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IGNORED

Waffenversand an Händler - muss man die günstigste Versandmethode wählen?


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Geschrieben

Hallo,

ich hatte kürzlich eine defekte Waffe, die ich erste kurz vorher bei einem Händler gekauft hatte. Ich habe die an den Händler zurückgesendet und er hat das Problem vom Hersteller lösen lassen. Die Waffe funktioniert jetzt. Der Händler weigert sich jetzt allerdings, mir die Versandkosten zu erstatten (ich habe mit einem speziellen Waffenversand versendet was ca 25 Euro gekostet hat). Wie ist das rechtlich zu bewerten? Nach meiner Einschätzung muss er auf jeden Fall die Versandkosten erstatten, die Frage wäre noch, ob er sich auf den Standpunkt stellen könnte, ich hätte ja auch eine günstigere Versandoption wählen können da er ja Händler ist, und evtl. "eigenhändigt" oder eine besondere Spezialisierung der Transportfirma nicht notwendig ist.

 

Würde mich über eure Einschätzung freuen.

Geschrieben (bearbeitet)

Innerhalb der Gewährleistungspflicht muß der Händler auch die Transportkosten erstatten.

Bei Waffen hast Du als Privatperson nicht viele Möglichkeiten, rechtlich sicher zu versenden. Ich hätte halt vorab gefragt, wie er es gerne hätte, d.h. ihn wählen lassen. Viele Händler lassen dann abholen; vermutlich ist das für sie günstiger.

Die Frage ist dann halt noch, bis zu welchem Punkt man gehen will, um sein Recht auf 25 € Erstattung durchzusetzen (Mahnung, Mahnung durch Rechtsanwalt, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage, ...). Ich vermute, darauf spekuliert der Händler.

 

Bearbeitet von weyland
Geschrieben

Bei Versand an einen Waffenhändler brauchst Du keinen Kurier, da dort jeder Empfänger als berechtigt anzunehmen ist. Ein entsprechend versichertes DHL-Paket hätte also gereicht.

 

Ich denke schon dass er nicht jede beliebige Versandart bezahlen muss. Du hättest im Extremfall ja auch eine Spedition beauftragen können.

 

Allerdings liegst Du generell daneben. Eine Pflicht die Rücksendung zu bezahlen gibt es für Onlinehändler schon seit 2014 überhaupt nicht mehr.

Geschrieben

Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

 

Aber, wenn Du zum Versand die Luxuxvariante wählst wenn es auch DHL getan hätte wirst Du wohl max. das entsprechende DHL Porto erstattet bekommen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Eine Pflicht die Rücksendung zu bezahlen gibt es für Onlinehändler schon seit 2014 überhaupt nicht mehr.

IMHO irrst Du hier: Es geht nicht um Wandlung aufgrund des Fernabsatzgesetzes, da hättest Du Recht, sondern um Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

 

Hinsichtlich DHL war ich der Meinung, daß sie für Privatkunden keinen gesetzeskonformen Transport anbieten.

Gegenüber Privatpersonen ist das, soweit ich recherchieren konnte, immer noch so, weil keine Identitätsfeststellung erfolgt. Ist das beim Versand an Waffenhändler anders?

Geschrieben

DHL transportiert Waffen (aber keine Munition) innerhalb Deutschlands. An privat ist das Problem, dass der Service "eigenhändig" nur von Gewerbekunden gebucht werden kann. An Waffenhändler oder Büchsenmacher ist das aber nicht nötig, weil in dem Betrieb jeder als berechtigt anzusehen ist.

 

Stimmt, bei Mängeln muss der Händler bezahlen. Ob es jetzt ein Paket per DHL oder Hermes ist, wird egal sein. Aber den fünffachen Preis wird er eher nicht zählen müssen. Was da zumutbar ist, konnte ich auf die schnelle aber auch nicht finden.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Fyodor:

Bei Versand an einen Waffenhändler brauchst Du keinen Kurier, da dort jeder Empfänger als berechtigt anzunehmen ist. Ein entsprechend versichertes DHL-Paket hätte also gereicht.

 

Ich denke schon dass er nicht jede beliebige Versandart bezahlen muss. Du hättest im Extremfall ja auch eine Spedition beauftragen können.

