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IGNORED

Video Vprojekte: Thema Alkohol und Waffen


fw114

Empfohlene Beiträge

vor 33 Minuten schrieb BroilKing:

die persönliche Freiheit ist vielen von uns seit fast 1 Jahr genommen worden. Kräht kein Hahn nach

Ich kann's nicht mehr hören. Möchtest du auf den Arm?

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vor 51 Minuten schrieb BroilKing:

[...] deine Freiheit hört auf wo meine Benachteiligung anfängt

Und du selbst legst fest, wann du dich benachteiligt fühlst? Wie weit geht denn deine Freiheit in der Wahl der Möglichkeiten, deine "Benachteiligung" zu reduzieren bzw. zu beseitigen? Nicht antworten (bitte nicht!), nur drüber nachdenken.

 

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Am 1.1.2022 um 14:27 schrieb P22:

Wie hat das VG Freiburg bereits einmal sinngemäß ausgeführt: Wer Waffen besitzen möchte, muss auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG verzichten.

Nur mal so:

WaffG § 36 (3):

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen .. besitzt ..

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Wird auch in der Waffensachkunde beigebracht.

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Leute, greift nicht mich an, ich zeige nur die Mängel des Systems auf.

 

Meine Freiheit: rauchen

Ich gefährde damit andere, also wurde es mir in Kneipen verboten. Kann ich mir leben.

 

Die Freiheit eines Auto Fahrers: mit 250 KM/h und  0,49 Promille durch die Gegend zu fahren.

 

Ist das Gleichbehandlung?

 

Oder ist es wirklich wichtiger alles und jeden mit einer individuellen Ansprache zu bedenken?

 

Eure Volksvertreter...

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vor 26 Minuten schrieb BroilKing:

Leute, greift nicht mich an, ich zeige nur die Mängel des Systems auf.

 

Meine Freiheit: rauchen

Ich gefährde damit andere, also wurde es mir in Kneipen verboten. Kann ich mir leben.

 

Die Freiheit eines Auto Fahrers: mit 250 KM/h und  0,49 Promille durch die Gegend zu fahren.

 

Ist das Gleichbehandlung?

 

Oder ist es wirklich wichtiger alles und jeden mit einer individuellen Ansprache zu bedenken?

 

Eure Volksvertreter...

 

Wenn Dir Gleichheit so wichtig ist:

 

Schreib doch einfach eine Petition und such dir Unterstützer, die für eine Grenze von 0,1 Promille im Straßenverkehr sind.

 

Meine Unterstützung hättest Du.

 

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Am 1.1.2022 um 16:20 schrieb Quetschkopf:

Dieses Gerichtsurteil wird schon seit einiger Zeit als Refernenzurteil zum Thema Zuverlässigkeit und Alkohol herangezogen. Meiner Erinnerung nach, wurde dem Jäger die Zuverlässigkeit aberkannt, weil er im alkoholisierten Zustand Geschossen hat und nicht weil er alkoholisiert geführt oder Transportiert hat. Das eine wäre für mich nachvollziehbar, die anderen zwei TBM´s keineswegs und wären auch nicht realistisch umsetzbar bzw. zumutbar. 

 

So etwas kommt halt dabei raus wen man sich an ein juristisches Thema heran wagt ohne juristische Kenntnisse. 

Da das der bisher einzige kritische Post am Video war: ja, in dem Video wird so viel Müll erzählt, vergesst es am besten gleich wieder!

Kannte ihn bisher nicht, angeblich macht er ganz gute Sachen bezüglich Technik usw, aber hier… Neben dem rechtlichen auch noch Unterschied Promille/Atemalkoholkonzenzration (und dann wundern wieso er nach kurzer Trinkpause sinkt…)

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Es geht mir nicht um einzelne Dinge.

Es geht ums Prinzip.

 

Versteht aber wohl niemand.

 

Es ist mir Schei$ egal wer raucht, säuft., zu schnell fährt oder keine Steuern zahlt.

 

Ich will aber nicht ständig mit Gesetzen drangsaliert werden die die jenigen die sie betreffen sollen nicht einmal wahr nehmen

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vor 3 Stunden schrieb P 8X:

Nur mal so:

WaffG § 36 (3):

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen .. besitzt ..

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Wird auch in der Waffensachkunde beigebracht.

Jetzt man nicht selektiv zitieren und genau lesen, worauf sich die Einschränkung des 13er im § 36 WaffG bezieht.

