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IGNORED

Safetyflag - was ist das eigentlich?


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Geschrieben (bearbeitet)

Wenn es dir dann besser geht. :)

 

vor 42 Minuten schrieb webnotar:

[...] Die Fahne muss ein integriertes Band oder Sichtstück haben, das deutlich aus der Waffe herausragt."

Dir ist aber klar, dass es sich hierbei nicht (zwingend) um etwas handelt, das vorne aus der Mündung rausguckt?

 

Ach ja - aber nicht vergessen, noch klar zu definieren, was unter "grell-farbig" zu verstehen ist. Das Zitronengelb des BDS-Schniepels definiere ich nicht als grell - ebensowenig wie die orangenen Teile. ;)

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Dir ist aber klar, dass es sich hierbei nicht (zwingend) um etwas handelt, das vorne aus der Mündung rausguckt?

Ja, natürlich und auch von Anfang an!

Sich hieran hochzuziehen war völlig überflüssig (aber so ist das hier eben), da ich es bereits anfangs nicht als zwingende Forderung beschrieben habe (s.o.: "... soll das Produkt idealerweise lang genug sein, um sichtbar aus der Mündung herauszuragen"). Man hätte es nur aufmerksam lesen müssen, um das zu erkennen.

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Wenn jemand mit einer Konstruktion ankommt, die einen "gesunden" RO zur Diskussion veranlasst,

dann dürfte der Schütze zunächst mal selbst diese Situation herbeigeführt haben, nicht die Willkür des RO.

Mhh, der Ro muss das Regelwerk durchsetzen, schon klar.

Mir stellt sich aber schon die Frage warum man unbedingt die vom BDS verkauften Fahnen nutzen muss...

 

vor 9 Stunden schrieb webnotar:

Lasst uns dafür sorgen, dass das so in ALLE Regelwerke übernommen wird:

 

"Ein grell-farbiger Gegenstand, bei dem kein Teil einer Patrone oder einem Teil davon ähnelt. Es muss unmöglich sein, die Fahne in ein Patronenlager einzuführen, in dem sich eine Patrone befindet und sie muss, während sie angebracht ist, verhindern, dass sich eine Patrone ins Patronenlager einführen lässt. Die Fahne muss ein integriertes Band oder Sichtstück haben, das deutlich aus der Waffe herausragt."

Da wäre ich auch sehr dafür.

Übrigens können nur LV´s beim Bundesverband Anträge auf Änderungen von Sporthandbuch und dazugehörigen Kommentar einreichen.

Also wissen wir ja was wir jetzt tun sollten.

Das ändert aber nichts daran, dass der Veranstalter in der Ausschreibung die BDS-Fahne vorschreiben kann?

Geschrieben
Zitat

Ein grell-farbiger Gegenstand, bei dem kein Teil einer Patrone oder einem Teil davon ähnelt. Es muss unmöglich sein, die Fahne in ein Patronenlager einzuführen, in dem sich eine Patrone befindet und sie muss ...

Eine typische Diskussion, wie sie nur in der Beklopptenrepublik Deppendeutschland stattfinden kann.

Bei internationalen Schiessevents außerhalb von Germanistan hat man Dich schon vor 30 Jahren wieder nach hause geschickt, wenn Dein Safety Equipment nicht vorhanden war, ein bisweilen teurer Lerneffekt für Newbies.

Seit jener Zeit liegt in JEDEM meiner zahlreichen Schiesskoffer eine sog. "safety flag", das verhindert zuverlässig, dass man das Teil mal vergisst.

 

safety flag(sm-v).jpg

 

btw: dieses Sicherheitszubehör ist keine Erfindung oder Produkt des BDS, diese Teile kommen aus den U.S. of A., natürlich "proudly made in P.R.C."

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb cartridgemaster:

Bei internationalen Schiessevents außerhalb von Germanistan hat man Dich schon vor 30 Jahren wieder nach hause geschickt, wenn Dein Safety Equipment nicht vorhanden war

Was für welche sollen das gewesen sein?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten schrieb erstezw:

Was für welche sollen das gewesen sein?

