Zum Inhalt springen
IGNORED

Vorbildaktion - Röder Feuerwerkclub


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb chr:

Ich habe zwei Bekannte aus HH, von denen kenne ich den Schein (selbst gesehen) und die Einschränkungen, die ihn quasi wertlos machen.

Also nein nicht nur hörensagen.

Ich glaube ich weiss was da drin steht. Hatte meine erste Version auch. Ich habe, wie alle anderen Hamburger F3 Scheine Einschränkungen für das Hamburger Stadtgebiet (keine Knallkörper und Raketen außer Silvester und Ausschlusszeiten (kein Sonntag, nicht zwischen 22 und 6 Uhr)). In der ersten Version wurde für diese Fällle der UMGANG verboten. Dummerweise ist aufbewahren auch Umgang, also nichts über Nacht lagern. Gemeint war "Abbrennen". Nach einem Anruf wurde das abgeändert. Jetzt ist der Schein voll nutzbar, und halt für bestimmte Gebiete in Hamburg  etwas eingeschränkt.

 

grafik.png

 

Wer diesen Fehler nicht bemerkt hat, hat in der Tat einen nutzlosen Schein. Ist das selbe wie bei sinnfreien Auflagen in einer Waffenbesitzkarte, oder der Wiederladeerlaubnis. Wer nicht weiß was er will bekommt was er kriegt.

Geschrieben (bearbeitet)

Moin! Zum Thema "Was ist denn ein F3 Schein"?

 

Feuerwerk ist nach EU Norm in 4 Klassen eingeteilt.

F1 Kleinstfeuerwerk

F2 Kleinfeuerwerk (unser normales Silvesterfeuerwerk)

F3 Mittelfeuerwerk (gemäß Norm auch für Anwender ohne Fachkenntnisse)

F4 Großfeuerwerk (mit Fachkenntnissen)

 

In Deutschland sind F3 und F4 erlaubnispflichtig, ebenso einige F2 Dinge. Wenn man jedoch will, dann kann man ohne Fachkunde eine Erlaubnis für F3 beantragen. Dann kann man beispielsweise statt Raketen in F2 für Deutschland mit 20g NEM kaufen und schießen, sondern F3 Raketen mit 200g NEM. Mit mehr Abstand und Versicherung, aber man kann. In anderen Ländern (z.B. Tschechien) gibt es F3 normal für jeden ab 21 Jahren im Lidl und co.

 

Du beantragst ohne Fachkunde (was nicht heißt das man keine Ahnung vom Sprengstoffrecht haben muss, die braucht man auf jeden Fall!) eine Erlaubnis nach § 27 für pyrotechnische Gegenstände der Klasse F1-F3. Oder nur F3, manche Behörden sagen die kleineren sind eingeschossen, andere nicht.

 

Wenn du das wirklich willst, lies dir die gesamte Diskussion hier durch:

https://www.feuerwerk-forum.de/thema/schein-fuer-kategorie-f3-feuerwerk.46683/

 

Bearbeitet von hexoplast75
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
Am 25.4.2021 um 19:33 schrieb EkelAlfred:

. Nicht die Alten stört es, sondern pickelige Teenager*innen, die nicht wissen, welches der 27 Geschlechter sie diese Woche haben.

Das ist das Beste was ich bisher gehört habe......

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb hexoplast75:

Ich glaube ich weiss was da drin steht. 

So, jetzt nochmal ganz deutlich, was ist mit diesem Schein (Abseits des Umgangsthemas) in Hamburg erlaubt?

 

Genau, danke liebe Behörde für exact: Gar nichts.

Bearbeitet von chr
Geschrieben (bearbeitet)

Ich verstehe es leider immer noch nicht.

 

Was soll ich mit dem Schein denn nicht machen können? Ich kann genau das machen was ich vorhatte. Ganzjährig Feuerwerk der genehmigten Klassen kaufen, aufbewahren, und nach einer Anzeige brenne ich es ab. So habe ich es auch in Hamburg schon gemacht. Ich wüsste nicht was da fehlt (von den genannten Einschränkungen abgesehen).

 

Ohne Schein könnte ich nicht ganzjährig einkaufen, sondern bräuchte eine Außnahmegenehmigung. Ebenso dürfte ich nur mit Ausnahmegenehmigung abbrennen. Wobei diese Ausnahmegenehmigung in Hamburg nicht erteilt wird. Selbst wenn die Oma ihren 200. Geburtstag hätte.

