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IGNORED

Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?


pasiwd

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Servus zusammen nur ne reine Wissensfrage:

 

Ich habe nun meine 2te Waffe gekauft. Und darf ein "halbes" Jahr keine andere mehr kaufen.

 

Wenn ich jetzt aber wieder eine innerhalb dieses halen Jahres Verkaufe, darf ich dann auch wieder eine dazukaufen ?

 

Danke & Gruß

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vor 12 Minuten schrieb pasiwd:

 

 

Ich habe nun meine 2te Waffe gekauft. Und darf ein "halbes" Jahr keine andere mehr kaufen.

moin, 

stimmt so nicht !

sinngemäss heisst es, dass  ( von sportschützen ) innerhalb von 6 monaten in der regel nicht mehr als zwei waffen erworben werden dürfen.

bedeutet: 

sobald das kaufdatum der ersten waffe länger als 6 monate "rum ist" darfst du eine weitere sportwaffe erwerben.

 

wenn allerdings 1. und 2. zusammen erworben wurden, heisst es warten.......

 

see you on stage !

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Handgunner:

moin, 

stimmt so nicht !

sinngemäss heisst es, dass  ( von sportschützen ) innerhalb von 6 monaten in der regel nicht mehr als zwei waffen erworben werden dürfen.

bedeutet: 

sobald das kaufdatum der ersten waffe länger als 6 monate "rum ist" darfst du eine weitere sportwaffe erwerben.

 

wenn allerdings 1. und 2. zusammen erworben wurden, heisst es warten.......

 

see you on stage !

 

 

Hallo,

genau so ist es, die Frist 6 Monate beginnt nach dem 1. Waffenerwerb zu laufen, bei dem 2. Waffenerwerb beginnt diese dann ab diesem Erwerbsdatum zu laufen.

Übrigens nur so am Rande, wenn die WBK voll ist und kein Platz mehr für Eintragungen aufweist nur eine Folge-WBK beantragen, keinesfalls eine Neubeantragung machen, dieses hat das Landratsamt Heidenheim nachweislich gemacht.

Gruß Colt S.

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vor 1 Stunde schrieb Colt S.:

Übrigens nur so am Rande, wenn die WBK voll ist und kein Platz mehr für Eintragungen aufweist nur eine Folge-WBK beantragen, keinesfalls eine Neubeantragung machen, dieses hat das Landratsamt Heidenheim nachweislich gemacht.

 

  Was machts real als Unterschied? Viele lassen EXTRA jedesmal ne neue WBK ausstellen....

 

Oder gings nur wieder darum irgendwo das " böse, böse LRA HDH" zu erwähnen? Deine Probleme und dein "Kampf" in allen Ehren, aber muss mun nun jedes Thema damit zuspammen ?

 

Hab die Tage mal mit paar Kunden gesprochen, komischerweise hat KEINER davon ein Problem mit dem LRA.......

Bearbeitet von CZM52
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vor 49 Minuten schrieb Colt S.:

Übrigens nur so am Rande, wenn die WBK voll ist und kein Platz mehr für Eintragungen aufweist nur eine Folge-WBK beantragen, keinesfalls eine Neubeantragung machen, dieses hat das Landratsamt Heidenheim nachweislich gemacht.

 

vor 11 Minuten schrieb CZM52:

Was machts real als Unterschied? Viele lassen EXTRA jedesmal ne neue WBK ausstellen....

