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IGNORED

WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb FrankyL79:

Wenn die Behörden prüfen drucke ich die Anmeldungen im Jagdklub (Schießsportclub) aus und lege die Liste der Wettkampfteilnahmen aus den offiziellen Ergebnissen vor. Das muss doch locker reichen. Bei im Durchschnitt zehn Wettkämpfen im Jahr dürfte ich relativ sicher sein.

Stimmt, das sollte dann reichen. Und was ist jetzt weniger Aufwand? Ein Schiessbuch führen oder dein Weg? Sehe bei uns öfters "Kollegen " die alten Standschiesskladden hinterher jagen um sich ihre Termine raus zu schreiben ....

Manchmal habe ich den Eindruck, auch bei mir im Verein, das immer die gegen ein Schiessbuch wettern, die nix einzutragen hätten...............aber nur meine Meinung, die natürlich keiner Teilen muss.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb FrankyL79:

Wenn die Behörden prüfen

Wie du das machst, ist dir überlassen. aber DU musst nachweisen.
Man kann natürlich einen juristischen Krieg vom Zaune brechen, aber sei gewiss, bei den aktuellen Richtern hast du schlechte Karten.
(entfernt)

Bearbeitet von Thomas St.
Verunglimpfung entfernt
Geschrieben

Ich kann mein Tun auf Schießstätten lückenlos seit nun mehr 20 Jahren nachweisen. Sicher ist sicher, da kann ndann keiner kommen,und mir unterstellen, dass ich die Waffen nur so zum Spass habe oder mein Bedürfnis anzweifeln.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb FrankyL79:

Naja, was "beweist" denn ein Schießbuch? Nur das jemand etwas geschrieben hat...

 

Na, wenn man das prinzipiell hinterfragt, macht man ein sehr  großes Fass an Beleg- und Beweis-Pflichten auf....

Ich denke, das will keiner wirklich, weder die damit belasteten Sportschützen noch die Behörden, die es zu überprüfen hätten. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Ja, aber das ist in der Praxis schon jetzt so. Ich habe einen Fall in dem Behörde das Schießbuch einfach angezweifelt hat und nur die Belege aus dem „offiziellen“ Schießbuch des Vereins hat gelten lassen...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb FrankyL79:

Ja, aber das ist in der Praxis schon jetzt so. Ich habe einen Fall in dem Behörde das Schießbuch einfach angezweifelt hat und nur die Belege aus dem „offiziellen“ Schießbuch des Vereins hat gelten lassen...

Ich kenne einen Fall in der Nähe von ... ach ihr wisst schon, über die Behörde gibt es hier genug Threads, die akzeptieren nichts, was sie nicht wollen - weder Schießbuch noch Schießklade.

 

Wegen denen wurde sogar kürzlich das Gesetz geändert. Und ich wette, die brüten gerade Strategien aus, wie sie das wieder aushebeln können.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Gute oder schlechte Sache?

Wenn genug Termine drin stehen eine gute, sind es zu wenig eher eine schlechte.Meiner Erfahrung nach meckern meistens nur die Leute über das Schiessbuch die nix rein zu schreiben haben........

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb FrankyL79:

Nach dem WaffenRändG ja gerade nicht mehr  nach 10 Jahren ist Schluss mit Nachweisen

Ausser du willst einen Voreintrag für eine neue Waffe, weil dann gilt 12/18 und die musst du nachweisen

 

Für die Mods: da ich schon einen Punkt für ein Vollzitat habe , habe ich bei obigem Zitat  das Komma und den Punkt am ende weg gelassen, ergo,kein Vollzitat. Satzzeichen werden eh überbewertet

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Ich kenne ne Behörde wo der SB bei der Bedürfnisprüfung anbietet, mit dem Schießbuch vorbei zu kommen. Dort wird dann mal durchgeblättert und man hat wieder Ruhe.

 

Vor Jahren hatte ich mal mein Schießbuch auf der Waffenbehörde dabei. Der Sb blätterte einige Seiten durch, murmelte dann "Sie schießen ja viel", schob es mir wieder über den Tisch und gut war's.

 

Wenn jemand die Schießtermine, die im persönlichen Schießbuch eingetragen sind, anzweifeln würde, so kann er gerne in meinem Verein vorbeikommen - dort wird er (außer im Fall von "externen" Schießtrainings) die Termine in der Vereins-Schießkladde bestätigt bekommen. 

Geschrieben

Ein sauber geführtes Schießbuch ist ein in der Regel kaum zu erschütterndes Dokument, wenn es zu den Einträgen auch korrespondierende Einträge in der jeweiligen Schießkladde oder entsprechenden anderen Dokumenten/Verzeichnissen (z.B. im Internet veröffentlichten Protokollen) gibt. Es gab schon Sachbearbeiter, die offensichtlich so unterbeschäftigt waren, Schießbucheinträge ihrer Kundschaft mit den Einträgen unserer Schießkladde abgleichen zu wollen. Auch wenn das "vor meiner Zeit" war, habe ich aber nie gehört, dass damals "etwas gefunden worden ist".