Welche internationalen Wettkämpfe hast Du denn so ab Ende der 80er Jahre in den U.S. of A., Kanada, RSA, GB oder FR geschossen?

Allerdings eingeschränkt auf Gewehrdisziplinen, die mit moderner Patronenmunition geschossen werden, denn nur da wurden/werden "safety flags" verlangt.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb cartridgemaster:

Bei internationalen Schiessevents außerhalb von Germanistan hat man Dich schon vor 30 Jahren wieder nach hause geschickt,

wenn Dein Safety Equipment nicht vorhanden war, ein bisweilen teurer Lerneffekt für Newbies.

Hat der Veranstalter da auch immer genau die Fahne vorgeschrieben, die er dir auch verkauft?

Sicher ist es gut, wenn er die vor Ort verkauft, falls einer seine Fahnen vergessen hat.

 

vor 7 Stunden schrieb cartridgemaster:

btw: dieses Sicherheitszubehör ist keine Erfindung oder Produkt des BDS, diese Teile kommen aus den U.S. of A., natürlich "proudly made in P.R.C."

Das mag sein wie es ist, wenn der BDS genau diese eine vorschreibt und verkauft wirft das die Frage auf:

Was wird genau mit dieser Fahne und dem Verkauf bezweckt, was eine andere "ähliche" nicht schafft?

 

Man kann zwar sagen:

Der BDS macht viel für die Schützen, ist schon ok.

Da stellt sich aber die Frage ob das in dem Fall nicht etwas too much ist, excellence in anderen Bereichen verbietet nicht automatisch die Fragestellung.

Geschrieben

Interessehalber hab ich mal nachgeschaut, was der BDMP dazu regelt, denn der hat ja auch ein recht umfangreiches Regelwerk: nix. Das Teil, in einigen Disziplinen konkret vorgeschrieben und allgemein (aber mit Ausnahmen in den Disziplinbeschreibungen) für das Ablegen einer Langwaffe, heißt mal Signalfahne, mal Sicherheitsfahne und ist nicht näher definiert.

 

Ob da nun unbedingt dringender Regelungsbedarf besteht, weiß ich nicht.

 

Jedoch überlege ich mir, wie denn ein Gegenstand aussehen könnte, der zu berechtigten Diskussionen führen könnte, bei dem man also die Eigenschaft Sicherheitsfahne sowohl nachvollziehbar verneinen oder auch bejahen könnte. Bestimmt mag es solche Fälle geben, aber mir fällt nicht wirklich etwas ein, ehrlich gesagt.

 

Ich selber habe als Billiglösung für KK und auch als Notreserve zum Herschenken, falls jemand keinen hat, gelbe Kabelbinder mit Beschriftungsfähnchen in der Tasche, die werden einfach zugezogen, so daß das Beschriftungsfähnchen 90 Grad absteht. Hält der den Verschluß offen? Ja, aber eben nur einen Spalt, der der Dicke eines Kabelbinders entspricht. Ich glaube dennoch nicht, daß da jemand ernsthaft in Erwägung ziehen würde, das nicht als Fahne anzuerkennen. Aber immerhin, es könnte ein Grenzfall sein.

 

Wenn man definitiv Rechtssicherheit haben will, ja, dann müßte man es regeln.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Welche internationalen Wettkämpfe hast Du denn so ab Ende der 80er Jahre in den U.S. of A., Kanada, RSA, GB oder FR geschossen?

Ipsc Kurzwaffe in AT, CH, Service Rifle in Lux. 1500 in AT.

Du hättest ja auch einfach schreiben können, dass du nur ein Teilspektrum an Ländern und Disziplinen betrachtest, das wäre auch legitim gewesen.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Sebastians:

1. der Ro muss das Regelwerk durchsetzen

2.Übrigens können nur LV´s beim Bundesverband Anträge auf Änderungen von Sporthandbuch und dazugehörigen Kommentar einreichen.

