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IGNORED

Umfrage: Sollten Waffenbesitzer zukünftig psychologische Tests ablegen müssen, wie es die Grünen-Bundestagsfraktion fordert?


heletz

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Die Grünen, Seehofer und Co - die alle schaffen es ILLEGALE Waffen sehr sehr attraktiv zu machen... Sauber. Jeder der es ein wenig einfacher haben möchte, der greift auf den Schwarzmarkt zu.

 

Ein echter Bärendienst für die innere Sicherheit. Bravo. Weiter so... Über den Besitzer einer Illegalen hat man 0,0 Kontrolle, über den LWB suggeriert der Staat ist eine 110% Kontrolle möglich...

In der Statistik braucht man natürlich legale und illegale nicht sauber trennen... Waffe ist Waffe, ist doch einfacher.

 

 

Der ein oder andere tut sich die unnützen Gängeleien ohne Sicherheitsgewinn gar nicht erst an und greift gleich zur Schwarzen - und das ist noch nicht mal besonders blöd eher im Gegenteil, da die Gängelung der LWB komplett unverhältnismäßig ist und das Risiko mit ner Schwarzen doch ziemlich überschaubar - LEIDER.

 

Well done, failed state.

 

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vor einer Stunde schrieb Kanne81:

Über den Besitzer einer Illegalen hat man 0,0 Kontrolle, über den LWB suggeriert der Staat ist eine 110% Kontrolle möglich...

Das stimmt so nicht ganz. Der WBK-Schwarz-Inhaber wird einerseits nicht vernünftig üben und andererseits nicht Bestandteil einer bewaffneten bürgerlichen Gemeinschaft sein. Wenn sich jemand auf 3 Meter Entfernung (also mit begrenzten Anforderungen ans Können) seines Lebens gegen einen Straßenkriminellen erwehrt, dann ist das der Politik im Grunde egal. Auch wenn der eine Betäubungsmittelhändler einen anderen erschießt, dann kümmert das die hohen Herren nicht so sehr. Aber Bürger, die auf 800 Meter treffen, oder auf 200 einigermaßen flott aus dem Stehen, sich gegenseitig kennen, vielleicht gar noch erprobte Offiziere in ihren Reihen haben, anderen ihre Fähigkeiten beibringen und auf ihr Können auch noch öffentlich stolz sind, das geht gar nicht, erinnert es doch--und sei es nur symbolisch--an den Gedanken der Volkssouveränität. Dazu kommt noch, dass der ansonsten nicht kriminelle WBK-Schwarz-Inhaber noch mehr als der Farb-WBK-Inhaber auf Wohlverhalten bedacht ist, will er doch nicht eine Hausdurchsuchung wegen eines als beleidigend empfundenen Kommentars zur Politik der Bundesregierung oder dergleichen haben. Insofern hat man über den WBK-Schwarz Inhaber eigentlich mehr Kontrolle als über den einer Farb-WBK, und ganz ohne Verwaltungsaufwand.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Natürlich wäre eine intensive Prüfung nach § 6 WaffG angemessen, vor allem für Träger von Mandaten. Auch so könnte man die Mitgliederzahl des Bundestages verkleinern.

Narzisstische Persönlichkeitsstörungen sind in diesem Personenbereich nicht nur häufig zu finden, sondern fast schon die Regel. Das ist natürlich keine Unterstellung, sondern eher eine Ableitung aus persönlicher Beobachtung ohne Anspruch auf Richtigkeit. (Wie beim Lotto spielen, ohne Gewähr, eben nur als Bewertung eines unkundigen Laien).

https://de.wikipedia.org/wiki/Narzisstische_Persönlichkeitsstörung

 

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Damit diese schwachsinnige Abstimmung auch nur im entferntesten gewertet werden

kann, wäre es toll, wenn diese Homepage mal gescheit funktionieren würde.

Ich habe seit gestern auf 5 Rechnern versucht da mit abzustimmen, mit 5 verschiedenen IP Adressen

und habe es heute tatsächlich dann mal geschafft.

