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Grenzen und Konsequenzen der Standaufsicht


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Geschrieben

Das mag ja sein, aber "Verantwortliche Aufsichtsperson" ist ein rechtlicher Begriff. Und diese müssen normalerweise nicht (mehr) der Behörde gemeldet werden, siehe AWaffV §10:

 

"(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines
anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung

der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der
erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch
der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den
Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der
Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Für eine Überprüfung nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson
zu gewähren. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend bei der von einer jagdlichen Vereinigung beauftragten
verantwortlichen Aufsichtsperson mit der Maßgabe, dass während der Ausübung der Aufsicht ein gültiger
Jagdschein nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes mitzuführen ist."

 

BTW, wer ist "wir" in Deinem Kontext? Bei Aussagen die nur in einem bestimmten Verbandskontext Sinn ergeben oder korrekt sind, sollte man immer den Verband nennen auf das sich die Aussage bezieht.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Parallax:

Das mag ja sein, aber "Verantwortliche Aufsichtsperson" ist ein rechtlicher Begriff. Und diese müssen normalerweise nicht (mehr) der Behörde gemeldet werden, siehe AWaffV §10:

 

"(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines
anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung

der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der
erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch
der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den
Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der
Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Für eine Überprüfung nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson
zu gewähren. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend bei der von einer jagdlichen Vereinigung beauftragten
verantwortlichen Aufsichtsperson mit der Maßgabe, dass während der Ausübung der Aufsicht ein gültiger
Jagdschein nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes mitzuführen ist."

 

BTW, wer ist "wir" in Deinem Kontext? Bei Aussagen die nur in einem bestimmten Verbandskontext Sinn ergeben oder korrekt sind, sollte man immer den Verband nennen auf das sich die Aussage bezieht.

Immer wieder geil.

 

Der Begriff „wir“, da s kann man auch herauslesen, ist als allgemeiner Begriff platziert. keine besondere Personen oder Gruppenzuweisung.

 

An erster Stelle ist es der DSB, der eine arg überzogene Hirachie der Qualifikationenen. Die Verbände unterscheiden zwischen unterschiedlichen Qualifikationen.

Nehmen wir den BDMP:

Wir haben den Schiessleiter, dann die Aufsicht und den RO.

Wer früher den Schiessleiter beim BDMP gemacht hat, hat auch eine blaue Aufsichtenkarte erhalten, die ihn als Aufsicht in anderen Verbänden sofern sie das akzeptierten, ausgewiesen hat. Der Hessische Schützenbund hat diese Karte schriftlich bei mir anerkannt.

Der Schiessleiter, noch immer im BDMP!trägt die Verantwortung beim Schiessbetrieb! Training wie auch Wettkampf. Er muss nicht auf dem Schiesstand sein, beim Wettkampf ist er meist im Auswertebüro. Auf dem Stand hat er dann ROs oder Aufsichten, je nach Disziplin. Die Aufsichten können auch Schiessleiter sein, sind hier aber nur in der Rollen der Standaufsicht!um den korrekten Ablauf des Schiessbetriebes sicherzustellen. sie sind der verlängerte Arm der Schiessleiter.

 

Im BDS dürfte es vergleichbar sein, nur dass wir meist über ROs sprechen. ist am Ende das selbe in Grün.

DSU wohl vergleichbar.

Für diesen Wirrwarr sind die Verbände!, allesamt, verantwortlich da der Gesetzgeber, wie Du richtig geschrieben hast, nur den Begriff der verantwortlichen Aufsichtsperson kennt.

