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IGNORED

Vorsicht bei Bestellungen


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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb micky123:

Das ist doch schonmal nicht verkehrt.

Wenn du weiter googlst wirst du auch Leute finden die dir vielleicht Deutschland oder Europaweit den günstigsten Preis raussuchen und es für dich bestellen.

Irgendwie verstehe ich nicht ganz den Vorteil. Wenn sich jemand irgendwas bestellen will, wo man nicht möchte, dass man dort als Besteller gelistet ist, was ist denn besser daran, wenn ein Einkaufsservice mich als Besteller listet?

 

Anonym ginge es ja nur mit einem Ladenlokal, aber sowas habe ich noch nie gesehen (oder ich weiß nicht, woran man es erkennt).

Geschrieben

Also wenn ich zu Frankonia in Hannover gehe, kann ich dort bar bezahlen oder aber meine Kundenkarte und meine Kredikarte nehmen.

Und wenn jemand gar nicht erst zu Frankonia fahren möchte oder das zu weit ist, dann schickt er jemanden los den er bar bezahlt hat.

 

Und dem Mann aus dem Einkaufsservice ist es schietegal wer du bist, der will schon aus Gründen der DSVGO deine Daten gar nicht haben, der will dich also auch nicht listen.

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb 1447:

Waffenhändler, den gibt es heute noch, aus der Oberpfalz.

Doch nicht etwa derselbe der (also wohl der damalige Betreiber) seinen B2B Kunden, die Denknotwendigerweise halt auch Wettbewerber im Einzelhandel sind, gerne auch Abmahnvereine auf den Hals hetzte? 

Geschrieben

Klingt ja echt übel sowas.

 

Mich würde es im Übrigen auch nicht wundern, wenn im Zuge der Verschärfung im Bereich Deko/Salut-Waffen zuküntig verstärkt Händler solcher Teile gebeten werden, die Kundendaten rauszugeben.

 

Und wenn die Daten mit denen der angemeldeten Dekowaffen nicht überein stimmen, ist der Verdacht begründet, daß der Jenige den Metallschrottklumpen illegal besitzt...

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb LTB:

Hast du vielleicht mal ein paar Beispiele?

In Konstanz gibt es mehrere Agenturen oder Läden die Bestellungen für Schweizer annehmen. Die holen das Zeug dann ab (oder lassen es sich mitbringen) und sparen sich dadurch jede Menge Porto (Schweiz ist im Versand immer sehr teuer). und evtl sogar Steuern... 

Bestellagenturen für Quelle gab es früher auch in jedem kleinen Nest. Da verkaufen heute oft noch Putzmittel oder ähnliches. Da kannst du auch hinbestellen und dann abholen... 

Geschrieben (bearbeitet)

Um das ganze mal aus Händlersicht zu beleuchten bzw. zu entschärfen:

Prinzipiell geben wir nichts an Kundendaten an niemanden weiter und wir waren bisher auch nie (seitens Polizei, Staatsanwaltschaft, whatever) dazu gezwungen. 


Aber es gibt relative seltene Ausnahmefälle, bei denen wir proaktiv Sachverhalte an die entsprechenden Behörden (meist BKA) weitergeben. 

Das betrifft überwiegend ausländische Kunden und das natürlich auch nur bei hinreichendem Verdacht. 

 

In bisher allen dieser Fällen hat sich dies als richtig und wichtig erwiesen, gerade wenn wir von einer Terrorgefahr ausgehen mussten.

Bisher haben diese Hinweise noch nie dazu geführt, dass ein legaler Waffenbesitzer (ob in Deutschland oder im Ausland) dadurch in irgendeinen Verdacht geriert.

 

Aus offensichtlichen Gründen will ich nicht ins Detail gehen, wie solche Bestellungen herausfiltern, aber kein legaler Waffenbesitzer hat bei uns irgendwas zu befürchten. 

 

Aber so vehement wie wir uns für legale Waffe einsetzten, setzten wir uns auch gegen die illegale Waffen ein.

Eben weil die Politik es versäumt zu differenzieren, sollte dies auch im doppelten Sinne jedes legalen Waffenbesitzers sein.

Unserem Support ein Foto seiner offensichtlich illegalen Waffe zu schicken um nach den passenden Ersatzteilen zu fragen, ist also nicht unbedingt zu empfehlen (...ja, ist auch schon passiert 🙄).

