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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Ich ergänze das mal zu einem neueren Feststellungsbescheide des BKA, wo z.B. eine Halterung mit einer gefederten Kugel keine Arretierung im Sinne des §42a darstellt.

Böker hat ein Taschenmesser mit (Front)Flipper, das Wasabi, prüfen lassen. Demnach sind diese Messer völlig frei führbar, weil eine Klingenarretierung automatisch mit dem Öffnen greifen muss, die man manuell wieder lösen muss. Somit ist eine einfache Rastung, wie sie auch viele Cuttermesser haben, eben kein Einhandmesser.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/210422Fb524MiniBoekerBaumwerk.html?nn=119010

 

Aber insgesamt betrachtet ist es schon traurig, wenn man für banale Taschenmesser bereits ein Schriftstück mitführen sollte oder sich mindestens gut belesen sollte, damit man richtige Argumente bei einer möglichen Kontrolle hat. Ob ein Polizist diese Feinheiten tatsächlich weiß, wage ich mal zu bezweifeln. Ob eine gute Argumentation auch etwas nutzt, darf man allerdings auch bezweifeln.

 

Da würde sich die Frage anschließen, wenn nun so ein Messer zu Unrecht konfisziert wurde, muss der Betroffen das dann selbst von der Wache abholen oder darf man verlangen, dass es zurück geschickt bzw. gebracht wird?

Geschrieben

Aber wir brauchen eigentlich keine weiteren Gedanken um den Messerparagraf anstellen. Der wird sicher in Kürze geändert, d.h. verschärft werden. Ich gehe auch ganz sicher davon aus, da sich die Innenminister der Länder diesbezüglich einig sind im öffentlichen Verkehrsmitteln Messer komplett zu verbieten. Die Frage wären nur die Feinheiten im genauen Wortlaut und ob da noch weitere Überraschungen lauern.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb GermanKraut:

Naja, das klingt ja erstmal ganz super, aber als Beschuldigter streckst Du da erstmal alle Kosten vor, wenn Du da vor Gericht klagst.

Wem ist das denn für ein 10,- bis 50,- € Messerchen wert, wenn das Verfahren bei Einverständnis der außergerichtlichen Einziehung eingestellt wird?

Kannte sehr wenige.

Diejenigen die es versuchten haben dann nach dem Gespräch zwischen Anwalt und Richter einen Rückzieher gemacht.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Floppyk:

Ob ein Polizist diese Feinheiten tatsächlich weiß, wage ich mal zu bezweifeln.

Von 1000 vielleicht 1 etwas.

vor 12 Stunden schrieb Floppyk:

Ob eine gute Argumentation auch etwas nutzt, darf man allerdings auch bezweifeln.

Kommt auf die Umstände an. Bei einer entspannten Kontrolle wahrscheinlich.

Bei einem größeren Einsatz weniger, da stehen dann zu viele herum die es besser wissen wollen.

vor 12 Stunden schrieb Floppyk:

Da würde sich die Frage anschließen, wenn nun so ein Messer zu Unrecht konfisziert wurde, muss der Betroffen das dann selbst von der Wache abholen oder darf man verlangen, dass es zurück geschickt bzw. gebracht wird?

Abholung!

Der beschlagnahmende Beamte hat das Ding über mehrere Dienstwege weitergeleitet.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

Abholung!

Der beschlagnahmende Beamte hat das Ding über mehrere Dienstwege weitergeleitet.

Nicht ganz richtig denn:

Die Beschlagnahme von Beweismitteln nach § 94 StPO ist grundsätzlich einem Richter vorbehalten (Richtervorbehalt).

Bei Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung muss diese binnen 3 Tagen richterlich bestätigt werden, § 98 Abs. 2 StPO.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Floppyk:

Böker hat ein Taschenmesser mit (Front)Flipper, das Wasabi, prüfen lassen. Demnach sind diese Messer völlig frei führbar, weil eine Klingenarretierung automatisch mit dem Öffnen greifen muss, die man manuell wieder lösen muss. Somit ist eine einfache Rastung, wie sie auch viele Cuttermesser haben, eben kein Einhandmesser.

Hier beschreibst du aus meiner Sicht das Hauptproblem.

Es werden durch die Industrie immer neue Messerarten auf den Mart gebracht womit dann der Beamte und auch manch Bürger überfordert ist.

Siehe die Arien mit den Einhandmessern.

Der Beamte stellt es sicher, teilweise auch aus Eigensicherungsgründen und läßt die Sache durch die zuständigen Fachdienststellen prüfen.

Dort wird dann entschieden ob eine Owi oder Straftat vorliegt, wenn nicht, kann der Gegenstand aus der Asservatenkammer oder der jeweiligen Dienstelle abgeholt werden.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Hier beschreibst du aus meiner Sicht das Hauptproblem.

Es werden durch die Industrie immer neue Messerarten auf den Mart gebracht womit dann der Beamte und auch manch Bürger überfordert ist.

Siehe die Arien mit den Einhandmessern.

Das Hauptproblem ist, dass das Waffenrecht für den Bürger undurchschaubar ist. Es ist aber auch ein Problem eine sinnvolle Regelung zu finden, die den unbescholtenen Bürger mit seinem Taschenmesser unberührt lässt.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Diejenigen die es versuchten haben dann nach dem Gespräch zwischen Anwalt und Richter einen Rückzieher gemacht.