 

Also ich sehe schon Vorteile an dem Schein.

Bearbeitet von hexoplast75
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb hexoplast75:

Ich verstehe es leider immer noch nicht.

 

Eben nicht. Es genügt in Hamburg eben keine Anzeige, sondern Du musst weiterhin eine Genehmigung beantragen. Also quasi als hättest Du gar keinen 27er. Daher bezeichne ich ihn als wertlos.

 

Gemeint sind damit allerdings nicht die Vororte, in denen Du ggf. wohnst, wodurch Dich das nicht tangiert.

Bearbeitet von chr
Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte Ende 2019 nur angezeigt, in 22117 Hamburg-Billstedt. Mit Bestätigung vom Amt als Antwort.

 

Und selbst wenn der Schein für Hamburg nur noch eingeschränkt nutzbar wäre, gibt es noch genug andere Orte (der gesamteRest Deutschlands) wo es diese Einschränkung nicht gibt.

 

Was soll denn die Rechtsgrundlage dafür sein?

Bearbeitet von hexoplast75
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb hexoplast75:

Ich hatte Ende 2019 nur angezeigt, in 22117 Hamburg-Billstedt.

Tja, das war dann wohl falsch von Dir. Schwupps ein Wiederrufgrund, da Du klar gegen Deine Auflagen verstoßen hast.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chr:

Tja, das war dann wohl falsch von Dir. Schwupps ein Wiederrufgrund, da Du klar gegen Deine Auflagen verstoßen hast.

Und wieder verstehe ich es nicht. Das Foto oben zeigt die erste Version meiner Erlaubnis. Nach der Rückfrage wurde aus "Umgang" "Abbrennen". Gegen welche Auflage ich verstossen haben soll kann ich nicht erkennen. Die Behörde auch nicht, siehe Eingangsbestätigung der Behörde.

 

41076300oo.png

 

Das hat aber nur noch wenig mit dem Thema dieser Diskussion zu tun. Ich finde es gut, dass Röder hier etwas starten will. Meine Unterstützung haben sie. Ob man am Ende siegt, keine Ahnung. Aber nicht kämpfen ist auch verloren.

Geschrieben

Diese Diskussion bestätigt bis hier eigentlich nur meine Annahme.

 

Deutschland gehört entweder denen:

 

- die nix mehr zu verlieren haben (kackegal auf Gesetze)

 

oder

 

- die ein umfangreiches Anwaltsnetzwerk im Hintergrund haben (ich sitz das irgendwie aus)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb hexoplast75:

Und wieder verstehe ich es nicht. Das Foto oben zeigt die erste Version meiner Erlaubnis. 

 

Das hat aber nur noch wenig mit dem Thema dieser Diskussion zu tun. Ich finde es gut, dass Röder hier etwas starten will. Meine Unterstützung haben sie. Ob man am Ende siegt, keine Ahnung. Aber nicht kämpfen ist auch verloren.

Hi, ja stimmt hat nur was bedingt mit dem Thema zu tun.

Ich hatte halt "angedockt" an der Aussage von "Jäger mit Hut", das eben in Zukunft privates Feuerwerk ohne den 27er nicht mehr möglich sein wird.

Ich wollte aufdecken, das der 27er hier nicht helfen wird. Fällt privates Silvesterfeuerwerk weg, dann wird man auch keine Ausnahmen für private Feuerwerke mehr zulassen.

Dafür ist halt das Beispiel HH symphtomatisch und hat in meinen Augen eine Art Signalwirkung. Du musst weiterhin jedes Feuerwerk in HH BEANTRAGEN, dies kann man dir einfach nicht mehr genehmigen. Also privates Feuerwerk verhindern sehr einfach.

 

Ein "echter" 27er erfordert nur ein Anzeigen ( ist also quasi nur eine "freundliche" information von Deiner Seite). Gegen die Anzeige eines Feuerwerks kann die Behörde deutlich schwieriger etwas machen. Eigentlich kann sie das nur über Taschenspielertricks verhindern, wenn Du Dich an alle Regeln hältst.

Normalerweise ist also der 27er eine generelle Erlaubnis für private Feuerwerke.

Die Behörde braucht noch nichtmal auf Deine Anzeigen antworten. In den meisten Fällen tuen sie das aber, weil sie Dir damit gleich eine Rechnung senden.

