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IGNORED

Kabinettsentwurf Waffenrecht !


LordKitchener

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Niemand anders wie die Grünen und diejenigen welche sie wählen werden für die Entwaffnung der privaten Hand sorgen. Das Ding läuft, und zwar perfekt, wie auch bei den anderen grünen Programmpunkten.

Bearbeitet von chapmen
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vor 4 Stunden schrieb chapmen:

Niemand anders wie die Grünen und diejenigen welche sie wählen werden für die Entwaffnung der privaten Hand sorgen.

Nö. Komischerweise sind ja nur legal besessene Waffen gefährlich. Den Rest darf die Bevölkerung behalten.

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vor 2 Stunden schrieb djjue1:

 

Darf ich ergänzen?

 

"...und diejenigen welche Parteien wählen die mit den GRÜNEN koalieren..."

Die Grünen werden demnächst keine Koalition mehr nötig haben. Greta ist auf dem perfekten Weg.

Bearbeitet von chapmen
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  • 1 Monat später...

Da wirst du nicht fündig werden- Das steht in den Änderungsvorschlägen zur AWaffV. Das WaffG regelt diesbezüglich nichts.

Zitat

Zu Nummer 2
Die für das sportliche Schießen minimal zulässige Lauflänge von derzeit 42 cm wird um zwei Zentimeter abgesenkt, um international übliche Sportwaffen, die häufig eine Lauflänge von 16 Zoll (40,64 cm) haben, auch in Deutschland zum sportlichen Schießen zulas-sen zu können.

 

Bearbeitet von Gast
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Im Waffengesetz steht das Halbautomaten 30cm Lauflänge haben müssen, um nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen zu werden?

Da bist du eben mal kurz falsch abgebogen ;)

Bearbeitet von Gast
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Nee, im WaffG steht das der Lauf einer Langwaffe mind 30cm sein muss, bzw. 60cm Gesamtlänge ....wissen wir doch alle. Die Frage ist doch wo kommen die 40 bzw. 42cm für sportliches Schießen her und warum die Limitierung.

Die Frage ist doch berechtigt in Zeiten wo die bekannten Hersteller 10-12" Waffen auch für Sportschützen anbieten. (10"=25,4cm!)  

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und auch das reicht ja noch nicht.

Bringen wir es also kurz vollumfänglich zusammen

Zitat

2.5
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen

Nur hat dies eben nichts mit dem §6AWaffV zu tun.

Hier erkennt man dann auch die bekannte wenn-dann Verknüpfung.

 

Das der 6er immer noch zu Fehlinterpretationen verleitet ist für mich nicht nachvollziehbar.

MAn kann alles nacheinander abhaken bis hin zu den Einzelmerkmalen herunter.

Ja, man könnte den Unsinn auch am besten abschaffen. Das war aber nicht die Frage.

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vor 12 Stunden schrieb scotty600:

Die Frage ist doch wo kommen die 40 bzw. 42cm für sportliches Schießen her und warum die Limitierung.

Nach dem Wegfall des alten Anscheinsparagraphen kamen Händler wie der Beitler ums Eck und boten die AKs und M4 und alles andere gefährlich aussehende Zeug für die Sportler an. Da ist der Bürokrat erschrocken und hat (wieder) einen entschärften Anscheinsparagraphen eingeführt, der kurzläufige Stgw-Lookalikes für die Sportschießer ausschließt. Auf die Idee, kurze Läufe, dafür ohne Anschein, ist für den "Massenmarkt" erst Hera gekommen. 

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vor 13 Stunden schrieb Waffen Tony:

Die für das sportliche Schießen minimal zulässige Lauflänge von derzeit 42 cm wird um zwei Zentimeter abgesenkt, um international übliche Sportwaffen, die häufig eine Lauflänge von 16 Zoll (40,64 cm) haben, auch in Deutschland zum sportlichen Schießen zulas-sen zu können.

Danke Dir, das würde die Tür zu einer Menge interessanter US AR15 aufschließen. 

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vor 1 Minute schrieb Direwolf:

Danke Dir, das würde die Tür zu einer Menge interessanter US AR15 aufschließen. 

und könnte eine leichte Preissenkung nach sich ziehen.
Die Sonderlaufnummer kann entfallen, worauf auch nicht jeder HErsteller/Importeur Lust hat.

 

Ja, das wäre eine vernünftige Sache (innerhalb eines im Grunde unsinnigen Rahmens)

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