3. Also wissen wir ja was wir jetzt tun sollten.

4. Das ändert aber nichts daran, dass der Veranstalter in der Ausschreibung die BDS-Fahne vorschreiben kann?

zu 1:  Richtig, aber dazu muss er das Regelwerk, das es anzuwenden gilt, auch kennen!

zu 2: Woher kommt diese Erkenntnis?

zu 3: Ja, Kontaktaufnahme mit dem eigenen LV und den Sportbeauftragten für die jeweiligen Disziplinen!

zu 4: Richtig! Dann kann man nur "nicht melden", wenn es einem widerstrebt.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sebastians:

Sicher ist es gut, wenn er die (Fahnen) vor Ort verkauft, falls einer seine Fahnen vergessen hat.

Bei unseren Veranstaltungen wir in der Ausschreibung und auf der Anmeldeseite auf das Erfordernishingewiesen. Zusätzlich fragt der Registrator nach der Sicherheitsfahne/Schnur und bei Bedarf gibts als Ersatz die rosa Wäscheleine von der Anmeldung - natürlich !! - kostenlos.

Hautsache Ihr habt Spaß!

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb lrn:

1. Interessehalber hab ich mal nachgeschaut, was der BDMP dazu regelt,

 

2. Das Teil, in einigen Disziplinen konkret vorgeschrieben und allgemein (aber mit Ausnahmen in den Disziplinbeschreibungen) für das Ablegen einer Langwaffe, heißt mal Signalfahne, mal Sicherheitsfahne und ist nicht näher definiert.

 

3. Ob da nun unbedingt dringender Regelungsbedarf besteht, weiß ich nicht.

 

4. Jedoch überlege ich mir, wie denn ein Gegenstand aussehen könnte, der zu berechtigten Diskussionen führen könnte, 

 

5. Ich selber habe als Billiglösung für KK und auch als Notreserve zum Herschenken, falls jemand keinen hat, gelbe Kabelbinder mit Beschriftungsfähnchen ..... Hält ... den Verschluß offen? 

 

6. Ich glaube dennoch nicht, daß da jemand ernsthaft in Erwägung ziehen würde, das nicht als Fahne anzuerkennen.

 

7. Wenn man definitiv Rechtssicherheit haben will, ja, dann müßte man es regeln.

zu 1: Gut! Ein Blick zu den "Anderen" kann nützlich sein

 

zu 2: Der Blick hat aber nix genützt

 

zu 3: ich denke schon, aber darüber denken wir ja gerade (streitig) nach

 

zu 4: Das ist der richtige Weg, anstatt es "einfach so" abzulehnen, weil es ja schon immer ungeregelt war.

 

zu 5: Verschluss offen halten reicht nicht!

 

zu 6: Ich denke, das wird niemand anerkennen, der (richtig!) die Blockade des Patronenlagers als die notwendige Funktion verstanden hat

 

zu 7: Richtig, denn es geht um einen ZWINGENDEN DQ bei einem Verstoß gegen diese Sicherheitsregel!

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb webnotar:

zu 6: Ich denke, das wird niemand anerkennen, der (richtig!) die Blockade des Patronenlagers als die notwendige Funktion verstanden hat

Du meinst, ein Kabelbinder, der ins Patronenlager eingeführt wird, ließe noch das Laden einer Patrone zu?

 

vor 42 Minuten schrieb webnotar:

zu 7: Richtig, denn es geht um einen ZWINGENDEN DQ bei einem Verstoß gegen diese Sicherheitsregel!

Jetzt bekennst du endlich Farbe. Ich hatte ja schon mal nachgefragt, was die Motivation dieser ganzen Diskussion war. Wenn es um den Schutz der Schützen gegangen wäre ("vor der Willkür des RO"), dann hätte ich eine Antwort auf meine mehrfach gestellte Frage, wie real dieses Problem denn ist, erwartet. Kam aber nicht. Aber nun sagst du ja klar und deutlich, worum es dir geht - nicht, die Schützen abzusichern, sondern sie "zweifelsfrei zu reglementieren". Diese Haltung ist mir fremd.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb webnotar:

zu 5: Verschluss offen halten reicht nicht!

