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„Alte“WSK und Standaufsicht


Sportschütze2103

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

bin neu im Forum und wollte mich mal über etwas zum Thema Waffensachkunde und Standaufsicht erkundigen.

in meinem Fall ist es so, dass ich seit 2002 bis 2014 aktiver Sportschütze im DSB war. 2009 habe ich dann eine Sachkundeprüfung zum damaligen Stand der Dinge abgelegt, WBK erhalten, an Wettbewerben teilgenommen und natürlich auch bei z.B. Rundenwettkämpfen die Standaufsicht gemacht.

Aus beruflichen Gründen habe ich 2014 meine (Kurz-)Waffen inkl. WBK abgegeben, da ich der Meinung bin, wer nicht regelmäßig am Schießsport teilnimmt, hat auch kein Bedürfnis...

Nunja, hierzu möchte ich jetzt keine Meinungskommentare sammeln 😉

Bis heute bin ich weiterhin im gleichen Schützenverein geblieben und habe  nun wieder Spaß und Zeit an meinem mehrere hundert Kilometer entfernten, neuen Wohnort, den Schießsport wieder zu betreiben - als Trainingsstätte gibt es einen öffentliche Schießstätte. Einen zweiten SV schließe ich nicht aus, aber derzeit bleib ich, wo ich „daheim“ bin.

Ebenso plane ich an Wettbewerben hier und im weit entfernten Schützenverein teilzunehmen - werde dann eben an den Wochenenden dort sein.

Zum Schießtraining an der öffentlichen Schießanlage sollte ich - weil keine WBK mehr - u.a. meine WSK vorlegen - aus 2009 wohlgemerkt.

Hier wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keinesfalls alleine schießen dürfe, da ich keinen Nachweis über Standaufsicht hätte (so wie bei einer WSK-Prüfung heute eingeschlossen). Eine Standaufsicht zu stellen, kostet wohlgemerkt zusätzliches Geld.

Ich dachte eigentlich, dass es sich bei der WSK wie beim Führerschein um Besitzstandswahrung handelt. Sprich: früher war das Hängerfahren im 3er Führerschein inkludiert - heute eben nicht mehr, aber die „Alten“ dürfens noch bis sie aussterben.

Natürlich habe ich mich mit den Änderungen aus 2017 uff. inhaltlich auseinandergesetzt und verschließe mich nicht, einen Auffrischungskurs zu machen. Nur vom Standpunkt her interessiert mich Euer Wissen dazu.

Was meint ihr? Richtig oder falsch oder beides?

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vor 18 Minuten schrieb Sportschütze2103:

bin neu im Forum

Herzlich willkommen.

 

vor 19 Minuten schrieb Sportschütze2103:

2009 habe ich dann eine Sachkundeprüfung zum damaligen Stand der Dinge abgelegt

Seit dem ist viel passiert....

 

Heute hat der Bundesrat eine neue (umfassende) Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Das wird demnächst veröffentlicht. Da das Innenministerium CDU/CSU und SPD massgeblich vorgaben machen ist es Gott sei Dank entsprechend klarer und unbürokratischer geworden. Es passt zwar noch nicht auf einen Bierddeckel - aber lesen lohnt sich. Danach bist du schlauer.

 

vor 21 Minuten schrieb Sportschütze2103:

wer nicht regelmäßig am Schießsport teilnimmt, hat auch kein Bedürfnis...

Diesen Gedanken haben die Kollegegn auch aufgegriffen.

 

vor 22 Minuten schrieb Sportschütze2103:

kostet wohlgemerkt zusätzliches Geld.

Keine Sorge, durch die Entbürokratisierung wird der Schiesssport insgesamt um einiges günstiger - neue grüne Bleioptimierungs-Vorschrift wartet bereits in Brüssel und wird demnächst ebenfalls schützen- und klimafreundlich umgesetzt.

Du wirst bald sehr viel Geld sparen , da stör' dich mal nicht an den paar Standgebühren...

 

vor 25 Minuten schrieb Sportschütze2103:

Besitzstandswahrung

Da hat die aktuelle Regierung ebenfalls eine eigene Interpretation - D ändert sich zum GUTEN.

 

vor 26 Minuten schrieb Sportschütze2103:

verschließe mich nicht, einen Auffrischungskurs

Den sehe ich auch dringend angeraten.... Den ganzen alten Mist einfach mal vergessen, RESET in der Birne drücken - und die Festklatte NEU ökologisch politisch neu bespielen lassen. Dann klappt das auch mit dem Waffengesetz....

 

Viel Spass.

 

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Waffensachkunde und Standaufsichtlehrgang (genau "verantwortliche Aufsichtsperson") sind zwei verschiedene Dinge. Und die Standaufsicht ist "heute" auch nicht automatisch in der WSK eingeschlossen. Die WSK ist nur Voraussetzung dafür. Ich habe jedenfalls 2018 zwei Kurse dafür gemacht und auch zwei getrennte Zettel.

