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IGNORED

Waffe im Auto


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Waldsegler:

Zulässig beim Transport sind nur kurze Zwischenstops, (Tanken, Pinkeln, Pause) wobei das Auto immer im Blickfeld sein muß! (Wie soll man das machen auf Klo? Geht nicht, also Knickpinkeln.. ).  Will man da sicher gehen, dann ein Abzugsschloß einsetzen, das demonstriert den guten Willen. 

vor 2 Stunden schrieb Waldsegler:

Dann hat man wirklich ins Klo gegriffen und ist alles los - und zwar für immer. 

Immer diese Scheißhausparolen. Ein Blick in das oben verlinkte Urteil sollte etwas Klarheit verschaffen.

Geschrieben

Ich meine mich zu erinnern, mal ein Urteil gelesen zu haben, nach dem der Verbleib der Waffe im Auto während eines kurzen Einkaufs legitimiert worden war. 

Finds aber nicht mehr. 

  • Wichtig 1
Geschrieben

 

vor 10 Stunden schrieb kulli:

Na da würde ich doch eher sagen wir wollen uns gegenseitig die Kanonen zeigen;-)!

Oder wie meine Frau...

Die sagte zum kontrollierenden Polizisten bei der Kontrolle am Fahrbahnrand: sie schießen ein Mädchen Kaliber. 

Ich habe hier eine 40 S&W. 

Der kuckte recht geknickt. 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb IMI:

Ich habe hier eine 40 Short&Weak

Nachdem sich die fiesen Pistolenkaliber aus allerlei Gründen nicht recht am Markt durchgesetzt haben, sollte man zum Angeben mit der Größe seines Rohres und der Brachialgewalt der Ejecta dann doch fast Revolverschütze werden, will man denn damit angeben.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben

Mei, auch als Soft and Weak bezeichnet. War klar dass das irgend wer bringen wird. Das warst jetzt halt Du. 

Und doch gibt es gute Abhandlungen über die 40 S&W bzgl. Mann Stopp Wirkung, Eindringtiefe und dem Quäntchen mehr an Durchmesser. 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb IMI:

Und doch gibt es gute Abhandlungen über die 40 S&W bzgl. Mann Stopp Wirkung, Eindringtiefe und dem Quäntchen mehr an Durchmesser. 

Und deswegen ist das FBI jetzt wieder zurück zum "Mädchenkaliber" 9x19, aber Hauptsache bei der vermeintlichen Kontrolle einen vermeintlich coolen Spruch gebracht... :rolleyes:

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb götz:

Der Kontroletti fragt ja immer als erstes "woher und wohin".

Viele sind dumm genug zu sagen "in die Arbeit" oder "von der Arbeit".

Anschließend kommt irgendwie raus, das eine Waffe im Auto ist.

Schon ist der Ball drin!

 

 

Wenn ich kontrolliert werde und eine Waffe im Auto ist bin ich immer auf dem Weg zum Schießstand, Büchsenmacher oder Jagdrevier

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb German:

Und deswegen ist das FBI jetzt wieder zurück zum "Mädchenkaliber" 9x19, aber Hauptsache bei der vermeintlichen Kontrolle einen vermeintlich coolen Spruch gebracht... :rolleyes:

Ist wie in allen Bereichen des Lebens. 

Man überlegt, was man braucht und was dies am besten erfüllt. 

Beim FBI sind die Anforderungen da anders gelagert. 

Auch pekuniäre Aspekt haben da sicher reingespielt. 

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb IMI:

Beim FBI sind die Anforderungen da anders gelagert. 

Joa, die müssen im dümmsten Fall tatsächlich mal auf Menschen schiessen und das Leben ihrer Beamten ist vom Effekt abhängig. Dafür müssen sie im Internet nicht über Mannstoppwirkung schwadronieren.

 

vor 55 Minuten schrieb IMI:

Auch pekuniäre Aspekt haben da sicher reingespielt.  

Ich sehe, Du hast Dich mit den Nöten und Erkenntnissen des FBI in der Tiefe auseinandergesetzt. :good:

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb German:

... Dafür müssen sie im Internet nicht über Mannstoppwirkung schwadronieren.

