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Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu


Schwarzwälder

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vor 23 Stunden schrieb PetMan:

Rechnungen braucht es nicht , "Im Zweifel für den Angeklagten " wurde wohl auf die Frage nach nicht mehr vorhandenen Rechnungen gesagt. 

Keine Sorge, der Abgleich der Magazinanmeldung (und dem hierbei angegeben Datum) und den egun-Einkäufen erfolgt erst im Nachgang.

 

Sorry aber grün geht mit dem Smarties-Phone nicht.

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vor 14 Stunden schrieb Waffen Tony:

Die Magazinanmeldung ist 37f(1)Nr.6

Nö ist sie nicht, die Anmeldebescheiniugung in 37h für Altbesitz wird für eine Anmeldung des Besitzes eines Magazingehäuses nach § 58 Absatz 17 Satz 1 erteilt.

 

 

 

Bearbeitet von schmitz75
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Darum gehts doch, oder?
Die Anzeigebescheinigung der Behörde (37h) kann aber auch schlecht die Anzeige der Magazine sein ;)
"§ 37h Ausstellung einer Anzeigebescheinigung"

 

Bearbeitet von Gast
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Da stehen Vorgaben zu Magazinanzeigen?

Was ist denn nun von deinen Aussagen richtig: 37h oder 58(17)?

Beides regelt zum Inhalt der Anzeige nichts, soweit ich mich erinnere.

 

Bearbeitet von Gast
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Aktuell gerade reingekommen: https://german-rifle-association.de/degunban-neues-zum-magazinverbot/

Für "neuere" Altmagazine ab 13.06.2017 hört es sich nicht so erfreulich an:

Zitat

Beim Antrag muss man ein Bedürfnis/Grund gem. § 8 WaffG und die Aufbewahrung in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder höher nachweisen. Zudem gibt man sein Einverständnis für kostenpflichtige Hauskontrollen der Aufbewahrung der Magazine. Auch gelten die Ausnahmen für “alte Tresore” nicht für diese Magazine. D.h. es ist zwingend ein Tresor der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 vorgeschrieben. Das Gewicht darf unter Voraussetzungen 200 kg unterschreiten.

Anhand der uns vorliegenden Rückmeldungen ist der Nachweis des Bedürfnisses für WBK-Besitzer kein Problem. Wir wissen bisher nicht, ob Soldaten oder private Sammler ohne EWB-Schusswaffen ein solches Bedürfnis erhalten.

Obwohl man diese Magazine dann behalten darf, darf man sie im Inland nicht benutzen. Sie müssen im Inland dauerhaft im Tresor liegen und dürfen nur zu internationalen Matches “verbracht” werden, wenn dies vom Veranstaltungsland genehmigt ist. Dumm nur, dass manche Veranstaltungsländer zwingend die Kategorie A im EU Feuerwaffenpass verlangen, die Deutschland aber laut Gesetz nicht erteilt.

 

Am 12.9.2020 um 22:29 schrieb chapmen:

@Schwarzwälder

Zieh mal den Aluhut tiefer.

...

Du hättest gern ein Problem und tust alles dazu das es auch ein Problem wird.........

Also fassen wir Deine Thesen zusammen:

Wer Magazine meldet und dabei über Probleme berichtet ist ein Verschwörungstheoretiker. 

Und wer die Formulare aus XWaffe benutzt, weil seine Behörde noch keine eigenen Formulare hat,  "tut alles, dass es auch ein Problem wird".

Alles klar...

 

@Katechont Vielen Dank für Deine Tipps. Genau so wird's gemacht.

 

@JägermitHut Darfst Du Deine beim BKA gemeldeten Magazine auch alle weiter nutzen? Auf dem Schießstand und ggf. zur Jagd? Blockiert oder unblockiert?

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb BBF:

Ihr seit euch schon klar, dass ihr die Basis schafft um euch das Zeugs abzunehmen? Deshalb stellen die auch so "großzügig" Genehmigungen aus.

Sorry für Vollquote - aber genau das ist der Fall.

Ich besaß mit BKA-Genehmigung einen wirtschaftlich wertlosen aber eben verbotenen Gegenstand.

Dann haben "die" die Preise zum Behalten dieses Erinnerungsstückes angehoben (von 0,- € auf 3-jählich je 59,-€), da habe ich es "freiwillig" abgegeben.

 

Die selbe Technik hatte schon das Dritte Reich und auch die DDR erfolgreich angewendet, um Besitztümer eigentumsrechtlich umzulagern.
Juden (3.Reich) oder Hausbesitzer und Unternehmer (DDR) gaben "freiwillig" ihr Eigentum zu Gunsten des Staates auf, weil sie selbiges nicht mehr halten konnten.

