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IGNORED

AWaffV verkpndet


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Geschrieben

Cool,

wenn ich das Richtig lese, steht in §25cErwerb und Besitzvon unbrauchbar gemachtenSchusswaffen, die nicht den Vorgabender Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen:

Zitat

2)Wer gemäß Absatz 1 Satz 1 zum Besitz einer dort genannten Schusswaffe berechtigt ist,kann diese erlaubnisfrei überlassen. § 37a Satz 1Nummer 1, § 37e Absatz 3, §§ 37f und 37h des Waffengesetzes gelten entsprechend.

(3) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerbund Besitz von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen ist weder ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des Waffengesetzes noch ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengesetzes erforderlich.

Ich lese daraus: Alt-Dekos können nun doch Verkauft werden. Sie müssen halt auf eine WBK eingetragen werden

 

Jedoch:

Zitat

Im Übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes.

wirft Fragen bei der Aufbewahrung auf....

Saluts sind ja als erlaubnisfreie bei der Aufbewahrung zu sehen.

Die altdekos sind ja nun Erlaubnispflichtig -> Tersor?

 

 

Geschrieben

Ein weiteres sich selbst ausgestelltes Armutszeugnis des Herrn Bundesministers Horst Seehofer (als Verordnungsgeber), der die dringend notwendige Verordnung erst Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Wirksamkeit bringt.
 

Der bisherige Murks in den Regelungen vor § 17 bleibt offenbar bestehen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Georg:

 

 

Jedoch:

wirft Fragen bei der Aufbewahrung auf....

Saluts sind ja als erlaubnisfreie bei der Aufbewahrung zu sehen.

Die altdekos sind ja nun Erlaubnispflichtig -> Tersor?

 

 

(4) § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen entsprechend.

😉

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen

(3) § 36 Absatz 3, 4 und 6 ist auf Salutwaffen nicht anzuwenden. Sind Regelungen einer auf Grund von § 36 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung anwendbar, sind Salutwaffen wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln.

 

Heißt zusammengefasst: generell gegen Abhandenkommen und Wegnahme sichern. Und speziell: verschlossenes Behältnis.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Raiden:

(4) § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen entsprechend.

😉

 

 

Danke.

Das war mir dann beim 2tem mal Lesen aufgefallen.........

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Bulldog:

Ich, warum?

16.0“ AR15 Läufe mit Wylde Lager, 1:7“ / 1:8“ Drall und Mündungsgewinde 1/2“-28?

Danke

 

vor 2 Stunden schrieb AGS:

Falscher Fred?:confused:

Warum falscher Fred?

 

Eingangspost/Inhalt 40 cm Anscheins.......statt der üblichen 42cm Länge.

 

LG

 

 

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