 

Allerdings liegst Du generell daneben. Eine Pflicht die Rücksendung zu bezahlen gibt es für Onlinehändler schon seit 2014 überhaupt nicht mehr.

 

wobei wegen 25 € ein Faß aufmachen - da könnte der Händler durchaus entgegenkommen und es übernehmen.

Außer die Reklamation war eine lose Schraube oder ähnlicher Kleinkram :)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Bei Versand an einen Waffenhändler brauchst Du keinen Kurier, da dort jeder Empfänger als berechtigt anzunehmen ist. Ein entsprechend versichertes DHL-Paket hätte also gereicht.

Aber ich dachte Waffenversand mit DHL ist nicht?

Ich müsste nämlich Montag auch eine Flinte innerhalb Dtschl. versenden... an einen Büchser... von privat... mit persönlicher Übergabe.

Wie machen?

Geschrieben

Kommt auch auf die Waffe and, wenn du ein Messer mit Overnite verschickt hast kann ich die Beschwerde verstehen.

 

Wenn es eine Langwaffe war, DHL versendet nur bis 120cm.

 

Generell kann der Händler sich wohl kaum beschweren, wenn man mehr für die von ihm gewählte Versandmethode bezahlt hat.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bulldog:

Unter anderem hat der Verkäufer ja vielleicht AGB´s.

Darin steht sehr oft etwas zum Rückversand im Gewährleistungsfall und den damit verbundenen Kosten.

Das ist m.M.n. ja gesetzlich geregelt. Also kann der Händler in seinen AGB schreiben was er will, am Ende gilt, was im Gesetz steht. 

 

Ich meine halt mal gelesen zu haben, dass ich als Privatperson dafür verantwortlich bin, im vertretbaren Rahmen alle Vorkehrungen zu treffen, damit meine Waffe nicht von einem unberechtigten in Empfang genommen wird. Und das kann ich mit normaler Paketsendung ja nicht. Angenommen da sitzt eine Bürokraft für die Abrechnung ist die ja nicht automatisch berechtigt Waffen anzunehmen nur weil sie bei einem Händler beschäftigt ist oder?

 

Und ja, war ein Gewehr, also recht langes Paket

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Smarthome:

soweit ich es verstanden habe geht das bei DHL nur für Geschäftskunden

das meine ich doch! Die Anmeldung als Geschäftskunde ist auch nicht mal ebenso... die rufen Dich zurück und möchten wissen welche Volumen monatlich usw....

Vielleicht setze ich mich Montag ins Auto und spul die 300 km ab. Büchser soll klasse sein... und wenn man sich mal persönlich kennenlernt

ist ja auch nicht schlecht...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb AWO425:

Wenn persönliche Übergabe: DHL Express Eigenhändig.

Und an wenn?

 

Meinst der Inhaber/Meister wenn auch immer du Eigenhändig drauf schreibst ist immer selber sofort da um Pakete anzunehmen?

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Smarthome:

Das ist m.M.n. ja gesetzlich geregelt. Also kann der Händler in seinen AGB schreiben was er will, am Ende gilt, was im Gesetz steht. 

Darum ging es mir nicht, vielleicht regeln seine AGB´s aber den Rückversand, vielleicht hätte er dir einen Versandschein geschickt und du hättest keine Kosten gehabt? 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Smarthome:

Angenommen da sitzt eine Bürokraft für die Abrechnung ist die ja nicht automatisch berechtigt Waffen anzunehmen nur weil sie bei einem Händler beschäftigt ist oder?

Wie es rechtlich aussieht kann ich nicht beurteilen, aber man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass das dann zumindest eine Person wie die zahlreichen Paketsortierer und -verlader auch ist, die im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit dafür zuständig sind, dass das Paket bei einem Berechtigten ankommt. Du schreibst ja auch nicht den Namen eines bestimmten Lieferwagenfahrers auf das Paket. Weiters sollte man davon ausgehen können, dass Angestellte in einem Waffenbetrieb mit größeren Forderungen an die Zuverlässigkeit ausgesucht werden als Angestellte im Versandgewerbe. Der Betrieb sollte das dann soweit im Griff haben, dass nur Berechtigte das Paket aufmachen.

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