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IGNORED

Konsequenzen für Schießen Ohne Aufsicht


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich bin Jungjäger, besitze seit kurzem erst meine Erste Büchse und hatte letzte Woche eine Interessante Diskussion mit einem anderen Jungjäger über folgendes Verhalten auf dem Schießstand, denn auf seinem "angeblichen" Schießstand dürfen wohl einzelne Personen ohne das eine Standaufsicht vor Ort ist, schießen solange sie Alleine sind. (Nein, die Schützen sind alle keine eingetragenen Standaufsichten sodass diese alleine schießen dürften. Ich mag das schwer glaube und finde auch bisher keinerlei Seriöse Quellen für solche Stände bzw. Standordnungen)

Nehmen wir mal an das dieses so stimmt...

 

Nun entbrannte die Diskussion bei uns was hier über Mögliche Szenarien an Strafen möglich wäre...über folgendes finde ich nämlich weder im Waffg noch in der AwaffV etwas das direkt den Schützen, der ohne Aufsicht schießt, betrifft.

 

Allgemein bekannt und in den meisten Schießstandordnungen festgehalten ist, ist das dass Schießen ohne Aufsicht nicht stattfinden darf.

Aber was kann dann dem Schützen selber passieren falls der trotzdem Schießt ohne Aufsicht?

Er verstößt gegen die Schießstandordnung und wird vom Platz geworfen, schlimmstenfalls Platzverbot auf Lebenszeit. Waffenrechtlich/Zuverlässigkeit würde ihm jedoch nichts drohen. Soweit meine Meinung.

 

Sollte der Kollege sich selbst dabei aber in den Fuß schießen (oder noch schlimmer jemand anderen Verletzen) wäre die Situation Versicherungsrechtlich und Waffenrechtlich doch wieder eine ganz andere? Hierbei wäre dann Strafrechtlich bei Fremdgefährdung/Verletzung das ganze Programm angesagt. Die möglicherweise eingesetzte und nicht anwesende Aufsicht wäre sicher ebenso dran.

Die Konsequenzen für den Betreiber wären natürlich dramatisch...bis zum Entzug der Lizenz für den Stand

 

Ich freu mich über die Antworten von euch Erfahrenen Schützen.

 

Liebe Grüße

Jan 

Geschrieben (bearbeitet)

Aber auch nur, wenn man selbst zur Aufsichtsführung berechtigt ist. Und nein, die normale Waffensachkunde reicht dafür nicht aus.

Bearbeitet von Raiden
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Geschrieben

Aber die Frage ist ja hier dann trotzdem welche Konsequenzen drohen?

 

denn in keinem Gesetz findet sich ein Verweis darauf was passiert wenn jemand auf einem Schießstand ohne Schießaufsicht schießt. Und eben auch nicht zur Aufsicht berechtigt ist. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb jalt69:

Aber die Frage ist ja hier dann trotzdem welche Konsequenzen drohen?

Keine.

 

Vermutlich (Achtung, Laie) erlischt die Versicherung. Und es ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb 762:

Um`s mal abzukürzen...

 

Alles Andere ist Haarspalterei!

 

Dürfte aber nicht für Jäger gelten sonst müsste ja auch jeder eine Aufsichtsperson mit in den Wald nehmen

Geschrieben
Gerade eben schrieb 11suzuki:

Moment bitte, ich hab kein Popcorn im Haus....

Dafür gibt es sicher auch einen §

Geschrieben

So einfach ist das nicht.

 

Jäger: bestandene Jägerprüfung plus Belehrung. Siehe WaffVwV.

Sportschützen: Ausbildung der Aufsichten durch Verbände.

Dazu muss es von den Verbänden Qualifizierungsrichtlinien zur Standaufsichtgeben. Ohne Richtlinien keine Anerkennung als Schießsportverband. Siehe WaffG/AWaffV.

 

Die Forderung nach Qualifizierungsrichtlinien wäre ziemlich redundant, wenn die normale Waffensachkunde ausreichen würde.

Geschrieben

Aber es geht hier ja nicht um einen befähigten oder berechtigte Schiessaufsicht 

 

Meine Frage zielt rein Auf die Konsequenz für einen Schützen der ohne Aufsicht auf dem Stand  schießt. Und der natürlich keine berechtigte Standaufsicht ist

Geschrieben

Wer sich nicht ans WaffG hält, gilt nicht als zuverlässig. Siehe Paragraph 5 (2) Nr.5 WaffG. Dafür bedarf es keiner Paragraphen zur Strafbar- oder Ordnungswidrigkeit.

