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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Stefan Klein

Empfohlene Beiträge

vor 20 Stunden schrieb Qnkel:

 

Du willst also Verständnis für deine überdurchschnittliche Anzahl an Sportwaffen fordern und hegst gleichzeitig Unverständnis für Kollegen, denen 1-2 Waffen und hobbymäßiges Schießen zur Entspannung reicht?

 

Sorry, dann bist Du nicht wirklich besser!

Dann darfst Du dich nicht wundern, wenn dir nicht jeder Sportschütze beisteht, wenn er das Echo erfährt.

 

Ich gönne jedem, auch dir, deine Waffen aber man muss auch realistisch bleiben: das Behörden bei der Anzahl hellhörig werden, ist nicht neu. Das gab's schon bei dem Kollegen mit dem 142. K98 auf gelb und aktuell bei den Jägern und die neue Beschränkung auf 10 gelbe kam auch nicht als Erinnerung, das mancher zu wenig gekauft hat. 

Dazu bleibt noch die Diskussion, ob bei Überkontingent-Waffen das 12/18x trainieren angezogen wird oder nicht.

 

Dass das alles Scheiße ist, ist klar. 

Wer ernsthaft sammeln will, sollte aber dann auch den Weg über die rote gehen.

 

Was für mich in deinem Fall bis jetzt völlig daneben ist, ist die Begründung über Amokläufe in deinem Widerruf! 

 

Allerdings ist doch nach letzter WaffG-Reform für den Besitz, zumindest Altbesitz auf gelb und Kontingentwaffen, nur noch die Mitgliedschaft im Verein nach 10 Jahren nötig.

Damit ist doch zumindest nachträglich die Rechtslage für den Widerruf eines Teils deiner Waffen hinfällig?

Hallo,

ich persönlich gönne jedem das was er hat und habe auch keine Probleme damit wenn jemand nur zu seinem Vergnügen und zur Entspannung auf den Schießstand geht.

Ich bin der Meinung jeder so wie er kann und möchte.

Was mir sauer aufstößt ist dass man mir hier meinen ehemaligen Bestand negativ anrechtnet.

Es sind stellenweise gerade einige von Sportschützen, auch im eigenen Verein, die der Meinung sind es würden zwei Waffen aus reichen wieso mehr haben.

Gerade diese sind es welche den wirklich Sportschützen des Leben unnötig schwer machen, die haben nicht mal den Verstand sich zu überlegen das gerade sie es sind die "den Ast auf welchem sie Sitzen selbst absägen".

Ich wieder hole nochmals, ich bin es nicht welcher hier jemanden etwas neidig ist, ob jemand Waffen besitzt ist für mich nicht entscheidend ob er sich auf dem Schießstand begibt um zu entspannen oder nur zu seiner persönlichen Freude zum Scjießen geht oder auf Wettkämpfe geht.

Für mich ist es auch nicht entscheidend wieviel er an Waffen hat, jeder so wie er kann und will.

Ich bin für jeden Legalwaffenbesitzer, jeder neue Legalwaffenbesitzer stärkt unsere Position weiter.

Deshalb habe ich auch ehrenamtlich in den Verbänden sowie auch privat im Verein unterstützt wenn jemand den Schießsport angefangen hat.

Was ich allerdings gerne möchte dass mich hier niemand "Verdammt" nur weil ich solch einen Waffenbestand hatte bevor ich vom Landratsamt Heidenheim so verladen wurde, die Gründe hierzu dürften in der Vergangenheit liegen weil ich nach dem Grundsatz handele, "tue Recht und scheue niemanden", sprich Racheakt!

Du hast es richtig erkannt, es ist tatsächlich wenn man die Rechtsgrundlagen betrachtet ein erheblicher Teil des Widerrufs falsch, die Repetierlangwaffen, Rekussionsrevolver, Einzelladerlangwaffe und Perkussionsgewehr sind keinesfalls Waffen des Grundkontingents.