 

Verstanden? 

Bearbeitet von chr
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb hexoplast75:

 

 

41076300oo.png

 

 

Die Antwort der Behörde ist ja der Oberhammer!

Da durftest Du ja gar nichts mehr Abbrennen?

 

Heutzutage hat jede Rakete und jede Batterie Blitzknall-Zerleger.

Jeder Vulkan in F3 hat eine Effekthöhe >6Meter.

Jedes Röli >6-Meter.

 

Mir fällt also echt nichts mehr ein, was Du da Abbrennen durftest.

 

Ach doch Stopp,  Sonnen und Bengalos gehen. Das war's dann aber.

 

In Summe würde ich es eine Frechheit nennen!

Bearbeitet von chr
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb JDHarris:

denn diejenigen, die es wissen sollten, blicken selbst nicht mehr durch;-)

Ne, das glaube ich nicht.

Die Einschränkungen in HH passieren in meinen Augen mit voller Absicht.

Geschrieben

Ich hate nur Vulkane (F2), Fontänenbatterien und große Wunderkerzen angezeigt. Maximale Effekthöhe 6m. Mir wurde also nichts untersagt von dem was ich abbrennen wollte. Für den ersten Geburtstag des Sohnes musste es nicht laut sein:-)

 

Ich habe keine Anwälte hinter mir, sondern versuche mich selber in die Themen einzufuchsen. Bisher scheinbar ganz gut, weil im Bereich Waffenrecht/Sprengstoffrecht bei mir vieles genehmigt wurde. Auch Dinge, wo sehr viele vorher sagen, dass ich die nie bekäme. Samller-WBK, §27 Feuerwerksschein, Munitionserwerbschein. Ich habe letztes Silvester auch ausgiebig Feuerwerk gezündet, trotz städtischem Feuerwerksverbot. Dank Eilantrag beim Verwaltungsgericht war es mir erlaubt.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb chr:

Dafür ist halt das Beispiel HH symphtomatisch und hat in meinen Augen eine Art Signalwirkung. Du musst weiterhin jedes Feuerwerk in HH BEANTRAGEN, dies kann man dir einfach nicht mehr genehmigen. Also privates Feuerwerk verhindern sehr einfach.

 

Ein "echter" 27er erfordert nur ein Anzeigen ( ist also quasi nur eine "freundliche" information von Deiner Seite). Gegen die Anzeige eines Feuerwerks kann die Behörde deutlich schwieriger etwas machen. Eigentlich kann sie das nur über Taschenspielertricks verhindern, wenn Du Dich an alle Regeln hältst.

Habe in Hamburg bei der Behörde angefragt. §27 Inhaber zeigen ihr Feuerwerk an so wie überall auch, Frist 2 Wochen bzw. 4 Wochen  je nach Umgebung. Deine Aussage ist somit für Scheininhaber falsch.

 

Zitat

 

Guten Morgen hexoplast75,
 
grundsätzlich müssen Sie ein Feuerwerk in Hamburg lediglich 14 Tage vorher anzeigen. Ob dann weitere Genehmigungen notwendig sind, hängt vom Abbrennplatz ab.
Beispiele hierfür sind u. a Wasserlagen  sowie bestimmte Gebiete in Flughafennähe.  
 
Beste Grüße
Amt für Arbeitsschutz - Sachgebiet Sprengstoff
V3- AS 2301

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb hexoplast75:

 

 

Ich habe keine Anwälte hinter mir, sondern versuche mich selber in die Themen einzufuchsen. Bisher scheinbar ganz gut, weil im Bereich Waffenrecht/Sprengstoffrecht bei mir vieles genehmigt wurde. Auch Dinge, wo sehr viele vorher sagen, dass ich die nie bekäme. Samller-WBK, §27 Feuerwerksschein, Munitionserwerbschein. Ich habe letztes Silvester auch ausgiebig Feuerwerk gezündet, trotz städtischem Feuerwerksverbot. Dank Eilantrag beim Verwaltungsgericht war es mir erlaubt.

Es sind meiner Meinung nach Leute wie Du, die sich mühsam und langwierig in umfangreiche Sachverhalte einarbeiten und dann überlegt und ohne Schnellschuß-Aktionismus am Ende an ihr Ziel kommen, ohne es dabei aus den Augen zu verlieren.

