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IGNORED

A Schrank 10 Langwaffen + Wechselläufe ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Das wird drauf ankommen wie ein Kontrolleur das sieht. IMHO zählt der Lauf NICHT als Waffe mit. Sind wir wieder bei dem Thema, was ist wenn ich eine Waffe in ihre wesentliche Teile zerlege. Bei einer Pistole wird da u.U. aus 1 dann 3 : Verschluss, Griffstück , Lauf. Kann nicht sein. Insofern denke ich das es bei dir keine Probleme geben dürfte.

Zu den Wechselsystemen habe ich aus unserem ( Saarland ) Innenministerium mal die Auskunft erhalten das WS NICHT als Waffe im Tresor mit zu zählen sind. Würde analog bei uns hier heißen , das dein Lauf auch nicht als Waffe mitgezählt würde.

edit: wir hatten hier aber auch schon gegenteilige Feststellungen, also das WS u.ä. in manchen Regionen mitgezählt werden

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)

Mir egal, wie der Kontrolleur das sieht. Die AWaffV sagt eindeutig, dass wesentliche Teile, also auch Wechselsysteme und Austauschläufe, sowie Schalldämpfer nicht mitzählen.

Sofern sich die einzelnen Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammensetzen lassen.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Eine zerlegt Waffe bleibt eine einzige Waffe. Ein Austauschlauf ist auch nur Teil dieser Waffe.

Geschrieben (bearbeitet)

Und "zusammengefügt werden" kann gleichzeitig aus diesen Teilen nur eine Waffe.

 

Man kann das auch andersherum lesen. Trotz Zerlegen der Waffe wird diese bei "gesammelter Aufbewahrung" auf die Anzahl der gelagerten Waffen angerechnet.

Da ja in Nummer 1 ausdrücklich wesentliche Teile von der Anrechnung ausgenommen wurden, ist diese Klarstellung notwendig gewesen.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb farmer3:

In Bayern wird zumindest das Wechselsystem mitgezählt, beim Lauf bin ich nicht sicher.

Meine Sachbearbeiterin sagte Wechselsystem oder Wechselgriffstück ist keine Waffe.

 

Wechselsystem / Wechselgriffstück egal ob Lang- oder Kurzwaffe wird nicht mit angerechnet bei der Verwahrung.

Bearbeitet von sniper69
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb sniper69:

Wechselsystem / Wechselgriffstück egal ob Lang- oder Kurzwaffe wird nicht mit angerechnet bei der Verwahrung.

wird nach neuem Recht für den einen oder anderen dennoch komisch werden. Beispiel : 1 AR 15, 2 WS dafür, 2 zusätzliche Lower dafür. Lower müssen eigentlich jetzt auch in den Schrank, weil führendes Waffenteil. Wohl dem der mehr als einen LW Schrank hat und die Lower in einen anderen als die WS packen kann. Ansonsten könnten aus den Einzelteilen in einem Tresor komplette Waffen werden................................

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Raiden:

Waffenrecht ist Bundesrecht. Aber Bayern hat ja öfter mal eine "kreative Auslegung".

Auch Ba-Wü macht sein eigenes Süppchen. Hier dürfen nämlich in einen A Schrank mit 2 getrennten B Innentresoren auch nur insgesamt 5 KW lagern....

Geschrieben

Hallo, danke für die Antworten, wie immer, die Behörden handeln es wie sie möchten, weder das Ding umlagern. Das spannende war, der lange Lauf war bei einer Vorderschaftflinte dabei und ist nie eingetragen worden, keine Nummer und nichts. Habe den dann irgendwann der Behörde gemeldet und die haben den dann eingetragen, Wechselauf zu......

Bis bald

Marcus

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb MarcusGoebel:

 die Behörden handeln es wie sie möchten,

Dem kann man einen Riegel vorschieben.

vor 9 Minuten schrieb MarcusGoebel:

 

weder (werde?) das Ding umlagern.

 

 

Wozu? Die Rechtslage ist eindeutig und lässt sich nicht interpretieren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb MarcusGoebel:

Hallo, danke für die Antworten, wie immer, die Behörden handeln es wie sie möchten, weder das Ding umlagern. Das spannende war, der lange Lauf war bei einer Vorderschaftflinte dabei und ist nie eingetragen worden, keine Nummer und nichts. Habe den dann irgendwann der Behörde gemeldet und die haben den dann eingetragen, Wechselauf zu......

Bis bald

Marcus

Das Nachmelden des Austauschlaufes (nicht Wechsellauf!) musste man spätestens bis zum Oktober(!?) 2008 machen. Sollte dieser Lauf auch keinen amtl. Beschuss haben(?), musst du den nachholen lassen. Ansonsten darfst du diesen Lauf weder an einen anderen Berechtigten weitergeben, noch schiessen ==> § 12 Beschussgesetz.

 

Zum Thema zurück: Dieser Lauf zählt immer noch nicht zu einem 10 Langwaffenbestand! Er ist in der Repetierflinte "beinhaltet".

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Josef Maier:

Tja, wer sich derartige Klopse wie eine "geringfügig" verspätete Altbestandsmeldung auf dem Gnadenweg leistet muß beim SB halt kuschen. Da gilt halt anderes Recht.

Ist schon 2001 passiert.

 

vor 7 Stunden schrieb Astanase:

Sollte dieser Lauf auch keinen amtl. Beschuss haben(?), musst du den nachholen lassen.

habe gerade geschaut, sind Beschusszeichen drauf. Aber keine Seriennummer, nur Hersteller und Kaliber.

Bis bald

Marcus

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