Die Konsequenzen sind bekannt.

Geschrieben

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
"Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet."

Da steht "befähigt", da steht nicht "berechtigt". Man muss also nicht selbst Aufsicht sein um alleine schießen zu dürfen.

Weiter heißt es:
"Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die
Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die
Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes."

Der DJV hat als Jagdverband entschieden, wer eine (deutsche) Jägerprüfung bestanden und das Hinweisblatt für Standaufsichten des DJV gelesen hat, der ist zur Aufsichtsführung qualifiziert.

Die Schießsportverbände haben alle für sich eine Qualifizierungsrichtlinie erlassen, die eben dort nachzulesen ist.

Weitere Möglichkeiten der Qualifizierung wären z.B. Lehrgänge. Da kommt es halt darauf an, ob eine/die zuständige Behörde das anerkennt.

Schießen ohne Aufsicht kann eine OWi nach § 34 Ziffer 4 AWaffV sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Der " Lehrgang zur qualifizierten Standaufsicht" ist nur wieder ein "Zettel" mehr der uns auferlegt wird. Ohne darf man halt keine Aufsicht machen, ohne darf man nicht alleine Schießen. Wenn 2 Schützen auf den Stand kommen und nur einer hat den "Zettel" schießt erst der alleine der den "Zettel" hat, der andere muss dann halt warten. Danach kann der mit "Zettel" ja für den anderen Aufsicht machen. Und wenn nicht schießt der ohne " Zettel " halt nicht . Ist nämlich wie überall: Gibt Leute die meinen sie müssten das nicht machen, sparen sich Zeit und Geld für den " Zettel "und es sind ja immer genug " dumme " da die Aufsicht machen. Kotzt mich an. Bei uns schießt keiner alleine der nicht zur qualifizierten Aufsicht gemeldet ist. Punkt.

 

Und Verstöße dagegen stellen die Zuverlässigkeit in Frage, mit allen möglichen Folgen. "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen "....damit kann ich alles Begründen. Und die Behörden nutzen das .

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Bautz:

Der DJV hat als Jagdverband entschieden, wer eine (deutsche) Jägerprüfung bestanden und das Hinweisblatt für Standaufsichten des DJV gelesen hat, der ist zur Aufsichtsführung qualifiziert.

Das kann der DJV für seine Stände so entscheiden. Das interessiert aber den Sportschützenstand wenig . Wenn das einer anerkennt , ok. Bei uns muss die "Bestellung " aber mit einem weiteren " Zettel " nachgewiesen sein, den der Verein ausstellt und der auch immer mit zu führen ist beim Schiessen. Und so ist das bei allen Ständen die ich hier kenne. Da lehnt sich keiner mehr aus dem Fenster.

Geschrieben

Wer tatsächlich alleine schießen darf entscheidet letztlich der Standbetreiber innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Die Regelung des § 11 Abs. 3 AWaffV war ursprünglich für Leistungsschützen, Trainer, etc. gedacht (kann man in der Begründung der Vorschrift nachlesen), ganz ohne Zettel-Brimborium und so wird das auf den Ständen die ich besuche auch gehandhabt.

Lehrgangsabhalter und Verbände haben aber einen lukrativen Markt für sich entdeckt. Die verkaufen quasi die Erlaubnis alleine zu schießen.

Ich darf auf allen Schießständen auf denen ich bekannt bin auch alleine schießen. Einen Zettel eines Sportschützenverbandes oder Sachkundelehgang habe ich dafür noch nie gebraucht.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Bautz:


Der DJV hat als Jagdverband entschieden, wer eine (deutsche) Jägerprüfung bestanden und das Hinweisblatt für Standaufsichten des DJV gelesen hat, der ist zur Aufsichtsführung qualifiziert.
 

Damit hat sich die Frage erledigt - ihm kann nichts passieren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Raiden:

Aber auch nur, wenn man selbst zur Aufsichtsführung berechtigt ist. Und nein, die normale Waffensachkunde reicht dafür nicht aus.

Na und?


Einmal das Seminar gemacht und gut ist.

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