:

ich ein sehr gutes Verhältnis mit meinem SB,

Das ist doch auch ok so! Aber warum im vorauseilenden Gehorsam „MELDEN“, macht überhaupt keinen Sinn und ist nicht nötig. Wenn der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte und du hast in Abwesenheit einer deiner Waffen eine Kontrolle, dann fehlt halt eine, weil die beim Büchsenmacher/Händler ist-na und. 
Das kannst du ja belegen!

 

Dragu

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Slickride:

Waffenrechtlich so okay?

Ja. Wichtig ist eine Empfangsquittung des abholenden Kuriers. "E-Mail-Verkehr" wäre dann zwar ergänzend hilfreich, aber nicht notwendig. Wenn ich eine Waffe per DHL verschicke, habe ich im Zweifel ja auch nur den Versandbeleg, da steht noch nicht mal drauf, was drin ist.

 

vor 2 Stunden schrieb Slickride:

[...] heißt für mich in der Praxis?

 

Das war einfach nur am Thema vorbei kluggeschissen. Wenn der Büchsenmacher ein wesentliches Teil autauscht, muss dessen Teilenummer im NWR hinterlegt werden. Dafür gibt es dann einen neuen Waffenbrief und die legst du der Behörde vor, damit die den Eintrag vornehmen kann. Fertig. Wobei man, wenn schon altklug sein wollend, korrekt zitieren sollte - §37a ist hier einschlägig, der zitierte Passus ist nur die Ausnahme (von der Ausnahme). :drinks:

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

 

 

 

Das war einfach nur am Thema vorbei kluggeschissen. Wenn der Büchsenmacher ein wesentliches Teil autauscht, muss dessen Teilenummer im NWR hinterlegt werden. Dafür gibt es dann einen neuen Waffenbrief und die legst du der Behörde vor, damit die den Eintrag vornehmen kann.

 

 

Naja, das sollte dann der Kollege schon im NWR melden, muss ja auch das "alte" Teil ausbuchen....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Das war einfach nur am Thema vorbei kluggeschissen. :drinks:

 

Und kannst du Schlauberger mir verraten, warum das für den Threadersteller, der fragt, was bei einer Überlassung zur Reparatur zu beachten ist, nicht von eventuellem Belang sein sollte?

Und richtig zitieren bzw. auf den richtigen Paragraphen kann ich schon verweisen.

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