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IGNORED

Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb P22:

Aber keinesfalls.

Was heißt hier keines Falls, die Urkunde wurde beschädigt.

Die Beschädigung als solches war die Entfernung der Briefmarke mit Poststempel.

Es konnte lediglich nicht nachgewiesen werden das eine bestimmte Person dieses verursacht hat, allerdings hatten 4 Personen zugriff auf den Briefumschlag um die Briefmarke samt Poststempel zu entfernen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Micha176:

Er meint den Anwalt.....

Ordonanz ....mit c

Ok, das war auch der den ich hatte.

Er war solange er nicht sich selbstständig gemacht hatte durch aus ein guter Anwalt.

Leider hat er mich vera....t und meine Interessen nicht wirklich vertreten, ihm war es wichtiger das Verfahren in die Länge zu ziehen um kräftig von der Rechtsschutzversicherung abzukassieren.

Ich habe übrigens 300RUM eine Privatnachricht zu kommen lassen ob es sich bei diesem Anwalt um den Gleichen handelt den ich leider auch hatte, Reaktion ....

Ich hab´s aufgegeben mit ihm weiterhin Kontakt zu suchen.

Der Anwalt ist hier im Forum ebenfalls unterwegs, sicherlich liest er mit.

Sein Schweigen spricht für sich selbst, wenn es nicht so wäre wie ich es geschrieben habe würde er sich doch sicherlich melden oder?

 

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Colt S.:

Was heißt hier keines Falls, die Urkunde wurde beschädigt.

Die Beschädigung als solches war die Entfernung der Briefmarke mit Poststempel.

Es konnte lediglich nicht nachgewiesen werden das eine bestimmte Person dieses verursacht hat, allerdings hatten 4 Personen zugriff auf den Briefumschlag um die Briefmarke samt Poststempel zu entfernen.

Abgesehen davon, dass das Entfernen von Briefmarken von Umschlägen in Poststellen von Behörden eine lange Tradition hat, was soll mit einem Poststempel bewiesen werden? Für fristgebundenes Schriftgut kommt es nicht auf dessen Absendung, welche durch den Poststempel dokumentiert wird, sondern auf den fristgerechten Zugang in der Behörde an.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb JuppW:

Abgesehen davon, dass das Entfernen von Briefmarken von Umschlägen in Poststellen von Behörden eine lange Tradition hat, was soll mit einem Poststempel bewiesen werden? Für fristgebundenes Schriftgut kommt es nicht auf dessen Absendung, welche durch den Poststempel dokumentiert wird, sondern auf den fristgerechten Zugang in der Behörde an.

Sorry, dem ist nicht so.

Auf einem Briefumschlag ist eine Briefmarke mit samt dem Poststempel  eine Urkunde als solches und darf nicht entfernt werden.

Da in meinem Fall, aus für die Post nicht erklärbaren Umständen, das Einschreiben mit Rückschein über eine Woche später zugestellt wurde hätte die Briefmarke mit Poststempel durchaus eine gewisse Beweiskraft gehabt. Was der Täter welche die Briefmarke mit Poststempel vom Briefumschlag nicht bedacht hatte war der Umstand das ich den Rückschein als solches vorlegen konnte.

Das die Poststelle die Briefmarke entfernt hatte ist nicht glaubwürdig, vor allem es war keine Sondermarke bzw. Sonderstempel, zum anderen wurde der Brief, wie ich erfahren hatte, ungeöffnet an das Referat Sicherheit und Ordnung weitergeleitet wurde.

Es ist und war eine Urkundenunterdrückung im Amt.

Ob weiteres aus der Akte entfernt wurde werde ich dann während der Akteneinsicht feststellen, ich vermute das hier einiges fehlen wird.

Außerdem wenn die Behörde nix zu verbergen hat frage ich mich wieso "ziert" sich die Behörde bezüglich der von mir beantragten Akteneinsicht?

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Colt S.:

 

Der Anwalt ist hier im Forum ebenfalls unterwegs, sicherlich liest er mit.

