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IGNORED

Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde


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Geschrieben
Am ‎11‎.‎03‎.‎2020 um 09:53 schrieb karlyman:

Da bin ich auch mal gespannt, wie das in der Praxis in den vielen unterschiedlichen Waffenbehörden bzw. den diversen Bundesländern gehandhabt wird...

Ich glaube nicht, dass da reibungslos (= ungedeckelt) auf "Altgelb" allles eingetragen werden wird.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie doch der Mythos (oder soll ich sagen das Märchen?) der unbegrenzt fortgeltenden alten gelben WBK hier im Forum aufrechterhalten wird. Und ja, es wird definitiv Behörden geben, die nicht alles ungedeckelt in eine gelbe WBK eintragen werden, vollkommen egal, wann diese ausgestellt wurde.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Flohbändiger:

....es wird definitiv Behörden geben, die nicht alles ungedeckelt in eine gelbe WBK eintragen werden, vollkommen egal, wann diese ausgestellt wurde.

 

Entscheidend ist letztlich, ab wann genau und für was genau die "Gelb"-Deckelung per Gesetz gilt. 

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Das Problem dürfte eher sein, dass viele ihre "alte" Gelbe WBK auf eine "neuere" gelbe WBK haben umschreiben lassen, d.h. sie haben die Karte auf Repetierer etc. erweitern lassen und entsprechend auch Repetierer damit eingekauft.

Im Gegenzug für diese "neuen" Rechte haben sie auf gewisse "alte" Rechte verzichtet...

Schön blöd, denn dadurch wird das Teil zur WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG. Schlauer wäre gewesen, die alte gelbe WBK zu behalten und durch Vorlage Verbandsbescheinigung zusätzlich eine neue gelbe WBK zu beantragen.

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Geschrieben

Nachdem mein Sachbearbeiter mir versicherte, ich dürfe bis einschließlich 31. August noch "aufrüsten ", habe ich mir - Nr. 19 und 20 - zwei Unterhebler gekauft.

Nun ist die Behörde wegen Corona geschlossen und auch telefonisch nicht zu erreichen, mails bleiben unbeantwortet. Was ist nun mit der 14 Tage Frist zum Eintragen?

Servus Emil

Geschrieben

Du musst nur den Erwerb innerhalb 14 Tagen anzeigen, also schickst du der Behörde ein Fax oder ein Einschreiben oder wirfst einen Brief in den Briefkasten, lässt dir den Eingang deines Schreibens bei der Polizeidienststelle abstempeln... was die Waffenbehörde daraus macht ist deren Sache. Alles wird gut 😉 

Geschrieben

@Steelworker:

Wo wohnst Du?

Ich bin nur ein wenig verdutzt.

Ich habe jetzt 4 unterschiedliche Sachbearbeiter mit 4 unterschiedlichen Aussagen bezüglich dem Waffenerwerb bei Ü10-gelb in der Übergangsfrist

Schon lustig......

Geschrieben

Unsere Waffenbehörde " Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen " hat auch seit gestern dicht, aber man kann seine WBK hinschicken

da fast alle im Kreishaus da sind. Ansonsten kommen die nicht mit den Jagdbescheiden hinter her und den WBK Anträge. Übrigens

Waffen Schrum in Tellingstedt hat dicht seit heute kam aber noch rein wegen Termin geht aber nur noch heute ansonsten wird alles

nur noch per mail, Post oder Briefe und die Schießstände wenn überhaupt noch geöffnet nur mit einer Person oder so das müssen die

aber erst noch abklären.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb wumeise:

Ich habe jetzt 4 unterschiedliche Sachbearbeiter mit 4 unterschiedlichen Aussagen bezüglich dem Waffenerwerb bei Ü10-gelb in der Übergangsfrist

Schon lustig......

Das ist im Waffenrecht ja oft so. Hier kann es aber nur eine richtige Antwort geben, weil § 14 Abs. 6 WaffG erst zum 01.09.2020 in Kraft treten wird. Insofern kann die Deckelung logischerweise vorher gar nicht gelten.

