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IGNORED

Voreintrag Kurzwaffe bei Jägern


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus, 

ich bin seit Freitag im Besitz eines Jagdscheins. Jetzt möchte ich mir natürliche schnellstmöglich eine Grundausstattung anschaffen. Dazu soll auch ein Revolver im Kaliber 357. Mag gehören. 

Jetzt wüsste ich gerne, ob es reicht, wenn ich mir einen Tag Urlaub hole und mit Jagdschein und Nachweiß über einen Schrank (WK 1) aufs Amt fahre. Wird mir die WBK mit Voreintrag sofort ausgestellt oder ist dort auch mit wochenlanger Bearbeitungszeit zu rechnen wie von vielen hier beschrieben. Meine waffenrechtliche Überprüfung hat ja letzte Woche erst stattgefunden....deswegen wüsste ich jetzt nicht was gegen eine sofortige Ausstellung spricht. 

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt um die 550+ Waffenbehörden in Deutschland. Jede handhabt es ein bisschen anders, ist personell unterschiedlich ausgestattet, die Leute haben Urlaub, sind krank, faul, etc...

 

Was erwartest Du für eine Antwort?

 

Zweckmäßig wäre es gewesen, wenn Du letzte Woche einfach danach gefragt hättest, oder? ;)

Deine für Dich zuständige Behörde ist nämlich die Einzige, die Dir darauf eine verlässliche Antwort geben kann.

 

Ein "Ja, eigentlich sollte das problemlos gehen." hier aus dem Forum hilft Dir letztendlich auch nicht weiter.

 

Bearbeitet von German
Geschrieben

Eben, Behörde fragen.

Meine hier ist turboschnell und superfreundlich. OK, ich hab da die dickste Akte und bin mit den Amtleuten per Du, aber auch bei andern Kameraden gibt es keinen Grund zur Klage.

Nachbarkreis ist total anders, alles dauert extralang und ist extrakompliziert. Hab zwei Jagdkollegen von da, der eine arbeitet so gar im dortigen Amt, und auch der wartet, bis ihm der Arsch abfällt!

Geschrieben

Wegen sowas brauchst du dir keinen Urlaubstag nehmen, du rufst deine zuständige Sachbearbeiterin an, dann kriegst du gesagt welchen Nachweis sie für den Schrank haben will (Kaufrechnung, Fotos) und schickst ihr die ausgefüllten Formulare zu. 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Singuez:

Servus, 

ich bin seit Freitag im Besitz eines Jagdscheins. Jetzt möchte ich mir natürliche schnellstmöglich eine Grundausstattung anschaffen. Dazu soll auch ein Revolver im Kaliber 357. Mag gehören. 

Jetzt wüsste ich gerne, ob es reicht, wenn ich mir einen Tag Urlaub hole und mit Jagdschein und Nachweiß über einen Schrank (WK 1) aufs Amt fahre. Wird mir die WBK mit Voreintrag sofort ausgestellt oder ist dort auch mit wochenlanger Bearbeitungszeit zu rechnen wie von vielen hier beschrieben. Meine waffenrechtliche Überprüfung hat ja letzte Woche erst stattgefunden....deswegen wüsste ich jetzt nicht was gegen eine sofortige Ausstellung spricht. 

Gruß

Ich habe damals als Jäger den Voreintrag für die Kurzwaffe sofort bekommen. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Singuez:

Ich bin seit Freitag im Besitz eines Jagdscheins. Dazu soll auch ein Revolver im Kaliber 357. Mag gehören. 

Jetzt wüsste ich gerne, ob es reicht, wenn ich mir einen Tag Urlaub hole und mit Jagdschein und Nachweiß über einen Schrank (WK 1) aufs Amt fahre. Wird mir die WBK mit Voreintrag sofort ausgestellt oder ist dort auch mit wochenlanger Bearbeitungszeit zu rechnen wie von vielen hier beschrieben.

 

Meine waffenrechtliche Überprüfung hat ja letzte Woche erst stattgefunden....deswegen wüsste ich jetzt nicht was gegen eine sofortige Ausstellung spricht. 

Bundesland? NRW verbietet sogar die sofortige Ausstellung ohne "Sicherheitsüberprüfung"

 

Deine waffenrechtliche Überprüfung der Jagdbehörde interessiert im zweifelsfall den SB der Waffenbehörde gar nicht.

 

Und wegen Urlaub nehmen, kopier alles und schick es mit der Post. 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb kulli:

Deine waffenrechtliche Überprüfung der Jagdbehörde interessiert im zweifelsfall den SB der Waffenbehörde gar nicht.

Selbst wenn es 1 Behörde (Ordnungsamt einer kreisfreien Stadt) und SB 1 und SB2 imho zu der Zeit ein Verhältnis hatten schon erlebt: "Das sei eine ganz andere Zuverlässigkeit":angry:

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb German:

Es gibt um die 550+ Waffenbehörden in Deutschland. Jede handhabt es ein bisschen anders, ist personell unterschiedlich ausgestattet, die Leute haben Urlaub, sind krank, faul, etc...

 

Was erwartest Du für eine Antwort?

 

Zweckmäßig wäre es gewesen, wenn Du letzte Woche einfach danach gefragt hättest, oder? ;)

Deine für Dich zuständige Behörde ist nämlich die Einzige, die Dir darauf eine verlässliche Antwort geben kann.

 

Ein "Ja, eigentlich sollte das problemlos gehen." hier aus dem Forum hilft Dir letztendlich auch nicht weiter.

 

Naja ich war vor 3 Wochen dort, habe meinen Jagdschein beantragt und dieser wurde mir letzten Freitag zugeschickt. Die Sachbearbeiterin wollte such schon ein Formular ausgefüllt haben, soadass sie mir die WBK inkl Voreintrag sofort mit dem Jagdschein zuschicken kann.(Fotos vom Schrank hätte ich einfach per Mail schicken sollen)

Sie wurde dann von einer älteren Kollegin gestoppt mit dem Hinweiß "Sowas machen wir hier nicht, eins nach dem anderen" und ich solle dann halt nochmal wiederkommen.

Naja genervt von der unfreundlichen Art der zweiten SB habe ich die Behörde dann verlassen. 

Ich werde dann Montag einfach mal anrufen. 

Achja meine Behörde ist in RLP

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Singuez:

.... mit dem Hinweiß "Sowas machen wir hier nicht, eins nach dem anderen" und ich solle dann halt nochmal wiederkommen.

....

Hui jui jui.....

Viel Erfolg. 

Bzgl. dem Wiederkommen haben nicht alle soviel Zeit wie manch ein Behörden Mitarbeiter. 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Josef Maier:

Selbst wenn es 1 Behörde (Ordnungsamt einer kreisfreien Stadt) und SB 1 und SB2 imho zu der Zeit ein Verhältnis hatten schon erlebt: "Das sei eine ganz andere Zuverlässigkeit":angry:

So ganz falsch ist die Aussage nicht, da zwar zwei Erkenntnisquellen (BZR und Polizei) identisch sind, nur die Waffenbehörde aber zusätzlich noch die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister einholen darf. Fragt mich bitte nicht, warum das so ist. Ziel war ursprünglich eine Anpassung der jagd- und waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung, leider nur halbherzig umgesetzt.

 

Wenns besonders schnell gehen soll mit dem ersten Waffeneintrag, empfiehlt sich für den Jungjäger generell, den WBK-Antrag schon vor der JS-Erteilung bei der Waffenbehörde zu stellen und am besten dann auch schon gleich den Tresor nachzuweisen.

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