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vor 9 Stunden schrieb BBF:

Ihr seit euch schon klar, dass ihr die Basis schafft um euch das Zeugs abzunehmen? Deshalb stellen die auch so "großzügig" Genehmigungen aus.

Dann ist wohl die Registrierung legal besessener Waffen auch höchstproblematisch?

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vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Also fassen wir Deine Thesen zusammen:

Wer Magazine meldet und dabei über Probleme berichtet ist ein Verschwörungstheoretiker. 

Und wer die Formulare aus XWaffe benutzt, weil seine Behörde noch keine eigenen Formulare hat,  "tut alles, dass es auch ein Problem wird".

Alles klar...

Recht interessant finde ich das von der GRA entsprechende Dokumente des BKA nicht veröffentlicht werden, aber von "Betroffenen" schon- jedoch mit erheblich abweichenden Inhalten.

 

Ebenso beim melden von Altbesitz vor 2017- du bist der einzige in der WO Welt der von Problemen berichtet.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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Eiegntlich haben beide Seiten die strittigen Punkte nicht belegt.

Die Auflagen geben auch nicht die Erlaubnisse oder Ausnahmen vom Verbot wieder.

Drie GRA bezieht sich auch nur auf einen weiteren Internetblog.

Richtig oder falsch, lässt sich so nicht bewerten.

Bearbeitet von Gast
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Ich persönlich interpretiere das Gesetz auch recht eindeutig.

Wenn man eine Ausnahmegenehmigung vom Umgangsverbot habe und keine weiteren Auflagen vorhabenden sind, gibt es  keine Einschränkungen im Umgang.

Allerdings hat das BMI genau diese Fragen im VDB Fragenkatalog auch nicht beantwortet.

Beantragt wird Besitz, nicht Umgang.

Es käme also darauf an, was denn auf der anderen Seite steht, also was ist erlaubt und nicht, was sind die Auflagen.

Solange liegt leider nichts schwarz auf weiss vor.

Bearbeitet von Gast
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vor 34 Minuten schrieb chapmen:

... beim melden von Altbesitz vor 2017- du bist der einzige in der WO Welt der von Problemen berichtet.

Könnte daran liegen, dass bislang überwiegend die Meinung galt: abwarten, noch nix melden.

Ich habe übrigens "nachgebessert" und eingeschickt und melde natürlich gern, wenn es im 2. Anlauf klappen sollte.

"Mein" Problem betrifft aber letztlich alle, die eine gemeinsame WBK haben:

Ab 01.09.2021 wird das Verbot für alle wirksam, die keine Magazinmeldung gemacht haben.

Wenn also ein Ehepaar oder ein Verein eine Sportwaffe (z.B. eine Schmeisser 9mm AR mit per BKA-Bescheid/Sabre zugelassenen 20er blockierten UZI-Magazinen) besitzt,

dann sind diese blockierten 20er ja verboten - mit Ausnahme für den Anzeigenden/Meldenden. Und eben da wird es haarig. Denn die Waffe steht ja weiter auf der "gemeinsamen WBK", nur die zugehörigen Magazine

sollen dann nicht mehr für alle Inhaber der WBK, sondern nur noch  für einen nutzbar sein - für die anderen ist dann schon der Besitz laut EU-FW RL Grund, einem alle B-Waffen wegzunehmen. Das wäre eine böse Falle!

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@ Waffen Tony Ich  schrieb schon, dass mir der Umgang erlaubt wurde. Oder brauchst du ein Foto von der ersten Seite? Da stehen alle persönlichen Daten, die müsste ich erst retuschieren.

 

Umgang mit einer Waffe hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt (§ 1 Abs. 3 WaffG).

 

Bearbeitet von JägermitHut
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vor 15 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Könnte daran liegen, dass bislang überwiegend die Meinung galt: abwarten, noch nix melden.

Nein, es liegt daran das viele einfach melden ohne Tagelang zu diskutieren. Ich beziehe mich ausschliesslich auf bestätigte Meldungen und erteilte Ausnahmegenehmigungen in meinem "Dunstkreis" - das sind inzwischen einige.

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vor 21 Minuten schrieb JägermitHut:

@ Waffen Tony Ich  schrieb schon, dass mir der Umgang erlaubt wurde. Oder brauchst du ein Foto von der ersten Seite? Da stehen alle persönlichen Daten, die müsste ich erst retuschieren.

Hattest du nicht die erste Seite in einem anderen thread gepostet?

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vor 20 Minuten schrieb CZM52:

Vergiss doch den dreck endlich 

Immerhin sind da ein paar ANtworten vom zuständigen ministerium enthalten.

Auch die ausgelassenen Antworten sind beachtenswert.

Das man den Fragenkatalog einmal hätte durchgehen und bereinigen sollen....man hats eben nicht getan.

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