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IGNORED

Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Sirrah73:

...

 

Die Darstellung der Vereine muss sich auch ändern.

 

...

Die Vereine und Hegeringe etc. sind nur die Lokalhelden. Auch und gerade die Verbände müssen unsere Beiträge auch endlich dazu verwenden, eine offensive PR zu betreiben. Nicht Warten bis etwas passiert und dann verteidigen, sondern aktiv die öffentliche und veröffentlichte Meinung mit bilden - lange bevor vielleicht einmal etwas passiert.

 

Euer

Mausebaer :hi2:

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Das mit den Hotels war aber ursprünglich ein Wunsch der CSU. Die FDP meinte es dann auf ihre Fahnen schreiben zu müssen.

Noch schlimmer. :closedeyes:

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Mausebaer:

Die Vereine und Hegeringe etc. sind nur die Lokalhelden. Auch und gerade die Verbände müssen unsere Beiträge auch endlich dazu verwenden, eine offensive PR zu betreiben. Nicht Warten bis etwas passiert und dann verteidigen, sondern aktiv die öffentliche und veröffentlichte Meinung mit bilden - lange bevor vielleicht einmal etwas passiert.

 

Euer

Mausebaer :hi2:

Nicht nur Meinung, sondern gerade auch das Recht mitbilden.

Das geschieht immer wieder über Gerichtsurteile.

Da muss das Geld gebündelt zusammenkommen.

Die richtungsweisenden Urteile sind doch leicht erkennbar. Da muss man mit voller Kapazität einsteigen.

Es sind Verbandsinteressen.

Es gilt nicht das klein-klein finaziell zu unterstützen, sondern die Rechtsprechung mit fachlichen Anwälten und Gutachten zu beeinflussen.
Ev. nimmt man gewisse Sachen auch von sich aus aufs Korn und führt dann an günstigen Orten Rechtsstreitigkeiten mit klarer Zielsetzung.

Teurer als der Verlust des Hobbies kann es nicht werden. Die Spendenfreudigkeit (auch bei erfolglosen und falschen ansätzen) ist ja ebenfalls ausreichend dokumentiert.
Hier kann man steuernd eingreifen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Waffen Tony:

Nicht nur Meinung, sondern gerade auch das Recht mitbilden.

...

Aus Meinung wird Recht. Erst beim Recht anzusetzen, ist ja genau die Situation, in der wir gerade sind. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

Geschrieben (bearbeitet)

Ich halte es für schneller umsetzbar. Dazu ist es anhaltender. Man schlägt Pflöcke ein.

Änderungen bedürfen dann erst wieder ein Gesetzgebungsverfahren.

Meinungsbildung ist ein langwieriger Prozess.

Das Eine schließt ja das Andere nicht aus.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Am 13.11.2019 um 15:26 schrieb Overbore:

Sehr geehrter Herr XXXXX, die EU-Feuerwaffenrichtlinie schreibt eine regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses vor, was Sie in Ihren Forderungen ablehnen. Deswegen möchte ich hier kurz ins Detail zugehen: 

Und genau hier irrt das BMI:

Das BMI begründet die regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses mit Nachweisen des regelmäßigen Schießens für den andauernden Besitz von Waffen der Kategorie B und C mit Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 der im Jahr 2017 novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie.

 

Die nationalen Sonderbedingungen Deutschlands, wie Verbandszwang und regelmäßiges Training für Sportschützen gibt es in der Richtlinie jedoch nur für Waffen der Kategorie A, jedoch nicht für Kategorie B und C.

 

Diese Begründung ist falsch, da die EU eine Bedürfnisprüfung mit regelmäßigen Schießterminen nur für Waffen der Kategorie A verlangt.

