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IGNORED

Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde


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Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Colt S.:

bis dato nach über drei Wochen noch keine Antwort bezüglich Akteneinsicht....habe die Akteneinsicht angemahnt.

 

 

Für die Fristen, bis zu denen spätestens Akteneinsicht gewährt werden muss, kommt es nicht zuletzt auf die Rechtsgrundlage des Antrags (Auskunftbegehrens) an.

 

Eine der aktuellen Anspruchsgrundlagen für Behördenauskünfte ist ja das Informationsfreiheitsgesetz / IFG.

Eine Informationsseite der Bundesregierung sagt dazu:

"Nach § 7 IFG soll der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. Bei Beteiligung Dritter kann sich diese Frist entsprechend verlängern, ebenso wenn die begehrte Information einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert."

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

Die Unterlagen sind zwecks besserer Einsicht nach Magdeburg versandt worden, der Archivar für wichtige Beweismittel hat gerade seinen Reißwolf neu geschärft.

 

Hallo,

würde mich freuen wenn die tatsächlich so hirnrissig wären und Unterlagen, welche ich zur Beweisführung eingereicht habe, vernichtet hätten, so was nennt man Urkundenunterdrückung.

Hier war das LRA Heidenheim bereits schon mal nachweislich 2009 unterwegs.

Nur so am Rande, woher willst du das eigentlich wissen?

Gruß Colt S.

 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb JPLafitte:

Achja, in Magdeburg sind auf diese Art Unterlagen in Banken und Wahl - Untersuchungen gesichert worden. Pech gehabt.

Hatte aber nichts mit mir zu tun.

Hallo, 

in meinem Fall ist von einem wichtigen Brief die Briefmarke und der Poststempel entfernt worden, leider wurde von dem Stümper eines nicht bedacht, der Brief war ein Einschreiben mit Rückschein.

Bin mal gespannt was den alles an Unterlagen in meiner Akte fehlt.

Gruß Colt S.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Colt S.:

Wie muss ich vorgehen wenn ich beim Verwaltungsgericht Akteneinsicht erlangen will, brauche ich hierzu einen Rechtsanwalt?

 

Antrag auf Akteneinsicht stellen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt. Ob Du (mit oder ohne Anwalt) die Akteneinsicht bekommst ist eine andere Frage.

 

Ein bekannter Trick von bösartigen Behördenmitarbeitern ist dich aufzufordern exakte Angaben - wie z.B. interne Ordnungsmerkmale die Du gar nicht kennen kannst - anzugeben, da sonst eine Zuordnung Deiner Anfrage nicht möglich sei!

Bearbeitet von drummer
Geschrieben (bearbeitet)

Moin Colt S.,

Zulässig wäre wohl die Form der Verpflichtungsklage,

aber auf dieses Schreiben würde ich doch noch einmal antworten:

 

1. Ich möchte Einsicht in alle Akten nehmen

2. Die Akteneinsichtdient dient dem Zwecke der Wahrnehmung meines Akteneinsichtrechtes.

3. Ich bitte nunmehr um Entscheidung meines Antrages auf Akteneinscht mittels rechtsmittelfähigen Bescheides.

 

Hinweise:

Nur die Bescheinigungen zur unbeschränkten Zentralregisterauskunft dürfen nicht kopiert/fotografiert werden. Alles Andere hingegen schon.

Einige Anwälte bieten einen relativ preiswerten Service zur Akteneinsicht. Die fordern einfach die gesamte Einsicht zur Akte an und digitalisieren diese und stellen dem Mandanten die Akte dann zur Verfügung.

 

Gruß,

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb drummer:

 

Antrag auf Akteneinsicht stellen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt. Ob Du (mit oder ohne Anwalt) die Akteneinsicht bekommst ist eine andere Frage.

 

Ein bekannter Trick von bösartigen Behördenmitarbeitern ist dich aufzufordern exakte Angaben - wie z.B. interne Ordnungsmerkmale die Du gar nicht kennen kannst - anzugeben, da sonst eine Zuordnung Deiner Anfrage nicht möglich sei!

Hallo,

also genau dass was man momentan versucht.

Gruß Colt S.