HP ist unterirdisch und somit ist das Ergebnis nicht repräsentativ

 

Frank

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vor 6 Stunden schrieb Muck:

Natürlich wäre eine intensive Prüfung nach § 6 WaffG angemessen, vor allem für Träger von Mandaten. Auch so könnte man die Mitgliederzahl des Bundestages verkleinern.

Narzisstische Persönlichkeitsstörungen sind in diesem Personenbereich nicht nur häufig zu finden, sondern fast schon die Regel. Das ist natürlich keine Unterstellung, sondern eher eine Ableitung aus persönlicher Beobachtung ohne Anspruch auf Richtigkeit. (Wie beim Lotto spielen, ohne Gewähr, eben nur als Bewertung eines unkundigen Laien).

https://de.wikipedia.org/wiki/Narzisstische_Persönlichkeitsstörung

 

Narzisstische Persönlichkeitsstörungen sind aber ein gerngesehenes Merkmal bei Hochleistungsträgern.

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Letztendlich ist es nur richtig, dass alle Personen die Zugang zu Waffen haben oder über deren Einsatz entscheiden können ihre charakterliche und persönliche Befähigung nachweisen müssen.

Der/die Jäger/in, Sportschütze/in, Waffensammler/innen oder Waffensachverständige/innen. Die Berufswaffenträger/innen der Bewachungsunternehmen, der Landes und Bundespolizei, Justizvollzugsbedienstete/innen, Mitarbeiter/innen des Zoll, Bundeswehr und anderer mit Schusswaffen ausgestatteter Behörden.

 

Aber bereits hier wird differenziert. 60 Tagessätze reichen zum Entzug der privaten Waffen, dann ist man in der Regel unzuverlässig, nicht mehr vertrauenswürdig.  Es reicht aber nicht zum Entzug der Dienstwaffe oder Verbot der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols.

 

Insbesondere aber auch diejenigen, welche über den Einsatz einer mit Waffen ausgestatteten Behörde z.B. der Bundeswehr entscheiden/abstimmen dürfen, müssten ihre Eignung und Befähigung nachweisen.

 

Man stelle sich vor: In der Vergangenheit sollen diverse Politiker/inen mit Betäubungsmitteln in Verbindung gebracht worden sein. Nicht auszudenken, wenn solche Personen über den ( Kampf ) Einsatz der z.B. Bundeswehr unter Einfluss solche Substanzen abstimmen. Da stelle ich nur auf Grund der Nähe zu BtM die charakterliche Eignung in Frage ein solches Mandat ausüben zu können.

 

Andere wiederum sind lediglich auf Grund ihrer politischen Zugehörigkeit und Verbindungen in bestimmte, führende Positionen, gerückt, nehmen aktiv an der Gesetzgebung teil und entscheiden über die Befugnisse von Behörden, welche dann ggf. zum Nachteil der Bürger handeln können. Das ganze ohne sachliche Kompetenz nur der eigenen Ideologie verpflichtet und vom Willen des Macht ( Alimentations ) -erhaltes getragen.

 

Ich denke, je höher die Verantwortung ist, desto höher müssen auch die Anforderungen an die charakterliche und sachliche Befähigung an die Person sein, welche direkten oder indirekten Umgang mit Waffen hat. 

 

Ich fürchte, dass da sehr, sehr viele, aus den Reihen der Politiker/inen, diesen Nachweis nicht erbringen können.

 

Inst

Bearbeitet von inst200
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vor 2 Stunden schrieb 12M18:

wäre es toll, wenn diese Homepage mal gescheit funktionieren würde.

 

In einer kleinen Anzahl von Fällen kommt es offenbar zu diesen Fehlfunktionen.

 

Aber ich habe keine Ahnung, woher das kommt.