Das hat meine Behörde 2011 auch mal versucht. Meine gelbe war voll und ich hatte damit eine Waffe erworben und begehrte Eintragung. Meine S ´bine wollte damals von mir einen kompletten neuen Antrag für eine gelbe WBK haben, incl Bedürfnisbescheinigung und den vollen Preis für eine neue WBK. Im Nachbarkreis war das damals alles kein Problem, die stellten einfach eine neue WBK aus und verlangten 12,78 Euro dafür. ich sollte was um die 65 Euro bezahlen plus die Gebühren des neuen Bedürfnisantrages. Hab ich so nicht akzeptieren wollen. Das dauerte aber dann Monate und eine Dienst- und eine Fachaufsichtsbeschwerde lang bis das geklärt war. Ich habe heute noch ein Schreiben meines Dienststellenleiters der Waffenbehörde hier liegen, wo er mir zu diesem Fall schrieb, das der Kreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Innenministerium ( hier Fachaufsichtsbehörde ) . Seit der Zeit ist das im Saarland aber nun geregelt und es werden überall Folgedokumente ausgestellt. Die sicht meiner Waffenbehörde teilten damals noch 2 andere hier im Bundesland. Aber durch den " Meinungsaustausch " mit dem IM war das erledigt, da deren Meinung dann gegen die des IM getauscht wurde........................

 

Was ich seit der Zeit auch weiß ist, das es hier eine Behördenübergreifende sogenannte " AG Waffenrecht " gibt, wo sich die SB der Waffenbehörden im Saarland regelmässig " austauschen " . Wenn bei einer Behörde was " funktioniert " und die das da Vortragen ist das Ruck Zuck auch in den anderen Kreisen Usus.........Also immer auf das "Recht bestehen" auch wenns mal wehtut. Allerdings unter wahrung des Umgangstones und des Gesetzes .Das ich bei meiner Behörde nichts mehr geschenkt bekomme ist mir auch klar. Aber der Leiter meiner Waffenbehörde arbeitet jetzt woanders. Der hat jetzt hunderte Leute " unter sich " .....als " Chef " eines örtlichen Friedhofs...............

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vor 11 Minuten schrieb PetMan:

Was ich seit der Zeit auch weiß ist, das es hier eine Behördenübergreifende sogenannte " AG Waffenrecht " gibt, wo sich die SB der Waffenbehörden im Saarland regelmässig " austauschen " . Wenn bei einer Behörde was " funktioniert " und die das da Vortragen ist das Ruck Zuck auch in den anderen Kreisen Usus.........Also immer auf das "Recht bestehen" auch wenns mal wehtut. Allerdings unter wahrung des Umgangstones und des Gesetzes .Das ich bei meiner Behörde nichts mehr geschenkt bekomme ist mir auch klar. Aber der Leiter meiner Waffenbehörde arbeitet jetzt woanders. Der hat jetzt hunderte Leute " unter sich " .....als " Chef " eines örtlichen Friedhofs...............

Hallo,

das kenne ich von dem Landratsamt Heidenheim, da hat sich der Sachbearbeiter nicht nur kreisübergreifend als großer "Ratgeber" hervorgetan sondern auch noch länderübergreifend seine "Weissheiten" versucht zu verbreiten.

Na ja, das kann er versuchen die Toten mit seine Weißheiten zu beeinflussen, da kann er ja in der "AG Friedhof" .......

Aber du hast mich auf einen guten Gedanken gebracht, ich werde versuchen den Bereichsleiter "Un-Sicherheit und Un-Ordnung" in die Friedhofsverwaltung abschieben zu lassen, da kann er sicherlich weniger Schaden anrichten als in seiner momentanen Position.

P. S. hoffentlich liest er mit ober hat einen guten Zuträger der für ihn das erledigt.

Gruß Colt S.

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vor einer Stunde schrieb CZM52:

Was machts real als Unterschied? Viele lassen EXTRA jedesmal ne neue WBK ausstellen....

 

Oder gings nur wieder darum irgendwo das " böse, böse LRA HDH" zu erwähnen? Deine Probleme und dein "Kampf" in allenm Ehren, aber muss mun nun jedes Thema damit zuspammen ?

 

Hab die Tage mal mit paar Kunden gesprochen, komischerweise hat KEINER davon ein Problem mit dem LRA.......

Sorry,

das du mir immer etwas "Böses" unterstellen willst?

Es ist mir in meiner Anfangszeit so geschehen, damals wusste ich noch nicht viel von dieser Materie und war auch der Meinung es ist besser Ärger zu vermeiden.

