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IGNORED

Lage zu Griffstücken - Bedürfnisnachweis ja oder nein


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Geschrieben

Vllt. könnte man hier mal Informationen zur den Griffstücken / unteren Gehäuseteilen ab 1.9. zusammentragen.

 

D.h. Aussagen verschiedenen Quellen (Behörden, RPs, Ministerien etc) darüber, wie es gehandhabt werden wird im Hinblick auf eine Bedürfnisnachweis. 

 

Bei mir (BW) bisher noch nichts klar, Innenmisterium wollte bereits Klarstellungen an die Behörden verschicken, was Coronabedingt in den August verschoben wurde.

 

 

Von einer e Waffenlobby hätte ich erwartet, das die das proaktiv in die Hand genommen hätte, aber von der Seite ist bisher Funkstille, vermutlich nicht genug Spenden bekommen....

 

 

Geschrieben

Ich gehe von letzterem aus.

Gemäß Gesetzestext muss man ja einen Antrag zur Besitzerlaubnis stellen (oder abgeben).

Ein Antrag kann allerdings auch negativ beschieden werden.

 

Geschrieben

@weyland

Altbesitz ist gemeint.

Bei neukauf nach 1.9 ist es ja klar.

 

@Raiden

Exakt, aber genau hier setzt die Frage an, die unklar  ist, also wie das gespielt wird. Für Jäger nicht relevant, da dürfte es einfach eingetragen werden. Bei Sportschützen unklar: wird wirtschaftliches Bedürfnis/Altbesitz anerkannt oder Verbandsbescheinigung nötig.

 

Daher meine Frage in die WO-Runde wer hat was gehört, also vorzugsweise aus offizieller Quelle.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

und es deshalb noch keine Urteile dazu geben kann, wird niemand etwas "verbindliches" wissen.

Und jede 2. Behörde wird das zunächst anders handhaben, daher mein Rat: Die Zeit die man zur Anmeldung hat nutzen. Nicht am 02.09. auf dem Amt stehen und Eintragung verlangen. Es laufen auch Klagen dagegen, bzw sind in Vorbereitung. Das schlimmste was passieren könnte wäre, einer will sofort Klarheit und verschafft sie sich gleich vor Gericht........................und was da passieren kann wissen wir alle..................

Geschrieben

In der neuen Waffenrecht heißt es eindeutig, das man KEIN Griffstück + Wechselsystem besitzen darf, weil man damit eine komplette Waffe zusammenbauen kann.

- wenn du also Grundwaffe + Wechselgriffstück hast, kannst du das Griffstück eintragen lassen (hab ich schon vor 4 Jahren so gemacht),

- wenn Du Grundwaffe + Wechselsystem + Wechselgriffstück hast ... hast du ab 01.09. ein Problem, denn ab da ist es illegal - was geht wäre, Griffstück und WS zu einer Waffe

   zusammenfügen (BüMa) und mit entsprechendem Bedürfnis die Waffe eintragen (die Lösung hab ich vor 2 Monaten bereits genuzt, um legal zu bleiben).

- letzte Möglichkeit wäre natürlich, das Wechselgriffstück bei der Behörde zur entsorgung abgeben (sprich im Schnitt 600€ in die Tonne werfen).

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb arcticwolf:

In der neuen Waffenrecht heißt es eindeutig, das man KEIN Griffstück + Wechselsystem besitzen darf, weil man damit eine komplette Waffe zusammenbauen kann.

Steht wo?

vor 6 Minuten schrieb arcticwolf:

- wenn du also Grundwaffe + Wechselgriffstück hast, kannst du das Griffstück eintragen lassen (hab ich schon vor 4 Jahren so gemacht),

Das war schon damals Unsinn.

vor 6 Minuten schrieb arcticwolf:

- wenn Du Grundwaffe + Wechselsystem + Wechselgriffstück hast ... hast du ab 01.09. ein Problem, denn ab da ist es illegal -

 

Das bezweifel ich ganz stark.

vor 6 Minuten schrieb arcticwolf:

 

 

Geschrieben
Am 6.8.2020 um 12:54 schrieb ASE:

Für Jäger nicht relevant, da dürfte es einfach eingetragen werden. Bei Sportschützen unklar: wird wirtschaftliches Bedürfnis/Altbesitz anerkannt oder Verbandsbescheinigung nötig.