Nachzulesen in meiner Stellungnahme auf Seite 12: https://www.bundestag.de/resource/blob/667748/837230d45b3eece52e4ff5e86d420050/A-Drs-19-4-391-C-data.pdf

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Geschrieben
On 11/15/2019 at 5:22 PM, Sirrah73 said:

Und bitte dran denken: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.html

 

Weil ja die Petition von der Frau Triebel vom Bundestag wegen Nutzung des falschen Tools abgelehnt wurde. Das nenne ich mal echte Demokratie 😉

Irgendwie bin ich zu blöd für dafür. Wenn ich auf den Button "Petition mitzeichnen" drücke tut sich nichts. Weiss jemand warum?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Katja Triebel:

Und genau hier irrt das BMI:

Das BMI begründet die regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses mit Nachweisen des regelmäßigen Schießens für den andauernden Besitz von Waffen der Kategorie B und C mit Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 der im Jahr 2017 novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie.

 

Die nationalen Sonderbedingungen Deutschlands, wie Verbandszwang und regelmäßiges Training für Sportschützen gibt es in der Richtlinie jedoch nur für Waffen der Kategorie A, jedoch nicht für Kategorie B und C.

 

Diese Begründung ist falsch, da die EU eine Bedürfnisprüfung mit regelmäßigen Schießterminen nur für Waffen der Kategorie A verlangt.

Nachzulesen in meiner Stellungnahme auf Seite 12: https://www.bundestag.de/resource/blob/667748/837230d45b3eece52e4ff5e86d420050/A-Drs-19-4-391-C-data.pdf

 

Zunächst mal vielen Dank für Ihre unermüdliche Arbeit!

 


Der Artikel 7 in der EU-FWR erfährt keine weitere Spezialisierung, er bezieht sich auf alle Feuerwaffen.

 

Zitat:

In Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt: 

„Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf 
Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre 
Erteilung weiterhin erfüllt sind.“


Art. 7 Abs. 4 bezieht sich wiederum originär auf die Richtlinie 91/477/EWG, dort ist die Bestimmung von Feuerwaffen im Anhang I zu lesen.
 

 

Die Juristen im BMI irren hier also nicht. Und Seehofer liegt richtig, wenn er von (im Verhältnis zur RL) Erleichterungen spricht.

Selbst der Vorstoß des Bundesrats (nach 10 Jahren geringeres Schießpensum) wäre defacto eine Entschärfung.

 

Das Getrommel, wonach Seehofers Ministerium und die CSU im Allgemeinen in der Alleinschuld wären, ist nicht sachgerecht.

 

Bearbeitet von Katechont
Geschrieben (bearbeitet)

@Katechont Du versuchst es immer wieder - und sobald das erste Gegenargument kommt - dann kommt von Dir nichts mehr....

In zwei anderen Threads habe ich mir noch die Mühe gemacht und geantwortet.

 

Was bringt DIR hier das verbreiten von Falschdarstellungen? "

vor 34 Minuten schrieb Katechont:

Juristen im BMI irren hier also nicht. Und Seehofer liegt richtig

" Oh weia, genau.

 

 

Es reicht das bestehen der Schützenmitgliedschaft/Jagderlaubnis um den Besitz von Waffen weiterhin zu begründen - der Austritt bzw. nicht Erwerb von Jagderlaubnis wird mitgeteilt - damit haben die Behörden weiterhin die volle Kontrolle ob der Besitz von Feuerwaffen weiterhin gerechtfertigt ist.

 

Zu einfach für die CDU/CSU?

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben

Lieber Kanne81,

 

von mir kommt immer dann eine Antwort, wenn ich es für nötig halte und gerne auch, wenn ich mich irre. Aber ich muss kein ewiges 'Nein/Doch/Nein/Doch' aufführen, wenn sich mein Standpunkt oder eine Information nicht ändert.

 

Lies die 2017er EU-Feuerwaffenrichtlinie zum Bedürfnis und auch die 1991er Richtlinie 477/EWG dazu und dann zeige mir bitte auf, wo ich eine Falschdarstellung verbreite?

 

Mehr als den Passus dazu auch noch zitieren kann ich nicht.
Anscheinend sind dir aber die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen für Feuerwaffen im nationalen Recht nicht geläufig, die weiterhin erfüllt sein müssen?

Geschrieben

Aber wie hat diese Prüfung zu erfolgen?