Außerdem wieso soll ich was sich ereignet hat nicht wiedergeben, stellt dieses ein Vergehen dar?

Wenn du mit ein paar Kunden gesprochen hast und von diesen KEINER ein Problem mit dem Landratsamt Heidenheim hat ist das so eine Sache, viele schweigen lieber, bestehen nicht auf ihrem Recht was sie haben unter dem Motto bloß nicht auffallen.

Schau dir doch mal den Widerruf vom 04.01.2011 an, du wirst doch nicht glauben das die "Windrichtung" bei der Behörde eine andere ist wenn jemand sein Recht einfordert.

Das "Duckmäusertum" ist vorhanden und wird es auch bleiben, also sind solche Aussagen das KEINER ein Problem hat mit dem Landratsamt mit Vorsicht zu geniesen.

Zu dem was den Unterschied macht folgendes, die Ausstellung einer Sportschützen-WBK (sprich Neuantrag) hat im Gegensatz zur Folge-WBK das eine neue Bedürfnisbescheinigung erfolgen muss und außerdem erhöhte Kosten beinhaltet. Der Sachbearbeiter des Landratsamt Heidenheim hatte immer das Faible Bedürfnisbescheinigungen zu hinter fragen bei den Ausstellern von diesen, was er dabei für Einschüchterungsmaßnamen angewendet hat werde ich unter Umständen noch im Rahmen der Akteneinsicht feststellen können.

Außerdem noch meinerseits angemerkt, hast du diese gefragt ob diese nicht im Zuständigkeitsbereich von der Stadt Heidenheim oder der Stadt Giengen fallen, diese zwei Stadte haben eigenständige Waffenrechtsbehörden und sind mit dem Landratsamt Heidenheim in keinster Weise zu vergleichen.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 6 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Oh Mann ...

Was oh Mann...?

Bischen mehr wie nur dürftig was du hier postest.

Sorry, wenn dir ein Beitrag von mir nicht gefällt braust du ihn nicht zu lesen oder sehe ich das falsch?

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 22 Minuten schrieb Colt S.:

..................

Außerdem wieso soll ich was sich ereignet hat nicht wiedergeben, stellt dieses ein Vergehen dar?..........................

.....................................

Außerdem noch meinerseits angemerkt, hast du diese gefragt ob diese nicht im Zuständigkeitsbereich von der Stadt Heidenheim oder der Stadt Giengen fallen, diese zwei Stadte haben eigenständige Waffenrechtsbehörden und sind mit dem Landratsamt Heidenheim in keinster Weise zu vergleichen......................................

 

Aber nicht in jedem scheiss Thread!

 

Ja, Kunden sind alle beim LRA, mir ist schon bewusst das es da unterschiedliche Zuständigkeiten gibt ...

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vor 1 Minute schrieb CZM52:

Aber nicht in jedem scheiss Thread!

 

Ja, Kunden sind alle beim LRA, mir ist schon bewusst das es da unterschiedliche Zuständigkeiten gibt ...

Na, na, es gibt hier in diesem Forum keinen "scheiss" Thread oder täusche ich mich hier so schwer?

Gruß Colt S.

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Um das Thema wieder aufzugreifen , als meine erste Gelbe voll war brauchte ich einen Neuantrag, und musste ein Bedürfniss vorweisen.

Da ich mir einen Vorderladerrevolver kaufen wollte hatte ich da ein paar Probleme und viele Lacher auf meiner Seite....

Das meiste geht in einem guten Gespräch zu regeln.

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Jede Behörde macht das ein wenig anders.

 

Eine überlassene Waffe macht aber den letzten Erwerb nicht rückgängig. Sogar wenn eine gerade erworbene Waffe wegen Defekt oder Nichtgefallen direkt zurück geht, wenn der Erwerb einmal angezeigt wurde, ist er verbraucht. Viele Behörden fordern da sogar eine neue Bedürfnisbescheinigung.