 

Ich sehe, Du hast Dich mit den Nöten und Erkenntnissen des FBI in der Tiefe auseinandergesetzt. :good:

Ruhig Brauner. Ruhig. 

Ich habe nicht schwadroniert. Du denn?

 

Anders gefragt: Denkst Du denn, pekuniäre Aspekte haben keine Rolle gespielt? ?

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb IMI:

Die sagte zum kontrollierenden Polizisten bei der Kontrolle am Fahrbahnrand: sie schießen ein Mädchen Kaliber. 

 

vor 11 Stunden schrieb IMI:

Mei, auch als Soft and Weak bezeichnet. War klar dass das irgend wer bringen wird. Das warst jetzt halt Du. 

Und doch gibt es gute Abhandlungen über die 40 S&W bzgl. Mann Stopp Wirkung, Eindringtiefe und dem Quäntchen mehr an Durchmesser.  

 

vor einer Stunde schrieb IMI:

Ist wie in allen Bereichen des Lebens.  

Man überlegt, was man braucht und was dies am besten erfüllt. 

Beim FBI sind die Anforderungen da anders gelagert. 

 

vor 9 Minuten schrieb IMI:

Ich habe nicht schwadroniert.

 

Nur für den Fall, dass Du vergessen hast, was Du so von Dir gibst.

 

https://www.duden.de/rechtschreibung/schwadronieren

Geschrieben

So sehr ich diesen ganzen Mist mit dem Bedürfnis für Quatsch halte, eine Frage habe ich auch.

 

Ist es ein vom Bedürfnis umfassten Zweck seine Waffe zu einem Jagd oder Schützenkollege zu transportieren, um ihm diese zu zeigen etc. ?

Meiner Meinung nach ja. 

Geschrieben
Am 16.3.2019 um 09:44 schrieb BergKrähe:

Darauf antworte ich immer: "Darauf muss ich Ihnen keine Antwort geben"

---Bravo! (ich) und du haben also noch den aufrechten Gang! MfG!

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Ich würde mir „Zwischenstops“ wie „Arbeitstag beim Arbeitgeber“, Einkaufen verkneifen, wenn ich mit der Waffe unterwegs bin. Mit dieser geht es nur direkt zum Ziel, Training, Büchsenmacher, Verkauf, Wettbewerb.

 

https://www.vdb-waffen.de/d/7quc575x.pdf

 

https://schuetzen.erzbistum-koeln.de/export/sites/schuetzen/Schiesssport/Aktuelles_Mitteilungen/Waffentransport.pdf

Zitat

Der Transport zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit ist dann zu bejahen, wenn der Zweck des Waffenbesitzes auch die Beförderung rechtfertigt.
Dies ist bei folgenden Beispielen gegeben:
- bei Jägern auf dem Weg von ihrer Wohnung in das eigene Jagdrevier
- bei Waffenbesitzern, die ihre Waffe zur Reparatur zum Büchsenmacher bringen
- bei Sportschützen oder Jägern auf dem Weg von ihrer Wohnung zur Schießstätte
- Beförderung einer Signalwaffe zu einer Sportveranstaltung zur Abgabe von Start- oder
Beendigungszeichen
In der Folge dieser Überlegungen ist es somit nicht gestattet, eine Waffe außerhalb des Bedürfniszwecks (z.B. auf eine Ausflugsfahrt, zum Einkaufen) oder gar ständig im Kofferraum eines Pkw`s mitzuführen, auch wenn diese nicht geladen und nicht zugriffsbereit ist.

 

https://www.dsb.de/media/EVENTS/2017/DM/DM_Altenberg_-SoBi-/DSB-TS-SoBi-Merkblatt-Transport-Waffen-Munition.pdf

 

Zitat

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen (Waffenschein) bedarf es nicht, wenn diese nicht schussbereit und 
nicht zugriffsbereit (die Waffe ist nicht "mit wenigen Handgriffen" in den Anschlag gebracht) von einem Ort 
zu einem anderen Ort befördert werden, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis des 
Waffenbesitzers umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG). Das bedeutet für Sportschützen, dass von dieser Bestimmung folgende Transportfahrten erfasst werden: 
a. von zu Hause zur jeweiligen Schießstätte und wieder zurück 
b. von zu Hause zum Waffenhändler/Büchsenmacher und wieder zurück 
c. von zu Hause zu einem evtl. Kaufinteressenten und wieder zurück 
d. von einer Schießstätte zu einer anderen und wieder zurück. 