Diese Unterscheidung zwischen Jäger und Sportschütze kann ich nicht nachvollziehen. Meines Erachtens ist es bei vorhandenem Bedürfnis kein Problem, die neuen Teile nach ordnungsgemäßer Anmeldung in die WBK einzutragen. Sie werden halt neu meldepflichtig. Die spannende Frage ist aber wohl, wer dann im NWR als Überlasser erfasst wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Diese Unterscheidung zwischen Jäger und Sportschütze kann ich nicht nachvollziehen. Meines Erachtens ist es bei vorhandenem Bedürfnis kein Problem, die neuen Teile nach ordnungsgemäßer Anmeldung in die WBK einzutragen. Sie werden halt neu meldepflichtig. Die spannende Frage ist aber wohl, wer dann im NWR als Überlasser erfasst wird.

 

Das untere Gehäuseteil wird i.d.R führendes Teil, daher aus sicht des Bedürfnisses gleichbedeutend mit dem Erwerb einer kompletten Waffe.

Da Jäger ohnehin Langewaffen erwerben dürfen, würde ich da kein Problem sehen, vorhandene Griffstücke einfach einzutragen, ggf einfach als eingeständige Langwaffe.

 

Bei Sportschützen könnte man nun schlimmstenfalls (aus Sicht des Sportschützen) einen Bedürfnisnachweis verlangen, mit alle unannehmlichkeiten (Kontingent, Waffe gleichen kalibers etc).

Das wird dan zum Problem, wenn man mehrere von den Teilen hat.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Hallo, wie sieht es eigentlich mit 4mm Griffstücken aus, auf die ein Großkaliberwechselsystem passt ? Bei mir im Verein, hatten manche eine 1911er, haben eine 4mm bedüfnissfrei gekauft und darauf ein Wechselsystem von der Großkaliberwaffe gemacht.

Bis bald

Marcus

Geschrieben (bearbeitet)
Am 6.8.2020 um 12:54 schrieb ASE:

@weyland

Altbesitz ist gemeint.

Bei neukauf nach 1.9 ist es ja klar.

 

@Raiden

Exakt, aber genau hier setzt die Frage an, die unklar  ist, also wie das gespielt wird. Für Jäger nicht relevant, da dürfte es einfach eingetragen werden. Bei Sportschützen unklar: wird wirtschaftliches Bedürfnis/Altbesitz anerkannt oder Verbandsbescheinigung nötig.

 

Daher meine Frage in die WO-Runde wer hat was gehört, also vorzugsweise aus offizieller Quelle.

Für Jäger ist es kein bisschen anders.

Jäger haben nur bezüglich Jagdlangwaffen eine Erwerb ohne Vorraussetzungsprüfung.

Nicht gegenüber wesentlichen Teilen.

  

Am 7.8.2020 um 14:35 schrieb ASE:

 

Das untere Gehäuseteil wird i.d.R führendes Teil, daher aus sicht des Bedürfnisses gleichbedeutend mit dem Erwerb einer kompletten Waffe.

Da Jäger ohnehin Langewaffen erwerben dürfen, würde ich da kein Problem sehen, vorhandene Griffstücke einfach einzutragen, ggf einfach als eingeständige Langwaffe.

 

Bei Sportschützen könnte man nun schlimmstenfalls (aus Sicht des Sportschützen) einen Bedürfnisnachweis verlangen, mit alle unannehmlichkeiten (Kontingent, Waffe gleichen kalibers etc).

Das wird dan zum Problem, wenn man mehrere von den Teilen hat.


Der Erwerb von wesentlichen Teilen ist keineswegs gleichbedeutend mit dem Erwerb einer kompletten Waffe.

Sportschützen und Jäger müssen beide einen Bedürfnisnachweis erbringen, der SPortschützen durch die technisch vorgegebenen Spezifikationen leichter fallen kann.

Er kann mit konkreten Abzugsgewichten zu Disziplinen argumentieren.

Der Jäger stochert -wie schon bei KW- eher im Nebel.

 

Die ganze Sache kann noch nicht beantwortet werden, da es noch nicht geklärt ist.

