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IGNORED

Umzug ins Wohnmobil (Wohnsitzlos) oder Wohnsitz nur zeitweise in D - welche Fristen für den Erhalt der WBKs?


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Geschrieben

Am besten wäre doch sich bei Vox für die Sendung Goodby Deutschland bewerben .

Der Grund " Die Impfpfllicht in Deutschland umgehen " gab es bis jetzt noch nicht. 

Die Chancen sind sicher sehr hoch genommen zu werden . 

Dann gibt es zum Auswandern noch Kohle , und wir hätte  damit auch viel Spaß hier. 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb raze4711:

... die Sendung Goodby Deutschland...

 

Die ist (nachdem nur die ersten paar Folgen halbwegs ordentlich waren) so derart schlecht, dass sie schon wieder lustig ist.

Wie ein miserabler B-Movie...

Geschrieben
Am 9.3.2022 um 22:14 schrieb Essener:

Das Wohnmobil inkl. Heizung, Strom etc. betreibst du dann mit Luft und Liebe..?

 

Generell noch der Hinweis, falls es sich noch nicht überall herumgesprochen hat:

Der Wohnmobilmarkt ist derzeit komplett überhitzt.  D.h. lange Wartezeiten bei Neubestellung, hohe  Neu- und auch Gebrauchtfahrzeug-Preise... und die derzeitige "Schnell-schnell-Produktion" merkt man vielfach auch in Form von Qualitätsmängeln (selbst bei großen Markenherstellern).

Geschrieben
Am 13.3.2022 um 15:30 schrieb Josef Maier:

Edit.: Welche Nachteile hat es, ohne festen Wohnsitz zu sein? Daß diesbezügliches Schwindeln bußgeldbewehrt sein dürfte unterstelle ich mal ohne nachzublättern. Und Parkknöllchen enden dann gerne mal in der Zelle. Sonstiger Streß?

Erst einmal eine kleine Firma in DE gründen. Also Gewerbeanmeldung. Dann extra eine kleine Wohnung oder ein Büro mit einem anständigen Bad mieten wo auch ein Gewerbe drinn betrieben werden darf. 

Dann kannst du dich abmelden und aus deiner normalen Wohnung ausziehen. Einfach nur abmelden, geht auch per Fax. Nicht ins Ausland abmelden.

Nun hast du in DE eine lade- und zustellfähige Adresse.

(Du tauchst aber im Einwohnermelderegister nicht mehr auf und die meisten staatlichen Geschichten laufen über das Einwohnermelderegister.)

Du kannst darüber sogar Fahrzeuge anmelden. Du kannst dort auch deine Waffen lagern usw.

Deine Waffenakte bleibt bei der letzten Behörde,und damit für dich zuständig,da ja keine neue bekannt ist.

Geschrieben
Am 9.3.2022 um 19:01 schrieb Schwarzwälder:

Also in Kursen als Vorbereitung auf die Impfpflicht in D, falls die nächsten Monat beschlossen werden wird, wird das Vorgehen (phasenweise Umzug ins Wohnmobil) empfohlen.

Es geht dabei nicht um plumpes "Wegfahren vor der Spritze" (eher vielleicht um ein Umfahren von "roten" Warnstufe-Zonen/Hot-Spots), sondern um die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, die eben sowohl in Österreich als auch in D nur Personen mit festem Wohnsitz > 6 Monate als von der Impfpflicht erfasst ansehen. Insofern wird es noch zu einem Run auf Wohnmobile kommen, wenn mich nicht alles täuscht.

Und dass darunter auch etliche LWB sein werden, ist dann stark anzunehmen.

 

 

Welcher Schwurblerkurs empfiehlt dies?

 

Ich frage für einen Freund.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

Du kannst die Fahrzeuge dann aber nur auf die Firma anmelden.

Das sowieso.

 

vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

Kein anderer Halter möglich

das ist so nicht ganz richtig. Du mußt der Behörde dann nur eine ladungs und zustellfähige Adresse nennen,oder einen Bevollmächtigten.

 

Meine Kleine hatte in Schweden neulich ein Ticket aus Deutschland bekommen. Wir hatten vergessen die Jahresversicherung für einen in DE angemeldeten Roller zu bezahlen.