Hier handelt die Behörde klar gegen das Waffengesetz und die Verwaltungsvorschrift, auch handelt diese bezüglich des Grundkontingents in der Form dass als dritte Halbautomatische Langwaffe ein Repetiergewehr angerechnet wird.

Das mit dem Aufführen des Amoklaufs von Lörrach ist Taktik der Behörde bei Gericht, es macht doch mehr Eindruck vor Gericht wenn man die Verhinderung eines weiteren Amoklaufes aufführen kann als das man bekennen muss das es lediglich darum geht hier Schaden anzurichten in dem man den Waffenbestand zu verkleinern.

So hat man die Diskussion umgangen über das Wieso, es wäre für den Verfassers des Widerrufs vom 04.01.2011 sicherlich nicht Positiv ausgegangen.

Leider habe ich von dem Vorbringen des Amoklaufs von Lörrach erst am 08.12.2021 erfahren, mein ehem. Rechtsanwalt hatte mich diesbezüglich nicht informiert, wieso weis er sicherlich selbst am Besten.

Wenn er einen "Ar..h" in der Hose hätte würde er hier dazu Stellung nehmen wieso er mir diese Information nicht gegeben hat, naja die Möglichkeit hat er da er hier in diesem Forum auch Mitglied ist.

Gruß Colt S.

 

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Colt S.:

r zu die wohl berechtigte Frage in welchem Waffengesetz bzw. Verwaltungsvorschrift steht der Nachweis des Bedürfnis für eine Wechselkomponente.

Sicherlich nirgends, man benötigt weder zum Erwerb bezüglich zum Besitz ein Bedürfnis,

 

 Und wieder  Bedürfnis und Erlaubnis verdreht.

 

Das Gesetz, konkret Anlage 2 stellt dich von der Erlaubnispflicht für den Erwerb eines Wechselsystemes frei. Da steht nirgends etwas von "Bedürfnisfrei", das bildest du dir ein.

Der Besitz muss dir Erlaubt werden, beurkundet durch Eintragung. Und damit greift §4 Abs 1 Nr 4. = Nachweis des Bedürfnisses.

 

Das von den Behörden in der Regel ein Bedürfnis für die Erteilung Besitzerlaubnis für ein WS ohne weiteren Nachweis angenommen wird, bedeutet nicht, das wenn der Verdacht des Waffenhortens in deinem Fall zum Großen Bedürfniszapfenstreich geführt hat, das nicht Geprüft werden kann. Darauf hat der VGH abgestellt und nicht auf die teilweise wirren Forderungen der Behörde (Wettkampf etc.). Darauf und darauf das der BDMP nicht in der Lage war, eine vernünftige Bedürfnisbescheinigung abzuliefern aus der das Behauptete auch hervorging.

 

 

 

Nach aktueller Rechtslage ist eine so gestaltete Besitzbedürfnisprüfung nicht mehr möglich ist, denn hier würde schlicht §14 Abs 4 greifen. Die Rechtslage wurde indes eigens als Reaktion des Gesetzgebers auf die Fortentwicklung des Rechts durch die Gerichte, angestiftet durch die Behörden, geändert und den beiden letzteren damit ein Riegel vorgeschoben. Ist wohl noch so eine, wie @drummer das so schön sagt, "Fehlentwicklung der letzten 50 Jahre", schließlich wollen wir unser schönes altes Waffengesetz mit beliebig vielen kastrierten Karabinern auf alt gelb, den schönen §37, und totalitärer Entscheidungsgewalt der Vereinsfürsten(DU bekommst nix) und willkür der Behörden beim Besitzbedürfnisnachweis (18x mit JEDER Waffe) wiederhaben. Zeiten waren das, herrlich.  

Bearbeitet von ASE
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vor 15 Stunden schrieb Qnkel:

Habe gerade den Artikel im DWJ gelesen, wo steht, dass der VGH durchaus auf die neue 10-Jahres-Regelung eingegangen ist, diese aber wegen der schieren Anzahl an Waffen nicht als anwendbar hält, da die WaffVwV zu diesem Punkt sagt "in der Regel" und damit offen lässt, das Behörden (und Gerichte) von dieser Regel abweichen dürfen, was hier gegeben sei...

