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IGNORED

Ersatzmagazin


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

habe vor kurzem eine Diskussion gehabt, ein Bekannter wollte mir weismachen, daß ein Ersatzmagazin für eine EWB-pflichtige Kurzwaffe nur unter Vorlage der WBK gekauft werden kann. Da aber alle möglichen Ersatzmagazine überall angeboten werden und ich nirgendwo einen Hinweis auf Vorlage einer WBK gesehen habe bin ich überzeugt, daß ein Ersatzmagazin natürlich frei verkäuflich ist und von jedermann erworben werden kann. Da aber mein Opponent nichts davon wissen wollte will ich es vor die Nase halten, deshalb meine Fragen an die Community: Sind Ersatzmagazine für eine EWB-pflichitige Kurzwaffe tatsächlich frei verkäuflich? Wenn nicht wo ist dann die Rechtslage geregelt? Danke euch.

 

PS.: Ich bin sicher ich bin im Recht und weiß, daß meine Fragen überflüssig sind:)

 

Vorban

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Vorban:

ein Bekannter wollte mir weismachen, daß ein Ersatzmagazin für eine EWB-pflichtige Kurzwaffe nur unter Vorlage der WBK gekauft werden kann.

Standard-WO Move wäre jetzt, ihn zu fragen, ob er einen Sachkundenachweis hat.

Und wenn ja, ihm nahezulegen, ihn zurückzugeben.

 

Und womit? Mit Recht.

 

Wenn ich's schon nicht weis (traurig genug), dann behaupte ich wenigstens nicht felsenfest was Falsches.

  • Gefällt mir 14
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Vorban:

 ein Ersatzmagazin für eine EWB-pflichtige Kurzwaffe nur unter Vorlage der WBK gekauft werden kann.

Hallo Vorban

 

das ist Quatsch!

Magazine gehören nicht zu den "wesentlichen Teilen" einer Schusswaffe und sind frei verkäuflich. Altersbeschränkung gibt es keine.

 

Steven

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb robert48:

Steht wo ?

Was steht wo? Wenn etwas nicht vom Waffengesetz erfasst ist steht es schon mal nicht da drin. Wenn mir einer sagt , etwas ist im Gesetz so oder so geregelt soll er es mir zeigen. Da werden manche Thekenhelden schnell ruhiger.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Ersatzmagazin wäre Ersatz für ein verlorenes, kaputtes oder anderweitig unbrauchbares Mag. Das wäre sicherlich das kleinste Problem.  Im europäischen Umland gibt es aber afaik Regelungen für die normalen Magazine, die die Komission auf dem Kieker hat, die so ähnlich funktionieren wie "EWB vorzeigen".

 

In 'Schland gilt bis heute, dass Magazine keiner Erlaubnispflicht, Registrierung oder sonstiger Beschränkung unterliegen. Im Kabinettsentwurf werden jetzt normale Magazine zu "verbotenen Gegenständen", es ist also wieder mal geplant, diejenigen zu kriminalisieren, die an Gräueltaten schuldlos sind. Die Politicos wollen sich mit der Bestrafung Unschuldiger hervortun, nach dem Motto "Bestrafe Einen, erziehe Hunderte."

 

Und ja, wir hier auf WO hüpfen über jedes Stöckchen, das uns ein Neumitglied mit 1 Beitrag hinhält. Könnte ja vielleicht was nutzen.

Bearbeitet von Tyr13
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Tyr13:

Die Politicos wollen sich mit der Bestrafung Unschuldiger hervortun, nach dem Motto "Bestrafe Einen, erziehe Hunderte."

Die Leute, auf die sich das Gesetz angeblich bezieht, werden sich von diesem Unsinn nicht beeindrucken oder erziehen lassen. Wer Massenmord im Sinn hat, dem ist das Waffengesetz herzlich egal. Es geht ausschließlich darum, die Freiheiten des Bürgers zu beschneiden, um nichts anderes. 

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Wenn mir einer sagt , etwas ist im Gesetz so oder so geregelt soll er es mir zeigen. Da werden manche Thekenhelden schnell ruhiger.

Typische Reaktion: „Willst du etwa behaupten ich kenne mich nicht aus?“ 

Das „Ja.“ sorgt halt in der Regel für etwas frostige Stimmung. 

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