 

Der war doch seit knapp 3 Jahren nicht mehr aktiv. Von daher wird er das hier eher nicht mitbekommen. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb zickzack:

Der war doch seit knapp 3 Jahren nicht mehr aktiv. Von daher wird er das hier eher nicht mitbekommen. 

Auch als Gast kann man mitlesen oder täusche ich mich in dieser Annahme?

Geschrieben
Am 12.5.2022 um 21:33 schrieb Colt S.:

Sorry, dem ist nicht so.

Auf einem Briefumschlag ist eine Briefmarke mit samt dem Poststempel  eine Urkunde als solches und darf nicht entfernt werden.

Da in meinem Fall, aus für die Post nicht erklärbaren Umständen, das Einschreiben mit Rückschein über eine Woche später zugestellt wurde hätte die Briefmarke mit Poststempel durchaus eine gewisse Beweiskraft gehabt. Was der Täter welche die Briefmarke mit Poststempel vom Briefumschlag nicht bedacht hatte war der Umstand das ich den Rückschein als solches vorlegen konnte.

Das die Poststelle die Briefmarke entfernt hatte ist nicht glaubwürdig, vor allem es war keine Sondermarke bzw. Sonderstempel, zum anderen wurde der Brief, wie ich erfahren hatte, ungeöffnet an das Referat Sicherheit und Ordnung weitergeleitet wurde.

Es ist und war eine Urkundenunterdrückung im Amt.

Ob weiteres aus der Akte entfernt wurde werde ich dann während der Akteneinsicht feststellen, ich vermute das hier einiges fehlen wird.

Außerdem wenn die Behörde nix zu verbergen hat frage ich mich wieso "ziert" sich die Behörde bezüglich der von mir beantragten Akteneinsicht?

 

Nicht böse gemeint, aber Du verrennst dich hier total in Details, die keinen Richter jucken. 

 

Ne Briefmarke ist ne Urkunde als Postwertzeichen, sagt der BGH.

 

Eine per Poststempel entwertet Briefmarke ist wertlos. Ich sage, sie verliert damit auch ihre Eigenschaft als Urkunde.

 

Ein Poststempel selbst ist keine Urkunde, sondern einfach nur eine Entwertung mit Entwertungsdatum.

 

Bei Einschreiben mit Rückschein ist er eh völlig wurscht, da ein Beweis für die Zustellung vorliegt. Wen juckt da noch das Absendedatum? Die Post garantiert keine zeitliche Zustellung bei Einschreiben und das wäre auch nur wichtig bei einem Rechtsstreit zwischen dir und der Post und nicht der Behörde!

Geschrieben
Am 14.5.2022 um 10:38 schrieb Qnkel:

 

Nicht böse gemeint, aber Du verrennst dich hier total in Details, die keinen Richter jucken. 

 

Ne Briefmarke ist ne Urkunde als Postwertzeichen, sagt der BGH.

 

Eine per Poststempel entwertet Briefmarke ist wertlos. Ich sage, sie verliert damit auch ihre Eigenschaft als Urkunde.

 

Ein Poststempel selbst ist keine Urkunde, sondern einfach nur eine Entwertung mit Entwertungsdatum.

 

Bei Einschreiben mit Rückschein ist er eh völlig wurscht, da ein Beweis für die Zustellung vorliegt. Wen juckt da noch das Absendedatum? Die Post garantiert keine zeitliche Zustellung bei Einschreiben und das wäre auch nur wichtig bei einem Rechtsstreit zwischen dir und der Post und nicht der Behörde!

Die Briefmarke mit Poststempel als solches einzeln gesehen hast du recht, allerdings dadurch das diese auf einen Briefumschlag geklebt wurde ist diese Teil einer Urkunde.

Allerdings wird bei erfolgter Akteneinsicht mit aller Wahrscheinlichkeit einiges aus meiner Akte entfernt worden sein, in diesem Fall kommt der entfernten Briefmarke durchaus eine gewisse Bedeutung zu.

