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IGNORED

Italien: Griff zur Waffe erleichtert, 40% wollen Selbstverteidigung mit Waffen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb Zaphod68:

Was ein Richter dann daraus macht, zeigt dann zB dieser Fall, der hier damals auch schon Thema war:

Was ein/e Richter/in dann daraus macht. Ein erstinstanzliches Urteil. Davon ab war der Angeklagte vorbestraft wegen Körperverletzung ( was imho keinerlei Berücksichtigung hätte finden dürfen ) Das wäre mir aber eine Berufung wert gewesen.Hier hat kein Kampfsportler ein paar Kinder zusammen geschlagen, hier hat einer geholfen so gut er konnte.Was für Zeichen setzen Richter mit solchen Urteilen. Eigentlich unfassbar.

Ich wünsche keinem was böses, mich würde aber interessieren was diese Richterin in der Situation des zusammengetretenen gesagt hätte, wenn der Helfer das gesehen und gesagt hätte:" Sorry ich darf nicht helfen, ich könnte jemand dabei verletzen ".

 

Edit: Hab mal meine Signatur erweitert

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
1 hour ago, PetMan said:

Ich hoffe nicht das dieser Eindruck entstanden ist....

Bei mir nicht (der Eindruck)....die Anmerkung war auf den bayrischen Brauch des Fensterln bezogen.....d.h. Besuch zur nächtlichen Stunde, der aber bis auf die Jungfraulichkeit event. Töchter nichts böses im Sinne hat.

 

Bj68

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BJ68:

Besuch zur nächtlichen Stunde, der aber bis auf die Jungfraulichkeit event. Töchter nichts böses im Sinne hat.

Da käme er bei meiner fast 18 jährigen Tochter zu spät........................

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Zaphod68:

Was ein Richter dann daraus macht, zeigt dann zB dieser Fall, der hier damals auch schon Thema war:

 

https://www.focus.de/regional/stuttgart/zu-hart-zugeschlagen-fuer-zivilcourage-bestraft-22-jaehriger-wegen-koerperverletzung-verurteilt_id_5282298.html

 

Und das obwohl selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hat!

Das sind weltfremde politisch motivierte Richter und Richterinnen.

Ab OLG wird das anders. Da hat das Recht an sich einen anderen Stellenwert, beim AG oder LG zählt das Recht an sich noch nicht so viel, da möchten sich noch welche produzieren,

ihre Meinung und Weltanschauung weitergeben.

 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Was ein/e Richter/in dann daraus macht. Ein erstinstanzliches Urteil.

Dazu doch auch noch absurd mit der "fahrlässigen Körperverletzung". Das kann doch schon deshalb nicht sein, weil der Angeklagte ja ohne Zweifel absichtlich gehandelt hat, nur eben vermutlich durch Notwehr gerechtfertigt.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Dazu doch auch noch absurd mit der "fahrlässigen Körperverletzung". Das kann doch schon deshalb nicht sein, weil der Angeklagte ja ohne Zweifel absichtlich gehandelt hat, nur eben vermutlich durch Notwehr gerechtfertigt.

Zumal es auch im Gesetz den Behgriff " Notwehrexzess " gibt. Wobei ich das in dem Fall nicht mal sehe. Da hat einfach ein Kiefer der Faust nicht standgehalten. Aber wie soll man einen Schlag " Dosieren " in so einem Fall ? Da ist es eher geboten sich mit jedem nur einmal beschäftigen zu müssen als drauf zu warten das einer wieder aufsteht und weitermacht.

Der Mann hätte eine Belobigung verdient weil er Zivilcourage zeigte. Aber die wird in Deutschland, schon mehrfach bewiesen , nur belohnt wenn man bei der Nothilfe umkommt. Überlebt man ist man leider all zu oft der Arsch und wird verurteilt. Ich hab schon Nackenschmerzen vom vielen Kopfschütteln wieder.............................

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb BJ68:

Wie war 1969 das Waffenrecht in Deutschland nochmal oder besser gefragt wie einfach war es eine Waffe zu bekommen und wie verbreitet waren Waffen zu der Zeit? Wäre interessant zu wissen, ob da Burschen beim Fensterln Bekanntschaft mit der Schrotflinte gemacht haben....

Da wurde dann die Schrotflinte mit grobem Salz geladen oder halt Flobert mit Spatzenschrot. ?

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