 

Dein Vorgehen gefällt mir wirklich gut und man könnte das auch gerne auf andere Bereiche des LWB ausdehnen.

 

20 Leute mehr von Deiner Sorte und man könnte diesbezüglich wirklich mal was erreichen.

Bearbeitet von highlower
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb hexoplast75:

Deine Aussage ist somit für Scheininhaber falsch.

 

 

Endlich hast Du es verstanden. Natürlich ist das für Scheininhaber falsch!

 

Aber jetzt schau Dir an, was auf Seite 3 Deiner Erlaubnis für Einschränkungen stehen und dann verstehst Du das, was ich Dir die ganze Zeit sagen will! Dein 27er Büchlein ist falsch, bzw. die dortigen Auflagen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb hexoplast75:

Ich hate nur Vulkane (F2), Fontänenbatterien und große Wunderkerzen angezeigt. Maximale Effekthöhe 6m. Mir wurde also nichts untersagt von dem was ich abbrennen wollte. Für den ersten Geburtstag des Sohnes musste es nicht laut sein:-)

Dann versuche Mal eine ganz normale popelige Silvester-Discounter Batterie in HH anzuzeigen. Ja genau, die haben immer Blitzknall-Zerleger.

Bitte hier das Ergebnis berichten.

 

Spoiler: Der Abbrand wird Dir Untersagt.

 

Bist Du dann mit Deinem 27er wirklich noch glücklich?

Ich wäre es nicht und bezeichne ihn daher weiterhin als nahezu wertlos.

Bearbeitet von chr
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe immer noch nicht verstanden, worauf du hinaus willst. Aber ich finde spannend, dass du meinst zu wissen, was in meiner Erlaubnis drinsteht. Sag mir doch bitte konkret, was ich als §27 Inhaber nicht darf. Vielleicht verstehe ich es dann. Die Blitzknall-Einschränkung bekommt in Hamburg nicht nur der private Abbrenner, auch für ein dienstliches Abbrennen von Pyrotechnik wurde diese Auflage erteilt. Haben dann halt Knallkörper mit Sprengstoff (TNT) genutzt statt Blitzknall...

 

Für meine Anwendungszwecke sind die Einschränkungen auf Hamburger Gebiet tolerabel, gut finde ich sie deshalb nicht. Dagegen angehen hat bei mir keine Priorität mehr, wohne inzwischen am anderen Ende der Republik. Rechtlich haltbar sind die Einschränkungen vermutlich nicht. Siehe Gutachten beim VPI https://www.feuerwerk-vpi.de/fileadmin/Dokumente/Dokumente/20191021_Rechtsgutachten_KF.pdf

Bearbeitet von hexoplast75
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb hexoplast75:

Aber ich finde spannend, dass du meinst zu wissen, was in meiner Erlaubnis drinsteht.

........

 Haben dann halt Knallkörper mit Sprengstoff (TNT) genutzt statt Blitzknall...

 

 

Du hast die doch selber gepostet, schön mit Bild.

 

 

Naja der Satz mit dem TNT zeigt mir, das Du es nicht wirklich akzeptieren willst. Oder es interessiert Dich nicht mehr, weil Du nicht mehr in HH lebst, aber dann bitte ich Dich bei den realen Fakten zu bleiben und nicht eine rosarote Brille Sicht hier zu verteidigen.

 

Nur um es nochmal klar zu machen:

Verstößt Du gegen die Auflagen in HH, wie Blitzknall-Zerleger, oder Raketen, dann droht der sofortige Verlust Deiner 27er Bescheinigung. Das ist kein Spaß und wird genauso geahntet wie bei uns LWBs.

 

Ja die Auflagen in HH sind in meinen Augen Rechtsbeugung und genau das war ja der Grund, warum wir in der Diskussion gelandet sind!!

 

Nochmal meine These: Ein 27er ist kein Backup mehr für Silvesterfeuerwerk, wenn man es dem "Normalos" verbietet.

Das und mehr nicht wollte ich sagen und es jedem klar machen, der denkt ihn betroffen die politischen Entwicklungen nicht, nur weil er "vermeintliche" Sonderrechte hat.

 

By the was, ich bin auch kein Rechtsanwalt. Ich habe mich da auch zunächst selber eingearbeitet, jedoch inzwischen bin ich auf dem Weg zur gewerblichen Lizenz.

Bearbeitet von chr

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.