 

Was die Fristen angeht: meines Wissens ist es in ganz BW gleich geregelt, nämlich dass der Erwerb der ersten Waffe eine Frist von sechs Monaten in Gang setzt, und innerhalb dieser Frist darf dann maximal eine weitere Waffe erworben werden. Nach Ablauf der Frist dürfen dann wieder zwei Waffen erworben werden. Wenn Du also die zweite Waffe fünf Monate und dreißig Tage nach der ersten erwirbst, kannst Du gleich am nächsten Tag wieder zwei Waffen erwerben, weil für die zweite Waffe keine gesonderte Frist läuft.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 39 Minuten schrieb Kreppel:

Du bist grade dabei, gefühlt jeden zweiten Thread zu einem zu machen.

 

Insofern ja, Du täuschst Dich.

 

 

Ist schon ....., also was soll das Ganze, will man mir hier das Wort nehmen?

Was ist dabei wenn ich "Ross und Reiter" benenne!

Anscheinend soll das nicht der Fall sein.

Sorry, ich bin hier nicht anstößig geworden mit dem was ich hier äußere sonst hätte mir einer der zuständigen Moderatoren sicherlich ein Verwarnung ausgesprochen, dieses ist bis dato nicht geschehen.

Wenn nun der Eine oder Andere der Meinung ist das er mir den Mund verbieten kann hat er sich in den eigenen Finger geschnitten, wir haben in diesem Forum immer noch die Meinungsfreiheit!

in diesem Sinne......

Gruß Colt S.

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vor 44 Minuten schrieb Don Flens:

Um das Thema wieder aufzugreifen , als meine erste Gelbe voll war brauchte ich einen Neuantrag, und musste ein Bedürfniss vorweisen.

und genau das ist vom gesetz nicht gedeckt. Die Erlaubnis wird " unbefristet " erstellt , also weder in ihrer Gültigkeitsdauer und früher auch nicht in der Menge . Aber selbst für die jetzt gültigen 10 Waffen auf gelb braucht es 2 WBK, weil da einfach nur 8 draufgehen. Und dann wenn eine voll ist einen Neuantrag zu verlangen ist nicht vom Gesetz gedeckt. Das zauberwort im § 14 lautet da " unbefristet "

vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Was die Fristen angeht: meines Wissens ist es in ganz BW gleich geregelt, nämlich dass der Erwerb der ersten Waffe eine Frist von sechs Monaten in ganz setzt, und innerhalb dieser Frist darf dann maximal eine weitere Waffe erworben werden. Nach Ablauf der Frist dürfen dann wieder zwei Waffen erworben werden.

Das ist eine sehr kreative Auslegung, die dazu führen kann das man in 6 Monaten und einem Tag 4 Waffen kaufen kann. Kann auf der einen Seite ein Vorteil sein, auf der anderen aber auch ein nachteil. Und im Gesetz lese ich das auch nocht so heraus.

vor 8 Minuten schrieb Fyodor:

Eine abgegebene Waffe macht aber den letzten Erwerb nicht rückgängig.

Da bin ich ganz bei dir. Wobei auch da im Gesetz steht " in der Regel ", also da hat ein SB einen gewissen Handlungsspielraum. Ob er den nutzt mag auch von seinem gegenüber abhängen. ich denke Colt S. bräuchte sowas seinen SB nicht mal zu fragen............

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vor 1 Stunde schrieb Colt S.:

sondern auch noch länderübergreifend seine "Weissheiten" versucht zu verbreiten.

Das Kann auch passieren wenn sich die Vertreter der Länder zum Thema Waffenrecht treffen. Und das tun die Regelmässig. Wenn da einer ein , aus seiner Sicht , Problem anspricht und jemand aus einem anderen Bundesland anmerkt das das bei ihnen so und so gehandhabt wird ist sowas auch schnell mal in der ganzen Republik auf einmal so. Und die Gerichte sprechen dann von " gelebter Rechtspraxis " oder so ähnlich und ruckzug gibts auch Urteile die das Gutheißen. Geht soweit das der Gesetzgeber dadurch wieder reagieren muss, siehe HA für Jäger und das Bedürfnis dafür................................

