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IGNORED

Kauf Neuwaffe/Altwaffe?


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Geschrieben

Hallo,

ich bin noch nicht so lange Sportschütze und besitze derzeit noch meine ersten beiden Kurzwaffen. Mittlerweile würde ich gerne einen Wechsel vornehmen.

Dazu eine kurze Frage: Ist es bei Waffenhändlern üblich, die Altwaffen in Zahlung zu nehmen, oder wird dies eher nur in Ausnahmefällen gemacht?

Geschrieben

Bevorzugt Verkauf an Vereinskollegen. Hat nur Vorteile für beide Seiten.

Dicht gefolgt von egun. Eine aussagefähige Beschreibung mit ordentlichen Bildern vorausgesetzt.

Inzahlungnahme beim Händler wäre meine letzte Option. Wenn der noch was verdienen will, muss der EK entsprechend sein.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb tecnolli:

Bevorzugt Verkauf an Vereinskollegen. Hat nur Vorteile für beide Seiten.

Dicht gefolgt von egun. Eine aussagefähige Beschreibung mit ordentlichen Bildern vorausgesetzt.

Inzahlungnahme beim Händler wäre meine letzte Option. Wenn der noch was verdienen will, muss der EK entsprechend sein.

Sehe ich auch so

 

witog

Geschrieben

Sofern es um einen Wechsel der Kurzwaffen geht, bitte nicht vergessen, das es nicht so ohne weiteres geht.

Sprich, verkaufst du z.B. eine 9mm und möchtest wieder eine haben, benötigst du dafür ein Bedürfnis.

 

Es gibt Händler, die nehmen und verkaufen viele gebrauchte, andere wieder nur neue oder neuwertige Waffen.

Pauschal so nicht zu sagen, das ganze am besten mit dem Händler besprechen.

 

Oder, wie bereits erwähnt, das ganze über eGun laufen lassen, ist idR unkompliziert.

Geschrieben

Danke für die Antworten. Das ich ggf. eine neue Bedürfnisbescheinigung brauche ist schon klar.

Derzeit habe ich u.a. eine HK SFP9. Die neue Walther PPQ Steel frame konnte ich schon schießen; ist schon ein tolles Teil.

 

Geschrieben

Ganz ehrlich: Weder das Eine noch das Andere ist irgendwie besonders.

 

Die Kosten sind nicht hoch, daher wäre es Dein Verlust auch nicht, das gibt sich nicht viel hin oder her.

 

Außer "Haben Wollen" gibt es auch keinen besonderen Sinn des Wechseln.

 

Ich würde das lassen - und wenn nicht, mach es einfach. Auch eine Inzahlungnahme bedeutet - außer vielleicht bei Frankonia - keinen besonderen Verlust.

 

 

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 17.5.2019 um 11:59 schrieb Christian_Z:

Sofern es um einen Wechsel der Kurzwaffen geht, bitte nicht vergessen, das es nicht so ohne weiteres geht.

Sprich, verkaufst du z.B. eine 9mm und möchtest wieder eine haben, benötigst du dafür ein Bedürfnis.

 

Es gibt Händler, die nehmen und verkaufen viele gebrauchte, andere wieder nur neue oder neuwertige Waffen.

Pauschal so nicht zu sagen, das ganze am besten mit dem Händler besprechen.

 

Oder, wie bereits erwähnt, das ganze über eGun laufen lassen, ist idR unkompliziert.

Das wird von der hamburger J-4 anders gehandhabt. Wenn man die Behoerde vorm Verkauf angesprochen hat und eine Kurzwaffe im gleichen Kaliber und der gleichen Kategorie neu erwerben moechte, haben sie das als Waffentausch angesehen fuer den kein neues Beduerfnis noetig ist, sondern "nur" die Gebuehren. In Schleswig-Holstein wurde es bei einem Freund aehnlich gehandhabt, nur dass der Neuerwerb Zug um Zug geschehen musste und deshalb die Waffe vom Waffenhaendler gekauft wurde und die alte Waffe fuer sehrr wenig Geld in Zahlung ging.

Geschrieben

Ich habe das jetzt ein paar Mal durch und kann Dir sagen, dass das Kommisionsgeschäft mit dem Händler teuer ist, Du also am wenigsten Geld bekommst. Es hat aber den großen Vorteil, dass die Waffe sofort aus Deiner WBK ausgetragen wird. Das ist ja bei der Beantragung des Bedürfnisses eventuell von Bedeutung. 

 

Interessant klingen ja die Ausführungen des Vorschreibers zum Waffentausch ohne neuen Bedürfnisantrag. Elegante Lösung! Aber kann jemand das als übliche Praxis bestätigen oder ist das eher ein Einzelfall? 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Chigurh:

kann jemand das als übliche Praxis bestätigen oder ist das eher ein Einzelfall?

Wurde bei mir von der Sachbearbeiterin abgelehnt, auch innerhalb des Grundkontingents und trotz sehr aktiver Sportschützentätigkeit incl. Wettbewerbe bis DM-Level.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Chigurh:

Aber kann jemand das als übliche Praxis bestätigen oder ist das eher ein Einzelfall

Da das von Gesetz her nicht vorgesehen ist, wird es sich um Ausnahmen handeln.

Geschrieben

Hatte ich auch mal gefragt. Mein (immer sehr korrekter und kooperativer) SB hat das abgelehnt und gesagt, dass er dafür eine neue Bedürfnisbescheinigung sehen will.

 

Ende vom Lied: Ich habe mir für die zu erwerbende Waffe eine Verbandsbescheinigung geholt und die Bestandswaffe, die ich abgeben wollte, behalten. Aus heutiger Sicht übrigens die weitaus bessere Lösung für mich. ?

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