Waren um die 36€, kurz beim Plakettenkratzer angerufen und dem war auch klar das das schlicht vergessen wurde. Ich war aber erstaunt das das nach Schweden gegangen ist und hatte deswegen nachgefragt. Da meine Kleine beim  Einwohnermeldeamt aber ihre schwedische Adresse hinterlegt hat ist das alles kein Thema und die Fahrzeuge die in DE angemeldet sind  können auch weiterhin dort angemeldet bleiben, obwohl dort keiner von uns melderechtlich angemeldet ist.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb micky123:

Du mußt der Behörde dann nur eine ladungs und zustellfähige Adresse nennen,oder einen Bevollmächtigten.

Auf meiner Zulassungsstelle geht das sicher nicht. 

Entweder Hauptwohnsitz oder Firmensitz.... 

Hab ich schon stundenlang durch diskutiert. 

 

Zweitwohnsitz oder Firmensitz und privater Halter geht nicht, obwohl selber Zulassungsbezirk 

Geschrieben

Ich sprach auch nicht von Zweitwohnsitz.

Ich diskutiere bei so etwas auch nicht, ich trete mit meinem Ansinnen an die Behörde heran, benenne die Rechtsgrundlage , weise darauf hin das ich ein (zwar im Ausland zugelassener Rechtsberater bin) und selbstverständlich Schadensersatz einfordern werde. (Klappern gehört halt manchmal zum Handwerk)

 

Oder ich arbeite komplett andersrum ich freue mich über die Aussage so eines Straßenverkehrsamtes und teile dennen freudig erregt noch im Amt mit das ich das gut finde ,ich dies gerne schriftlich hätte weil ich dann in Zukunft hier immer ein steuerfreies ausländisches KFZ vorhalten werde um es hier zu nutzen.

 

https://goodbyematrix.com/kfz-zulassungsstelle-auto-anmelden-ohne-festen-wohnsitz/

Natürlich werden Dir einige Beamten erzählen wollen, dass das nicht geht und sie ja alles besser wissen, weil sie bereits seit Jahren im Amt arbeiten und sowas noch nie vorgekommen ist. Dann ist es gut, wenn Du den ausgedrucken Gesetzestext mitbringst: §46 FZV Abs. 2 – “Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.”

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__46.html

 

Gerne habe ich hier weitergeholfen.😉

Geschrieben

Viel Spass beim Gewerbe anmelden und dem deutschen Finanzamt .

Spätestens bei der zweiten Unsatzsteuervoranmeldung  Umsatz Null oder Hobbyumsatz hast du Spass mit ihnen . 

Ich war fast 30 Jahre selbständig . 

 

Das hört sich zwar so toll an , mit .... Abmelden , Firma eröffnen , in Deutschland leben , ohne gemeldet zu sein .

Aber wer lacht das , hat es gemacht , und das länger als 3 Monate , ohne in einem anderen europäischen Land einen Wohnsitz zu haben ? 

Geschrieben

12 Jahre ohne gemeldeten Wohnsitz.

Und ich weiß auch nicht wieso du "Null Umsatz" schreibst usw.

 

Und mal zum Gewerbe anmelden und dem deutschen FA. Das ist dem FA doch egal, hauptsache du zahlst deine Steuern und machst die Erklärungen ordentlich.

Das Problem ist doch eher das viele diese typische deutsche Obrigkeitsdenke nicht ablegen können.

 

Und dann nochmal zu einem ausländischen Wohnsitz. Du kannst im Ausland einen Wohnsitz haben und hast trotzdem in DE deinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Und steuerlich wie auch sozialrechtlich im Sinne der VO EG 833/2004 (system der sozialen Sicherung) hast du in DE auch einen Wohnsitz wenn du in DE eine Wohnung innehast ohne dort gemeldet sein zu müssen. 

Geschrieben

Wer vorher in Deutschland nicht selbständig war , der war im Regelfall Angestellter oder Arbeiter .

 

Jetzt will er die Impfpflicht in Deutschland umgehen , indem er seinen Wohnsitz abmeldet  , und eine Firma eröffnet damit er eine Meldeadresse hat .

 

Darum ging es hier .

 

Kündigt er dann auch seinen Job ? 

Wenn ja dann muss er wohl von der Selbständigkeit leben .

Und da muss er als Firma wohl Umsätze machen , oder woher kommt das Geld ? 

 

Und bevor du wieder pöbelst.  Hast du Erfahrung mit einer in Deutschland existierenden Firma die keine Umsätze macht ? 