 Alle anderen Funktionen laut der obigen Definition sind zweifelsfrei erfüllt; natürlich paßt auch keine Patrone mehr ins Patronenlager, etwa vergleichbar der von Dir genannten Rasenmäherschnur.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 28.7.2021 um 18:32 schrieb Sgt.Tackleberry:

1. Du meinst, ein Kabelbinder, der ins Patronenlager eingeführt wird, ließe noch das Laden einer Patrone zu?

 

2. Aber nun sagst du ja klar und deutlich, worum es dir geht - nicht, die Schützen abzusichern, sondern sie "zweifelsfrei zu reglementieren". Diese Haltung ist mir fremd.

zu 1: nein, aber sehr wohl, wenn er nur (als Ringlein durch den Schacht) den Verschluss offen hält

 

zu 2: Quatsch, Wortverdreherei und wohl sogar bösartige Unterstellung - die Methode zum Miesmacher kenn ich schon! Es gibt ausser Dir mehr, die sich gern mal der Falschunterstellung bedienen, und behaupten, ich würde nach der "Chance zum DQ" suchen. Das sind meist solche , die dann auf der Stage einen Verstoß feststellen und darüber etwas sagen, aber nicht nach dem Regelwerk ahnden, sondern (BLABLABLA) "diesmal noch gnädig" sind. Genau so etwas hab ich auf dem vorletzten Match selbst gesehen (2 Schuss beim Laden in die Hochblende) und miterlebt. So etwas ist abstoßend!

 

Es geht mir darum, durch eine klare Regel jede Diskussion im Vorfeld zu verhindern (lies mal den Eingangspost) und den DQ durch regelkonformes Verhalten sicher vermeiden zu können, weil nur dann, wenn es klar geregelt ist, der RO nicht willkürlich etwas "erfinden" kann!

Offenbar kennst Du das Regelwerk nicht, das einerseits bei einem Verstoß - also der Verwendung einer falschen oder nicht ausreichenden Fahne oder der falschen Verwendung einer richtigen Fahne - den DQ zwingend anordnet, andererseits aber das, was "richtig" ist, nicht beschreibt und es damit dem RO anheim gibt, was er als richtig ansieht und "durchgehen lässt" oder als falsch ansieht und - regelkonform wegen Sicherheitsverstoß - auf DQ entscheidet. 

Wie man sieht, ist es den Foristen hier teilweise nicht einmal klar, was der Unterschied zwischen "Verschluss offen halten" und "Patronenlager blockieren" ist.

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb lrn:

 Alle anderen Funktionen laut der obigen Definition sind zweifelsfrei erfüllt; natürlich paßt auch keine Patrone mehr ins Patronenlager, etwa vergleichbar der von Dir genannten Rasenmäherschnur.

wie ziehst du einen Kabelbinder zu, der im Patronenlager drinsteckt? Das geht doch wohl nur, wenn er durch den Magazinschacht gezogen ist und ein "Ringlein" bildet. Und dann steckt er eben gerade nicht im Patronenlager!

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Nur soviel noch - zum Thema Kabelbinder,

Du hast damit, um mich „vorzuführen“ Äpfel -und Birnen in Relation gesetzt (Leseschwäche oder bewusstes Verdrehen?)

 

Das klappt nicht, denn es ging darum, dass Kabelbinder dann (!) nicht reichen, wenn sie  „NUR den Verschluss offen halten“ lies es oben nach!

 

Dein Bild zeigt aber mit dem durchgesteckten Kabelbinder eine aus meiner Sicht sehr gute Lösung, die alle Anforderungen erfüllt, da sie das Patronenlager blockiert und sichtbar aus der Waffe herausragt.

Geschrieben (bearbeitet)

Meine sehen so aus:

 

kabelbinder.jpg.bb36bd7e1f8db3591602c057ba6c1de7.jpg

 

Der lange Teil steckt im Lauf/Patronenlager, das Fähnchen schaut seitlich heraus.

 

An den Druckstellen sieht man schon, daß die Dinger nicht das ewige Leben haben. Es ist auch eher als Notlösung gedacht. Es erfüllt aber alle genannten Anforderungen, außer, daß es vorne aus dem Lauf herausschaut, und der Verschluß wird eben nur einen kleinen Spalt offengehalten.