 

Wir haben also auf der einen Seite die AwaFFv und wir haben die vereins- und verbandsinternen Regeln. Wi können uns weiterhin auf die Hinterfüße stellen und noch so viele Paragrafen zitieren wie wir wollen. Wenn auf de: Anstand ein Unfall passiert, insbesondere wenn es sich um einen Schiessunfall handelt, die Kacke wird gewaltig and Dampfen sein und alle Verantwortlichen werden zum Rapport müssen. Hierbei werden alle relevanten Dokumente zu Rate gezogen werden. Die Gesetze die Standordnung und die jeweilige Sportordnung. Es werden alle Beteiligten und Verantwortlichen des Vereins befragt werden und es wird ein Schuldiger gesucht werden. Wird festgestellt, dass sich nicht an die SpoO gehalten wurde nicht an die Standordnung gehalten wurde, etc. geht es rund.

Stellt sich aber heraus dass alles nach Vorschrift abgelaufen ist und der Unfall nicht hätte verhindert werden können! Wird es neben der rein emotionalen Komponente, keine Konsequenzen geben.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gunvlog:

 

Nehmen wir den BDMP:

Wir haben den Schiessleiter, dann die Aufsicht und den RO.

 

Dann schau doch einfach mal in die Schießleiterrichtlinie, wie der BDMP den Schießleiter rechtlich definiert.

Tipp: Schießleiter ist lediglich das BDMP-eigene Wort für Aufsicht.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Raiden:

Dann schau doch einfach mal in die Schießleiterrichtlinie, wie der BDMP den Schießleiter rechtlich definiert.

Tipp: Schießleiter ist lediglich das BDMP-eigene Wort für Aufsicht.

Boah ey, lesen ist nicht Deins, oder?

Ich hatte geschrieben, früher gab es die blaue Aufsichtenkarte.

 

Die gibt es nicht mehr!

 

Ist aber eine wirklich typische Forendiskussion, die hier läuft.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 9.1.2020 um 00:12 schrieb mühli:

Polizei rufen etwa und Sachverhalt klären (lassen)?

Unglaublich!

 

Auch wenn da ein Fragezeichen steht, allein der Gedanke sagt viel über Dich.

 

In diesem Forum geht es ständig um Freiheit und Waffenbesitz, um Selbstverantwortung und weniger Staat. Jeder will zur Aufsichtsführung qualifiziert sein, weil man dann ja allein auf dem Stand schießen darf. Und sobald es etwas komplizierter wird ist man überfordert und will nach dem Staat rufen und die Sache klären lassen. Angesichts des deutschen Waffenrechts kann so ein Blödsinn nur einem einfallen, dessen Land noch liberaler mit Privatwaffenbesitz umgeht.

 

Sechs, setzen Herr Mühli!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Am 8.1.2020 um 23:05 schrieb Shiva:

Wo sind eigentlich die Grenzen einer Standaufsicht und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus Fehlern?

Ich habe es schon oft genug gesagt, als Standaufsicht stehst Du mit einem Fuß im Gefängnis und kurz vor dem Bankrott. Über die Grenzen und die Folgen entscheidet der Richter.

Geschrieben
Am 9.1.2020 um 00:21 schrieb BBF:

Nun, ich war 50cm von einem Schützen entfernt, der beim Holstern der geladenen Waffe neben sich in den Boden geschossen hat. Die Kugel war draußen und niemand war verletzt, was soll man da noch herum brüllen?

Da ich selber als Aufsicht tätig bin, hätte ich dazu mal eine Frage. Wie konnte das passieren?

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Bautz:

Unglaublich!

 

Auch wenn da ein Fragezeichen steht, allein der Gedanke sagt viel über Dich.

 

In diesem Forum geht es ständig um Freiheit und Waffenbesitz, um Selbstverantwortung und weniger Staat. Jeder will zur Aufsichtsführung qualifiziert sein, weil man dann ja allein auf dem Stand schießen darf. Und sobald es etwas komplizierter wird ist man überfordert und will nach dem Staat rufen und die Sache klären lassen. Angesichts des deutschen Waffenrechts kann so ein Blödsinn nur einem einfallen, dessen Land noch liberaler mit Privatwaffenbesitz umgeht.

 

Sechs, setzen Herr Mühli!

Mühli ist Mühli... Und Schweizer.