 

/Leon

 

Bearbeitet von BrownellsDeutschland
Geschrieben
Am 25.11.2019 um 11:43 schrieb micky123:

..., weil ich noch etwas besitzen könnte (Elektronisches) was mittlerweile verboten ist.

... b. ich es zur Leistungssteigerung umgebaut hatte das das Verbotskriterium entfallen war.

Du sprichst in Rätseln!

Was für ein elektronisches Teil ist denn nicht mehr verboten, wenn man die Leistung STEIGERT?

Ist doch eher umgekehrt: Laserpointer bis x Miiliwatt sind erlaubt, darüber verboten usw.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb BrownellsDeutschland:

Um das ganze mal aus Händlersicht zu beleuchten bzw. zu entschärfen:
[bitte keine Full Quotes!]

Dann hoff ich mal das ihr und andere Händler nicht mal offen legen müsst, an wen die zig tausend Magazine in den letztens Jahren alles verkauft wurden.
Die Käufer düften recht verärgert sein, wenn der Händler pflichtbewusst alles rausrückt und seine Hände in Unschuld wäscht und daraufhin dann morgends die Waffenrechtsgest*** bei einem nach dem anderen die Bude auf Links dreht.

Bearbeitet von knight
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb WOF:

Wie genau kommst du auf dieses schmale Brett?

Werden nicht immer wieder, typischerweise aus China, importierte Laserpointer oberhalb einer bestimmten Leistung vom Zoll konfisziert?

Zumindest gab es da in den letzten Jahren mehrere entsprechende Meldungen.

IIRC ging es dabei nicht nur um fehlende CE-Kennzeichnung, sondern v.a. um deren Leistung.

 

Mich würde aber viel mehr interessieren was für ein "gefährliches" Elektronikteil micky123 da modifiziert hat.

 

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb WOF:

Es gibt kein Leistungslimit. Fehlendes CE führt

aber zum Einzug.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html

 

Zitat

Für bestimmte Produkte wie beispielsweise Laserpointer mit einer Leistung von mehr als einem Milliwatt oder Störsender ist die Einfuhr grundsätzlich verboten.

 

Geschrieben

Das ist falsch. Der Zoll kassiert die Geräte ein weil er den "Kunden"

unterstellt daß Sie damit nicht sachgerecht umgehen werden. Eine

andere Handhabe gibt es nämlich nicht.

Nach § 3 Abs. 2 des Produkt­sicher­heits­gesetzes darf ein Produkt nur

auf dem Markt bereit­gestellt werden, wenn es bei be­stimmungs­gemäßer

oder vorher­sehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von

Personen nicht gefährdet.

Der Zoll argumentiert aber: Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen

werden, ist der Import des Produkts nach Deutschland verboten.

Recht gewagt, weil z.B. Firmen die das CE-Zeichen selbst aufbringen

nicht betroffen sind. Damit wird auch nur der Import von Ländern

außerhalb der EU abgewürgt. Importe innerhalb der EU machen kein

Problem. Wenn ich einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten für

Lasergeräte erkläre (das darf ich kraft kalter Hühnersuppe - natürlich

fein säuberlich auf Briefbogen und mit möglichst vielen Stempeln)

dann bekommt er vom Zoll anstandslos jeden Laser ausgehändigt.

Und wir bekommen gelegentlich solche Geräte.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Alex:

Verkauft er auch CD´s🤔

Verkaufen muß gar nicht sein, der Abmahnverein den ich an der Backe hatte, hat keine Provisionen bezahlt, jedenfalls nicht mir. Nachdem ich raus hatte, wer mich denn so lieb hat - und das war wirklich nicht einfach, die Herrschaften saßen lange auf dem hohen Roß - habe ich den Spieß umgedreht und "meinen Freund" und vormaligen Lieferanten exakt beim selben Verein auch vernadert. Ging so ein halbes Jahr, jeden Monat seine Werbung durchforstet und fündig geworden. Danach hat er sich beraten lassen, afaik durch Mitgliedschaft in just selbigem Abmahnverein. Geiles Geschäftsmodell.

vor 6 Stunden schrieb WOF:

Das ist falsch. Der Zoll kassiert die Geräte ein weil er den "Kunden" unterstellt daß Sie damit nicht sachgerecht umgehen werden.

Funkamateure dürfen ihre Geräte zwar selber bauen aber der Zoll macht manchmal trotzdem auf dicke Hose wenn CE fehlt. Man denke sich seinen Teil.