Geschrieben
Am 12.3.2020 um 15:58 schrieb Sachbearbeiter:

Schlauer wäre gewesen, die alte gelbe WBK zu behalten und durch Vorlage Verbandsbescheinigung zusätzlich eine neue gelbe WBK zu beantragen.

Es gab 2003 einige Dinge die zu tun schlau gewesen wäre (z.B. Munitionsanmeldung oder Mitteilung über die Aufbewahrung). Rückblickend gibt es einige die hätte, hätte rufen. Damals bekam man oft Gegenwind, wenn man den Leuten gesagt hat was zu tun klug wäre. Vorauseilender Gehorsam war da einer der freundlicheren Kommentare.

Geschrieben
Am 12.3.2020 um 15:58 schrieb Sachbearbeiter:

chlauer wäre gewesen, die alte gelbe WBK zu behalten und durch Vorlage Verbandsbescheinigung zusätzlich eine neue gelbe WBK zu beantragen.

 

Genau das habe ich gemacht.

Irgendwie sah ich es nicht ein, die "alte Gelbe" dranzugeben... War nur so ein Bauchgefühl.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb CiscoDisco:

... lässt Dir den Eingang Deines Schreibens bei der Polizeidienststelle abstempeln ...

Bei was für einer Polizeidienststelle?

Fahre ich jetzt zu meiner zuständigen Erlaubnisbehörde, stelle mich dort neben den Hausbriefkasten, rufe 110 an und fordere einen Streifenwagen an, wenn der nach ca. 20 Min. am "Einsatzort" eintrifft halte ich einen vorgedruckten Quittungszettel bereit, auf dem mir der Polizeioberkommissar Schabulke unterschriftlich bestätigt, dass ich am 18. März 2020 um 14:52:13 Uhr MESZ in seiner Gegenwart einen Briefumschlag unbekannten Inhalts in den Briefkasten des Amtes für öffentliche Ordnung des Landkreises Stenkelfeld eingeworfen habe?

Das macht der Polizeioberkommissar Schabulke ganz bestimmt, allerdings fahren er und sein Kollege mich anschließend in die nächstgelegene psychiatrische Klinik und geben mich dort in der geschlossenen Abteilung ab. :gaga:

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Geschrieben

In NRW zum Beispiel ist die Waffenbehörde räumlich bei der Polizei untergebracht, dort kann man natürlich dann auch Briefe oder Antragsformulare abgeben und die stempeln den Eingang auch ab. Das Gelaber hättest du dir ruhig sparen können.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Einschreiben, fertig.

Wobei selbst ein Einschreiben mit Rückschein, also einem unterschriftlich bestätigten Empfang der Sendung, nicht gerichtsfest ist.

Da wird einem dann vom Amtsrichter (VG) erklärt, man hätte ja auch einen leeren Umschlag versenden können.

Dagegen gilt ein behördliches Schreiben mit PZU als zugestellt, auch wenn es nachweislich von der Behörde an eine falsche Anschrift versendet wurde.

Im Zweifelsfall ziehst Du als gehorsamer Untertan gegen den Obrigkeitsstaat immer den Kürzeren.

Geschrieben

Wie wahrscheinlich ist es das der SB ein Schreiben unterschlägt und behauptet der Umschlag wäre leer gewesen? Hast du dazu Erkenntnisse oder ein Urteil?

 

Vielleicht wäre ein Termin vor dem Amtsrichter, Notar o.ä. mit dem SB sicherer, dann kann die Übergabe protokolliert werden. Gefahr dabei- nur die Übergabe ist dann protokolliert, der Inhalt könnte aus sinnlosen Buchstaben Brei bestehen.

Das Schreiben vor dem Richter zu Protokoll geben könnte funktionieren.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb cartridgemaster:

Wobei selbst ein Einschreiben mit Rückschein, also einem unterschriftlich bestätigten Empfang der Sendung, nicht gerichtsfest ist.

Da wird einem dann vom Amtsrichter (VG) erklärt, man hätte ja auch einen leeren Umschlag versenden können.

 

 

Wenn das Misstrauen so weit geht, ist es wohl angebracht, solche Dokumente parallel  noch via e-mail an die Behörde zu versenden.

Dann sind sie zumindest definitiv zur dortigen Kenntnis gebracht worden.

