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IGNORED

Unstimmigkeiten bei eGun?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Zitat

Sehr geehrter Herr XXXX,

wegen Unstimmigkeiten zwischen Gebots- und Zuschlagspreis, müssen wir die Rechnung und den Auftrag leider bis zur endgültigen Klärung durch eGun stornieren.

Diese Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen, leider sind uns hier die Hände gebunden.

Hatte was bei eGun ersteigert und auch (die per Email gestellte Rechnung per Überweisung) schon bezahlt, jetzt kriege ich vom Verkäufer obige Email. Was ist da los? Wie am besten Verhalten?

Geschrieben

Auf die Begründung warten.

Danach, je nachdem wie die Begründung ausfällt, anwaltlich beraten lassen und dies dem Anbieter mitteilen.

Vielleicht kann man ja das Missverständnis, mit einer Mail/Anruf,

aus dem Weg räumen.

Darf ich fragen, um was es ging?

 

mfG Long

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Astanase:

Will der Anbieter den Artikel ggf. nicht zum ersteigerten Betrag aushändigen??

Hast du den Artikel seeehr günstig ersteigert?

Der Artikel ist m.E. zu einem normalen Preis von mir ersteigert worden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb tto:

Hatte was bei eGun ersteigert und auch (die per Email gestellte Rechnung per Überweisung) schon bezahlt, jetzt kriege ich vom Verkäufer obige Email. Was ist da los? Wie am besten Verhalten?

 

Du hast eine Rechnung von denen oder von Egun bekommen?

Ist sie vom Händler, ist das meiner Auffassung nach verbindlich.

 

Ich würde einen Anwalt konsultieren - falls sich das von den Kosten her lohnt.

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben

Eben bei dem Händler angerufen, Artikel ist per Post zu mir unterwegs. Welche Art von "Unstimmigkeiten" da vorhanden waren, konnte mir die Verkäuferin nicht sagen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Suerlaenner:

Reden kann so einfach sein.

Es hat immerhin sechs Antworten gebraucht bis zum ersten Mal das Wort "Anwalt" fiel!!

 

Und glücklicherweise war es ein Händler.....beim Amt wäre noch "rechtsmittelfähiger Bescheid" dazu gekommen. ?

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb schoenauer:

beim Amt wäre noch "rechtsmittelfähiger Bescheid" dazu gekommen. ?

Lesen Beamte überhaupt irgendwelche Schreiben

in denen der Begriff nicht vorkommt?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Suerlaenner:

Reden kann so einfach sein.

Nun, jetzt warte einmal wann bzw. was er geliefert bekommt.

Bearbeitet von BBF

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