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IGNORED

Waffen-TÜV verweigert Zivilgewehren von Heckler & Koch die Zulassung


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Geschrieben

Nach meinem Kenntnisstand geht es angeblich auch nicht um das hier mehrfach genannte Mündungsinnenmaß. Bei den wenigen hundertstel Millimeter Abweichung geht es um ein Maß im Bereich Patronenlager mit Übergang. Bisher war das für das Beschussamt (oder den bisher eingesetzten Mitarbeiter der hoffentlich seinen Ruhestand genießt) bei der Abnahme (natürlich bei HK im Werk und natürlich jede einzelne Waffe) angeblich nie ein Sicherheitsproblem. Wenn die letzten Jahre ein Büchsenmacher eine HK nach einer Bearbeitung zum Beschussamt brachte, war das auch nie ein Problem, und die Waffe wurde natürlich neu beschossen. Ob dabei z.B. nach dem Anbringen von einem Mündungsgewinde oder einer Laufkürzung aus Sparsamkeitsgründen keine Lehren verwendet wurden, oder ob man von Seiten der Beschussämter wusste warum man da nichts zu beanstanden hat und um was es heir ginge, entzieht sich meiner Kenntniss. Fakt ist eigentlich das in allen C.I.P. Ländern keine HK Langwaffen mit dieser Abweichnung mehr beschossen werden sollten/dürfen, ob das so ist weiß ich aber auch nicht. Was ich aber zu 100& weiß, neue Besen kehren gut, auch im deutschen Beschusswesen, und bis nach dem nächsten Krieg in diesem Land (Gott bewahre, auch wenn er es nicht aufhalten kann) wird auch keine deutsche Behörde auch nur einen einzigen Schritt zurück gehen, soviel ist sicher.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Was ist aus diesem Thema am ende eigentlich geworden?

 

Das Gericht hatte ja am ende gegen Heckler Koch geurteilt und u.a. im Urteil gefordert:

 

Quote

3. Ergänzend ist anzumerken, dass Konsequenz des wohl seit mehreren Jahren (jedenfalls seit 2014) durchgeführten Beschusses der entsprechenden Waffentypen - so die Ausführungen der Antragstellerin im Erörterungstermin - ist, dass von dem Antragsgegner voraussichtlich zu prüfen ist, ob die seit dieser Zeit beschossenen Waffen nach § 19 Abs. 1 BeschG zurückzurufen sind. Die Ausübung von Ermessen ist in diesem Rahmen nicht möglich. Da der Antragsgegner sich auf den Standpunkt stellt, keine Ausnahme nach den gesetzlichen Vorschriften erteilt zu haben und auch nicht erteilen will, weil er die Ausnahmevorschriften vorliegend nicht für einschlägig hält, dürfte die von ihm durchgeführte Praxis bis im Jahr 2018, entgegen den Regelungen des Beschussgesetzes und der Beschussverordnung dennoch den Beschuss durchgeführt und das Prüfzeichen aufgebracht zu haben, rechtswidrig gewesen sein. Daran ändert auch die vom Antragsgegner im Erörterungstermin vorgebrachte Darstellung, es habe sich um die Erteilung einer Duldung gehandelt, nichts. Denn die Möglichkeit, eine Duldung zu erteilen, ist nach den hier relevanten Vorschriften nicht gegeben. Gleiches dürfte auch für den vor 2018 durchgeführten Beschuss gelten. Dabei liegt es für das Gericht nahe, dass es dem Beschussamt ohne weiteres möglich gewesen wäre, die fehlende Maßhaltigkeit der Waffen trotz der vertragswidrig zur Verfügung gestellten Lehren der Antragstellerin zu erkennen, da nach dem Vortrag der Antragstellerin im Erörterungstermin auf den Lehren die fehlerhaften, nicht den Maßtafeln entsprechenden Maße angegeben gewesen sein dürften. Es wäre wohl auch technisch möglich gewesen, mit eigenen Lehren des Beschussamts zu prüfen, nämlich vom hinteren Laufende aus. Die fehlende Maßhaltigkeit hätte dem Beschussamt auch aufgrund der eingereichten technischen Unterlagen auffallen müssen. Dies wird jedoch wohl deshalb kaum aufzuklären sein, da der Ordner, in dem sich die technischen Unterlagen befinden, nach Aussage des Leiters des Beschussamts fortlaufend aktualisiert wird und die alten Unterlagen nicht aufbewahrt werden. Indes dürfte dies nicht zu einer Exkulpation des Antragsgegners im Hinblick auf die ihm obliegenden Prüfpflicht führen.

 

 

Der Rückruf war den Beteiligten am ende dann doch zu heikel und man hat die ganze Sache dann einfach unter dem Tisch gekehrt oder wie ist das Urteil am ende vollstreckt worden? Vermutlich gar nicht? oder? Hat Heckler und Koch hier wieder eine extra Wurst bekommen und muss nicht zurückrufen obwohl  das Gestz es vorsieht? Jahre lang rechtswiedrig Beschusstempel bekommen, das auch noch vom Gericht amtlich bestätigt bekommen, aber Konsequenzen gibt es am ende doch keine. Oder gab es Rückrufe von denen keiner weiss? 

