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IGNORED

Reisen mit Waffe


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich denke gerade laut darüber nach, ob es wohl erlaubt sei, mit Waffen durch die Republik zu reisen, um Familienangehörige zu besuchen und ihnen in einem Verein (der dazu die Möglichkeit anbietet) den Schießsport näherzubringen. Übernachtungen wären sämtlich privat, allerdings ohne Schrank mit einschlägiger Sicherheitsstufe. 

Die sich daraus ergebenden möglichen Legalitätsprobleme der Verbringung sind mir schon klar, allerdings finde ich nirgends etwaige Ausnahmeregelungen oder dergleichen. Habe ich etwas übersehen? 

Geschrieben

Mal ganz kurz:

- Einladung vom dortigen Schützenverein, E-Mail mit Telefonnummer zu Nachfrage für unsere Staatsbediensteten dürfte reichen.

- Waffe im Schlaf- bzw. Gästezimmer einschließen, wenn Du sie nicht bei dir haben kannst. Verschlossener Schrank im abgeschlossenen Raum ist vorteilhaft.

- Waffe und Munition immer getrennt und verschlossen in unterschiedlichen Behältern verwahren.

- Wesentliches Teil (LW: Schloss, KW: Lauf) ausbauen und am Mann tragen.

Damit ist man zumindest minimal abgesichert. Wenn was passiert, liegt es in der Hand der Behörden was sie draus machen ....

 

SJ

Geschrieben

Im Gesetz/ Verwaltungsvorschrift  findest du hinweise bei Reisen zu Sportveranstaltungen und dabei Unterbringung im Hotel. Das gilt analog auch für Urlaubsreise. Hatte meine Waffen schon mehrfach mit. 

Geschrieben

Habe eher das Gefühl, die Waffe zeigen zu wollen und den großen Macker spielen ... der Grund ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen ... leih Dir doch bei dem Verein eine Waffe aus!

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Günni2018:

Habe eher das Gefühl, die Waffe zeigen zu wollen und den großen Macker spielen ...

Muss man immer gleich böses vermuten? 
In meinem Leben habe ich schon viele Leute mit auf den Stand genommen und gezeigt was mir Spaß macht und was ich kann. Hat nix mit "Macker" zu tun. Klar habe ich mich gefreut, wenn jemand Anerkennung zeigt hat. Wer freut sich darüber nicht? 

Ich habe damit bestimmt 10 bis 15 dauerhafte Mitglieder für unseren, oder andere Vereine geworben. Was ist daran falsch? Zwei von denen sind jetzt echte Konkurrenz für mich! Und Freunde. So what?

Als ich das letzte mal zur DM war, habe ich auch bei einem Bekannten übernachtet. Er war schon ein paar mal mit zum Schießen. Es macht ihm Spaß, aber er wird sich keine Waffen zulegen. Was ist verkehrt daran?

 

Ich finde es schrecklich immer gleich abgestempelt zu werden! Wir sind doch kein "Geheimbund", oder?

 

SJ

 

Geschrieben (bearbeitet)

günni2018, wowwhh ! top !  und jeder verein  hat ein umfängliches spektrum an waffen zur verfügung und verleiht dann auch noch waffen an "fremde"..............

in welchem parallel - universum lebst du ?

eine urlaubsreise nach italien z.b. mit ausgiebigem flintenschiessen zu verbinden ........soll man dann auch die eigene flinte zuhause lassen und ausleihen ?

 

..................wir brauchen von aussen NIEMANDEN der uns einschränkt!!!!!!!.............

Bearbeitet von Handgunner
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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

- Wesentliches Teil (LW: Schloss, KW: Lauf) ausbauen und am Mann tragen.

Ohne Waffenschein würde ich das nicht machen.

 

Ansonsten hat speedjunky das ganz gut zusammengefaßt.

 

Du brauchst halt ein Bedürfnis, eine Einladung des Vereins belegt dieses.

 

Die Aufbewahrungsregeln für Hotels und Camping müßten analog auch bei Privatunterkunft anwendbar sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Faust:

Die sich daraus ergebenden möglichen Legalitätsprobleme der Verbringung sind mir schon klar

Verbringen beinhaltet per waffenrechtlicher Definition den Grenzübertritt und den Verbleib der Waffe im Ausland. Bei einer Reise innerhalb der (Bundes-)Republik (Deutschland) ergeben sich daher keinerlei Legalitätsprobleme mit der Verbringung.

Das erlaubnisfreie Führen der nicht zugriffsbereiten und nicht schussbereiten Waffe von einem Ort der auswärtigen Übernachtung zum anderen oder zum Schießstand bereitet auch kein Problem und selbst die Verwahrung der Waffe außerhalb der Wohnung aus Anlass der Reise ist in der AWaffV positiv geregelt.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Fyodor:

Ohne Waffenschein würde ich das nicht machen.

Es ist natürlich Deine Sache, was Du machst. Mir würde aber die 2017 ins Gesetz aufgenommene Erlaubnisfreistellung in § 12 Abs. 3 Ziffer 6 genügen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Fyodor:

Es ist aber trotzdem keine Pflicht, ich würde es nicht machen.