 

Bei mir funzt es sowohl mit Mozilla als auch mit Chrome und das auf allen Rechnern.  ;)

 

Nur 44,6% Nein-Stimmen?  😳

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vor 20 Minuten schrieb inst200:

 

 

Ich fürchte, dass da sehr, sehr viele, aus den Reihen der Politiker/inen, diesen Nachweis nicht erbringen können.

 

Inst

Und dies wird bei "LWB" nicht der Fall sein?

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Ich sage es einmal bewusst provokant:

Meine Vermutung ist...ALLE Bürger die FÜR Verschärfungen im Waffengesetz (z.B. jetzt bei euch die Einführung eines Psychotests) sind...diese Personengruppe nimmt geschlossen mit Sicherheit an jeder Abstimmung teil!

Die Besitzer von legalen Waffen sind 1.) zu bequem um sich mit ihrer Stimme einzubringen...und 2.) treten sie nicht einheitlich/geschlossen auf!

Die Jäger glauben das alles geht sie nichts an, die Sportschützen haben durch die verschiedenen Dachorganisationen und Vereine keine gemeinsame Stimme, die Berufswaffenträger meinen generell abgesichert zu sein...usw.

Somit stehen sich 2 "Blöcke" gegenüber:

Die Befürworter jeder Verschärfung agieren geschlossen und nehmen jeden Fall von Gewalt mit Waffen - illegal und legal wird bewusst nicht unterschieden - zum Anlass die öffentliche Meinung zu manipulieren.

Dem gegenüber WIR Legalwaffenbesitzer...mit einer Unzahl von Schützen die glauben sich selbst nicht einbringen zu müssen.

Das sind dann genau jene Schützen die schimpfen und jammern wenn wieder einmal Verschärfungen umgesetzt werden.

Wie gesagt...bewusst provokant dargestellt!

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das siehst DU falsch, Jäger bringen sich sicher nicht so viel ein, da magst Du recht haben

aber die Sportschützen sind doch oberbekloppt. Wie kann es denn sonst sein, das bei der

PEtition von Katja Triebel nur 50.000 unterzeichnet haben, und das obwohl wir doch Millionen sind.......

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vor 8 Stunden schrieb Muck:

Natürlich wäre eine intensive Prüfung nach § 6 WaffG angemessen, vor allem für Träger von Mandaten. Auch so könnte man die Mitgliederzahl des Bundestages verkleinern.

Narzisstische Persönlichkeitsstörungen sind in diesem Personenbereich nicht nur häufig zu finden, sondern fast schon die Regel. Das ist natürlich keine Unterstellung, sondern eher eine Ableitung aus persönlicher Beobachtung ohne Anspruch auf Richtigkeit. (Wie beim Lotto spielen, ohne Gewähr, eben nur als Bewertung eines unkundigen Laien).

https://de.wikipedia.org/wiki/Narzisstische_Persönlichkeitsstörung

 

Gerade bei den Persönlichkeitsstörungen hat die sozioökonomische Stellung des Kunden einen starken Einfluss auf die Diagnostik. Es muss in der gesellschaftlichen Interaktion zu derartigen Störungen kommen, dass entsprechendes Leiden dadurch entsteht.

 

Kurz: je berühmter, mächtiger oder reicher der Kunde ist, desto weniger leidet er unter den Folgen seines Verhaltens im Umgang mit Mitmenschen. Schlimmsten Falls gilt er als exzentrisch.

 

  • Was sich ein Uli Hoeneß erlauben kann, kann sich noch lange nicht auch ein Hartz IV - Bezieher erlauben.
  • Wenn eine Kassiererin beim Penny mit ihren Kunden umginge, wie einige in Krankenhäusern angestellte Chirurgen, die sich für Götter zu halten scheinen, wird sie bei nächster Gelegenheit entlassen werden. So ein Chirurg wird wohl möglich sogar noch befördert.

 

Auch bei anderen psychischen Störungen ist die gesellschaftliche Bewertung des gezeigten Verhaltens von Bedeutung.