Bearbeitet von PetMan
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vor 30 Minuten schrieb PetMan:

Kann auf der einen Seite ein Vorteil sein, auf der anderen aber auch ein nachteil. Und im Gesetz lese ich das auch nocht so heraus.

Was soll denn der Nachteil sein? Mit fällt keiner ein.

 

Ja, zuerst fand ich das auch eine seltsame Auslegung. Da es aber für mich auch weniger Rechnerei ist, habe ich mich schnell daran gewöhnt.

 

Ich würde die Vorschrift im Gesetz auch so umsetzen, dass in KEINEM sechsmonatigen Zeitraum mehr als zwei Waffen erworben werden dürfen. In einer der nachfolgenden Verordnungen steht dann aber, dass der erste Erwerb die Frist erstmals in Gang setzt (exakter Wortlaut kann abweichen). Meine Behörde hat mir das so erklärt, dass der erste dieser zwei möglichen Erwerbe die Frist in Gang setzt, und der zweite eben nicht. Und erstmals bedeutet, dass es keine durchgängige Halbjahreseinteilung ist, sondern bei jedem "ersten" Erwerb neu gestartet wird, weil "erstmals gestartet" eben impliziert dass es mehrfach geht.

 

Ich finde, sowas hab auch nur ein Bürokrat einfallen lassen, aber es folgt einer inneren Logik die ich verstehe.

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vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

das du mir immer etwas "Böses" unterstellen willst?

 

Dein Ausstreuen Deines persönlichen Kleinkriegs mit dem LRA quer über das ganze Forum geht einfach vielen langsam auf den Senkel.

 

Ist das so schwer zu verstehen?

 

Belaß es halt bitte bei einem Thread, dann kann den einfach ignorieren, wer es nicht mehr hören kann. Und wer sich für das Thema interessiert oder was beizutragen hat, findet alles zusammen anstatt kreuz und quer durch alle Threads, ob die was damit zu tun haben oder nicht.

 

Ist das so schwer zu verstehen?

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Sorry,

wer es nicht lesen will kann es auch lassen.

Ist das so schwer zu verstehen?

Außerdem brauchen manche in diesem Forum mir auch keine Fragenstellen wenn ihnen meine Antworten dann sowie so nicht in den Kram passen.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Ist schon ....., also was soll das Ganze, will man mir hier das Wort nehmen?

Was ist dabei wenn ich "Ross und Reiter" benenne!

Anscheinend soll das nicht der Fall sein.

Sorry, ich bin hier nicht anstößig geworden mit dem was ich hier äußere sonst hätte mir einer der zuständigen Moderatoren sicherlich ein Verwarnung ausgesprochen, dieses ist bis dato nicht geschehen.

Wenn nun der Eine oder Andere der Meinung ist das er mir den Mund verbieten kann hat er sich in den eigenen Finger geschnitten, wir haben in diesem Forum immer noch die Meinungsfreiheit!

in diesem Sinne......

Gruß Colt S.

 

 

und schon wird das Bild klarer und klarer..........

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vor 15 Minuten schrieb Colt S.:

Sorry was wird klarer?

Die sich am Horizont abzeichnende Eintragung auf vielen Ignorelisten hier im Forum. Es gibt für alles einen Ort und eine Zeit - und der Ort ist nicht das gesamte Forum.

 

Zum Thema Erwerbsstreckung:
Das Gesetzt sagt "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Man nimmt also das aktuelle Datum und geht 6 Monate in die Vergangenheit. Wurde innerhalb dieser 6 Monate keine oder nur eine Waffe erworben, kann man einkaufen gehen. Wenn nicht, dann wartet man bis der älteste Erwerb 6 Monate und einen Tag her ist.

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