Geschrieben

Die Anzeige kann man auch grundsätzlich erst einmal nur per Mail vorlegen.

Weder postalisch, noch per Mail, Fax oder sonstigen Fernbenachrichtungswesen ist die Vorlage der WBK notwendig.

Für die Eintragung ist keine Eile geboten.

Das kann man abstimmen und später erledigen.

Nur die Anzeigepflicht ist einzuhalten.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Waffen Tony:

Die Anzeige kann man auch grundsätzlich erst einmal nur per Mail vorlegen.
 

Da wartet doch die Behörde nur drauf, siehe Beitrag von cartridgemaster.

"Nee, wir haben keine mail bekommen, nicht fristgemäss angezeigt, Regelvermutung Unzuverlässigkeit, Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse".

Bestimmt ne Masche zur Entwaffnung.

Geschrieben

Die Sendebstätigung kann sich jeder Obermissmutige abspeichern und da ist dann sogar noch der Inhalt belegt (weil das beim Einschreiben ja nicht gewährleistet ist ;) )

Und das ganze auch noch ausdrucken und ablegen.

Und gleichzeitig als Kopie möglichst weit streuen, damit der eingang auch sicher ist.

 

Ich glaube je mehr zu hause bleiben, umso mehr Netzhygiene muss stattfinden, sonst beschimpfen sich alle nur noch (mehr als ohnehin schon).

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb chapmen:

"Nee, wir haben keine mail bekommen, nicht fristgemäss angezeigt, Regelvermutung Unzuverlässigkeit, Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse".

Bestimmt ne Masche zur Entwaffnung.

 

Ein Unternehmen ist doch verpflichtet alle Geschäftsprozesse zu archivieren. Ist dies bei einer Behörde nicht der Fall?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Waffen Tony:

Die Sendebstätigung kann sich jeder Obermissmutige abspeichern und da ist dann sogar noch der Inhalt belegt (weil das beim Einschreiben ja nicht gewährleistet ist ;) )
 

 

Ich denke mal wir sind uns da einig.....

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Hitman:

 

Ein Unternehmen ist doch verpflichtet alle Geschäftsprozesse zu archivieren. Ist dies bei einer Behörde nicht der Fall?

Traue nie einer Behörde......

 

(ja, grün)

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb chapmen:

Da wartet doch die Behörde nur drauf, siehe Beitrag von cartridgemaster.

"Nee, wir haben keine mail bekommen, nicht fristgemäss angezeigt, Regelvermutung Unzuverlässigkeit, Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse".

Bestimmt ne Masche zur Entwaffnung.

Gerichtsfest ist nur Fax Sendebestätigung mit Teilkopie der 1 Seite des Schreibens.
Warum haben die Behörden, egal ob Finanz-, Polizei-, Justiz, Ordnungs- Bau- und Sozialbehörden (also alle wo es um Fristen geht) denn sonst noch diese Angabe auf ihren Schreiben?
Deshalb fristet auch noch ein Brother Fax-2820 seit >15 Jahren sein Dasein in meiner Büroausstattung. Das Ding will einfach nicht verrecken.

Geschrieben (bearbeitet)

Für die Vorlage der WBK zum Eintrag der neuen Waffe hat man hat doch eigentlich 28 Tage Zeit, oder ?

Am Tag 14, nachdem mir z.B. der Kurier die Waffe in die Hand gedrückt hat, übermittle ich (persönlich, Einschreiben,

E-Mail was auch immer) das entsprechende Dokument an die Behörde und kreuze 'Die Waffenbesitzkarte wird

zur Eintragung des Erwerbs innerhalb von zwei Wochen nachgereicht' anUnd dann beginnt wieder eine neue 14-tägige Frist.

 

Download Berliner Waffenbehörde

https://www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/erlaubnisse-und-formulare/#anzeige

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Siggi Ramone
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Siggi Ramone:

Für die Vorlage der WBK zum Eintrag der neuen Waffe hat man hat doch eigentlich 28 Tage Zeit, oder ?

Nein, die 14-Tage-Frist zur Anzeige des Erwerbs und der Vorlage der WBK zur Eintragung der Waffe beginnt mit dem Tag des Erwerbs der Waffe.

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