 

Standaufsichts Quatsch gibt es bei uns nicht in dem D Sinne. Es gibt schon einen Standverantwortlichen und bei den dynamischen Disziplinen einen RO das war es aber schon.

Und rechtlich ist jeder selbst verantwortlich für was aus seinem Lauf kommt, damit erübrigen sich irgendwelche Hyperventilationen bei Dritten so lange sie nicht vor dem Lauf stehen. Anders sieht es aus wenn ich einen Kurs geben und als Kursleiter Verantwortlich bin, dann ist es aber einfach, man richtet sich so ein das nichts passiert und bei den unbelehrbaren Volldeppen gibt es nur eine Richtung (Raus).

 

Polizei rufen ist effektiv ein NoGo warum auch, und was sollen die machen. Die zeigen dir einen Vogel wenn du sie rufst für so einen Pipifax, ausser natürlich jemand wurd angeschossen. Ist dann aber eine ander Baustelle.

 

Im übrigen wenn man die Leute von Anfang richtig ein weist mit den 4 Regeln und nicht mit überflüssigen Schiessstandregeleballast zupflastert verhindert man solche Kaspereien wie oben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Unglaublich!

 

Auch wenn da ein Fragezeichen steht, allein der Gedanke sagt viel über Dich.

 

 

Entschuldigung WO-User BBF hat mich sehr provokant gefragt, ich habe dementsprechend provokant geantwortet. Die Antwort war eben gedacht und darum das Fragezeichen, dass es eben in dem Falle eher besser ist die Polizei nicht zu rufen. Ich hätte es wohl besser in grün schreiben müssen, wäre im Nachhinein besser gewesen.

Bearbeitet von mühli
Geschrieben (bearbeitet)
Am 9.1.2020 um 00:19 schrieb Sal-Peter:

Dann schreib nicht so einen Müll.

Er schreibt keinen Müll, offensichtlich seid ihr nur nicht in der Lage eine gewisse Prise Sarkasmus in dieser Frage zu erkennen. Wahrscheinlich, weil der Ernst der Lage völlig verkannt wird.

 

vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Unglaublich!

Auch wenn da ein Fragezeichen steht, allein der Gedanke sagt viel über Dich.

 

Stattdessen wird selbst auf der 3. Seite noch das Zitat völlig aus dem Zusammenhang gerissen und darauf herumgeritten.

 

Nur mal so zur Erinnerung: Bei einer ähnlichen Aktion hat sich vor ein paar Jahren ein junges Mädel mit ihrer .45er selbst erschossen, nachdem sie reflexartig - noch mit der Waffe in der Hand - eine heisse Hülse aus dem Ausschnitt holen wollte...

 

Und so wie ich den Eingangspost verstehe, ist es nicht nur beim Zielen in eine unsichere Richtung geblieben...

Spätestens an dem Punkt ist ein Anschiss von Nöten, weil solcher Art Waffenhandhabung wie beim Eingangspost kommt ja nicht aus dem puren Nichts.

Ruhig erklären kann man das nochmal nach dem Anschiss das verstärkt dann nochmal den Lerneffekt.

 

Bearbeitet von Andrè1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb hafensänger:

Da ich selber als Aufsicht tätig bin, hätte ich dazu mal eine Frage. Wie konnte das passieren?

Das kann als schwerer Sicherheitsverstoß bzw. Folge unsicherer Waffenhandhabung theoretisch z.b. beim IPSC passieren. Z.B. wenn man nach "Load and make ready" die geladene Waffe holstert und den Finger im Abzug hat. Oder, wahrscheinlicher, wenn man nach dem Piep zieht und auch den Finger am Abzugszüngel hat... 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb hafensänger:

Da ich selber als Aufsicht tätig bin, hätte ich dazu mal eine Frage. Wie konnte das passieren?

Holstern einer 1911 ohne eine Sicherung einzulegen und mit dem neuen auch noch nicht richtig passenden Holster den Abzug betätigt.

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