 

Defacto besteht derzeit ein System der permanenten Überprüfung - entfällt Heute das Bedürfnis, hat die zuständige Waffenrechtsbehörde nach § 45 WaffG die Erlaubnis zu widerrufen und das eben nicht nicht erst beim Erreichen des nächsten Überprüfungszeitpunkts. Das Problem sind die absurden Prüfungsmaßnahmen und die absurden Definitionen des Fortbestands des Bedürfnisses, die hierzu neu eingeführt werden sollen. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :spiteful:

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Defacto besteht derzeit ein System der permanenten Überprüfung

Danke - genau das sage ich doch.

 

@Katechont

Und was die Richtlinie 477/EWG in diesem Zusammenhang aussagen soll - erschließt sich mir leider gar nicht. Relevanz 0,0 - oder? Nebelkerze.

https://ec.europa.eu/growth/sectors/firearms_en

 

Es wird nicht konkreter bei Ihm - HS hat Recht und die CSU ist toll, weil ... menno, ist halt so. Argumente darlegen hat Katechont nicht nötig...

 

Ach da steht es ja auch:

vor 2 Stunden schrieb Katechont:

Mehr als ... zitieren kann ich nicht.

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Mausebaer:

Aber wie hat diese Prüfung zu erfolgen?

 

Defacto besteht derzeit ein System der permanenten Überprüfung - entfällt Heute das Bedürfnis, hat die zuständige Waffenrechtsbehörde nach § 45 WaffG die Erlaubnis zu widerrufen und das eben nicht nicht erst beim Erreichen des nächsten Überprüfungszeitpunkts. Das Problem sind die absurden Prüfungsmaßnahmen und die absurden Definitionen des Fortbestands des Bedürfnisses, die hierzu neu eingeführt werden sollen. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :spiteful:

 

Das permanente System zur Überwachung haben wir längst, unbestritten.

Der Knackpunkt sind aber wie du schon schreibst die absurden Definitionen, die neu hinzukommen sollen. Und es wird nun eben gefordert, dass die Voraussetzungen wie zum Zeitpunkt der Erwerbserlaubnis vorliegen müssen - also auch die konkrete Mindestanzahl geschossener Einheiten. Und da sind wir eben bei 12/18 in 12 Monaten, was deutlich über die bisherige Regelung in unserem WaffG hinausgeht.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann sind halt 12/18 zu streichen bzw. zu re-interpretieren, denn 12/18 liegt nicht zum Zeitpunkt einer jeden EWB vor, sondern nur einmal vor der ersten EWB. Für alle weiteren EWB gilt 0/0. Denn die 12/18 sind personenbezogen und nicht waffenbezogen. 12/18 dient dem Nachweis der Ernsthaftigkeit des Sportschießen beim künftigem Antragsteller und nicht der Nutzung einer bestimmten Waffe. Theoretisch und praktisch kann man 12mal in einem Jahr erfüllen, in dem man 12 verschiedene Waffen jeweils nur einmal benutzt. :closedeyes: 

... und selbstverständlich für nicht eine einzige von diesen Waffen ein Bedürfnis besitzt. :rotfl2:

 

 

Dein

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben

Seehofer sollte den BMI-Mitarbeiter, welcher in einer EU-Richtlinie die Buchstaben A, B, C, usw. nicht auseinander halten kann in den Ruhestand versetzen!

 

Schäuble war bei solchen Sachen konsequenter:

 

 

 

Geschrieben
Am 19.11.2019 um 00:14 schrieb Mausebaer:

Defacto besteht derzeit ein System der permanenten Überprüfung - entfällt Heute das Bedürfnis, hat die zuständige Waffenrechtsbehörde nach § 45 WaffG die Erlaubnis zu widerrufen und das eben nicht nicht erst beim Erreichen des nächsten Überprüfungszeitpunkts. Das Problem sind die absurden Prüfungsmaßnahmen und die absurden Definitionen des Fortbestands des Bedürfnisses, die hierzu neu eingeführt werden sollen.

 

 

"Fortbestand" des Bedürfnisses heißt aber schon per Definition, dass es auf die Bedürfnisvoraussetzungen und -vorgaben zum Zeitpunkt der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis ankommt.