Der Transport muss dabei möglichst direkt, ohne größere Pausen und Umwege erfolgen. Die Abholung anderer Wettkampfteilnehmer auf dem Weg zum Wettkampf und deren Zurückbringen ist gestattet. Ebenso Fahrtunterbrechungen bei einer längeren Anreise zu einem Wettbewerb. 
Die Art des Beförderungsmittels, zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kraftfahrzeug, ist dabei unerheblich. Von 
einem Ort (Wohnung) zum Bestimmungsort (Schiessstätte) und zurück. Transport von Schusswaffen in 
öffentlichen Verkehrsmittelen sollte man vermeiden. Die Deutsche Bahn verbietet in ihren 
Geschäftsbedingungen den Transport von Waffen; dies gilt allerdings nicht in Zügen, die in 
Verkehrsverbünden fahren. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollte aus Vorsichtsgründen 
sichergestellt sein, dass äußerlich nicht zu erkennen ist, dass eine Waffen transportiert wird. 


Wenn man das Fahrzeug länger verlässt und die Schusswaffe im verschlossenen Behältnis nicht mitnimmt, ist es eine nicht rechtmäßige Aufbewahrung. Ein kurzer Stopp (z.B. Raststätte) ist aber erlaubt!

Es sollte nicht von außen erkennbar sein, dass man Schusswaffen transportiert. Besonders sicher ist es, wenn man einen klassifizierten Stahlbehälter (A oder B Behälter) im Fahrzeug eingebaut hat. 

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Wenn man das Fahrzeug länger verlässt und die Schusswaffe im verschlossenen Behältnis nicht mitnimmt, ist es eine nicht rechtmäßige Aufbewahrung. Ein kurzer Stopp (z.B. Raststätte) ist aber erlaubt!

Das dumme an all diesen Merkblätter ist, sie wollen komplizierte Sachverhalte ohne Variablen erklären und dabei liegen sie fast immer - so auch hier - falsch.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Bautz:

Das dumme an all diesen Merkblätter ist, sie wollen komplizierte Sachverhalte ohne Variablen erklären und dabei liegen sie fast immer - so auch hier - falsch.

Wer es genau wissen will, liest das Gesetz, für definierte Sachverhalte dann eben Frage an seinen SB. Die Merkblätter definieren jedoch den Grundsatz sehr gut, am einfachsten bewegt man sich in Geraden, direkt zum Ziel. Natürlich kann man auch jedwedes Merkblatt schlechtreden..... der vom TE vorgegebene Sachverhalt ist jedoch eindeutig.

 

Zitat

Meine Situation ist folgende:

 

Bis zu meinem Arbeitsplatz sind es einfach 20km einfache Strecke.

Im Nachbarort ist ein Schießstand, der unmittelbar nach Feierabend 3x die Woche auf macht.

Gibt es eine legale Möglichkeit die Waffe im PKW zu belassen? Oder muss ich weiterhin jedes Mal von der Arbeit wieder nach Hause fahren meine Waffe holen und die gesamte Strecke erneut fahren?

 

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

Wer es genau wissen will, liest das Gesetz, für definierte Sachverhalte dann eben Frage an seinen SB.

Die meisten verstehen das Gesetz nicht (war ja eine Absicht des Verfassers) und auch bei den Sachbearbeitern gibt es große und kleine Lichter. Bei Fragen in Foren besteht die Problematik die richtigen von den falschen Antworten  zu unterscheiden. Wer es im Waffenrecht genau wissen will, der kommt nicht umhin einen auf diesem Rechstgebiet versierten Anwalt zu befragen. Und selbst da bekommt man nicht immer das zu hören, was auch der Richter sagen würde, sonst gingen nicht Prozesse spektakulär und allgemeinschädlich in die Hose.

Der TE hat Glück, ein paar andere haben das was er vorhat schon ausprobiert, sind erwischt worden und die Folgen sind bekannt. Zwar kennen wir keinen Präzedenzfall wie die Amerikaner aber die vorliegenden Urteile werden wohl weiter als Vorlage dienen. Anders handelnde Sachbearbeiter und entscheidende Ríchter dürften die Seltenheit von weißen Raben haben.