In der Ziffer 36.2.15 der WaffVwV findet sich quasi eine Empfehlung dazu. Deshalb vertraten einige schon vor der Änderung 2017 die Ansicht, es wäre erlaubnisfrei ein wesentliches Teil z.B. die Kammer eines Repertierers mitzuführen, wenn die Waffe im Hotelzimmer etc. verwahrt wird. Mit der Novelle 2017 wurde jeder Zweifel über die Legalität des Mitführens eines wesentlichen Teils ausgeräumt. Und nun passiert Dir das, was schon mehrfach passiert ist, Du verwahrst eine Waffe außerhalb der Wohnung z.B. beim auswärtigen Wettkampf, das Ding kommt weg und ist voll funktionsfähig. Was wird der Verwaltungsrichter sagen, wo es doch so einfach und vor allem zumutbar, wäre ein Teil mitzuführen und damit die Sicherheit zu erhöhen?

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb stefan17:

Seit wann benötigt man dies innerhalb Deutschlands?

Steht im oben bereits angesprochenen WaffG §12:

 

Zitat

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.

diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2.

diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

Muss man immer gleich böses vermuten? 
In meinem Leben habe ich schon viele Leute mit auf den Stand genommen und gezeigt was mir Spaß macht und was ich kann. Hat nix mit "Macker" zu tun. Klar habe ich mich gefreut, wenn jemand Anerkennung zeigt hat. Wer freut sich darüber nicht? 

Ich habe damit bestimmt 10 bis 15 dauerhafte Mitglieder für unseren, oder andere Vereine geworben. Was ist daran falsch? Zwei von denen sind jetzt echte Konkurrenz für mich! Und Freunde. So what?

Als ich das letzte mal zur DM war, habe ich auch bei einem Bekannten übernachtet. Er war schon ein paar mal mit zum Schießen. Es macht ihm Spaß, aber er wird sich keine Waffen zulegen. Was ist verkehrt daran?

 

Ich finde es schrecklich immer gleich abgestempelt zu werden! Wir sind doch kein "Geheimbund", oder?

es geht um "quer durch die Republik reisen" ... meine Familie wohnt auch ein paar hundert km weg und wäre selbst noch nie auf die Idee gekommen, meine Pistole mitzunehmen um dort mit Menschen auf den Schießstand zu gehen ... das kommt mir sch etwas sehr komisch vor. Ja, ich habe auch schon Bekannte mitgenommen, aber zum nächsten Schießplatz ?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb Fyodor:

OK, das war mir gar nicht bewußt. Es ist aber trotzdem keine Pflicht, ich würde es nicht machen.

Gibt die Verwaltungsvorschriften ganz klar her. Ich persönlich habe eine besseres Gefühl wenn der Dieb mit den Waffen nix anfangen kann, weil der z.b. den Lauf nicht hat. Ist irgendwie doof wenn man ins Hotel zurückkommt und jemand hat mit deinen Waffen dort Unheil angerichtet, oder?

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Handgunner:

günni2018, wowwhh ! top !  und jeder verein  hat ein umfängliches spektrum an waffen zur verfügung und verleiht dann auch noch waffen an "fremde"..............

in welchem parallel - universum lebst du ?

eine urlaubsreise nach italien z.b. mit ausgiebigem flintenschiessen zu verbinden ........soll man dann auch die eigene flinte zuhause lassen und ausleihen ?

 

..................wir brauchen von aussen NIEMANDEN der uns einschränkt!!!!!!!.............

ja, dann mach mal ... ich bleibe bei meiner Meinung!

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Günni2018:

Alles gut, atme ruhig und tief ? Wichtig ist, dass Sie die entsprechende Ahnung haben als Waffenbesitzer ?

 

Was andere machen und wenn sie sich dabei im Rahmen der Gesetze bewegen ist mir egal. Da gleich was zu unterstellen was ich mir selber nicht vorstellen kann......erinnert mich an Diskussionen mit Waffengegnern. Das müssen wir nicht auch noch untereinander haben

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb stefan17:

Und da steht nicht, dass man eine Einladung des betreffenden Schützenvereines benötigt.

Stimmt. Aber ein Bedürfnis mußt Du im Fall des Falles trotzdem nachweisen. Und wenn Du mit dem Auto voller Waffen und Munition durch halb Deutschland fährst, brauchst Du dazu in Deutschland eben ein Bedürfnis. Zumindest einen Ausdruck der Schießzeiten des Vereins hilft dabei schon. Weil eben nunmal einfach nur so mit Waffen durch die Gegend fahren in DE leider verboten ist.

Geschrieben

Ich denke der TE wird seine Waffen nicht mitnehmen wenn er nicht vorher die Möglichkeiten abgecheckt hat. Bei einer Kontrolle diese Möglichkeiten glaubhaft machen zu können vereinfacht natürlich alles. Hat er mit jemand da telefoniert, das mache ich meistens so, kann er den benennen. Eine schriftliche Einladung hatte ich noch nie dabei. Theoretisch bräuchte ich die dann ja immer wenn ich irgendwohin fahre und es nicht mein Stammverein ist. Ich war ne Zeit regelmässig übers WE nach Koblenz , Schmittenhöhe, schiessen. Da mit Kollegen aus alten BW Zeiten getroffen und geschossen. Da hatte ich weder Einladung noch sonstwas dabei. Das ist ein öffentlicher Schiessplatz und da kann man bei den Öfnungszeiten schiessen. Das sollte reichen. Und da bin ich i.d.R mit mehreren Waffen und einer gehörigen Menge Munition unterwegs gewesen.

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