 

Mach halt den Lehrgang noch, das ist ein Samstag vormittag. Wie schon geschrieben obliegt es der Schießanlage, welche Anforderungen sie an ihre Aufsichten stellt.

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WSK alleine reicht nicht mehr.

 

Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für die Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsicht)

Zitat

9. C Erforderliche Sachkunde für „verantwortliche Aufsichtspersonen“ Die Qualifizierung von „verantwortlichen Aufsichtspersonen“ soll einen Zeitrahmen von 4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfassen. Sie kann in einem mündlichen Prüfungsgespräch und/oder einer praktischen Übung abgeschlossen werden. Über die bestandene Qualifikation ist dem Sportschützen eine Bescheinigung zu erteilen, die die Bestätigung zu enthalten hat, dass die Qualifikation nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes durchgeführt worden ist.

Meld Dich an und mach den Lehrgang 👍

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vor einer Stunde schrieb Sportschütze2103:

Ich dachte eigentlich, dass es sich bei der WSK wie beim Führerschein um Besitzstandswahrung handelt.

Nein, die gibt es bei der Waffensachkunde in dem Sinne nicht. Die Waffenbehörde kann alte Nachweise akzeptieren, sie kann aber auch sagen, dass neue Nachweise zu erbringen sind. Ein Standbetreiber entscheidet für seinen Betrieb, wie er das handhabt, da er der Waffenbehörde gegenüber in der Verantwortung steht. Eigentlich müsste er die Verantwortlichen Aufsichtspersonen auch vor Aufnahme des Aufsichtsbetriebs der Behörde melden...

 

vor 47 Minuten schrieb ChrisH:

Waffensachkunde und Standaufsichtlehrgang (genau "verantwortliche Aufsichtsperson") sind zwei verschiedene Dinge. Und die Standaufsicht ist "heute" auch nicht automatisch in der WSK eingeschlossen.

Nicht zwangsläufig, insofern ist diese Aussage in ihrer Pauschalität falsch.

Wenn die "Waffensachkunde" durch einen Sportschützenverband vermittelt wird und nicht umfassend ist, dann nicht. Wenn der Verband in seinen Ausbildungsrichtlinien einen separaten Lehrgang vorsieht, dann auch nicht.

Es gibt aber auch Waffensachkundelehrgänge, die die notwendige Sachkunde zur Aufsichtsführung vermitteln. Vorteilhaft ist es, wenn das dann auch auf dem Zeugnis vermerkt ist.

 

vor einer Stunde schrieb Sportschütze2103:

Natürlich habe ich mich mit den Änderungen aus 2017 uff. inhaltlich auseinandergesetzt und verschließe mich nicht, einen Auffrischungskurs zu machen. Nur vom Standpunkt her interessiert mich Euer Wissen dazu.

Was meint ihr? Richtig oder falsch oder beides?

Der Standbetreiber legt für sich fest, wie er das handhabt. Insofern ist seine Aussage (für ihn) richtig.

 

Auch ich rate dringend dazu, eine aktuelle (und gute) Waffensachkundeschulung zu besuchen. Hierzu solltest Du Dich IMHO vorab bei Dir in der Gegend umhören, wie die Qualität der verschiedenen Angebote einzuholen ist. In manchen Lehrgängen bekommst Du nur ein Stück Papier, in anderen Lehrgängen lernst Du tatsächlich auch was.

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Das mit dem „Hausrecht“ des Standbetreibers war ein fehlendes Puzzleteil für mich.

Ich möchte mich ganz und gar auf den Wiedereinstieg vorbereiten und daher auch eine Nachschulung machen.

Ist aber schon komisch irgendwie...jemand der 15 Jahre den  Führerschein hat und 5 Jahre kein Auto fährt, kann auch wählen, ob er direkt losdonnert oder mal ne Fahrstunde bucht.

Irgendwie hab ich es mit dem Auto und Führerschein im Vergleich 😃

Gespannt bin ich ja mal auf die Abfrage beim Verfassungsschutz! Vielleicht erfahre ich da etwas über mich, was ich noch nicht wusste 😜

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vor 11 Stunden schrieb Sportschütze2103:

Hier wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keinesfalls alleine schießen dürfe, da ich keinen Nachweis über Standaufsicht hätte (so wie bei einer WSK-Prüfung heute eingeschlossen). Eine Standaufsicht zu stellen, kostet wohlgemerkt zusätzliches Geld.

Ich dachte eigentlich, dass es sich bei der WSK wie beim Führerschein um Besitzstandswahrung handelt. Sprich: früher war das Hängerfahren im 3er Führerschein inkludiert - heute eben nicht mehr, aber die „Alten“ dürfens noch bis sie aussterben.

Natürlich habe ich mich mit den Änderungen aus 2017 uff. inhaltlich auseinandergesetzt und verschließe mich nicht, einen Auffrischungskurs zu machen. Nur vom Standpunkt her interessiert mich Euer Wissen dazu.

Was meint ihr? Richtig oder falsch oder beides?