 

  • Eine junge Mutter die immer wieder glaubt, ihr Baby schreien zu hören, nachschaut und ihr Baby dann ruhig schlafend vorfindet, gilt als fürsorglich. Falls die selbe Frau ihre verstorbene Großmutter nach ihr rufen hört und dann nach der Großmutter sucht ...
  • Eine Person, die meint, dass ihre Gebete zu Gott, zu Heiligen oder zu Göttern mehr als einen Meditationseffekt bewirken, gilt als religiös. Wenn die selbe Person jedoch meint, dass ihnen Gott, Heilige oder Götter auf ihre Gebete antworten ...
    • Im Mittelalter wäre so eine Person auf dem Scheiterhaufen verbrannt oder heilig gesprochen worden oder beides. Was dem einem ein Kätzer ist, ist dem anderen ein Prophet.

Was bei Dir eine Störung wäre, wäre bei einem Minister oder Kanzler möglicherweise völlig normal. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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wenn so ein Test kommt, sind 90 Prozent allerWaffenbesitzer die WAffen los.

Wenn das auch für Führerscheine gelten würde, wären auch 90 Prozent der Führerscheine weg 🙂

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vor 41 Minuten schrieb inst200:

Letztendlich ist es nur richtig, dass alle Personen die Zugang zu Waffen haben oder über deren Einsatz entscheiden können ihre charakterliche und persönliche Befähigung nachweisen müssen.

Auch falls man mal völlig außen vor ließe, wer denn die Beweislast zu haben hätte;

 

wie wäre denn ein solcher Beweis bez. § 6 Abs. 1 Nr. 2 zu führen?

Auch das beste und umfangreichst psychologische oder psychiatrische Gutachten wäre immer nur eine punktuelle Betrachtung und auch nicht garantiert fehlerfrei.

  1. Wer gestern noch kein Verhalten einer psychischen Störung zeigte, kann es heute zeigen.
  2. Der Aufschrei, wenn bekannt psychisch kranke Personen nach entsprechenden Gutachten Ausgang bekommen oder entlassen werden und dann wieder eine Tat verüben ist jedes mal groß. Dabei hat man hier sogar eine 100%ig psychisch kranke Grundgesamtheit. Bei LWB hätte man es mit einer Punktprävalenz im niedrigen einstelligen Prozentbereich zu tun. Ist Dir klar, was eine solche bedingte Wahrscheinlichkeit für die Fehlerquoten bedeutete? :mega_shok:
vor 41 Minuten schrieb inst200:

... Die Berufswaffenträger/innen [der Bewachungsunternehmen,] der Landes und Bundespolizei, Justizvollzugsbedienstete/innen, Mitarbeiter/innen des Zoll, Bundeswehr und anderer mit Schusswaffen ausgestatteter Behörden.

So wie Abgeordnete ab Landesebene sind im WaffG mit Ausnahmen im Stil eines Animal-Farm-Gesetzes beglückt worden. Das Wasser, was man dem "Pöbel" verordnet, will man doch nicht selbst saufen müssen. :spiteful:

 

vor 41 Minuten schrieb inst200:

Aber bereits hier wird differenziert. 60 Tagessätze reichen zum Entzug der privaten Waffen, dann ist man in der Regel unzuverlässig, nicht mehr vertrauenswürdig.  Es reicht aber nicht zum Entzug der Dienstwaffe oder Verbot der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols.

Das ist jetzt jedoch mit Bezug auf § 5 WaffG und nicht mehr auf § 6 WaffG.

 

vor 41 Minuten schrieb inst200:

Insbesondere aber auch diejenigen, welche über den Einsatz einer mit Waffen ausgestatteten Behörde z.B. der Bundeswehr entscheiden/abstimmen dürfen, müssten ihre Eignung und Befähigung nachweisen.