 

Gerade bei länger zurückliegenden waffenrechtlchen Erlaubnissen aber waren die nun jüngst oder künftig eingeführten "Standards" überhaupt nicht Bedürfnis- und damit Erlaubnis-Voraussetzung.

 

Folglich können auf "Fortbestehen" nur die ursprünglich zugrunde gelegten Bedürfnisanforderungen geprüft werden.

Geschrieben
Am 17.11.2019 um 10:54 schrieb Sirrah73:

Geantwortet haben bei mir alle (CDU/CSU, SPD, FDP, AfD, Grüne) außer Linke.


Dass das alles Standardschreiben sind, ist ok für mich. Jeder Abgeordnete kriegt einen Eindruck über die Beschwerden (die ja oft auch Serienbriefe sind). Das hier einzelne Politiker nicht ihre eigene Meinung äußern ist allerdings klar. Die Soldaten marschieren auf Geheiß der Parteiführung. Da will keiner aus der Reihe tanzen, weil man ihn sofort ins Scheinwerferlicht ziehen würde. Und dass das keiner will und kann ich auch verstehen. Dennoch, die Stimmung der einzelnen Soldaten und die taktische Gesamtlage führen zu kleinen Richtungsänderungen. Bei der CDU zu mehr Änderungen, bei der SPD / Grünen zu keinen Änderungen, weil die die Waffengegner ansprechen. AFD und FDP müssen sich nicht bewegen, weil sie eh eher Pro LWB sind.

 

CDU / CSU : Standardschreiben a la "versichern den LWB nicht zu gängeln, müssen aber in der Koalition irgendwas der SPD anbieten"

SPD: 1:1 Umsetzung des Gesetzesentwurfs mit Anfügung der Bundesratsforderung. Besonders stolz war die SPD, dass sie die Armbrustverbote aufbrachte und in den Bundesratsbeschluss eingebracht haben (!). Dachte immer das war der Beuth aus Hessen (CDU)

Grüne: Können den Unmut verstehen. Die Gesetze hätten schon vor Jahren verschärft werden müssen. Alles Versäumnisse der Regierungen zuvor. Wollen eigentlich noch viel viel mehr.

FDP und AfD: Muss man eigentlich sagen, beide fast Uni-Sono. Waffenrecht ist scharf genug. Da muss keine Schippe drauf, da dies auch nichts bringt.

 

SPD / Grüne sind politische Gegner.

CDU / CSU: Wankelmütig und unzuverlässig.

AfD / FDP: Ist das, was wir wählen können.

 

 

Ein Nebeneffekt ist bei solchen Veranstaltungen wie dem 11.11., dass Antidemokraten wie der Lindh "Was beschwert sich der Bürger bei mir" oder Antiliberale wie die Grünen "Alles verbieten und enteignen" offen enttarnen. Leider ist Enteignen und Verbieten gerade hipp bei den Sozialisten, die vermehrt aus der vermeintlichen Mittelschicht auftun. Aber, das ändert sich mit der nächsten Wirtschaftskrise schnell, wenn plötzlich das eigene Geld schmaler wird.

 

 

CDU/CSU müssen aber in der Koalition irgendwas der SPD anbieten. Aaha. Was werden sie wohl anbieten, wenn sie nach der BTW mit den Grünen koalieren müssen um an der Macht zu bleiben? Wahrscheinlich alles. Das der Schwanz mit dem Hund wedelt ist ja nun nix neues. Außerdem ist das eine billige Ausrede. Sowie es die Bundesregierung auch immer macht wenn es um unliebsame Gesetze geht. Zuerst die Vorschläge nach Brüssel einreichen um hinterher zu sagen: Wir können nichts dafür, das wollte Brüssel so. Und das hier wesentlich mehr gemacht wird als Brüssel verlangt, zeugt von der Aussicht das man in 2 Jahren Koalitionsfähig für die Grünen sein will. Nach dem Motto, seht her wir können euch weit entgegenkommen. Wir können nur was erreichen wenn wir geschlossen , mit Familie und Angehörige und Bekannten, bei der BTW so wählen das die Republik wackelt. Doch davon sind wir noch weit entfernt. Das wissen die. Es gibt noch viele Schützen die bei den etablierten den Handlanger(z.b. Wahlplakate kleben u.s.w.) spielen und in der Partei sind. Die glauben immer noch ihren Parteikollegen wenn die sagen das es so schlimm nicht kommt und das man ja nicht die vernünftigen Schützen meint und auch  die nicht Treffen will. Sind zwar schon seit Jahren die Standart Ausreden, aber es wird immer noch geglaubt. Denn man will es glauben. 

