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IGNORED

Grenzen und Konsequenzen der Standaufsicht


Shiva

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Hallo,

 

mal eine Frage: Wo sind eigentlich die Grenzen einer Standaufsicht und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus Fehlern?

 

Hintergrund: Bei mir auf dem Stand hat sich jemand _fast_ in den Bauch geschossen. Direkt neben mir, beim Laden einer Waffe... 🤬 Es ist zum Glück nichts passiert. Der Schütze hat versucht mit der Waffenhand (und der Waffe noch in der Hand) ein Magazin aus dem Holster zu holen. Da ich ja auch gelegentlich Aufsicht mache, frage ich mich nun, welche rechtlichen Konsequenzen sich für die Aufsicht ergeben könnten, wenn sich jemand selbst verletzt.

 

Die anwesende und präsente Aufsicht hat nichts machen können. Der Griff ging schneller als man "Stop" rufen kann. Ist die halbfreiwillige Tätigkeit als Aufsicht ein Risiko für die eigene WBK?

 

Viele Grüße

 

 

 

 

 

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@Shiva

Kurze Zwischenfrage zum Verständnis. Hatte der Schütze den Finger am Abzug mit der Waffenhand, als er versuchte das Magazin herauszuholen? Wenn Ja Oberkatastrophe, wenn Nein selbstredend auch nicht tolerierbar. Nehme mal an, der Lauf hat nicht in eine sichere Richtung geschaut bei dieser Handhabung/Manipulation? Der betreffende Schütze hat sicherlich doch mal eine Waffensachkunde gemacht, vermute ich! Also sollte er eigentlich wissen was man tun bzw. zu unterlassen hat in Umgang mit Kurzwaffen!

 

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vor 5 Minuten schrieb mühli:

@Shiva

Kurze Zwischenfrage zum Verständnis. Hatte der Schütze den Finger am Abzug mit der Waffenhand, als er versuchte das Magazin herauszuholen? 

Das habe ich nicht sehen können, ging zu schnell. Aber die Waffe war auf jeden Fall geladen und das reicht schon. Gesehen habe ich den Lauf einer geladenen Waffe in Richtung Bauch. Und wenn ich so nachdenke, muss der Lauf da irgendwie hingekommen sein, es müssen daher alle anderen Schützen auf dem Stand mit der Waffe überstrichen worden sein.

 

 

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Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte der betreffende Schütze eine gehörige Standpauke bekommen mit anschliessendem Verweis/sofortiger Rauswurf vom Stand bzw. zukünftigem Standverbot allenfalls verknüpft für eine gewisse Zeit.

Bearbeitet von mühli
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Als Standaufsicht würde ich den Betreffenden sofort des Standes verweisen. Dann würde ich den Vorgang den Verantwortlichen im Verein melden. 

 

Die sollten dafür sorgen, daß der betreffende Schütze für eine gewisse Zeit Standverbot erhält, damit er über sein verantwortungloses Handeln nachdenken kann.

 

Lt. Bleuberry 

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Mit der geladenen Waffe Schützen überstreichen ist ein no go. Genauso wie mit einer ungeladenen. Sieht die Aufsicht das und greift nicht ein und im Nachgang passiert was wird  sich die Aufsicht fragen lassen müssen wieso der Schütze noch auf dem Stand war. 

vor einer Stunde schrieb Shiva:

Ist die halbfreiwillige Tätigkeit als Aufsicht ein Risiko für die eigene WBK?

Ich würde behaupten, aber nur meine Meinung, ja. 

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vor 4 Minuten schrieb mühli:

Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte der betreffende Schütze eine gehörige Standpauke bekommen mit anschliessendem Verweis/sofortiger Rauswurf vom Stand bzw. zukünftigem Standverbot allenfalls verknüpft für eine gewisse Zeit.

ROFL und du meinst, dass das wirklich eine Lösung ist?

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Gerade eben schrieb BBF:

ROFL und du meinst, dass das wirklich eine Lösung ist?

Gibt wohl verschiedene Lösungsansätze. Polizei rufen etwa und Sachverhalt klären (lassen)? Hängt natürlich auch zusammen ob die betreffende Person ein Gastschütze gewesen ist oder sogar ein gleiches Vereinsmitglied/Kollege von WO-User Shiva war?

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vor 1 Minute schrieb mühli:

Gibt wohl verschiedene Lösungsansätze. Polizei rufen etwa und Sachverhalt klären (lassen)? Hängt natürlich auch zusammen ob die betreffende Person ein Gastschütze gewesen ist oder sogar ein gleiches Vereinsmitglied/Kollege von WO-User Shiva war?

Wie wäre es mit: Ruhig mit dem Schützen das Problem zu besprechen?

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vor 3 Minuten schrieb Lt. Blueberry:

Als Standaufsicht würde ich den Betreffenden sofort des Standes verweisen. Dann würde ich den Vorgang den Verantwortlichen im Verein melden. 

 

Die sollten dafür sorgen, daß der betreffende Schütze für eine gewisse Zeit Standverbot erhält, damit er über sein verantwortungloses Handeln nachdenken kann.

Genau so haben wir es in einem ähnlichen, wenn auch nicht ganz so krassen Fall, gehandhabt.