 

An der Mangelhaftigkeit von Merkblättern ändert das nichts. Allerdings sind sie selten so falsch, dass man Ärger bekommt, wenn man sich daran hält, man beschneidet sich nur in seinen Freiräumen und Möglichkeiten.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Bautz:

An der Mangelhaftigkeit von Merkblättern ändert das nichts. Allerdings sind sie selten so falsch, dass man Ärger bekommt, wenn man sich daran hält, man beschneidet sich nur in seinen Freiräumen und Möglichkeiten.

Dann erklär mir doch bitte anhand von Beispielen, wo in den von mir verlinkten Dokumenten die Fehler sind und ob sich der TE nicht trotzdem seine Frage dadurch beantwortet haben könnte. Oder besser noch, machst Du mit Deinen Waffen, ich nehme mal an, Du bist LWB, im Auto eine Rundreise, mit 8 stündigem Stop beim Arbeitgeber, ausgiebigem Shoppen danach im Einkaufszentrum, dann noch ein Tässchen Tee bei Tante Erna, bevor es zum Schießstand geht? Natürlich ist das jetzt sehr überspitzt dargestellt, soll aber die Richtung zeigen.

 

Der TE hat eine deutliche Frage gestellt. Anhand dieser liest man nun das:

Zitat

Das bedeutet für Sportschützen, dass von dieser Bestimmung folgende Transportfahrten erfasst werden: 
a. von zu Hause zur jeweiligen Schießstätte und wieder zurück 
b. von zu Hause zum Waffenhändler/Büchsenmacher und wieder zurück 
c. von zu Hause zu einem evtl. Kaufinteressenten und wieder zurück 
d. von einer Schießstätte zu einer anderen und wieder zurück. 

Daraus lässt sich eine Antwort ableiten.

Zitat

An der Mangelhaftigkeit von Merkblättern ändert das nichts.

Wo ist hier jetzt der Fehler?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Dann erklär mir doch bitte anhand von Beispielen, wo in den von mir verlinkten Dokumenten die Fehler sind und ob sich der TE nicht trotzdem seine Frage dadurch beantwortet haben könnte. Oder besser noch, machst Du mit Deinen Waffen im Auto eine Rundreise, mit 8 stündigem Stop beim Arbeitgeber, ausgiebigem Shoppen danach im Einkaufszentrum, dann noch ein Tässchen Tee bei Tante Erna, bevor es zum Schießstand geht? Natürlich ist das jetzt sehr überspitzt dargestellt, soll aber die Richtung zeigen.

Wo ist hier jetzt der Fehler?

""""Dies ist bei folgenden Beispielen gegeben: - bei Jägern auf dem Weg von ihrer Wohnung in das eigene Jagdrevier """

 

Ich habe kein eigenes Jagdrevier. Es hört meinem Vater. Also darf ich dort nie mit der Waffe hinfahren. Andere Reviere sind also auch verboten !!

Vll. Wäre es für dich sinnvoll die Verwaltungsvorschrift zu studieren wann Jäger nicht nur transportieren sondern führen  dürfen.....( und jetzt hier keine akademische Diskussion Transportieren ist auch Führen)

 

"""Das bedeutet für Sportschützen, dass von dieser Bestimmung folgende Transportfahrten erfasst werden: 

a. von zu Hause zur jeweiligen Schießstätte und wieder zurück 

b. von zu Hause zum Waffenhändler/Büchsenmacher und wieder zurück 

c. von zu Hause zu einem evtl. Kaufinteressenten und wieder zurück 

d. von einer Schießstätte zu einer anderen und wieder zurück."""

E) mit der Waffe zu Tante Erna weil sie diesen tollen Schraubenzieher zur Visierverstellung besitzt. 

F) zu Steffi weil sie nach dem Training ausgiebig die Kanone putzen möchte. Das kann ich selbst gar nicht so gut wie sie es macht.

 

"Mit den Kanonen geht es nur direkt zum Ziel"

Der Weg ist das Ziel!!

 

Und das heißt jetzt nicht das ich die Kids mit Kanonen im Kofferraum zur Kita fahre!