Hallo,

dem war nicht so.

Es wurde explizier durch den Behördenvertreter kein Rechtstand nach dem neuen Waffenrecht anzuwenden sei.

Also nichts mit den 10 Jahren!

Die Anzahl der Waffen war wahrscheinlich auch nur Zweitrangig, ich Vermute der im Widerruf genannte Amoklauf von Lörrach war die Hauptursache.

Wenn man bedenkt dass man mir den Vorwurf des "Waffenhortens" unterstellt hat ist doch eigentlich die Nennung des "Amoklaufs von Lörrach" gleich an erster Stelle unter der Begründung so eine Sache für sich die doch eigentlich nicht nötig war wenn man bedenkt das ich nicht vollständig "entwaffnet" wurde und ich weiterhin dienstlich in der Öffentlichkeit mit einer geladenen Schusswaffe unterwegs war.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 8 Minuten schrieb ASE:

 

 Und wieder  Bedürfnis und Erlaubnis verdreht.

 

Das Gesetz, konkret Anlage 2 stellt dich von der Erlaubnispflicht für den Erwerb eines Wechselsystemes frei. Da steht nirgends etwas von "Bedürfnisfrei", das bildest du dir ein.

Der Besitz muss dir Erlaubt werden, beurkundet durch Eintragung. Und damit greift §4 Abs 1 Nr 4. = Nachweis des Bedürfnisses.

 

Das von den Behörden in der Regel ein Bedürfnis für die Erteilung Besitzerlaubnis für ein WS ohne weiteren Nachweis angenommen wird, bedeutet nicht, das wenn der Verdacht des Waffenhortens in deinem Fall zum Großen Bedürfniszapfenstreich geführt hat, das nicht Geprüft werden kann. Darauf hat der VGH abgestellt und nicht auf die teilweise wirren Forderungen der Behörde (Wettkampf etc.). Darauf und darauf das der BDMP nicht in der Lage war, eine vernünftige Bedürfnisbescheinigung abzuliefern aus der das Behauptete auch hervorging.

 

 

 

Nach aktueller Rechtslage ist eine so gestaltete Besitzbedürfnisprüfung nicht mehr möglich ist, denn hier würde schlicht §14 Abs 4 greifen. Die Rechtslage wurde indes eigens als Reaktion des Gesetzgebers auf die Fortentwicklung des Rechts durch die Gerichte, angestiftet durch die Behörden, geändert und den beiden letzteren damit ein Riegel vorgeschoben. Ist wohl noch so eine, wie @drummer das so schön sagt, "Fehlentwicklung der letzten 50 Jahre", schließlich wollen wir unser schönes altes Waffengesetz mit beliebig vielen kastrierten Karabinern auf alt gelb, den schönen §37, und totalitärer Entscheidungsgewalt der Vereinsfürsten(DU bekommst nix) und willkür der Behörden beim Besitzbedürfnisnachweis (18x mit JEDER Waffe) wiederhaben. Zeiten waren das, herrlich.  

Hallo,

das mit dem Bedürfnis bezüglich Wechselkomponente habe ich nicht so geschrieben, ich habe geschrieben das sich das Bedürfnis aus der in der WBK eingetragenen Grundwaffe ergibt.

Gruß Colt S.

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Das ergibt sich eben nicht grundsätzlich kraft Gesetzes, besonders nicht bei einer Überprüfung hinsichtlich des weiteren Besitzes. 

 

Das Gesetz regelt nur den erlaubnisfreien Erwerb und in Analogie zur Rechtsauslegung und -sprechung bei der gelben WBK wird bei der Erteilung der Besitzerlaubnis i.d.R auf einen expliziten Nachweis verzichtet. 