 

vor einer Stunde schrieb Shiva:

Ist die halbfreiwillige Tätigkeit als Aufsicht ein Risiko für die eigene WBK?

IMHO nein, denn  man kann nur für das zur Verantwortung gezogen werden, was man auch zu verantworten hat. Das kann jedoch ein hoplophober Richter (m/w/d) auch ganz anders sehen.

 

Analog würde ich das mit der Aufsichtspflicht von Lehrern in der Schule vergleichen. Solange Lehrer ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, sind sie für Schäden, die Schüler trotzdem verursachen, nicht haftbar. Kein Mensch ist bei der Aufsicht verpflichtet, jeden Handschlag des Beaufsichtigten auch verhindern zu können. 

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vor 1 Minute schrieb mühli:

Na ja ob ich gleich nach so einer Situation noch ruhig bleiben würde bzw. die Nerven hätte das Problem mit dem Schützen zu besprechen? Wahrscheinlich eher nach der Standpauke bzw. nach einer gewissen Zeit, wenn sich meine Nerven beruhigt hätten. :rolleyes:

Nun, ich war 50cm von einem Schützen entfernt, der beim Holstern der geladenen Waffe neben sich in den Boden geschossen hat. Die Kugel war draußen und niemand war verletzt, was soll man da noch herum brüllen?

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@BBF

OK wusste ich nicht. Jedoch reagiert nicht jeder Mensch gleich in so einer Situation. Viele sind derart so perplex und geschockt, dass sie für den Moment bzw. Augenblick nichts sagen können. Andere wiederum schreiem einem danach sofort an, auch wenn glücklicherweise nichts passiert ist, ausser einer Schussabgabe und evt. einem Loch im Boden. Wie dem auch sei, je nach Persönlichkeit und Charakter bleibt nach einem solchen Vorfall nicht jeder ruhig und reagiert dann unter Umständen entsprechend gelassen.

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Ich hätte ihn vermutlich so angebrüllt, dass er das so schnell nicht vergisst! Dann hätte ich mich aber schlagartig wieder beruhigt (ich weiß, dass ichs kann) und wäre die Situation mit allen Gefahrenmomenten mit dem Schützen minutiös durchgegangen. 

Mir ist nicht klar, was ein Standverbot bringen soll, außer die anderen Schützen zu schützen. Ich will aber erreichen, dass die anderen Schützen nicht geschützt werden müssen. Das heißt, der Gefährder muss lernen. Lieber Unterweisung auf dem Stand, als ihn damit allein zuhause lassen. 

Was die Verantwortlichkeit der Aufsicht angeht, finde ich Sal-Peters Analogie zu Lehrern ziemlich treffend. 

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vor 41 Minuten schrieb mühli:

Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte der betreffende Schütze eine gehörige Standpauke bekommen mit anschliessendem Verweis/sofortiger Rauswurf vom Stand bzw. zukünftigem Standverbot allenfalls verknüpft für eine gewisse Zeit.

Ah, das ziehst  du dann auch bei einem guten Vereinskollegen knallhart durch?

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vor 1 Minute schrieb Faust:

Das heißt, der Gefährder muss lernen. Lieber Unterweisung auf dem Stand, als ihn damit allein zuhause lassen. 

Volle Zustimmung.

 

Im Fall auf unserem Stand - ich war nicht die Aufsicht, habe es aber brühwarm mitbekommen - hat ein älterer Schütze einen Nachbarn mit geladener Waffe deutlich überstrichen. Daraufhin wurde er verwarnt. 5 Minuten später vergleichbare Situation, jetzt schaute der andere Nachbar in die Röhre --> sofortiger Standverweis. Der Vorstand verhängte wg. Uneinsichtigkeit des Delinquenten dann ein Standverbot, Dieses sollte aufgehoben werden, nachdem der Schütze einen erneuten Sachkundelehrgang besucht hätte, der auch vom Schützenverein angeboten wurde. Delinquent kündigte daraufhin. War wahrscheinlich das Beste für alle, die "long & prosper" noch leben wollten.

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vor 21 Minuten schrieb shooter2015:

Ah, das ziehst  du dann auch bei einem guten Vereinskollegen knallhart durch?

Würde ich, weil die Eigenverantwortung mit Schusswaffen sie sicher zu handhaben jedem LWB zugemutet werden kann und darf, ohne wenn und aber. Es gibt die 4 bekannten Sicherheitsgrundregeln im Umgang mit Schusswaffen, die für jeden LWB bzw. Person die mit Waffen hantiert, universell gültig sind und auch funktionieren. Natürlich nur, sofern man sich eben auch daran hält und sie befolgt.

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In einem nicht ganz so krassen Fall wurde der Schütze von der Standaufsicht verwarnt und er hat den Vorfall dem 1. SM gemeldet. Der hat daraufhin dem unsicheren Kandidaten einen zwar freundlichen, aber nichtsdestoweniger klaren Brief geschrieben und darin auf das Fehlverhalten hingewiesen. Und dann - ebenso freundlich - auf die Konsequenzen im Wiederholungsfall. Seit der Zeit haben wir einen weiteren, vorbildlichen und aufmerksamen Schützen.

 

Klaas

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