Was jedoch dem Wahlrecht entgegen stünde. Darum prüfe was und wen Du wählst! Denn der Unterschied zwischen Stimmvieh und Bürger ist Mühe.  ;)

 

vor 41 Minuten schrieb inst200:

Man stelle sich vor: In der Vergangenheit sollen diverse Politiker/inen mit Betäubungsmitteln in Verbindung gebracht worden sein. Nicht auszudenken, wenn solche Personen über den ( Kampf ) Einsatz der z.B. Bundeswehr unter Einfluss solche Substanzen abstimmen. Da stelle ich nur auf Grund der Nähe zu BtM die charakterliche Eignung in Frage ein solches Mandat ausüben zu können.

Von Kennedy und Adenauer war es bekannt, dass sie regelmäßig auch Crystal Meth konsumierten. Alles schon dagewesen und über Alkoholismus braucht man wohl auch erst gar nicht nachzudenken. :teu382:

 

vor 41 Minuten schrieb inst200:

Andere wiederum sind lediglich auf Grund ihrer politischen Zugehörigkeit und Verbindungen in bestimmte, führende Positionen, gerückt, nehmen aktiv an der Gesetzgebung teil und entscheiden über die Befugnisse von Behörden, welche dann ggf. zum Nachteil der Bürger handeln können. Das ganze ohne sachliche Kompetenz nur der eigenen Ideologie verpflichtet und vom Willen des Macht ( Alimentations ) -erhaltes getragen.

... und wer hat die gewählt bzw. die gewählt, die die dann berufen haben? :closedeyes:

 

 

vor 41 Minuten schrieb inst200:

Ich denke, je höher die Verantwortung ist, desto höher müssen auch die Anforderungen an die charakterliche und sachliche Befähigung an die Person sein, welche direkten oder indirekten Umgang mit Waffen hat. 

Nein,

je höher die staatliche Verantwortung, desto besser ist der Schutz vor der Verfolgung von Straftaten und desto unbedeutender sind Vorstrafen, Sucherkrankungen und Unfähigkeit. Man sägt sich doch nicht den Ast ab, auf dem man selbst sitzt. :heuldoch:

 

 

vor 41 Minuten schrieb inst200:

Ich fürchte, dass da sehr, sehr viele, aus den Reihen der Politiker/inen, diesen Nachweis nicht erbringen können.

 

Inst

Guckst Du § 55 WaffG! Auch nicht erbringen brauchen. :spiteful:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 25 Minuten schrieb inst200:

Wenn der Nachweis der Eignung an die Dimension der Verantwortung gekoppelt würde, werden die LWB nur einen geringen Prozentsatz der "Nichtbesteher" darstellen.

 

Inst

Damit bist Du aber für eine eventuelle Risikoeinschätzung und für § 6 Abs. 1 WaffG praktisch völlig irrelevanten Bereich der Persönlichkeit. Die Österreicher machen es doch seit Jahren vor, wie sinnlos ein Persönlichkeitstest bei legalen, privaten Waffenbesitz ist.

 

Dein

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 37 Minuten schrieb Mausebaer:

Dein

Mausebaer :hi:

Dem kann und möchte ich nicht widersprechen. 

 

Eigentlich möchte ich nur verdeutlichen, dass es vollkommen egal ist, was und wie und wen wir warum und ob überhaupt prüfen.

 

Die Einen sind entweder besser als die Anderen, oder glauben es zu sein. Oder die Kriterien werden dem Ziel angepasst, das entweder der momentanen Windrichtung entspricht oder welches erreicht werden soll. 

 

Vielleicht möchte ich manchmal auch nur der Querulant sein, der Andere auffordert, die Dinge, die er/sie von anderen einfordert selber zu erbringen.

 

Das Fakten, die belegen dass etwas vollkommen sinnfrei ist, bei Bedarf und dieser ist derzeit sehr gross in der BRD, nicht berücksichtigt werden, ist gelebte Realität. Genauso, dass Wasser gepredigt und Wein gesoffen wird.

 

Ich freue mich aber, dass Jemand sich mit meiner Meinung derart auseinandersetzt. Hierzu meinen Dank und Respekt. 

 

In diesem Sinn

 

Gruß Inst200

 

 

 

Bearbeitet von inst200
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