 

Das bedeutet aber nicht, das wenn es aus gegebenen Anlass zu einer Prüfung des Bedürfnisses, sowohl bei Erteilung(z.B. weil ein WS erworben wurdr, das nach Ansicht der Behörde nicht sportlich einsetzbar ist) als auch für den Fortbestand kam, die Behörde dieses nicht im Einzelfall überprüfen konnte 

 

Das ist des Pudels Kern bei diesem Detail: Erlaubnisfreier Erwerb bedeutet nicht, das für den Besitz kein Bedürfnis vorliegen muss. Da vor 2020 die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung sich dahingehend gewandelt hatte, das §14/2 und §14/3 (alte Fassung) bei einer Überprüfung für den Fortbestand des Bedürfnisses wörtlich zu lesen seien und nicht mehr Pauschal sondern für jede Waffe einzeln die Voraussetzungen zu prüfen seien, gerieten natürlich auch die WS in den Fokus.

 

Mittlerweile aber kalter Kaffee, dank der jüngsten "Fehlentwicklung" -> §14 Abs 4 Hat man ein generelles Bedürfnis für den weiteren Besitz von Schusswaffen, dann bleiben auch die WS, da für diese nichts anderes bestimmt ist.

Bearbeitet von ASE
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vor 39 Minuten schrieb Colt S.:

Du hast es richtig erkannt, es ist tatsächlich wenn man die Rechtsgrundlagen betrachtet ein erheblicher Teil des Widerrufs falsch, die Repetierlangwaffen, Rekussionsrevolver, Einzelladerlangwaffe und Perkussionsgewehr sind keinesfalls Waffen des Grundkontingents.

Hier handelt die Behörde klar gegen das Waffengesetz und die Verwaltungsvorschrift, auch handelt diese bezüglich des Grundkontingents in der Form dass als dritte Halbautomatische Langwaffe ein Repetiergewehr angerechnet wird.

 

Wurde das schriftsätzlich im Widerspruchsverfahren/Klageverfahren auch so vorgetragen?

 

 

vor 39 Minuten schrieb Colt S.:

Das mit dem Aufführen des Amoklaufs von Lörrach ist Taktik der Behörde bei Gericht, es macht doch mehr Eindruck vor Gericht wenn man die Verhinderung eines weiteren Amoklaufes aufführen kann als das man bekennen muss das es lediglich darum geht hier Schaden anzurichten in dem man den Waffenbestand zu verkleinern.

Lörrach war nur "Türöffner", weshalb man quasi anlasslos dich zur Überprüfung des Bedürfnisses ausgesucht hat.

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vor 14 Stunden schrieb Qnkel:

Und was willst Du jetzt tun? Dolle mit dem Fuß aufstampfen?

Wenn das VGH der Verwaltung Recht gibt, weil die Verwaltung die WaffVwV anwendet, dann kannst schlucken und fertig.

 

Du bist Sachkundig?! "Das Recht muss nicht dem Unrecht weichen"! "... sofern keine Abhilfe möglich ist"!

 

Ich hatte ja schon geschrieben, wie man meiner Meinung nach mit einer übermächtigen Obrigkeit umgehen kann, die sich nicht an ihre eigenen Gesetze hält und einen damit schädigt. Muss ich nicht jedes mal wiederholen.

 

vor 13 Stunden schrieb ASE:

Ich finde das ehrlich gesagt ein wenig amüsant. Aus der Erleichterung, das man nicht genau mit der Waffe Wettkämpfe geschossen haben muss, die man über dem Kontingent zu erwerben möchte, was dann nur umständlich über Waffenleihe möglich wäre und häufig in Ermangelung eines Verleihers mit entsprechender Waffe dann zu Gänze unmöglich wäre, leitest du nun den Anspruch ab, mit den eigens für Wettkämpfe angeschafften Waffen gerade keine Wettkämpfe schiessen zu müssen, weil irgendwie  und überhautpt...

 

Ich finde es Amüsant, wie Du hier die Behörden und Gerichte in ihrem Unrecht verteidigst und hier neuartige Gründe erfindest. Richter? Beamter? Angestellter im öffentlichen Dienst? Stockholm Syndrom? Ich weiss es echt nicht, aber wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr!