 

Hier auch nochmal der Leitsatz des Beschlusses vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 zum Genießen:

 

Zitat

Ein Waffenbesitzer muss sich entscheiden, ob ihm das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung so wichtig ist, dass er den Bediensteten der Waffenbehörde generell den Zutritt verweigern will. Wenn er sich so entscheidet und dem Schutz seiner Privatheit damit eine derartige (absolute) Priorität einräumt, dann kann und darf von ihm erwartet werden, dass er entweder auf den Besitz von Waffen verzichtet oder seine Waffen an Stellen verwahrt, an denen seine Privatsphäre nicht berührt wird. Das kann in verschiedenster Weise geschehen, z. B. indem er seine Waffen bei einem zuverlässigen Dritten verwahrt, oder aber auch, indem er seine Waffenschränke in Räumen verwahrt, die zwar formal noch zu den von Art. 13 GG geschützten Räumlichkeiten gehören, deren Zugänglichkeit er selbst aber so gestaltet, dass seine Privatsphäre nicht betroffen wird, wenn Dritte sie in Augenschein nehmen. Er selbst hat es demnach in der Hand, die Aufbewahrung seiner Waffen so zu gestalten, dass eine Inspizierung den geringstmöglichen Eingriff in seine Privatsphäre darstellt. Ein Waffenbesitzer, der von diesen ihm zumutbaren Möglichkeiten keinen Gebrauch macht und seine Waffen gerade in einem Bereich seiner Wohnräume verwahrt, in dem er durch einen Zutritt Dritter seine Privatsphäre verletzt sieht, verletzt seine ihm durch das Waffengesetz auferlegten Pflichten, wenn er sich unter Berufung auf sein Grundrecht aus Art. 13 GG jeglicher Kontrolle der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen entzieht.

 

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vor 4 Stunden schrieb P22:

Hier auch nochmal der Leitsatz des Beschlusses vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 zum Genießen:

Das VG-Freiburg hätte das aber doch eindeutiger formulieren müssen:

Ein Legal-Waffenbesitzer muss sich entscheiden ...

Illegale Waffenbesitzer können sich auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluß berufen.

 

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vor 22 Stunden schrieb BroilKing:

 

prima, man kann sich natürlich jetzt um die Begrifflichkeiten streiten, genaugenommen ist ist es nicht die Regierung und nicht der Bundesatg sondern die Bundesregierung.

Ist aber auch völlig egal, es geht darum das das Volk seine Vertreter wählt, die nicht mal ansatzweise mehrheitlich gewählt werden (= so schlecht finden das viele was die soc machen) und sich dann zusammenraufen um hinter verschlossenen Türen geheime Gespräche führen und aushandeln was sie denn durchsetzen und was nicht.

 

Und das ist einfach falsch, schlecht und nicht das was ich will.

Das niemand wollen.

Warum werden Koalitionsverhandlungen denn nicht live übertragen? Wird wohl Gründe haben.

 

Und Alk + Waffen: soetwas muss man nicht verbieten. Das gebietet einem der gesunde Menschenverstand.

Es gibt auch reichlich Medikamente unter deren Einfluss man man nicht Autofahren darf. Auf ein EBike darf ich mich aber setzen?

Oder mit Waffen hantieren?

 

Wo fängt es an und wo hört es auf? Ich brauche niemanden der mir sagt was gut oder schlecht ist oder wie ich mich zu verhalten habe. Ich weiss das ich mir nicht die Kartoffeln aus Nachbars Keller nehmen darf.

 

Wenn ich z.B. verlangen würde:

generelles Tempolimit:

Innerorts 30

Ausserorts 60

BAB 100

 

hier würden mich viele lynchen wollen.

Ich sage aber: jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Und so lange bei irgendeinem Unfall zu hohe Geschwindigkeit im Spiel ist, muss das strenger reguliert werden.

Zumal das Riskio dass ich im Straßenverkehr Unfallopfer werde bedeutend höher ist als das mich jemand erschiesst.

 

Jetzt könnte man sagen: Tempolimits haben wir ja schon reichlich.

Stimmt, haben wir.

Und was nützt das wenn der gesunde Menschenverstand mal wieder im StandBy ist? Gar nichts.

 

 

Dein Post in allen Ehren, aber glaubst du WIRKLICH noch an gesunden Menschenverstand? Wir sind doch mittlerweile an einem Punkt angelangt, wo ohne Regularien und Gesetze wahrscheinlich nicht mehr viel funktionieren würde, weil eben der "gesunde Menschenverstand" leider nicht mehr bei jedem vorhanden ist.

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