 

Auch mein LRA möchte hin und wieder ein Schießbuch im Original sehen. Es ist für mich die einfachste, unkomplizierteste Möglichkeit, meine schießsportliche Aktivität zu belegen. Da kommt alles rein, z.B. auch, wenn ich auf irgendeinem Lehrgang geschossen habe. Habe ich keine Unterschrift des Lehrgangsleiters, schreibe ich da hin: "Sh. Zertifikat" o.ä, auch wenn ich auf einem Wettkampf war und vergaß, mir den Stempel abzuholen oder es nicht passte: "Sh. Protokoll".

 

Sachbearbeiterin blättert durch, zählt kurz nach und ist zufrieden. Macht sih ggf. eine Kopie. Was will ich mehr? Ich will keinen Krieg. Ich will meine Ruhe. Aber würde mir ein Krieg aufgezwungen, habe ich, was ich brauche, greifbar.

 

Ich kann die Leute nicht verstehen, die sich gegen das Führen eines Schießbuches wehren. Auch, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, schafft es auf einfache Weise Sicherheit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb PetMan:

Und wie weist du dem deine Schiesstermine nach ? 

Zuerst durch die Vereinsbestätigung. Die beruht auf meinen persönlichen Angaben. Im Zweifel muss dann ein Zeugenbeweis geführt werden.
Ein Schießbuch hätte meinen persönlichen eintrag udn meinen eigenen Stempel.

Auch nichts anders.

Eine korrospondierende Schießkladde gibt es nicht. Vor Gericht würden dann die Mitarbeiter der Anlage vorgeladen werden.

Ich schieße auf Schießständen, welche auch keine Schießkladde führen.
Meine Aussage ist genausoviel wert, wie ein Schießbuch.
 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Das Scheissbuch geht die Behörde eigentlich nix an.

Ist eh kein Dokument.

Es ist eine Erleichterung für denjenigen, welcher eine Vereinsbescheinigung ausstellt.

Dort kann er auf einen Blick sehen, ob man fleissig war!

Ich führe mein Scheissbuch also nur für Verein und Verband!

Geschrieben
Am 20.12.2019 um 19:25 schrieb FrankyL79:

Ich sehe auch aktuell kein Grund ein Schießbuch zu führen. Eventuell lediglich für Neuerwerb relevant.

Wenn die Behörden prüfen drucke ich die Anmeldungen im Jagdklub (Schießsportclub) aus und lege die Liste der Wettkampfteilnahmen aus den offiziellen Ergebnissen vor. Das muss doch locker reichen. Bei im Durchschnitt zehn Wettkämpfen im Jahr dürfte ich relativ sicher sein.

 

 

Das Waffengesetz schreibt nicht vor, dass ein persönliches Schießbuch zu Führen ist.

Aber es gibt Verbände, die das vorraussetzen, wenn es darum geht, ein neues Bedürfnis zu beantragen.

 

Im Hessischen Schützenbund gibt es einen tabellarischen Vordruck, in dem die letzten 12 Monate aufgelistet und vom Verein abgestempelt werden. Das wird dem Antrag beigelegt.

Im BDMP bekommen alle Mitglieder bei Eintritt in den BDMP vom Verband ein DIN A5 Ringbuch als Schießbuch. Hier sind tabellarische Einlagen drin, die einzeln kopiert und dem Antrag beigelegt werden.

 

Schießt man im Jahr genug Wettkämpfe über das Jahr verteilt, reichen diese theoretisch auch aus. Bei uns im BDMP können die Ergebnislisten problemlos ausgedruckt werden. Sie sind eh bei einem Antrag nach § 14 Abs. 3 beizulegen.

 

Nein, man muss kein Schießbuch führen, es macht aber Sinn und vereinfacht das Leben bei neuen Anträgen. Und irgendwie wird der Nachweis (neue 4/6er Regel) auch gegenüber dem Verein und Verband erbracht werden müssen, damit die eine entsprechende Bestätigung für die Behörde ausstellen können.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sal-Peter:

enn es zu den Einträgen auch korrespondierende Einträge in der jeweiligen Schießkladde oder entsprechenden anderen Dokumenten/Verzeichnissen (z.B. im Internet veröffentlichten Protokollen) gibt

Aber das und nur das ist der entscheidende Punkt. Das von dir selbst geführte Schießbuch beweist gar nichts außer, dass du selbst etwas niedergeschrieben hast. Es beweist nicht die Wahrheit der darin befindlichen Aufzeichnungen noch das du dir 12/18 der Regelung nachgekommen bist.

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