Geschrieben

Hallo und Gruß in die Runde!

 

Ich habe bisher von unserem CDU- und unserem SPD-MdB ziemlich zügig eine Antwort erhalten.

 

Mich würde zunächst einmal interessieren, wer schon Antwort von SPD-MdB Wolfgang Hellmich erhalten hat.

 

Mit Briefkopf

                                        Mitglied des Deutschen Bundestages

                                   Vorsitzender des Verteidigungsausschusses

 

 

antwortet er in drei Absätzen auf mein Schreiben und formuliert den letzten Absatz wie folgt:

 

Die von Ihnen dargelegte Problematik der Schießtrainings pro Waffe berührt maßgeb-

lich das Prinzip des deutschen Waffenrechts. Das Bedürfnisprinzip besagt, dass nur in

dem Ausmaß Waffen besessen werden sollen, in dem die Nutzung jeder einzelnen

Waffe nachweislich dargelegt werden kann. Bereits nach aktueller Rechtslage zielt das

Bedürfnisprinzip auf einzelne Waffen. Die Umsetzung der EU-Feuerechtlinie kann nicht

dazu führen, dieses Prinzip aufzuweichen, denn es soll gerade die unbegrenzte An-

Sammlung von Waffen verhindern.

 

Zitat Ende.

 

Wer also diesen Absatz aus seinem Schreiben kennt, könnte mir ja mal einen freundlichen Hinweis geben.

 

Gruß

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb peashooter5:

Die von Ihnen dargelegte Problematik der Schießtrainings pro Waffe berührt maßgeb-

lich das Prinzip des deutschen Waffenrechts. Das Bedürfnisprinzip besagt, dass nur in

dem Ausmaß Waffen besessen werden sollen, in dem die Nutzung jeder einzelnen

Waffe nachweislich dargelegt werden kann. Bereits nach aktueller Rechtslage zielt das

Bedürfnisprinzip auf einzelne Waffen. Die Umsetzung der EU-Feuerechtlinie kann nicht

dazu führen, dieses Prinzip aufzuweichen, denn es soll gerade die unbegrenzte An-

Sammlung von Waffen verhindern.

Und genau darum wurde bei dem BDK Mann die Aussage über den Jäger mit den fast 500 Waffen auf Jagdschein bestellt und der hat geliefert. Nur...............den Jägern soll ja das 12/18 mal mit jeder Waffe gar nicht betreffen.........mal abwarten was sie dazu aus dem Hut zaubern.

Un bereits nach aktueller Rechtslage steht in der Verwaltungsvorschrift, das für die laufende Bedürfnisprüfung NICHT die Maßstäbe der Erstbeantragung anzulegen sind......

Geschrieben (bearbeitet)

 

Die große Agenda steht - für alle Politiker die Ambitionen innerhalb der EU haben (gehört CDU/CSU und SPD garantiert dazu)

 

--> Ich habe den Eindruck einige vergessen das hier immer ganz gern und denken "Verschwörungstheorie" ?! Lest die offiziellen Dokumente und wacht auf.

 

 

Firearms: Agreement on Commission proposal to increase citizens' security
Brussels, 20 December 2016
...
President Jean-Claude Juncker said: "We have fought hard for an ambitious deal that reduces the risk of shootings in schools, summer camps or terrorist attacks with legally held firearms. Of course we would have liked to go further, but I am confident that the current agreement represents a milestone in gun control in the EU."

