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IGNORED

Signalgeber Hundeausbildung


grizzly45

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Ich habe es bei "meinem" (meiner ehemaligen Vermieter, aber ich hatte Hausschlüssel für den Hund) einfach so gemacht, entsprechende Übungen in der Nähe von Baustellen mit Preßlufthämmern und dergleichen zu machen. Es war allerdings auch nicht an einen jagdlichen oder Schutz-Einsatz gedacht, so daß typisch urbaner Lärm vermutlich auch die realistischere Kulisse war.

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vor 2 Minuten schrieb grizzly45:

Klar, mit der stelle ich mich ohne Jagdschein auf den Acker.....

Hundeausbildung ist Jagdausübung. Ohne Jagdschein und Jagderlaubnisschein bzw. anderer Form des Jagdgast-tums keine Hundeausbildung im Revier. Und Revier ist jeder Acker rein praktisch betrachtet.

Edited by Jacko5000
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vor 2 Minuten schrieb Jacko5000:

Das war eine sehr klare Antwort. Ich kann ja nichts dafür dass du "Schuss im Feld simulieren zur Hundeausbildung woller", keine Ahnung von der Rechtslage hast.
Eigentlich solltest du "Danke" sagen.

Lass ihn..

Wenn er sich dann das "Ding" eingefangen hat und wegen mangelnder Zuverlässigkeit alles abgeben musste.........

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vor 6 Minuten schrieb grizzly45:

Is klar, mit ner Holzklatsche die Zuverlässigkeit verlieren....

 

Von daher war Heimschraubers Antwort ein guter Tipp.

 

 

Jacko war wenig hilfreich.

 

Schiessen zur Hundeausbildung ist Jagsausübung !

Hundeausbildung im Feld / Wald ist Jagdausübung !

Hast du keinen Jagdschein, so biste 1. drann wegen scheissen ohne Schusserlaubnis und 2. wegen Jagdwilderei.

Ausbildung eines Jagshundes ohne Zustimmung des Jagdausübungberechtigten in dessem Revier ist Jagdwilderei !

Bei beiden Sachen wirst du deine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit los !

 

Wenn du einen Jagdhund ohne Jagdschein und Revier ausbilden möchtest, so geht das nur über den Hundekurs des örtlichen Hegeringes.

Die Arbeit mit Schuss im Revier und am Wasser übernimmt dan ein berechtigter.

Haben wir hier in unserem Hegering in den letzten 4 Jahren so gehandhabt (udn einige der Jagdscheinlosen Hundeführer haben mittlerweile den Jagdschein gemacht ? )

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Nochmal zum Verständnis, ich rede nicht vom schießen mit einer Waffe.

ich rede von einem Signalgeber oder meinetwegen auch von einem Chinakracher um einen Schuss zu simulieren.

 

Da Jagdwilderei zu unterstellen, naja....

 

Aber egal, Thema kann geschlossen werden.

 

Edited by grizzly45
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vor 9 Stunden schrieb Jacko5000:

Hundeausbildung ist Jagdausübung.

Wie kommst du darauf?

Es gibt Hütehunde, Schutzhunde, Bildenhunde, Spürhunde für alles Mögliche und Unmögliche, Mantrailer, Rettungshunde, Wasserrettungshunde,...

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Zitat

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

  1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
  2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also welcher Punkt davon ist nochmal Hundeausbildung?

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vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Wie kommst du darauf?

Es gibt Hütehunde, Schutzhunde, Bildenhunde, Spürhunde für alles Mögliche und Unmögliche, Mantrailer, Rettungshunde, Wasserrettungshunde,...

 

Bitte den Kontext beachten. Threadersteller möchte im Feld unter Schusssimulation einen Hund ausbilden. Wahrscheinlich sogar ohne Erlaubnis des Grundbesitzers.
Das ist je nach Bundesland vieles, und je nach Logik der "Ausbildung" noch mehr, zB. im Fall "Schussimulationm und Fährtenarbeit" wäre leicht als Jagdausübung zu betrachten. Und je nach Rechtslage und Motivation eines (übereifrigen) Jagdausübungsberechtigten und entsprechender Justiz eine Möglichkeit die Zuverlässigkeit als LWB zu verlieren, vor allem wenn die entsprechende lokale Rechtslage ggf. nicht bekannt ist und dann eine Reaktion wie hier im Faden (wo der JB dann auch nicht mehr übermotiviert wäre) kommt.
z.B. in Hessen §28 HJagdG. Natürlich hat er keinen Jagdschein, d.h. wird es eventuell nicht anwendbar sein. Aber in einem föderalen Land mit gesamt "hunderten" Jagd/Natur/Sonstwas - Schutz/Ausübungs/Gesetzen/Verordungen in jeglicher Kombination ein Minenfeld. Aber was solls, ist ja alles egal, soll er doch seine Zuverlässigkeit riskieren.

Zitat

(3) Außerhalb befriedeter Bezirke gilt die Ausbildung von Jagdhunden durch Jagdscheininhaber im Hinblick auf Gebrauchs-, Brauchbarkeits- und Zuchtprüfungen sowie die Ablegung der Prüfung als Jagdausübung; sie bedürfen der Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten.

 

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vor 1 Minute schrieb Jacko5000:

Threadersteller möchte im Feld unter Schusssimulation einen Hund ausbilden. Wahrscheinlich sogar ohne Erlaubnis des Grundbesitzers.

Ja. Und? 

 

Hundebesitzer lassen regelmäßig auf Feldern und Wiesen ihre Hunde laufen. Meist sogar mit Schiss, ganz unsimuliert. In der Regel ohne Erlaubnis des Grundbesitzers. Bzw. sogar entgegen dessen ausdrücklicher Bitte. Und?  

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wie wäre es denn mit der selben Lösung wie immer?   die Behörde befragen. sowohl die für die Jagd als auch die für wafgen zuständige. 

 

und dann zb kleinen waffeschein. im Idealfall mit nem kleinen Text der den gewünschten Zweck beschreibt.

 

dann noch billig so ne knallerbse kaufen und handlich am Gürtel tragen. (je nach dem wie genehmigt) 

 

 

den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen kann aber zusätzlich auch nicht schaden. (oder revierpächter oder...... ) 

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Zitat aus dem NIEDERSÄCHSISCHES JAGDGESETZ (NJAGDG)


§ 4 NJAGDG JAGDHUNDE

1. ...

2. ...

3. ...

4. Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1.April bis 15.Juli nur an der Leine zulässig, soweit nicht Junghunde bis zum 15.April ausgebildet und geprüft werden

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