Vorbildliche Rechtsprechung, bin stolz auf alle Beteiligten! Ja kein Urteil schreiben und schon gar keinen Freispruch.

vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Abholung!

Gibt es dafür eine Quelle? Danke! Bei einem Billigteil könnte die Entscheidung des pöhsen Messereigentümers ja anders ausfallen als bei was wertvollem.

Und: Kenne da einen, der hat darauf bestanden daß das freundliche Gewaltmonopol ihm sein HK 91 wieder freundlich wieder nach Hause bringen möge von wo sie es mitgenommen hatten, hat nicht mal lange gedauert. Der hatte natürlich die N - Keule mit Goldrand in der Hinterhand:rotfl2: Vor 2003 also zu Zeiten des alten §37, alles legal und Eier in der Hose. 

vor 6 Minuten schrieb Floppyk:

Das Hauptproblem ist, dass das Waffenrecht für den Bürger undurchschaubar ist. 

Je öfter es einen wuffo trifft ...

Geschrieben

Die Messer wurden doch verboten, weil es Morde / M Versuche o.Ä. mit Messern gegeben hat.

Das Verbot diente meines Erachtens auch dazu, der Polizei die Möglichkeit zu geben, zu kontrollieren.

Was ist daran falsch ?

Würde da nichts unternommen, wäre der Aufschrei über die Messerdelikte groß.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Josef Maier:

Gibt es dafür eine Quelle?

Kostengründe?

Es gibt auch Umstände wo man scharfe Schußwaffen auch nach Hause geliefert hat.

Kommt ja auch immer auf die Umstände an. Manchmal ist es auch schwer die Teile los zu werden.

Da hat jemand seine Waffen abgeholt und die Ehefrau hat dann zu Hause Theater gemacht so dass der die Teile sicher woanders unterbringen wollte.

Sie hat dann den Notruf getätigt und er wurde aus dem fließenden Verkehr gefischt und die Waffen landeten wieder bei mir.

Danach habe ich sie ihm persönlich gebracht und für einen sicheren Ort gesorgt.

Falls jetzt jemand nach der WBK fragt, die hatte jemand unzulässigerweise in der Strafakte abgehoften und bei der Freigabeverfügung übersehen.

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb uwewittenburg:

Falls jetzt jemand nach der WBK fragt, die hatte jemand unzulässigerweise in der Strafakte abgehoften und bei der Freigabeverfügung übersehen.

 

"ein schelm wer böses dabei unterstellt"...

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb uwewittenburg:

Trotz Verbote lese ich momentan gehäuft von Messerdelikten.

 

weil es die entsprechende klientel nicht interssiert und der normalo keine ahnung hat...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb HangMan69:

"ein schelm wer böses dabei unterstellt"...

Nö, einfach Nachlässigkeit. Ich glaube in der Handakte abgelegt. Ist ja auch schon lange her.

Es passieren an allen Stellen Dinge die nicht passieren dürften, aber eben passieren, aus Böswilligkeit bestimmt nicht.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Pikolomini:

Das Verbot diente meines Erachtens auch dazu, der Polizei die Möglichkeit zu geben, zu kontrollieren.

Werden die Kontrollen denn anteilsmäßig nach den Tätern durchgeführt oder werden bestimmte Tätergruppen aus Gründen der PC "geschont?

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb uwewittenburg:

Es passieren an allen Stellen Dinge die nicht passieren dürften, aber eben passieren, aus Böswilligkeit bestimmt nicht.

Komischerweise werden diese "Dinge die nicht passieren dürfen aber eben passieren" beim Bürger WBK Inhaber nicht unter "halb so wild" abgelegt sondern mit aller Härte geahndet.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb JPLafitte:

Komischerweise werden diese "Dinge die nicht passieren dürfen aber eben passieren" beim Bürger WBK Inhaber nicht unter "halb so wild" abgelegt sondern mit aller Härte geahndet.

Wie war das mit dem längeren Hebel?

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Pikolomini:

Würde da nichts unternommen, wäre der Aufschrei über die Messerdelikte groß.

 

Äh, ist er das nicht gerade und welche Messer werden von den Neumetzgern zumeist verwendet? Einhandmesser? Faustmesser? Springmesser? Dolche? Oder doch eher das Küchenmesser? Eigentlich könnte man die ganzen Verbote aus Anfang der 2000ner wieder aufheben, denn es hat augenscheinlich nichts gebracht. Nicht das Messer ist das Problem, die führende Hand ist es. Da helfen keine Verbote, wie man derzeit leider erkennen muss. Faesers Neuangriff auf die Messer wird zu massiven Kollateralschäden führen.

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Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Last_Bullet:

Eigentlich könnte man die ganzen Verbote aus Anfang der 2000ner wieder aufheben

 

war doch damals schon der brüller:

d führt "messerverbote" für bestimmte messer ein!

schweiz schafft diese regelungen alle ab, weil festgestellt wurde das es totaler bullshit is...

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Geschrieben

Wie haben wir nur die 90 er überlebt als Schlagringe, Wursterne und Butterfly noch legal geführt wurden, wir konnten wir nur in eine Innenstadt zum Einkaufen oder Essen gehen ohne massakriert zu werden?

 

Ich danke der unendlichen Weisheit unserer Politiker das jetzt unsere Innenstädte viel sicherer sind als vor 30 Jahren. 

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