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IGNORED

Behörde will Aufstellung des Verwendungszweckes


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Geschrieben

Mahlzeit,

ich hoffe nicht, daß es bereits gefragt wurde, gefunden habe ich so etwas im Forum nicht. Daher mein Gedanke, ob es mit neuen Richtlinien zu tun hat: bei der jetzt erfolgten Eintragung eines Wechsellaufes für eine Kurzwaffe, habe ich direkt zwei Schreiben mitbekommen:1. Nachweis Verein, kenne ich schon, kein Problem 2. Aufstellung aller meiner Waffen und für welchen Zweck ich diese benötige, es wird darauf aufmerksam gemacht, die Waffen nur für das jeweils geltend gemachte Bedürfnis einzusetzen..... geht das jetzt wieder los? Bin Jäger und Sportschütze. Danke für fundierte Antworten, bin im Rechtsschutz bei der ÖRAG/ Waffenrecht......

Geschrieben

Die fingen in der Vergangenheit schonmal an, ich solle die und die Waffe auf Jagdschein ummelden..... hab damals bereits gesagt, daß ich dafür gar keinen Grund sehe und dafür am Besten noch pro Eintrag 25,-- bezahlen...

Geschrieben

Verwendungszweck Jagd und Sport oder detaillierter?

Meine Behörde hat mich mal gefragt ob die Zuordnung, welche Waffen jagdlich, welche sportlich eingesetzt werden, noch stimmt.

Auf meine Frage warum das relevant sei, haben sie geantwortet, dass dies im NWR eingetragen wird und bei der Bedürfnisprüfung für die zwei KW auf JJS verwendet wird.

Disziplinen etc. hat sie nicht interessiert.

Geschrieben

Die zwei jagdlichen KW`s sind bekannt, bin seit über 20 Jahren aktiver Sportschütze; Jäger, Wiederlader, Jagdpächter. Es wird defintiv darauf reflektiert, die Waffen nur bedürfnisbezogen einzusetzen.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb sidolin:

Danke für fundierte Antworten, bin im Rechtsschutz bei der ÖRAG/ Waffenrecht......

Lass doch einfach einen Fachmann mal bei der Behörde nach dem Grund ihres Begehrs anfragen.

Wahrscheinlich hat es sich dann schon erledigt.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Klassiker. Es gibt ein bedürfnis für den erwerb und für den Besitz.

Danach hat man sich einfach nur nach gesetz zu verhalten.

Es ist egla, was wofür angeschafft wurde, solange es legal verwendet wird und auch das Bedürfnis für den besitz aufrecht erhalten wird.

Daran ändert auch das Register nichts. Das zeichnet auch nur das Erwerbsbedürfnis auf.

Danach gibt es nicht einmal eine Praxisrelevanz.
Das spielt sich alles nur in den Köpfen von Datenbankbefüllern ab.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Ja das geht wieder los. Bei mir war das auch so. Als ich vor Wochen eine Waffe anmelden wollte, wurde ich auch nach meinem Verwendungszweck für meine damals vor dem Jagdschen sportlich erworbenen Waffen gefragt. Ob ich in einem Verein wäre, ob ich mit dem KK-Revolver und den KK-Büchsen regelmäßig den Schießsport betreibe und ob ich ein Schießbuch führe. Denn das wolle sie gerne sehen.

Nur haben ihre Vorgänger mir in Absprache mitgeteilt, das die drei Waffen auf den JS angerechnet würden, da ich diese auch jagdsportlich und für Fallenjagd nutzen wollte. Und schließlich hätte ich ja den JS.

Das ist aber nun wieder alles hinfällig. Ich muss den Nachweis für eine Vereinszugehörigkeit und regelmäßiges Training und Wettkampfteilnahme bringen. War das ein Theater mit ihr.... sie will eben den Nachweis für den entsprechenden Bedürfnisgrund haben.

Bearbeitet von Rooster
Ergänzung
Geschrieben (bearbeitet)

Aber das Schießbuch hast du ihr hoffentlich nicht gegeben.

Es reicht ja die Vereinsbescheinigung.

 

Korrekt ist leider, dass auch für die erworbenen Waffen das Bedürfnis aufrechterhalten werden muss.

Da hat die Behörde einen Ansatzpunkt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Korrekt ist leider, dass auch für die erworbenen Waffen das Bedürfnis aufrechterhalten werden muss.

