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IGNORED

Waffenbehörden Schleswig Holstein / McPomm


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Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb HangMan69:

genau so "allgemein" wie im rest der bundes deppen republik auch...

Na ja, das war wirklich keine Antwort, in Gotha komm ich mit meiner SB Bine gut hin, die haben Sie vor 3 Jahren auch nur ins heisse Wasser geklatscht nachdem der Vorgänger zur AFD wechselte und nichtmehr wollte, war auch sehr patent und zugänglich, unsere Bine lernt und ist für Tipps immer dankbar,

 

mag die Ausnahme sein, aber darum gings dem TE warscheinlich.

Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

Nachdem, was ich so gehört habe, sind sie in Pinneberg etwas mies drauf.

Neumünster war auch etwas kleinlich, aber wer sich auskannte und Durchsetzungsvermögen hatte, bekam letztlich, was er wollte.

Plön gabs auch mal ne Zeit wo es häufiger Ärger für Sportschützen gab. Derzeit aber wohl OK. Es gab dort keine Schalldämpfer für Jäger, als es noch eine Ermessensentscheidung des Amtes war.

 

Letztlich: Wer in der Lage ist, in Schleswig Holstein einen sauber formulierten Antrag mit allen Unterlagen abzugeben, wird dort bekommen, was ihm zusteht.

 

Aus Pinneberg gibt es so einen Fall, wo von einem ?inzwischen verstorbenen? Mitarbeiter der Genehmigungsbehhörde Repetierer auf alte Gelbe WBK verkauft wurden. Irgendwann gab es dann ein Strafverfahren gegen den Sportschützen, welches aber eingestellt wurde. Die Behörde hat dann aber Unzuverlässigleit angenommen und die WBK´s widerrufen. Der Sportschütze hat geklagt und es kam zu einem Vergleich: Der Widerruf der WBK´s wurde rechtskräftig, aber die Behörde würde bei Neuantrag wieder WBK´s ausstellen. Hat sie dann auch unter Beachtung der Erwerbsstreckungsgebotes gemacht. Der Sportschütze kam sich etwas verarscht vor...
Meine Meinung: Wer als Sportschütze mit alter gelber WBK Repetierer kauft, dem ist nicht zu helfen... Mus sman doch bemerken, dass da mehr als eine Pille reingeht.

 

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

die eingangsfrage ist doch genau so, als wenn er gefragt hätte:

"welcher behörde ist die beste für waffenbesitzer in s-h?"

 

das kann keine pauschale antwort geben auf solche fragen, das sind (wie wir nun wirklich ALLE wissen sollten!) immer einzelfall betrachtungen!

genau das wollt ich mit meiner antwort ausdrücken...

Geschrieben

Guude!

mir geht es darum einen Überblick zu bekommen, da ich die Landesregierungen und Kreisverwaltungen da oben nicht kenne.

 

Die Übersicht von @frosch ist die Art Antwort die ich mir gewünscht habe. Nur muss es nicht mit Ortsnennung sein, ein XXX geht auch. Da ich meinen Wohnort weder nach Waffenbehörde noch Schützenverein auswähle geht es um eine Länderübersicht da einzig das Bundesland interessant ist. Zur Not kann man einen User auch per PM kontaktieren wenn XXX doch interessant / gefährlich einzuschätzen ist.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb lastunas:

... unsere Bine lernt und ist für Tipps immer dankbar, ...

Ich kann zwar auch die Frage des TE nicht beantworten (sorry!), aber wenn ich als ZAHLENDER Kunde dem/der Sachbearbeiter*in erklären muss, wie er/sie seinen/ihren Job zu machen hat, dann läuft doch schon mal etwas Grundsätzliches falsch.

Demnächst erkläre ich meinen SB's wie denn der § XY in der AWaffV oder WaffVwV zu interpretieren oder anzuwenden ist und anschließend stelle ich ein Beratungshonorar von 200,00 € je angefangene Std. in Rechnung.

Prima.

 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Da ich meinen Wohnort weder nach Waffenbehörde noch Schützenverein auswähle geht es um eine Länderübersicht da einzig das Bundesland interessant ist

vergiss es, das ist quark!!!

wie geschrieben, gibt es "gemeinden" in s-h, da is alles gut, die "nachbargemeide" hingegen absolut "contra waffen" eingestellt!

wie soll es da eine "länderübersicht" schaffen eine verlässliche aussage zu treffen?!!?

 

dein "verlangen" ist vollkommen unrealistisch...

Geschrieben

Das ist dann doch schonmal ne Erkenntnis, die ich so vorher nicht hatte @HangMan69

 

Wer hat denn Empfehlungen zu Behörden / Vereinen / Schießstätten in der Region von Lübeck bis Kiel? Primär modern wo man nicht der Teufel in Person ist wenn man mit dem AR kommt?

 

Abzudecken wäre AR, Kurzwaffen und gerne in der Nähe bis 100km 300m Stände.

 

Kasseedorf hatte ich schon mal online gefunden. 

Geschrieben

Ich verstehe das Problem nicht.

Du bist Sportschütze bekommst von deinem Verband einen Wisch für eine Kanone und dackelst damit zur Behörde deiner Wahl und lässt den Krempel eintragen.

Wo genau soll da irgendeine Behördenwillkür greifen?

 

Geschrieben

Um noch ein paar in SH aufzuzählen:

 

- Kreis RD / ECK: wenig bis keine Beschwerden, freundliche SBs, der Chef ist selber Jäger

- Dithmarschen: SB ist freundlich und pro Bürger eingestellt, wenig Beschwerden

- NMS: der jetztige geht in 9 Monaten ( nach fast 40 Jahren auf dem Posten!!! ) , kann nur besser werden...( was frosch aber schrieb, stimmt auch! )

- IZ: in etwa wie Dithmarschen

 

Die insgeasmt noch nicht aufgezählten fallen weder in der einen noch der anderen Richtung auf.

Geschrieben

Kreis Nordfriesland gibt es wenn man die nicht kennt Probleme, in meinen Kreis Dithmarschen haben wir gar keine Probleme

ob Jäger, Sportschütze oder Sammler, im Kreis Steinburg ist es seit ca. 2 Jahren viel besser geworden, Kreis Pinneberg nur Probleme

ich hoffe die olle Zicke ist da bald mal weg, die ist ja teilweise mit fast jeden 3 Waffenbesitzer zu Gericht gezogen wegen Nichtigkeiten !

Und wer nach Bremen ziehen will sage ich jetzt schon mal Prost Mahlzeit, genauso wie Pinneberg und noch ein Ticken schlimmer, die

kontrollieren jedes Jahr die Waffenbesitzer wie mir einige schon sagten, raffgierige und nichtsnutzige Behörden halt wie sie es in der BRD

sehr viele von gibt.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 7.4.2021 um 18:20 schrieb Fussel_Dussel:

Sind in SH und McPomm Aufbewahrungskontrollen wie in Bremen kostenpflichtig?

Ja.

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung – VerwGebVO) 476GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2013-2-58

25.1.72  Kontrolle der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schuss-waffen, Munition oder verbotenen Schusswaffen nach § 36 Absatz 3 Satz 2 und 3 WaffG 50 bie 120 Euro

Von der Erhebung der Gebühr kann im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses ganz oderteilweise abgesehen werden.

 

Tip: In weitläufigen Landkreisen finden weniger Kontrollen, als in den Städten statt. Das hat einfach mit der niedrigeren Kontrolldichte zu tun.

 

https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/mv/7/1537.pdf

Bearbeitet von frosch

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