 

Bearbeitet von lrn
groß- und Kleinschreibung
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb lrn:

Meine sehen so aus:

 

kabelbinder.jpg.bb36bd7e1f8db3591602c057ba6c1de7.jpg

 

1. Der lange Teil steckt im Lauf/Patronenlager, das Fähnchen schaut seitlich heraus.

 

2. alle genannten Anforderungen, außer, daß es vorne aus dem Lauf herausschaut,

 

3. und der Verschluß wird eben nur einen kleinen Spalt offengehalten.

 

zu 1 Dein Bild zeigt eine aus meiner Sicht sehr gute Lösung, die alle Anforderungen erfüllt, da sie

a) das Patronenlager blockiert

und

b) sichtbar aus der Waffe herausragt.

Mehr ist nach meiner Meinung nicht nötig und sollte in keinem Regelwerk gefordert werden.

 

zu 2: das mit dem "vorne aus dem Lauf herausschauen" (" ... Wegen der .... annäherungsfreien SO-Tätigkeit soll das Produkt idealerweise lang genug sein, um sichtbar aus der Mündung herauszuragen. ...") war nicht als Anforderung formuliert und war auch nicht so gemeint.

 

zu 3: Im Glossar für die IPSC-Regeln (" ... Die Fahne muss ein integriertes Band oder Sichtstück haben, das deutlich aus der Waffe herausragt. ...) wird nicht explizit gesagt, wo das Sichtstück aus der Waffe herausragt, jedenfalls aber nicht - ausdrücklich - auf das "Offenhalten des Verschlusses" abgestellt.

 

... Bei Anwendung des "Klugschiss-Hose-Beißzange-Prinzips" wäre ein Herausschauen aus der Mündung damit dem Wortlaut entsprechend und ausreichend (wenn nicht andere Gründe dagegen sprächen). ....

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben
Zitat

Ein grell-farbiger Gegenstand, bei dem kein Teil einer Patrone oder einem Teil davon ähnelt.

Was soll das genau heißen?

Eine farbige Pufferpatrone (z.B. diese aus rot eloxiertem Alu) mit einem am Boden angebrachten Band wäre unzulässig.

Ebenso diese gelbe Sicherheitsfahne, wenn der vordere Teil das Patronenlager ganz ausfüllen würde (und also die Form einer Patrone/Hülse hätte).

 

Ein Freund erzählte vor längerem, dass er einfach an einem Dübel hinten ein rotes Stoffband angebracht hätte (DSB und KK).

Wäre das zulässig oder ähnelt ein Dübel zu sehr einer Patrone?

Wäre ein grauer Fischer-Dübel unzulässig, weil nicht "grell-farbig", ein roter TOX-Dübel aber schon oder reicht es, wenn nur der herausschauende Teil grell-farbig ist?

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb webnotar:

wie ziehst du einen Kabelbinder zu, der im Patronenlager drinsteckt? Das geht doch wohl nur, wenn er durch den Magazinschacht gezogen ist und ein "Ringlein" bildet. Und dann steckt er eben gerade nicht im Patronenlager!

Wenn man den Kabelbinder eben nicht "bis zum Anschlag" zu zieht, sondern nur "gerade eben so", dann bildet der eine elastische Schlaufe, die man zusammendrücken und so ins Patronenlager schieben kann.

Das rutscht dann auch bei solchen Waffen nicht heraus, bei denen keine Schließfeder den Verschluss automatisch dagegen drückt.

 

Geschrieben

Ich muß gestehen, ich bin eine faule Sau. Als SO freue ich mich, wenn ich mich nicht bei jedem Gewehr (5 in einer Reihe von 20m) bücken muß um ins Patronenlager zu blicken. Die Flag wird vom Verband nicht explizit verlangt, setzt sich aber so langsam durch. Jeder ist ja irgendwann mal SO. Wenn es demnächst auf 1000m geht ist die Fireline gut 50m lang. Da werden dann Flags und elektr. Gehörschutz mandatory. 

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