Geschrieben
Am 24.4.2022 um 10:53 schrieb frosch:

 

 

Hinweise:

Nur die Bescheinigungen zur unbeschränkten Zentralregisterauskunft dürfen nicht kopiert/fotografiert werden. Alles Andere hingegen schon.

Einige Anwälte bieten einen relativ preiswerten Service zur Akteneinsicht. Die fordern einfach die gesamte Einsicht zur Akte an und digitalisieren diese und stellen dem Mandanten die Akte dann zur Verfügung.

 

Gruß,

 

frogger

 

Guter Einwand. Viel Glück!

Geschrieben

Hallo, 

die Präzisierung bezüglich geforderter Akteneinsicht wurde heute per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt geschickt.

Verschwindenlassen geht nicht aufgrund des Rückscheins, also ich bin auf das "Rumgeeiere" gespannt wieso man mir die Akteneinsicht verwehren will.

Ich werde die Antwort auf mein heutiges Schreiben selbstverständlich hier einstellen, kann aber dauern, die ausweichende  Antwort hat immerhin etwas über einen Monat gedauert und benötigte zwei Anmahnungen diesbezüglich.

Gruß Colt S.

Akteneinsicht Scan.pdf

Geschrieben

Ich würde einen Termin zur Einsichtnahme bei der Behörde machen. Dort findet diese normalerweise auch statt, falls kein Anwalt damit beauftragt wird (wobei es auch Anwälte gibt, die zur Behörde fahren).

 

Gruß und viel Erfolg !

 

SBine

Geschrieben

Hallo,

ich werde es so auch machen.

Ich warte aber erst mal die Antwort auf mein letztes Schreiben ab, bin gespannt wie man versucht mir die Akteneinsicht zu verweigern, ich persönlich rechne damit das diese mir verweigert wird.

Wird einiges aus der Akte verschwunden sein, die wissen aber nicht was bei mir alles vorhanden ist folglich sind die in der "Zwickmühle" vor allem es ist bereits bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig das eine Urkundenunterdrückung in der Behörde stattgefunden hat.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Colt S.:

Ich warte aber erst mal die Antwort auf mein letztes Schreiben ab, bin gespannt wie man versucht mir die Akteneinsicht zu verweigern, ich persönlich rechne damit das diese mir verweigert wird.

 

Genau mit dieser Einstellung tust Du Dir vermutlich keinen Gefallen. Ich nehme Dir sogar vollkommen ab, dass die Gegenseite aus Charakteren besteht, die auch mir vollkommen unangenehm wären. Dein Problem ist aber, dass die Macht über Dich haben, über mich glücklicherweise nicht. Du solltest Dich da meines bescheidenen Erachtens fragen, ob Dir das Bewusstsein, Recht zu haben, oder Deine Ruhe und Deine Kanonen wichtiger sind. Ist natürlich nur meine zugegebener- und bewusstermaßen völlig unerhebliche Sicht von weit weg.

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Genau mit dieser Einstellung tust Du Dir vermutlich keinen Gefallen. Ich nehme Dir sogar vollkommen ab, dass die Gegenseite aus Charakteren besteht, die auch mir vollkommen unangenehm wären. Dein Problem ist aber, dass die Macht über Dich haben, über mich glücklicherweise nicht. Du solltest Dich da meines bescheidenen Erachtens fragen, ob Dir das Bewusstsein, Recht zu haben, oder Deine Ruhe und Deine Kanonen wichtiger sind. Ist natürlich nur meine zugegebener- und bewusstermaßen völlig unerhebliche Sicht von weit weg.

Hallo,

es ist zwar schön und gut seine Ruhe zu bekommen würde ich sogar sehr gerne.

Ich habe ja versucht ihm klar zu machen das ich meine Waffen benötige um an meinen Wettkämpfen teilzunehmen, er hat von mir im Vorfeld des Gesprächs vom 08.12.2021 Urkunden in Kopie(141) und zwei Aufstellungen (in leicht verständlicher Form) erhalten, dieses waren meine Trainingstermine (zwischen 30-40 mal pro Sportjahr) und die Teilnahme an Meisterschaften (Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaften), er wurde auch von mir darauf hingewiesen dass ich meine Waffen auch benötige für ehrenamtliche Schulungsmaßnahmen-

Das Resultat des Gesprächs war dass es ihm egal ist das zweitinstanzliche Urteil ist gültig folglich ist der Widerruf einzuhalten.