Geschrieben

 

vor 6 Stunden schrieb WOF:

Und wir bekommen gelegentlich solche Geräte.

Wenn Du den Unterschied zwischen einer Firma mit Laserschutzbeauftragtem und einer Privatperson erkannt hast, kannste ja bescheid sagen.

 

vor 6 Stunden schrieb WOF:

Das ist falsch.

Solange Du den Zoll noch nicht davon überzeugt hast, von seinem Tun abzulasen, ist das aber der Stand der Dinge und die Aussage "Es gibt kein Leitungslimit" beim Privatimport von Lasern ist nicht nur müßig sondern unbedarften Lesern gegenüber sogar fahrlässig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb low-ready:

Dann hoff ich mal das ihr und andere Händler nicht mal offen legen müsst, an wen die zig tausend Magazine in den letztens Jahren alles verkauft wurden.
Die Käufer düften recht verärgert sein, wenn der Händler pflichtbewusst alles rausrückt und seine Hände in Unschuld wäscht und daraufhin dann morgends die Waffenrechtsgest*** bei einem nach dem anderen die Bude auf Links dreht.

100.000ende Durchsuchungsbeschlüsse liegen bereits ausgefüllt und unterschrieben bereit. Im Moment der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird als Amtshilfe u.a. auch die Bundeswehr flächendeckend Landstriche abriegeln und in house to house Operationen die Beschlüsse umsetzen. Man denkt noch drüber nach Schnellrichter einzusetzen. Die Händlerdaten sind dazu übrigens überflüssig, die werden von Huawei aus den servern gezogen- im Gegenzug werden die am 5G Netz beteiligt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb German:

Wenn Du den Unterschied zwischen einer Firma mit Laserschutzbeauftragtem und einer Privatperson erkannt hast,

Ich weiß, worauf die hinaus willst, aber überspitzt gesagt scheint der Unterschied zu sein, dass die Privatperson vorher noch ein (nebenberufliches) (Klein-)Gewerbe anmelden muss und sich in der eigenen Firma selbst zum Laserschutzbeauftragten ernennt (genauso wie die Verantwortung für den Datenschutz, den Brandschutz und alle sonstigen vorgeschriebenen Dinge in Kleinbetrieben oft vom Unternehmer selbst übernommen wird).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb LTB:

und sich in der eigenen Firma selbst zum Laserschutzbeauftragten ernennt

Wofür man im Übrigen auch eine Fachkunde (mit entsprechendem Lehrgang und Prüfung und regelmäßiger Fortbildung, siehe OStrV) benötigt. Der Lehrgang ist zwar nicht besonders lang und die Prüfung nicht besonders schwer, aber hier straucheln ja schon einige an der Wafensachkunde, da ist das "nur noch ein Kleingewerbe anmelden müssen" schnell wieder 'n ziemlich relatives "nur"... ;)

 

 

 

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb German:

Solange Du den Zoll noch nicht davon überzeugt hast, von seinem Tun abzulasen, ist das aber der Stand der Dinge und die Aussage "Es gibt kein Leitungslimit" beim Privatimport von Lasern ist nicht nur müßig sondern unbedarften Lesern gegenüber sogar fahrlässig.

Um staatliche Bedienstete davon anzubringen nach eigenem Gusto

erstellte Regeln durchzusetzen hat in Deutschland noch nie funktioniert.

Im übrigen war meine Aussage "Es gibt kein Leistungslimit". Der Erwerb

und der Besitz ist völlig unproblematisch. Nur in China einkaufen ist

ein Problem.

Bearbeitet von WOF
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb German:

da ist das "nur noch ein Kleingewerbe anmelden müssen" schnell wieder 'n ziemlich relatives "nur"...

Ja gut.. Die Sprüche kenn ich auch...
Gewerbe Anmelden kostet nur 20 Euro usw..

 

Das aber im Anschluss jede Menge Post von IHK; GEZ; BG  usw ins Haus flattern, wird da meistens nicht gewusst erwähnt.

vor 22 Minuten schrieb LTB:

genauso wie die Verantwortung für den Datenschutz, den Brandschutz und alle sonstigen vorgeschriebenen Dinge in Kleinbetrieben oft vom Unternehmer selbst übernommen wird)

Ja... Der Unternehmer muss dazu aber trotzdem Grundschulungen und regelmäßige kostenpflichtige Fortbildungen bei seiner BG besuchen. 

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