Geschrieben

Könnte es sein , das du deine Versäumnisse einfach anderen anhängen willst ? 

Du kommst 11 Jahre später , und suchst einen Schuldigen .

Den siehst du in jedem , nur nicht in dir selbst. 

 

Du stellst auch nur Schriftstücke ein , die dir gefallen , der Rest , der nicht zu deinen Vorstellungen passt ,kommt nicht. 

 

Aber trotzdem viel Glück. 

Geschrieben
Am 12.5.2022 um 21:33 schrieb Colt S.:

Außerdem wenn die Behörde nix zu verbergen hat frage ich mich wieso "ziert" sich die Behörde bezüglich der von mir beantragten Akteneinsicht?

 

selbst wenn die Behörde nix zu verbergen hätte, welche Behörde läst sich schon gern ans Bein pinkeln, erst recht nicht von uns "Bücklingen" !

Geschrieben
Am 12.5.2022 um 21:52 schrieb Colt S.:
Am 12.5.2022 um 21:42 schrieb zickzack:

 

Auch als Gast kann man mitlesen

Selbst wenn- ich würde mich an seiner Stelle an einer "Diskussion" wie du sie öffentlich führst sicher nicht beteiligen.

Dann könntest du ebenso davon ausgehen das Behörden hier offiziell  mit diskutieren. Das mag für das ein oder andere UBoot oder Behördenzuträger auf WO zutreffen, aber outen?

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb chapmen:

Selbst wenn- ich würde mich an seiner Stelle an einer "Diskussion" wie du sie öffentlich führst sicher nicht beteiligen.

Dann könntest du ebenso davon ausgehen das Behörden hier offiziell  mit diskutieren. Das mag für das ein oder andere UBoot oder Behördenzuträger auf WO zutreffen, aber outen?

Das die  hier mitlesen mag sein oder auch nicht, auch ein "Uboot" geht mal unter, wenn der eine oder andere hier meint der Behörde etwas zu stecken na ja lässt sich nicht vermeiden, den Deutschen hängt halt immer noch die "Blockwartmentalität" nach und wird sich nie ausmerzen lassen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Schmidt & Wiese:

selbst wenn die Behörde nix zu verbergen hätte, welche Behörde läst sich schon gern ans Bein pinkeln, erst recht nicht von uns "Bücklingen" !

Tja, nix zu verbregen haben ist da so eine Sache bei dieser Behörde.

Wenn bei dem Gespräch vom 08.12.2021 mir zufällig eine Aufstellung in die Hände gefallen ist und der Bereichsleiter gleich die Anweisung an seine Mitarbeiter gibt das es sich bei dem Schriftstück um ein Interna handelt von welchem ich keine Kopie bekommen soll, dieses Verhalten gibt doch zu denken oder?

Laut Gesetz steht mir die Akteneinsicht zu, ich werde wahrscheinlich als Zeugen einen Anwalt hinzuziehen.

vor 7 Stunden schrieb raze4711:

Könnte es sein , das du deine Versäumnisse einfach anderen anhängen willst ? 

Du kommst 11 Jahre später , und suchst einen Schuldigen .

Den siehst du in jedem , nur nicht in dir selbst. 

 

Du stellst auch nur Schriftstücke ein , die dir gefallen , der Rest , der nicht zu deinen Vorstellungen passt ,kommt nicht. 

 

Aber trotzdem viel Glück. 

Wenn ich mir ein Versäumnis vorwerfen kann ist es dieses, ich habe mich von einem Anwalt einlullen lassen der nur eines vor hatte, die Sache in die Instanzen laufen lassen um Kohle zu machen.

Wenn du den Widerruf vom 04.01.2011 gelesen hast dürfte es doch auch dir auffallen wo den der eigentlich Schuldige sitzt, ich habe im Dezember 141Urkunden und Schießbucheinträge zum Beweis bezüglich Bedürfnis vorgelegt, außerdem habe ich bei den Anträgen von WBK´s Kopien von Urkunden als Beweis beigefügt.