 

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vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Wenn die Behörde gegenüber dem Gericht Unwahrheiten verbreitet und der "Rechtsbeistand", obwohl in Kenntnis davon ist, dem Mandanten keine Informationen hierüber gibt, ist hier ein Fehlurteil durchaus möglich.

Außerdem wenn man meinen Fall betrachtet, man hat von mir nachweislich verlangt das ich nachweisen soll das ich mit all meinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften geschossen habe. Hier zu die wohl berechtigte Frage in welchem Waffengesetz bzw. Verwaltungsvorschrift steht der Nachweis des Bedürfnis für eine Wechselkomponente.

 

Ich verstehe Dich absolut, da ich so etwas selbst schon durchexerziert habe!

 

Trotzdem solltest Du Dich darauf vorbereiten, in diesem Fall am Ende in allen (Dir wichtigen) Punkten zu verlieren - auch wenn Du im Recht bist. Tatsächlich gilt nämlich - auch wenn es viele hier nach ihrer lebenslangen Konditionierung nicht wahrhaben wollen - das Recht des Stärkeren. Da das nicht Du bist bleibt Dir dann nur das indirekte Vorgehen, da Du Dir auf direktem Weg nur eine blutige Nase holst und Deinen "Seelenfrieden" gefährdest!

 

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vor 2 Minuten schrieb Parallax:

Steile These, wenn ich mir anschaue wir großflächig Waffenbehörden die WaffVwV höchstenfalls als WaffenrechtsVerwaltungsVorgehensvorschläge betrachten. Und damit sogar vor Gerichten durchkommen.

 

Ja und? Bist Du überrascht hier das uralte Konzept des Rechts des Stärkeren mitzuerleben?!

 

Dier letzten Jahre sollten Doch inzwischen jedem die Augen geöffnet haben wie es mit der Gesetzestreue des Gesetzgebers und seiner untergeordneten Institutionen steht, wenn Partikularinteressen im Spiel sind! Ja ich kenne das Stockholm Syndrom und kann daher die Reaktionen meiner Mitbürger letztendlich einordnen - trotzdem überraschen mich diese Fälle in der Praxis erst mal immer wieder.

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vor 46 Minuten schrieb P22:

 

Wurde das schriftsätzlich im Widerspruchsverfahren/Klageverfahren auch so vorgetragen?

 

 

Lörrach war nur "Türöffner", weshalb man quasi anlasslos dich zur Überprüfung des Bedürfnisses ausgesucht hat.

Hallo,

ja dieses wurde schriftlich im Widerruf vom 04.11.2011 vorgetragen, ich habe den kompletten Widerruf hier veröffentlicht.

Geht unter anderem aus Seite 15 in der Tabelle am unteren Ende der Seite und dem letzten Absatz der Seite eindeutig hervor.

Das dieses so nicht geht habe ich dem Verantwortlichen "unter die Nase" gehalten, Resultat ich wurde rausgeschmissen und mir wurde mit Konsequenzen gedroht wenn ich den Widerspruch nicht 1 zu 1 umsetzen würde.

Gruß Colt S.

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vor 5 Minuten schrieb drummer:

 

Ja und? Bist Du überrascht hier das uralte Konzept des Rechts des Stärkeren mitzuerleben?!

 

Dier letzten Jahre sollten Doch inzwischen jedem die Augen geöffnet haben wie es mit der Gesetzestreue des Gesetzgebers und seiner untergeordneten Institutionen steht, wenn Partikularinteressen im Spiel sind! Ja ich kenne das Stockholm Syndrom und kann daher die Reaktionen meiner Mitbürger letztendlich einordnen - trotzdem überraschen mich diese Fälle in der Praxis erst mal immer wieder.

Hallo,

der Gesetzgeber ist nicht mal so stark der Übeltäter, es sind vielmehr die vielen "kleinen Gesetzgeber" die ihre vermeindliche Macht gegenüber den Bürgern ausspielen.