Aber das wurde noch nie auf jede einzelne Waffe abgefragt .Der Nachweis für JEDE Waffe wurde doch grade noch abgewehrt .....Wenn die schon so kommen wäre Schiessbuch vorlegen eine ganz dumme idee. Wenn sie zu jeder Waffe eine Disziplin wollen kann das bei Ordonanzen, je nach anzahl und Kaliber, auch nach hinten losgehen . In welchen Bundesländern oder Behörden wird das den jetzt so gemacht/versucht? Da würde ich immer versuchen die Verbände mit ins Boot zu holen.......

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Je nach Behörde wollen die für Sportwaffen einen Nachweis für 12/18 mit jeder Waffe zum Besitz, nicht zum Erwerb. Gott sei Dank hat das im September ein Ende.

 

Das Schießbuch niemals vorzeigen. Bescheinigungen gibt es nur vom Verband bzw. Mitgliedsbescheinigungen vom Verein.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

Aber das Schießbuch hast du ihr hoffentlich nicht gegeben.

Es reicht ja die Vereinsbescheinigung.

 

Korrekt ist leider, dass auch für die erworbenen Waffen das Bedürfnis aufrechterhalten werden muss.

Da hat die Behörde einen Ansatzpunkt.

Die Absprache mit den drei vorherigen Sachbearbeitern, und gemäß deren Aussage war dahingehend, das die besagten drei Waffen ja nun durch den JS abgedeckt wären, also würde auch das Schießnachweis entfallen. Das würde ich ja nicht mehr brauchen, weil ich eben den JS hätte. Die jetzige SBine besteht aber darauf. Also machst ein dummes Gesicht und guten Eindruck, wennst da stammelst... "Schießbuch?" Hat die gespuckt.... Also nein, ich habe ihr kein Schießbuch geben können, und reiche nur die Vereinsbescheinigung ein...

 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb PetMan:

Aber das wurde noch nie auf jede einzelne Waffe abgefragt .

Zitiere mich ausnahmsweise mal selber weil das so nicht Stimmt was ich Schrieb. Ja, es gab Urteile das 12/18 auf JEDE Waffe gilt. Aber mit den Änderungen im Gesetz sollte das spätestens ab 01.09. doch obsolet sein . Oder sehe ich das falsch? Will man da jetzt noch kurz vor " Toresschluss " noch Ärger machen von Seiten der Behörden ? Und nochmal meine Frage zur Örtlichkeit, @sidolin und @Rooster, wo spielt sich das grade ab ?

Geschrieben

Würde mich auch mal interessieren, vielleicht hab ich dann noch einen Tipp für @sidolin

 

vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Ja, es gab Urteile das 12/18 auf JEDE Waffe gilt. Aber mit den Änderungen im Gesetz sollte das spätestens ab 01.09. doch obsolet sein . Oder sehe ich das falsch? Will man da jetzt noch kurz vor " Toresschluss " noch Ärger machen von Seiten der Behörden ?

Korrekt, noch gilt es. Aber nur noch bis zum 01.09. Ab da 1x im Quartal oder 6x im Jahr je Waffengattung (Lang und Kurz) zum Besitz. Zum Erwerb bleibt es bei 12/18.

 

Ob man jetzt noch schnell inaktive Einsammeln will... könnte sein, könnte aber auch nicht sein.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb sidolin:

Die zwei jagdlichen KW`s sind bekannt, bin seit über 20 Jahren aktiver Sportschütze; Jäger, Wiederlader, Jagdpächter. Es wird defintiv darauf reflektiert, die Waffen nur bedürfnisbezogen einzusetzen.

Also bei mir in Baden-Wü. bzw. in dem Landkreis in dem ich wohne nicht. Auf der eine Seite wollen die die Sportwaffen als jagdlich verwendbar anrechnen und auf der anderen Seite soll ich die nicht führen dürfen???

 

Geschrieben

Was die mal von mir wollten war die getrennte Aufbewahrung von Sport und Jagdwaffen, da mein Sohn (er ist "nur" Jäger) zugriff auf die Sportwaffen haben konnte.

Nach einer Anfrage beim Forum Waffenrecht und der freundlichen Weiterleitung mit einer Anfrage (wie verbleiben wir jetzt?) an die SBine wurde diese Forderung eingestampft.

Werte Gemeinde ein freundliches Anfragen lohnt hier doch und ich denke sogar, wenn ein schreiben (bzw. email) vom Forum Waffenrecht kommt, hat es auch eine gewisse Signalwirkung.

Grüße

Schorni 

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