Und das mit den Schriftstücken die mir gefallen ist so eine Sache, ich habe außer die Schriftstücke zu bearbeiten noch einiges anderes zu tun

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

im Anhang das bisherige Antwortschreiben bezüglich der von mir geforderten Akteneinsicht.

Ich habe den 03.06.2022 absichtlich ohne eine Antwort darauf verstreichen lassen, bisher kam keine Ablehnung von Seiten des besagten Herrn welcher mir diese verweigern möchte.

Er wurde mit meinem Schreiben vom 20.06.2022 diesbezüglich angemahnt dass er einen rechtsbehelfsfähigen Beschluss bezüglich der Verweigerung der Akteneinsicht bis zum 30.06.2022 ausstellen soll oder meiner Forderung der Akteneinsicht nachkommen soll.

Landratsamt 15.05.22.pdf

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Colt S.:

Hallo,

im Anhang das bisherige Antwortschreiben bezüglich der von mir geforderten Akteneinsicht.

Ich habe den 03.06.2022 absichtlich ohne eine Antwort darauf verstreichen lassen, bisher kam keine Ablehnung von Seiten des besagten Herrn welcher mir diese verweigern möchte.

Er wurde mit meinem Schreiben vom 20.06.2022 diesbezüglich angemahnt dass er einen rechtsbehelfsfähigen Beschluss bezüglich der Verweigerung der Akteneinsicht bis zum 30.06.2022 ausstellen soll oder meiner Forderung der Akteneinsicht nachkommen soll.

Landratsamt 15.05.22.pdf 82 kB · 36 Downloads

Du kannst so viel Anmahnen wie du willst, hast du das Schreiben überhaupt gelesen? Der Behörde geht es um Konkretisierung. Ich bin mir ziemlich sicher, die Antwort bekommt jeder, der seine Behörde anschreibt mit der Bitte der kompletten Akteneinsicht.

Bearbeitet von ForecaztDead
Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb ForecaztDead:

Du kannst so viel Anmahnen wie du willst, hast du das Schreiben überhaupt gelesen? Der Behörde geht es um Konkretisierung. Ich bin mir ziemlich sicher, die Antwort bekommt jeder, der seine Behörde anschreibt mit der Bitte der kompletten Akteneinsicht.

Ich habe meinen Antrag auf Akteneinsicht konkretisiert, ich benötige die komplette Akteneinsicht, schließlich muss ich nachvollziehen können was da eigentlich gelaufen ist.

Sicherlich sind Unterlagen verschwunden welche vor Gericht die Behörde in ihrem Ansinnen geschwächt hätte.

Wenn du den Widerruf vom 04.01.2011 gelesen hast verstehst du wieso ich eine Akteneinsicht der kompletten Akte haben möchte.

Außerdem wieso will man mir die Akteneinsicht der kompletten Akte verweigern, was hat man denn eigentlich zu verbergen, wenn die Behörde nix zu verbergen hat wäre es doch ein leichtes mir die 'Akteneinsicht zu gewähren.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Colt S.:

Ich habe meinen Antrag auf Akteneinsicht konkretisiert, ich benötige die komplette Akteneinsicht, schließlich muss ich nachvollziehen können was da eigentlich gelaufen ist.

Sicherlich sind Unterlagen verschwunden welche vor Gericht die Behörde in ihrem Ansinnen geschwächt hätte.

Wenn du den Widerruf vom 04.01.2011 gelesen hast verstehst du wieso ich eine Akteneinsicht der kompletten Akte haben möchte.

Außerdem wieso will man mir die Akteneinsicht der kompletten Akte verweigern, was hat man denn eigentlich zu verbergen, wenn die Behörde nix zu verbergen hat wäre es doch ein leichtes mir die 'Akteneinsicht zu gewähren.

Ich sage:

 

Das wird nix. 

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