Schuld hat der Gesetzgeber hier in der Form das er diesen überhaupt ermöglicht so zu handeln, solche Personen werden in ihrem Handeln nicht kontrolliert und erst recht nicht sanktioniert wenn sie solche Fehlhandlungen begehen.

Gruß Colt S.

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vor 9 Minuten schrieb raze4711:

Hat die verabtwortmiche Behörde außer den WBK' s von Colt S. noch andere WBK's widerrufen? 

Hallo,

ich weis nur eines mit absoluter Sicherheit, es wurden im Kreis Heidenheim bei keinem anderen Waffenbesitzer eine nachträglich Bedürfnisüberprüfung durchgeführt.

Ob wegen z.B. einer Trunkenheitsfahrt oder anderen Gründen etwas entzogen wurde kann ich nicht sagen.

Falls ja dürften aus den unterschiedlichsten Gründen die Betroffenen sicherlich schweigen.

In meinem Fall handelt es sich um einen Racheakt weil ich mich nicht scheue auf meine Rechte als unbescholtener Bürger einzufordern.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 29 Minuten schrieb Colt S.:

der Gesetzgeber ist nicht mal so stark der Übeltäter, es sind vielmehr die vielen "kleinen Gesetzgeber" die ihre vermeindliche Macht gegenüber den Bürgern ausspielen.

 

Wobei der Unterschied nicht gross ist, weil die Institutionen (Ministerien, Ämter, Behörden, Gerichte) mit strammen Parteisoldaten oder mit Mitläufern in den leitenden Positionen besetzt werden.

 

vor 30 Minuten schrieb Colt S.:

Schuld hat der Gesetzgeber hier in der Form das er diesen überhaupt ermöglicht so zu handeln, solche Personen werden in ihrem Handeln nicht kontrolliert und erst recht nicht sanktioniert wenn sie solche Fehlhandlungen begehen.

 

Das ist ja auch nicht das Ziel. Die Gesetze sind eine Methode den Schein zu wahren um - sozusagen als Feigenblatt - die böse Wahrheit zu verstecken. Und es wirkt - viele Menschen glauben tatsächlich, in einem Rechtstaat zu leben in dem Gesetze gleichermassen für alle gelten.

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vor 10 Minuten schrieb raze4711:

Mmh. 

Könnte auch andere Gründe habe  😄

 

Wenn sonst niemand Probleme mit der Behörde hat .

Keine weiteren WBK's entzogen wurde . 

Hallo,

ich habe nicht geschrieben das andere mit der Behörde keine Probleme haben, diese gehen mit ihren Problemen lediglich nicht in die Öffentlichkeit.

Oh ich habe einen Vorfall vergessen der mir nun wieder eingefallen ist.

Bei einem Bekannten wurde im Rahmen einer Aufbewahrungskontrolle eine Erben-WBK widerrufen.

Der Vorgang war wie folgt, von ihrem verstorbenen Bruder hatte die Mutter meines bekannten drei ältere Waffen vererbt bekommen.

Bei der ersten Kontrolle wurde der Tresor beanstandet, darauf wurde ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Sicherheitsbehältnis erworben, bei der Nachkontrolle wollten die Kontrolleure in den Tresor blicken.

So weit so gut, das Problem war das die Besitzerin nicht gehen konnten, bei ihr handelt es sich um eine Frau die inzwischen an die 90 Jahre alt ist und nicht gerade die "beste" Gesundheit auf weist.

Nach dem mein Bekannter den Kontrolleuren erklärt hatte das seine Mutter aufgrund Krankheit Bettlägerig sei haben diese ihn aufgefordert den Schlüssel des Tresors zu holen, was dieser auch machte, dann habe sie ihn aufgefordert den Tresor zu öffnen was dieser auch gemacht hat. Hierauf erklärten diese ihm "alles klar, sie dürfen die Waffen einem Berechtigten überlassen oder vernichten lassen"-

Dieses Verhalten der Kotrolleure ist mehr wie Fragwürdig und weist eindeutig daraufhin wie beim Landratsamt Heidenheim mit den Bürgern umgegangen wird.