Geschrieben (bearbeitet)

1.

Warum sollte er seinen Job kündigen ? Er kann doch weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten wenn er das möchte, das hat doch nichts mit einer Meldeadresse zu tun.

Ich arbeite auch manchmal in DE sozialversicherungspflichtig. So ein richtiger Job im untersten Bereich, hauptsache sozialversicherungspflichtig und wenn es nur wenige Tage/Wochen im Jahr sind. 

2.

Und ob ich Erfahrungen habe mit einer Firma in Deutschland exestierenden Firma die keine Umsätze macht habe ?

Das ist eine komische Frage.

Ich habe Erfahrungen mit Firmen die es gar nicht gab, mit Firmen die man Briefkastenfirmen nennt, mit Firmen die nicht angemeldet waren aber trotzdem gearbeitet haben, mit Firmen die generell nur gegründet wurden um betrügerisch zu wirken, mit Firmen die Konkursverschleppung betreiben, mit den Inhabern solcher Firmen, mit den Leuten die hinter solchen Firmen und den Inhabern stehen usw. War Teil meines beruflichen Wirkens. 😉

In Deutschland gibt es einen Steuerfreibetrag von um die 10.000 €. Wenn jemand gar keinen Umsatz macht ist er schon schön blöde.

 

3.

vor 2 Stunden schrieb raze4711:

Und da muss er als Firma wohl Umsätze machen , oder woher kommt das Geld ? 

 

Das ist schon naiv oder ? mal aus der Praxis.

Wenn ein Rumäne nach Deutschland kommt und ein Gewerbe als Flaschensammler anmeldet und dabei einen "Umsatz" von mindestens 165€ im Monat macht, hat er in DE einen Selbständigenstatus. Er ist damit auch Leistungsberechtigt nach dem SGB II inklusive Krankenversicherung.(Wert um die 1300 €) Seine Kinder sind Kindergeldberechtigt. Wenn seine Frau mit den Kindern auch hierherkommt und die beiden sich hier trennen, ist er weiterhin Leistungsberechtigt nach dem SGB II und kann jegliches Einkommen das er an die Kinder zahlt (nach vorheriger notarieller Anerkennung) von seinem Einkommen abziehen ,so das er selbst wenn er voll arbeitet trotzdem vollen Anspruch auf Leistungen hat.

Kann er den Unterhalt nicht zahlen, so bekommen seine Kinder Leistungen nach den geltenden UHG Sätzen.

 

Wenn der Herr aus Rumänien also meinem Modell und Ratschlag folgt, kann er in DE einen Vollzeitjob antreten, überweist sein Nettoeinkommen als Unterhalt nach Hause 

und bekommt jeden Monat nochmal vom Staat 800-900 € (Steuerfrei da Leistungen nach dem SGB II nicht unter dem Progressionsvorbehalt unterliegen) ausgezahlt.

Ich glaube schon das ich Plan habe.🥳

 

Das Problem ist doch das die meisten von euch gar nicht verstehen was momentan abgeht, was möglich ist und was es für skurille Gesetze und Urteile mittlerweile gibt. Deswegen schmiert hier in diesem Land auch alles ab.

Bearbeitet von micky123
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Geschrieben
Am 18.3.2022 um 18:58 schrieb raze4711:

Viel Spass beim Gewerbe anmelden und dem deutschen Finanzamt .

Um steuerpflichtigen Umsatz zu generieren muss man kein Gewerbe anmelden.

 

Solange Du nicht über einen langen Zeitraum mehr von der Steuer absetzt als Du einnimmst, ist auch Hobbyumsatz kein Problem. Die Gewinnerzielungsabsicht muss halt erkennbar sein.

 

Nicht jedes Gewerbe muss gleich was großes sein.

Geschrieben
Am 19.3.2022 um 20:35 schrieb Fyodor:

Um steuerpflichtigen Umsatz zu generieren muss man kein Gewerbe anmelden.

 

Solange Du nicht über einen langen Zeitraum mehr von der Steuer absetzt als Du einnimmst, ist auch Hobbyumsatz kein Problem. Die Gewinnerzielungsabsicht muss halt erkennbar sein.

 

Nicht jedes Gewerbe muss gleich was großes sein.

 

Genau so ist es . Es muss eine Gewinnerzielungabsicht erkennbar sei  . Die klassische Null Umsatznummer läuft nicht lange . 

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