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WaffG 2020 und was dazu gehört


scotty600

Empfohlene Beiträge

Ich denke, Scotty600 meinte, ob es zu den Änderungen ab September schon eine geänderte AWaffV und WaffVwV gibt. Beides ist nicht der Fall, wobei es mit der WaffVwV mit Sicherheit sehr lange dauern wird, bis die auf Stand gebracht bzw. entsprechend fortgeschrieben wird.

 

Einzige Änderung der AWaffV zum September ist derzeit die Aufhebung des § 12, da dessen Inhalt künftig im WaffG (§ 27a) verankert werden soll. Zum Entwurf vom Oktober 2019 ist bislang noch nichts konkret verabschiedet worden.

 

Am besten immer mal wieder bei buzer.de mit Suchbegriff "AWaffV" vorbeischauen. https://www.buzer.de/gesetz/2881/l.htm

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vor 22 Stunden schrieb Psychotic:

Nur das hier gibts im Moment. Da ist noch gar nix "durch". Deshalb steht dort auch folgendes:

 

Der vorliegende Entwurf einer Artikelverordnung zur Änderung der AWaffV (Artikel 1), der BeschussV (Artikel 2), der NWRG-DV (einschließlich Umbenennung in WaffRGDV, Artikel 3) und der 1. BMeldDÜV (Artikel 4) beinhaltet die erforderlichen Anpassungen zur ergänzenden Umsetzung der Änderungen, die mit der Richtlinie (EU) 2017/853 in die Richtlinie 91/477/EWG aufgenommen worden sind, sowie weitere punktuelle Anpassungen.

 

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Helge Braun

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Ergänzung
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Post löschen per edit ist natürlich auch eine Lösung. 🤪

 

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 14.02.2020 drei Änderungsvorschläge gemacht und darauf hingewiesen, dass die WaffRÄndV wegen der im 3. WaffRÄndG enthaltenen Verordnungsermächtigungen frühestens zum 01.09.2020 in Kraft treten kann. Siehe hier:

 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 

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eil Eigenleistung ist und zudem schon aufgeführt wurde. Man möchte auch nicht ständig mit solchen Quark vollgetextet werden. Da löscht man das dann. Nu schreibt man doch wieder was ;)

Erklärt wurde auch schon, wass die Verordnung natürlich erst in Kraft treten kann, wenn das zugrundeliegende Gesetz auch gültig wurde usw.

 

Um sich diese ständigen Wiederholungen wegen der Zweifler zu sparen, löscht man dann auch einfach seine Beiträge.

Es hat keinen Wert.

Bearbeitet von Gast
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Am 30.6.2020 um 15:09 schrieb Sachbearbeiter:

Post löschen per edit ist natürlich auch eine Lösung. 🤪

 

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 14.02.2020 drei Änderungsvorschläge gemacht und darauf hingewiesen, dass die WaffRÄndV wegen der im 3. WaffRÄndG enthaltenen Verordnungsermächtigungen frühestens zum 01.09.2020 in Kraft treten kann. Siehe hier:

 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 

Und was genau ist dann nicht durch?

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Ok, jetzt habt Ihr mich völlig in's Abseits geschossen...

Ist das folgende so richtig:

 

  • 3.WarffG 2020: Im Februar 2020 vom Bundesrat genehmigt, Schrittweise Inkraftsetzungen bis Sept 2020
  • AWaffV: Änderungen vom 17.02. und vom 19.06 noch nicht berücksichtigt. Also noch nicht da, auch nicht im Entwurf (was wurde denn im Juni noch geändert?)
  • WaffVwV: Noch gar nichts da, dafür gibt es jetzt (mir bisher unbekannt) eine 
  • WaffRÄndV, welche aber auch noch Fehler enthält

Ich stehe nun völlig auf dem Schlauch.

Ich hoffe die folgenden Beiträge beziehen sich sachlich auf die vier Punkte und nicht auf Themen wie blöde Politiker, denn Sie wissen nicht was sie tun, am Ende Gewinnen die anderen .... 

 

Bearbeitet von scotty600
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3. WaffRÄndG: verkündet und waffenrechtlich in Teilen zum 20.02.2020 in Kraft getreten, die restlichen Teile zu den wesentlichen Neuregelungen (insbesondere zu Dekowaffen, Salutwaffen, Magazinen, Deckelung neue gelbe WBK, Altbesitzregelungen) treten am 01.09.2020 in Kraft

 

AWaffV: sollte mit der WaffRÄndV (zu dieser gibt es momentan nur einen Entwurf vom 15.10.2019 mit BR-Stellungnahme, aber noch keine Verkündung) die erforderlichen Anpassungen zur Auskleidung der neuen Regelungen erhalten und deshalb spätestens zum 01.09.2020 in Kraft treten

 

WaffVwV: Änderung steht noch in den Sternen, wird aber nach den bisherigen Erfahrungen (und weil etliche Aspekte dazu anders bzw. neu sind) wohl noch längere Zeit in Anspruch nehmen

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Die Änderung AWaffV kann erst verkündet sein, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist.

Eine Verodnung folgt dem Gesetz.

Bearbeitet von Gast
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  • 2 Monate später...

Alle Änderungen sind nun eingearbeitet und damit nun auf aktuell gültigem Stand:

 

WaffG: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

AWaffV: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/

 

Verwirrend finde ich das man nirgends lesen kann ab wann sie in dieser Form so wirksam waren. Die leider nur in der "Gesamtausgabe" zu findende Präambel bzgl. Ausfertigungsdatum und "zuletzt geändert" Angaben sind für den Ottonormalbürger zumindest irreführend...

 

Für mein Verständnis, beide per 01. September 2020, korrekt?

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vor 23 Minuten schrieb CZM52:

Die AwaffV ist NICHT aktuell, da stehen noch immer 42cm

Nun, da es (wenn ich das richtig verstehe) noch keine verabschiedete, veröffentlichte und wirksam gewordene WaffRÄndVO dazu gibt, ist das halt nun Stand der Dinge und 42cm sind weiterhin das Maß der Dinge und die unter gesetze-im-internet.de veröffentlichte Version "aktuell".

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