Es ist eine Sache wie man "unzuverlässig" ist, aber von Behördenvertretern dazu auch noch aufgefordert zu werden ist äußerst fragwürdig wenn nicht noch anderes.

Gruß Colt S.

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vor 4 Minuten schrieb Colt S.:

Nach dem mein Bekannter den Kontrolleuren erklärt hatte das seine Mutter aufgrund Krankheit Bettlägerig sei haben diese ihn aufgefordert den Schlüssel des Tresors zu holen, was dieser auch machte, dann habe sie ihn aufgefordert den Tresor zu öffnen was dieser auch gemacht hat. Hierauf erklärten diese ihm "alles klar, sie dürfen die Waffen einem Berechtigten überlassen oder vernichten lassen"-

 

Dann werden - zumindest bei den Lernwilligen - im Kreis Heidenheim in Zukunft die Waffen im Erbfall wohl einfach "verwschwunden" sein. Action => Reactio - ist ebenfalls ein universell gültiges Gesetz!

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vor 2 Minuten schrieb drummer:

 

Wobei der Unterschied nicht gross ist, weil die Institutionen (Ministerien, Ämter, Behörden, Gerichte) mit strammen Parteisoldaten oder mit Mitläufern in den leitenden Positionen besetzt werden.

 

 

Das ist ja auch nicht das Ziel. Die Gesetze sind eine Methode den Schein zu wahren um - sozusagen als Feigenblatt - die böse Wahrheit zu verstecken. Und es wirkt - viele Menschen glauben tatsächlich, in einem Rechtstaat zu leben in dem Gesetze gleichermassen für alle gelten.

Hallo,

leider muss ich dir bezüglich der Gesetze recht geben, wären nicht so sehr viele obrigkeitshörig könnte so nicht weiter verfahren werden in unserem Staat.

Es fängt doch hier in diesem Forum leider schon an und zwar in der Form wenn ich hier etwas veröffentliche was eine Behörde für einen Schwachsinn verzapft das ich als der angegriffen werde welche daran Schuld ist wieso die Behörde diesen Schwachsinn verzapft.

Bei meinem Thread geht es mir nicht darum um Mitleid zu erregen, ich wollte vielmehr darauf hinweisen was alles für Ungerechtigkeiten in diesem Staat möglich sind, es gehört schlicht und ergreifend so was publik gemacht.

Gruß Colt S.

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vor 1 Minute schrieb drummer:

 

Dann werden - zumindest bei den Lernwilligen - im Kreis Heidenheim in Zukunft die Waffen im Erbfall wohl einfach "verwschwunden" sein. Action => Reactio - ist ebenfalls ein universell gültiges Gesetz!

Hallo,

deswegen habe ich es hier in diesem Forum auch veröffentlicht!

Aber nun zu dem Thema Erbenwaffen.

Kannst du dir vorstellen das ich persönlich auf die Ausstellung einer Erben-WBK seit mehr als 6 Jahren warte, solange ist es mittlerweile her das mein Vater verstorben ist, er hatte ein 9mm Flobert-Bätscherle in seinem Besitz und das auch angemeldet.

Gruß Colt S.

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vor 20 Minuten schrieb Colt S.:

Es fängt doch hier in diesem Forum leider schon an und zwar in der Form wenn ich hier etwas veröffentliche was eine Behörde für einen Schwachsinn verzapft das ich als der angegriffen werde welche daran Schuld ist wieso die Behörde diesen Schwachsinn verzapft.

 

Das ist eine typische Reaktion eines gewissen Menschenschlags (Mitläufer, Unterstützer der Obrigkeit, Profiteure), dem Opfer die Schuld in die Schuhe zu schieben. Mach Dir nichts draus, die zugrundeliegenden psychische Defekte können in einer menschlichen Gesellschaft nicht ausgerottet werden.