Aber man kann es auch übertreiben!!

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb kulli:

""""Dies ist bei folgenden Beispielen gegeben: - bei Jägern auf dem Weg von ihrer Wohnung in das eigene Jagdrevier """

 

Ich habe kein eigenes Jagdrevier. Es hört meinem Vater. Also darf ich dort nie mit der Waffe hinfahren. Andere Reviere sind also auch verboten !!

Vll. Wäre es für dich sinnvoll die Verwaltungsvorschrift zu studieren wann Jäger nicht nur transportieren sondern führen  dürfen.....( und jetzt hier keine akademische Diskussion Transportieren ist auch Führen)

 

"""Das bedeutet für Sportschützen, dass von dieser Bestimmung folgende Transportfahrten erfasst werden: 

a. von zu Hause zur jeweiligen Schießstätte und wieder zurück 

b. von zu Hause zum Waffenhändler/Büchsenmacher und wieder zurück 

c. von zu Hause zu einem evtl. Kaufinteressenten und wieder zurück 

d. von einer Schießstätte zu einer anderen und wieder zurück."""

E) mit der Waffe zu Tante Erna weil sie diesen tollen Schraubenzieher zur Visierverstellung besitzt. 

F) zu Steffi weil sie nach dem Training ausgiebig die Kanone putzen möchte. Das kann ich selbst gar nicht so gut wie sie es macht.

 

"Mit den Kanonen geht es nur direkt zum Ziel"

Der Weg ist das Ziel!!

 

Und das heißt jetzt nicht das ich die Kids mit Kanonen im Kofferraum zur Kita fahre!

Aber man kann es auch übertreiben!!

Alles nett, hat aber nichts mit der konkreten Frage und dem SV des TE zu tun. Ein Fehler in den Dokumenten ist so auch nicht belegt.

 

Denn ist das

Zitat

Das bedeutet für Sportschützen, dass von dieser Bestimmung folgende Transportfahrten erfasst werden: 
a. von zu Hause zur jeweiligen Schießstätte und wieder zurück 
b. von zu Hause zum Waffenhändler/Büchsenmacher und wieder zurück 
c. von zu Hause zu einem evtl. Kaufinteressenten und wieder zurück 
d. von einer Schießstätte zu einer anderen und wieder zurück. 

nun falsch oder nicht?

 

Wir können uns drehen und wenden, wie wir wollen. Dem TE dürfte geholfen sein. Zumindest hat er noch nichts Gegenteiliges geschrieben.

Und ob der Weg in diesem Sinne als "Ziel" gemeint ist, hm, das bezweifel ich. Und wie das bei Jägern aussieht, die kein Revier haben, müsstest Du eben mal in den Kreisen erörtern, ich bin kein Jäger. Eventuell hat deren Verband passende "Merkblätter" entwickelt.

Und bevor jetzt noch der Onkel aus Übersee hier eintrifft, bin ich mal raus. :dirol:

Geschrieben

Ja mir ist geholfen.

Ich werde, auch wenn ich eigentlich Doppelfahrten vermeide, zweimal fahren um kein Risiko einzugehen.

 

Das das von anderen anders gehandhabt wird ist mir Klar.

Ich kann mich erinnern das ein Schütze Mal seine KW im Auto gesucht hat, weil er ja noch genau wusste das er sie dort irgendwann und irgendwo unter den Sitz gelegt hatte...

 

Das sind jemandem die WBK entzogen wird befürworte ich absolut.

 

Aber das der Gesetzgeber es den anderen Sportschütze/Jägern, die ja keinen Fehler machen wollen und immer wieder Mal nachlesen, es im Zweifelsfall so schwer gemacht Bekommen.

 

Auf der einen Seite wird geprägt ja wenn möglich das Auto stehen zu lassen und zu Fuß zu gehen der Umwelt zuliebe.

Und hier muss man doppelt fahren weil ein Gegenstand nicht im abgeschlossenem PKW auf nem Firmengelände stehen darf.

Nur für den Fall der Fälle...

 

Aber so ist es eben!

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Schönes Beispiel, und nicht im Geringsten verboten.

 

 

mfg

Harry

Unsere Kita liegt auf dem Weg zum Jagdrevier. ?

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