 

Warum pocht denn die Konkurenz wie Haenel nicht darauf dass Heckler und Koch nun dazu genötigt werden alle rechtswiedrig beschossenen Waffen zurückzurufen, auf eigene Kosten natürlich. Andersherum ist H&K ja immer eifrig dabei die Konkurenz im gekonnten Moment zu verklagen und deren Geschäft zu ruinieren, wie zum Beispiel Patentklage gegen Haenel einreichen, nachdem man im Vergabeverfahren unterliegt. Genießt H&K Immunität hier oder warum ist das Recht nur eine EInbahn Straße und Urteile sind entweder pro H&K oder wenn nciht, dann werden sie einfach nicht vollstreckt und unterm Tisch gekehrt, wie in diesem Fall?

 

 

 

Bearbeitet von ToniPistole
Geschrieben

Interessiert doch ausser HK Hater keine Sau.

Es sind 10000de dieser Waffen im Umlauf und schießen perfekt. Also meine zumindest mit den unverchromten konischen Rohren.

Da hab ich schon gaaaaaaaanz andere Waffen gesehen, die frisch vom Beschuß kamen und noch  bröseliges total verhärtetes Fett von 1945 nach dem einlagern drinne hatten.....

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Valdez:

...

Da hab ich schon gaaaaaaaanz andere Waffen gesehen, die frisch vom Beschuß kamen und noch  bröseliges total verhärtetes Fett von 1945 nach dem einlagern drinne hatten.....

Waffen zu reinigen gehört aber primär nicht(!) zu den Aufgaben des Beschussamtes.
Die Anforderungen sind da schon ganz klar definiert ;)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ToniPistole:

 

 

...

 

Warum pocht denn die Konkurenz wie Haenel nicht darauf dass Heckler und Koch nun dazu genötigt werden alle rechtswiedrig beschossenen Waffen zurückzurufen, auf eigene Kosten natürlich. ..

 

 

 

 Weil das einen wieder jahrelang andauernen sowie kostenintensiven Rechtsstreit mit sich bringen dürfte und die Erfolgsaussichten eher gering einzuschätzen sind.
Es wurde ja aufgeführt,

Teilzitat:

"...Die fehlende Maßhaltigkeit hätte dem Beschussamt auch aufgrund der eingereichten technischen Unterlagen auffallen müssen.

Dies wird jedoch wohl deshalb kaum aufzuklären sein, da der Ordner, in dem sich die technischen Unterlagen befinden, nach Aussage des Leiters des Beschussamts fortlaufend aktualisiert wird und die alten Unterlagen nicht aufbewahrt werden....."


Teilzitat Ende

Von technischem Versagen in tausenden Fällen indes liest man ja nichts. Also wirds wohl so passen

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Valdez:

Interessiert doch ausser HK Hater keine Sau.

Es sind 10000de dieser Waffen im Umlauf und schießen perfekt. Also meine zumindest mit den unverchromten konischen Rohren.

Da hab ich schon gaaaaaaaanz andere Waffen gesehen, die frisch vom Beschuß kamen und noch  bröseliges total verhärtetes Fett von 1945 nach dem einlagern drinne hatten.....

Oder Verschlußköpfe mit 90% gerissenen Verriegelungswarzen, oder Waffen mit viel zu engem Lager aber dafür lachhaft zu großem Verschlußabstand(Ja, geht, Randpatrone!)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

Freischießen des uralten Fetts und damit es auch sicher klappt mit Beschußpatrone? 

Es geht darum, dass diese Waffen den Beschussmeister anscheinend nur von Weitem gesehen haben.
Und natürlich keine teure Patrone!

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb AWO425:

Oder Verschlußköpfe mit 90% gerissenen Verriegelungswarzen

Quelle

 

vor 9 Stunden schrieb AWO425:

oder Waffen mit viel zu engem Lager aber dafür lachhaft zu großem Verschlußabstand

Quelle

 

 

Danke vorab.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb AWO425:

Eigenes Ansehen.

HK Hating bringt uns nicht weiter.

vor 1 Minute schrieb AWO425:

 

 

Fotos vom fraglichen Verschlußkopf hab ich noch irgendwo im Archiv.

Und -- wurde wenn im Schadensfall durch HK schnell repariert.

Bei wie vielen der hunderttausenden Verschlussköpfen trat das auf? Mir ist kein Fall bekannt.

 

Das Facebookbild kenn ich schon.....brauchst nicht rauskramen.

 

Aber ich kenn auch jemanden, der einen kennt, dessen Bekannter einen kennt........  lass mal stecken.

Geschrieben (bearbeitet)

Ähm, es geht dabei doch nicht um H&K- Waffen, sondern generell solche mit Beschußstempel, die selber nie eine Beschußpatrone gesehen haben.

Abgesehen davon, das Thema hatten wir doch schon x-fach.

Hab auch schon ein AR-WS gesehen - allerdings kein deutscher Beschuß - das hatte noch die Grate vom Bohren der Gasabnahme im Laufinnern...

 

Bearbeitet von Andrè1
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Valdez:

HK Hating bringt uns nicht weiter.

Und -- wurde wenn im Schadensfall durch HK schnell repariert.

Bei wie vielen der hunderttausenden Verschlussköpfen trat das auf? Mir ist kein Fall bekannt.

 

Das Facebookbild kenn ich schon.....brauchst nicht rauskramen.

 

Aber ich kenn auch jemanden, der einen kennt, dessen Bekannter einen kennt........  lass mal stecken.

Ich hab nie was von HK Verschlußköpfen erzählt.

Mir ging es um "Beschuß" und Beschuß.

 

Im Konkreten Fall war es ein Mosin Verschlußkopf in einem Tikka m/91, der "beschossen " war und den ich kaufen wollte.

Hatte sich dann auch erledigt, Waffe ging in den Schrott, Reparatur damals unwirtschaftlich.

 

 

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