Hieraus kann man doch in aller Deutlichkeit sehen dass es der Behörde gar nicht um den Nachweis des weitergehenden Bedürfnis zum Besitz geht sondern um Schaden zu machen mit aller Gewalt.

Sorry meine "Kanonen" sind mir sehr wichtig, ich habe einiges eingebüßt welches bei mir seit mehr als 30 Jahren in Besitz war und auch jedes Sportjahr nicht nur zum Training verwendet wurde sondern auch bei Meisterschaften verwendet wurde.

Dieses kann ich nun leider nicht mehr, da ich diese aufgrund dieses schäbigen Verhaltens einer Behörde nicht mehr in meinem Besitz habe.

Selbst wenn ich meine Waffen nicht mehr zurück bekommen sollte werde ich nicht mehr ruhen bis der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 seine Rechnung für sein hinterlistiges Verhalten bekommt.

Er hat mir immerhin seit 2009 sehr viel Arger bereitet und mir erheblich die Lebensqualität eingeschränkt, ich hatte eigentlich vor, jetzt da ich Rentner bin, weiterhin an Wettkämpfe teilzunehmen aber das kann ich momentan vergessen, auch wollte ich meine ehrenamtliche Tätigkeit weiter führen aber das war es diesbezüglich auch.

Gruß Colt S.

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Colt S.:

Er hat mir immerhin seit 2009 sehr viel Arger bereitet und mir erheblich die Lebensqualität eingeschränkt,

 

 

Ich ziehe den Hut vor Deiner Initiative.

Ich glaube nicht, dass ich diese Energie über diese Jahre aufgebracht hätte und wünsche Dir alles Gute und das Du Erfolg hast!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schmidt & Wiese:

 

Ich ziehe den Hut vor Deiner Initiative.

Ich glaube nicht, dass ich diese Energie über diese Jahre aufgebracht hätte und wünsche Dir alles Gute und das Du Erfolg hast!

Hallo,

es ist nur die "Spitze des Eisbergs", ich habe seit der ersten Beantragung einer WBK (1988) Schwierigkeiten mit der Behörde, sei es das die Antrage über Monate liegen blieben, oder dass eigenständig ein Munitionserwerb eingetragen wurde obwohl nicht gewünscht und dann erklärt wird wenn ich diesen nicht wünsche sei die Bedürfnisbescheinigung eine Gefälligkeitsbescheinigung oder gar dass ich bei einer freiwilligen Inaugenscheinnahme durch den Sachbearbeiter und einem Kripobeamten (zur Beratung) bezüglich der Unterbringung meiner Waffen vereinbart hatte dass kein Beamter in Uniform bei mir auftaucht,

dieses wurde durch den Sachbearbeiter bewusst missachtet, auch wurde ich den Sachbearbeiter immer wieder versucht die Bedürfnisbescheinigungen zu torpedieren in dem er versuchte die Aussteller der Bescheinigungen unter Druck zu setzen.

Wer dieses nicht glaubt kann ja mal den Landessportleiter Kurzwaffe vom GSVBW diesbezüglich kontaktieren.

Auch hat er sich mit dem BDMP-Landesverband  bezüglich der Form der Bescheinigungen angelegt und verlangt das die Bescheinigungen in der gleichen Form auszusehen wie die des Württ. Schützenverband.

Ich könnte dir hier noch vieles mehr nennen, für mich war bis jetzt der Schießsport immer mit einem Kampf gegen den Sachbearbeiter verbunden und das seit 1988, zu dieser Situation gibt es von mir ein leider.

Jetzt mögen einige der Leser der Meinung sein das ich ein Unbequemer streitsüchtiger Zeitgenosse sei, dem ist nicht so, ich habe die Grundsätze im Leben, "leben lassen" und "tue Recht und scheue niemanden"

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ForecaztDead:

Wenn dich dein Sachbearbeiter so hasst, wie hast du es dann geschafft 81 EWB-Pflichtige Teile anzuhäufen?