 

vor 15 Minuten schrieb Colt S.:

Kannst du dir vorstellen das ich persönlich auf die Ausstellung einer Erben-WBK seit mehr als 6 Jahren warte, solange ist es mittlerweile her das mein Vater verstorben ist, er hatte ein 9mm Flobert-Bätscherle in seinem Besitz und das auch angemeldet.

 

Nachdem was ich aus dem Kreis Heidenheim bisher gehört und gelesen habe: ja. Dort scheinen sich ein paar Leute gerade auf einem unheiligen Kreuzzug zu befinden. Mit dem heutigen Wissen hätte ich Dir ans Herz gelegt, bei den ersten Anzeichen einer solchen Kacke den Hauptwohnsitz (zumindest auf dem Papier) zu verlegen. Nachdem schon soviel gelaufen ist und bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden, könnte es dafür allerdings für Dich leider schon zu spät sein.

 

Es ist aber gut und dringend notwendig, solche Problem-Kreise zu benennen, damit zukünftige Opfer gewarnt sind und Vorkehrungen treffen können, falls sie das wollen.

Bearbeitet von drummer
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vor 26 Minuten schrieb Colt S.:

Hallo,

ich habe nicht geschrieben das andere mit der Behörde keine Probleme haben, diese gehen mit ihren Problemen lediglich nicht in die Öffentlichkeit.

Oh ich habe einen Vorfall vergessen der mir nun wieder eingefallen ist.

Bei einem Bekannten wurde im Rahmen einer Aufbewahrungskontrolle eine Erben-WBK widerrufen.

Der Vorgang war wie folgt, von ihrem verstorbenen Bruder hatte die Mutter meines bekannten drei ältere Waffen vererbt bekommen.

Bei der ersten Kontrolle wurde der Tresor beanstandet, darauf wurde ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Sicherheitsbehältnis erworben, bei der Nachkontrolle wollten die Kontrolleure in den Tresor blicken.

So weit so gut, das Problem war das die Besitzerin nicht gehen konnten, bei ihr handelt es sich um eine Frau die inzwischen an die 90 Jahre alt ist und nicht gerade die "beste" Gesundheit auf weist.

Nach dem mein Bekannter den Kontrolleuren erklärt hatte das seine Mutter aufgrund Krankheit Bettlägerig sei haben diese ihn aufgefordert den Schlüssel des Tresors zu holen, was dieser auch machte, dann habe sie ihn aufgefordert den Tresor zu öffnen was dieser auch gemacht hat. Hierauf erklärten diese ihm "alles klar, sie dürfen die Waffen einem Berechtigten überlassen oder vernichten lassen"-

Dieses Verhalten der Kotrolleure ist mehr wie Fragwürdig und weist eindeutig daraufhin wie beim Landratsamt Heidenheim mit den Bürgern umgegangen wird.

Es ist eine Sache wie man "unzuverlässig" ist, aber von Behördenvertretern dazu auch noch aufgefordert zu werden ist äußerst fragwürdig wenn nicht noch anderes.

Gruß Colt S.

 

90 , Bettlägerig , Erbin , und den Schlüssel dazu sicher verwahrt. 

Der Sohn kam schon mal problemlos ran. 

Wer hat jetzt den Fehler gemacht ? 

 

Die Behörde ? 

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vor 7 Minuten schrieb raze4711:

90 , Bettlägerig , Erbin , und den Schlüssel dazu sicher verwahrt.

Der Sohn kam schon mal problemlos ran.

 

Ich war nicht dabei, aber sollte der Sohn den Schlüssel seiner Mutter auf Aufforderung (= Befehl) der Behördenmitarbeiter bekommen haben (also nicht "kam problemlos immer an den Schlüssel ran"), dann ist der Fall klar:

 

vor 7 Minuten schrieb raze4711:

Wer hat jetzt den Fehler gemacht ? 

 

Die Behörde ? 

 

Ja. Und zwar nicht nur einen Fehler. In dem oben von mir beschriebenen Fall sind die entsprechenden Behördenmitarbeiter kriminell!

 

Bearbeitet von drummer
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