Dir geht es nicht darum Standaufsicht zu machen, sondern nachzuweisen, dass Du zur Standaufsicht qualifiziert bist. Dafür gibt es keine belastbare Vorschrift.

 

Bei den schießsportlichen Verbänden sind die Vorschriften zur Qualifizierung der Standaufsichten Bestandteil des Zulassungsverfahrens. Wenn Du also die Anforderungen Deines schießsportlichen Verbandes erfüllst, bist Du als Aufsichtsperson qualifiziert, soweit es um Schießen nach den Richtlinien dieses Verbandes geht. Eine Aufsichtsbehörde hat so eine Qualifikation anzuerkennen, sofern der Verband oder sein angeschlossener Verein eine nach den Verbandsrichtlinien qualifizierte Person für seinen Schießbetrieb einsetzen will.

 

Der DJV hat sich zur Qualifikation von Jägern als Standaufsicht geäußert. Es genügt der Jahresjagschein plus eine nachgewiesene Belehrung.

 

Bei kommerziellen Ständen liegt es am Betreiber eine Qualifikation der Aufsichten nachzuweisen und an der Behörde ob sie diese Qualifikation anerkennt oder eben nicht.

 

Wie Du siehst, alles wachsweich und eine Sachkundeprüfung neueren Datums ist keine Garantie dafür, dass man als qualifiziert anerkannt wird oder eben nicht. Besitzstandswahrung gibt es nicht, weil die Qualifikation als Aufsicht nicht zum Besitzstand einer Sachkundeprüfung gehört und nie gehörte.

 

Soweit zum Thema ob Du qualifiziert bist oder nicht.

 

Nun zum Thema ob Du alleine am Stand schießen darfst.

Das bestimmt einzig und allein der Standbetreiber nach seinem Willen. Es ist nämlich nicht so, dass jemand der als Standaufsicht qualifiziert ist das Recht hätte allein am Stand zu schießen; es ist nur so, dass der Verordnungsgeber die Qualifikation zur Vorassetzung erklärt hat. Da es keiné allgemein durch Rechtsvorschrift anerkannte Qualifikation zur Standaufsicht gibt, ist der Betreiber auch frei in seiner Bewertung Deiner Qualifikation. Und selbst wenn er Dich für qualifiziert hielte, müsste er Dich nicht allein schießen lassen, das wäre seine freie Entscheidung.

Bearbeitet von Gast
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vor 12 Stunden schrieb Sportschütze2103:

Hier wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keinesfalls alleine schießen dürfe, da ich keinen Nachweis über Standaufsicht hätte (so wie bei einer WSK-Prüfung heute eingeschlossen).

Eindeutige Aussage. Ich sehe jetzt das Problem nicht und auch nicht den Diskussionsbedarf: Qualifikation nicht nachgewiesen!

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vor 22 Stunden schrieb alzi:

Eindeutige Aussage. Ich sehe jetzt das Problem nicht und auch nicht den Diskussionsbedarf: Qualifikation nicht nachgewiesen!

Korrekt. Aber (und das kam bei der Diskussion denke ich schon heraus) das hat nichts mit der Waffensachkunde gemäß §7 WaffG zu tun.

Zitat

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass zwingend eine jährliche Sachkundewiederholungsprüfung eingeführt werden muss!

Gerne. Aber bitte nicht den Standaufsichtslehrgang - der war sowas von überflüssig, das hätte man mit einem DIN-A4-Merkzettel auch zusammenfassen können.

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Sehe ich anders.

 

Der Wichtigste Lerninhalt eines Aufsichtskurses ist: „Wenn etwas passiert bist du am Arsch.“ 

 

Soll heißen, dass bei der Suche nach Schuldigen auch bzw. mindestens als zweites nach der Standaufsicht gefragt wird. Wer das nicht verinnerlicht, ist nicht qualifiziert.

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Eigentlich eine völlig unnötige Diskussion hier. Wie bereits gesagt, Hausrecht.

In unserem Verein macht auch nur Standaufsicht, der "Schießsportleiter" ist. Das ist eine Ansage im Verein und daran gibt es nichts zu kritisieren. Ist so. Basta.

 

Nachtrag: Der Zugang zu den RSA`s ist über Transponder geregelt und die damit verbundenen Berechtigungen ebenfalls -> Aufsicht (Schießsportleiter) darf alleine schießen. Sobald jemand dazu kommt, nicht mehr.

Bearbeitet von 762
Nachtrag
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vor 40 Minuten schrieb Flohbändiger:

Primär in § 1 AWaffV. Ergänzend in § 10 Abs. 6 AWaffV. Oder was schwebt Dir so vor?

Etwas, das sich speziell auf die Aufsicht bezieht? §1 AWaffV ist die normale Sachkunde nach §7 WaffG (die ja gerade nicht ausreicht).

 

§10 Abs. 6 AWaffV lasse ich aber gelten, das hatte ich irrtümlich als "die Sachkunde kann man auch bei den Verbänden machen" gelesen.

 

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