Hallo,

bei den erwerbpflichtigen Teile sind Wechselkomponenten dabei und Waffen welche auf der Sportschützen-WBK stehen, da konnte er recht wenig machen.

Bei den anderen Teile hat er wohl was gemacht, aber die Schwierigkeiten habe ich ausgeräumt, ich sogar soweit gegangen das ich ihm Urkunden in Kopie von meinen Wettkämpfen bei jeder Beantragung mit dem Antrag eingereicht habe und das so lange bis er dieses nicht mehr wollte.

Auch habe ich nachdem er mir wieder mal Schwierigkeiten gemacht hat, in zusammenwirken mit seiner damaligen Vorgesetzten, einen Termin bezüglich der Unterbringung meiner Waffen gemacht, vorher hat er sich geweigert den Antrag überhaupt zu bearbeiten, nach der Besichtigung blieb ihm nicht mehr übrig wie die Ausstellung der WBK.

Einen Anwalt musste ich auch schon ein paar mal bemühen nach dem er sich wieder mal Kraft seiner Hosenträger quergestellt hatte.

Auch war es bei ihm so gang und gebe das es versuchte durch Einschüchterungen die Bedürfnisbescheinigungen bei den Ausstellern "madig" zu machen.

Er sogar versucht bei meinem früheren Vereinsvorstand die Ummeldung eines Einzeladers in eine Selbstladebüchse zu untergraben, war nicht mal ein Neuerwerb einer Waffe sondern lediglich eine Ummeldung von Einzel- auf Mehrlader, die Waffe war schon lange in meinem Besitz.

Auch waren die Bearbeitungszeiträume mehr wie grenzwertig, ich hatte es bei ihm schon erlebt das es bezüglich eines Antrags über 6 Monate dauerte.

Diesbezüglich habe ich ihn machen lassen und nichts unternommen.

Ich habe nur einmal nachgefragt wieso es so lange dauert, daraufhin hat er erwidert das er erst bei  Regierungspräsidium nachfragt ob alles so in Ordnung geht, das war übrigens bei der dritten Kurzwaffe, einem Perkussionsrevolver.

Ich könnte hier noch mehr vom "Leder" ziehen aber das würde meinen Kritikern in diesem Forum wieder mal sauer aufstoßen.

Nur eines noch, ich hatte mit diesem Sachbearbeiter einen sehr schweren Stand.

Der war halt ein absoluter Kommiskopf, direkt vom 12 Ender auf den Posten bis zu seinem Ruhestand gekommen und dem Motto stehts treu geblieben, "nur ich habe recht" und bin der "kleine Herrgott vom Amt".

Gruß Colt S.

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

bei meiner Sichtung meiner Unterlagen habe ich was gefunden.

Damit das gewisse Unverständnis bei einigen Teilnehmern in diesem Forum etwas entkräftet wird veröffentliche ich nun den Beschluss bezüglich des Vorwurfs der Urkundenunterdrückung im Amt vom 11. Juli 2011.

Bei diesem die Seite 4 unter 2.2 letzter Abs. beachten, hier wird vom Gericht eindeutig eingeräumt dass eine Urkundenunterdrückung von Seiten des Landratsamt Heidenheim stattgefunden hat.

Des halb ist die beantragte Akteneinsicht bei dieser Behörde dringend von Nöten, wer einmal so was macht tut es sicherlich wieder.

Gruß Colt S.

Urkundenunterdrückung.pdf

Geschrieben

Es ist mir schleierhaft, wie Du da sowas reininterpretieren kannst... das riecht nach einem akuten Fall von confirmation bias.

 

In dem markierten Text wird lediglich rekapituliert mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gegen besagten SB erkennen konnte, da der potentielle Täterkreis (so es denn überhaupt ein Delikt gab - das wird gar nicht festgestellt oder behauptet) bereits größer ist.

 

In keinster Weise wird da auch nur impliziert das eine Urkundenunterdrückung stattgefunden hat. Es wurde zumindest zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht abschließend geklärt. Etwas anderes zu behaupten ist... eigenwillig.

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