 

The provisional political agreement retains a majority of what the Commission originally proposed, such as the ban of automatic firearms transformed into semi-automatic firearms, the inclusion of collectors and museums in the scope of the directive, the regulation of alarm and acoustic weapons, the regulation of Internet sales, the regulation of deactivated weapons and more exchange of information between Member States.

 

At the same time, the Commission regrets that some parts of the original proposal were not supported by the Parliament and the Council. The Commission had proposed a greater level of ambition with a complete ban of the most dangerous semi-automatic firearms, including all semi-automatic firearms of the AK47 or AR15 families and a ban of assault weapons for private collectors.

The Commission also regrets that the magazine size was not limited to 10 rounds for all semi-automatic firearms.


However, considering that the overall package is an improvement compared to the current situation, the Commission can accept the compromise found.

 

Together with the technical rules...

 

 

Firearms__Agreement_on_Commission_proposal_to_increase_citizens__security.pdf

 

 

TO BE CONTINUED...

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb peashooter5:

Mich würde zunächst einmal interessieren, wer schon Antwort von SPD-MdB Wolfgang Hellmich erhalten hat.

 

Mit Briefkopf

....

antwortet er in drei Absätzen auf mein Schreiben und formuliert den letzten Absatz wie folgt:

 

Die von Ihnen dargelegte Problematik der Schießtrainings pro Waffe berührt maßgeb-

lich das Prinzip des deutschen Waffenrechts. Das Bedürfnisprinzip besagt, dass nur in

dem Ausmaß Waffen besessen werden sollen, in dem die Nutzung jeder einzelnen

Waffe nachweislich dargelegt werden kann. Bereits nach aktueller Rechtslage zielt das

Bedürfnisprinzip auf einzelne Waffen. Die Umsetzung der EU-Feuerechtlinie kann nicht

dazu führen, dieses Prinzip aufzuweichen, denn es soll gerade die unbegrenzte An-

Sammlung von Waffen verhindern.

 

Zitat Ende.

 

 

Ich kenne die Antwort nicht. Allerdings ist die aktuelle Antwort eines anderen SPD-MdB bekannt (wurde auch hier auf WO wiedergegeben), die besagt, dass die SPD-Bundestagsfraktion es nicht für sachdienlich halte, gesetzlich eine fixe Anzahl von Schieß-Trainingseinheiten festzulegen.

 

Suche man sich das heraus, was man will....

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist der Klassiker - das eine reden und das andere machen. :sad:

 

 

Dein

Mausebaer :hi2:

 

ps: Es ist ja bereits gerade das Bedürfnisprinzip selbst, das das Ansammeln von ewb-Waffen verhindert, da es außer bei der gelben WBK vorab und einzeln pro Waffe zu belegen ist. Darüber hinaus wurde auch noch die 2/6-Regel kreiert. Eine unbegrenzte Ansammlung von ewb-Waffen ist daher bereits jetzt nicht möglich und es ist Sportschützen auch nur möglich jene ewb-Waffen zu erwerben und zu besitzen, für die sie aktuell ein Bedürfnis nachgewiesen haben. :closedeyes: Das dokumentierte Unwissen der Politiker und ihrer Assistenzen ist grausam. :bad:

Bearbeitet von Mausebaer
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Geschrieben (bearbeitet)

Die SPD hat sich bis jetzt in jedem "Kompromiss" im Koalitionsvertrag mehr oder weniger durchgesetzt. Ich hoffe für uns alle, das sich diesmal die CDU/CSU durchsetzt und die Versprechen die sie im besonderen im Bayerischen Landtag gemacht haben auch umsetzten.

Da ja die Verfassungsschutzabfrage in irgend einer Form sicher kommt, kann man den Schützen das Bedürfniszuckerl ja ruhig hinwerfen.

 

"Ihr werden zwar jetzt noch besser kontrolliert, aber schaut her dafür haben wir das Bedürfnis deutlich entschärft"

 

Im Übrigen habe ich mir gestern die Änhörung nochmal gegeben.

Der NWR-Fachmann Herr Heinrich sagte zum Bedürfnisthema: "Wie in Einschlägigen Foren geschrieben".

Das heißt die lesen bei uns mit. 

Bearbeitet von Jack_Oneill

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