Die angesprochene "Lobby" gibt es nicht. Die Sportverbände sind jedoch im Austausch.

Hier ergeben sich widersprüchliche Bewertungen zur Gesetzesauslegeung zwischen den Verbänden und der Fachabteilung im BMI.

Das ist der Stand der Dinge.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb MarcusGoebel:

Hallo, wie sieht es eigentlich mit 4mm Griffstücken aus, auf die ein Großkaliberwechselsystem passt ? Bei mir im Verein, hatten manche eine 1911er, haben eine 4mm bedüfnissfrei gekauft und darauf ein Wechselsystem von der Großkaliberwaffe gemacht.

Bis bald

Marcus

Die 1911 haben sie ja normal gekauft. Wechselsystem gibts ja nur Kalibergleich oder kleiner.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MarcusGoebel:

Bei mir im Verein, hatten manche eine 1911er, haben eine 4mm bedüfnissfrei gekauft und darauf ein Wechselsystem von der Großkaliberwaffe gemacht.

Bei KW waren die Griffstücke schon immer ein wesentliches Waffenteil. Und auf eine bedürfnissfreie 4mm 1911er ein GK System zu setzen ohne das entsprechende Bedürfnis wirst du sicher nicht meinen!!!!!!!!!!! Und auf eine 4mm Griffstück ein WS zu setzen sollte man auch lassen. Obwohl alle Teile für sich eingetragen und legal sind ist der Zusammenbau in der Art verboten. Es entsteht eine neue und bedürfnisspflichtige Waffe.
Ich hatte 4mm Waffen , die ich nach Erhalt des Bedürfnisses für das GK Kaliber zurück bauen lies. Ab dann sind die aber wieder das was sie vorher auch waren. Nämlich GK KW. Das 4mm System/der Lauf sind dann als Wechselsystem zu Handhaben.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Obwohl alle Teile für sich eingetragen und legal sind ist der Zusammenbau in der Art verboten. Es entsteht eine neue und bedürfnisspflichtige Waffe.

Hallo, also alles dunkler als Grauzone........ fand damals die ganze Sache sehr clever.

Bis bald

Marcus

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb MarcusGoebel:

also alles dunkler als Grauzone

jepp, eher Tiefschwarz . Ist wie jetzt bei den Lowern und den WS der AR15. Wer eine Waffe eingetragen hat mit 2 WS , 2 weitere freie Lower hat und das alles funktionsfähig zusammengebaut im Schrank stehen hat ist auch " auf der dunklen Seite der Macht".......................

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.8.2020 um 11:13 schrieb PetMan:

Wer eine Waffe eingetragen hat mit 2 WS , 2 weitere freie Lower hat und das alles funktionsfähig zusammengebaut im Schrank stehen hat ist auch " auf der dunklen Seite der Macht"....

Ja. Da gehört schon ein hohes Maß krimineller Energie zu!

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
Am 10.8.2020 um 08:25 schrieb Waffen Tony:

Für Jäger ist es kein bisschen anders.

Jäger haben nur bezüglich Jagdlangwaffen eine Erwerb ohne Vorraussetzungsprüfung.

Nicht gegenüber wesentlichen Teilen.

  


Der Erwerb von wesentlichen Teilen ist keineswegs gleichbedeutend mit dem Erwerb einer kompletten Waffe.

 

 

Hier ging ich davon aus, das die Definition des Grifstückes als "führendes Teil"  die Sache für die Jäger einfacher machen würde (Sinngemäß AR15 = führendes Griffstück + Wechselsystem)

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Kanne81:

Ja. Da gehört schon ein hohes Maß krimineller Energie zu!

was soll da problematisch sein? Man sorge dafür, dass nicht mehr Waffen als in der WBK eingetragen sind, komplettiert sind.

Oder hab ich grün übersehen?

 

Wir sprechen hier von (noch) freien Teilen. Der Gesetzgeber hat dies nicht verboten. Wo ist das Sicherheitsproblem, dass eine Regelung benötigt hätte?

Wir hatten eine schützenfreundliche Regelung gehabt. Aber offensichtlich können auch einige Schützen nicht ohne Verbote leben.

Bearbeitet von GK-TM

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