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IGNORED

Trainingseinheiten aktuelles Recht


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe gerade eine etwas merkwürdige Email vom Verein bekommen.

Wenn ich die Formulierung richtig deute ist man der Meinung das ab sofort laut WaffG pro erlaubnispflichtiger Waffe entweder 18 Trainingseinheiten im Jahr oder 1 Trainingseinheit im Monat zu absolvieren sind.

Nach meinem Kenntnisstand ist es völlig egal ob ich eine oder mehrere erlaubnisflichtige Waffen besitze- hauptsache ich kann das regelmäßige Training und Wettkämpfe mit erlaubnispflichtigen Waffen nachweisen (Wurscht ob ich mal ein Jahr nur mit Waffe A oder mit allen wild durcheinander trainiert habe)

Ich finde gerade keinen aktuellen Gesetzestext dazu. (Im DWJ hat auch nichts gestanden, sonst wäre ich per Herzanfall im Bad geblieben....)

Kann mir hier mal jemand auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Banane82:

 

Der Verfasser dieser E-Mail war wohl besoffen?

 

12/18 übers Jahr egal mit was Hauptsache EWB pflichtig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb Banane82:

Danke euch.

Ich denke der Urheber hat sich bloß unglücklich ausgedrückt.

 

Hoffen wir, er hat nicht irgendwann doch recht.

Der hat extrem was durcheinander gebracht bzw. ist vollkommen Ahnungslos.

 

So eineSchxxxx wird in bestimmten LV des DSBs so ähnlich gefordert .

Da muss 12 mal mit dem selben Kaliber geschossen worden sein damit man ein Bedürfnis ausgestellt bekommt.

Beim Reservistenverband gibt's so ein Mist auch.

Da zählen nur die schiessen in der RAG aber nicht die anderen z.b. als Gast auf anderen Ständen um an das Waffenbedürfnis zu kommen.

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Gibt es in der Hinsicht eigentlich Vorgaben zur Trainingsintensität? Hintergrund der Frage ist, dass ich mit dem Eintritt in einen Verein spekuliere und dort selbst für Vereinsmitglieder recht hohe Munitionspreise veranschlagt sind (0,6€ für 1 Patrone 9mm/ 50er Schachtel 9mm für 30 Euro). Je nach Trainingsintensität käme einiges an Kosten zusammen. Und ich hatte im Grunde nicht vor, im ersten Jahr für den Weg zur WBK "finanziell zu bluten".

Geschrieben (bearbeitet)

Nein, rechtlich gesehen reichen 18 Einträge in der Schießkladde/Schießbuch,

also 18x 1 Schuß................

wobei ich aber befürchte das Dir dein DSB Verein dann kein Bedürfnis bescheinigt.

@erstezw

manche oder viele DSB Vereine erkennen KK Scchießen nicht als Bedürfnis für GK an...........

wenn Du jetzt fragst woher die das wissen --> weil die in der Schießkladde die Spalten:

"Art der Munition" & "Anzahl der Schüsse" haben und Du einen fürchterlichen Einlauf bekommst

wenn das nicht zu dem passt was Du gerade geschossen hast......

 

Bearbeitet von baer42
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb ca101:

Gibt es in der Hinsicht eigentlich Vorgaben zur Trainingsintensität? Hintergrund der Frage ist, dass ich mit dem Eintritt in einen Verein spekuliere und dort selbst für Vereinsmitglieder recht hohe Munitionspreise veranschlagt sind (0,6€ für 1 Patrone 9mm/ 50er Schachtel 9mm für 30 Euro). Je nach Trainingsintensität käme einiges an Kosten zusammen. Und ich hatte im Grunde nicht vor, im ersten Jahr für den Weg zur WBK "finanziell zu bluten".

Dann schiess Bogen oder Armbrust.

Sportschießen mit richtigen Waffen kostet nun mal Geld.

Relativ günstig ist nur Kk.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Sportschießen gibt es nicht zum Nulltarif - das ist klar und für die Zeit nach dem WBK-Erhalt für mich unproblematisch.

 

Die Frage ist, wie ich unter den Rahmenbedingungen ein Bedürfnis für GK nachweisen kann, ohne dass ich horrende Summen für etwas ausgebe, was im Grunde weit über marktüblichen Preisen angeboten wird. Ich wäre nunmal auf dieses Monopol angewiesen. 18 Trainingstermine à 15 Schuss wären auch ok, aber ich bin mir nicht sicher, ob das als Bedürfnisnachweis ausreicht.

Geschrieben

Vereinswaffen kosten auch, Anschaffung, Verschleiß, Eintragung, also muss sich das irgendwie tragen. Wir nehmen 15 eu pro Schachtel 9mm, das ist mal unterste Grenze damit sich das rechnet. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb Schwertmaid:

 

Kann jemand für mich schießen gehen? Geld ist genug da, nur die Zeit fehlt....... könnte ich nun kontern.

Jo das kannst du dann dem Onkel vom Amt sagen wenn der zur Kontrolle kommt.

 

Der hat da bestimmt voll Mitleid für dein Problem.

Der hilft dir da bestimmt mit so einem netten Schreiben.

Da ist dein Problem innerhalb von 6 Wochen ganz schnell gelöst.

 

Und wenn du ganz grosses Glück hast weil du da auch keine Zeit hast dich darum zu kümmern.

Kommen dann sogar noch ein paar nette Herren mit schwarzen Sturmhauben die dir noch eine superdupperschnelle Lösung anbieten werden.

Die möblieren dir auch noch die Bude um.

Das gehört da mit zum Service.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich will nicht missverstanden werden: Kostendeckend soll und muss es letztendlich für einen Verein sein. Das ist keine Frage. Zu den Munitionskosten kämen aber auch noch die regulären Kosten (Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag, Standmiete, ...) hinzu. So gesehen stelle ich mir die Frage nach der Attraktivität des Sportschießens und bin am Überlegen, ob ich im ersten Jahr "in den sauren Apfel" beiße oder das Projekt Sportschießen nicht in dem Umfang angehe. Darum auch die Frage nach Vorgaben bzgl. der Trainingsintensität. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Trainingsintensität interpretationsfähig und kann von 18 x 1 bis 18 x max. mögl. Anzahl variieren?

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb baer42:

manche oder viele DSB Vereine erkennen KK Scchießen nicht als Bedürfnis für GK an...........

Den Bedürfnisnachweis stellt aber nicht der Verein, sondern der Verband aus. Der wird sich ja hoffentlich ans Gesetz halten. 

 

vor 18 Minuten schrieb ca101:

Die Frage ist, wie ich unter den Rahmenbedingungen ein Bedürfnis für GK nachweisen kann,

Es gibt kein Bedürfnis für GK. Es gibt nur ein Bedürfnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen. 

Zitat

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) ...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

Die WaffVwV  führt ergänzend aus: 

 

Zitat

14.2.1

§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

– die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

 

 

Mehr an Gängelung sollte einem der Verein nicht zumuten. 

vor 5 Minuten schrieb ca101:

Darum auch die Frage nach Vorgaben bzgl. der Trainingsintensität.

Wenn du schießen lernen willst führt um das Schießen nichts herum. Abzocken musst du dich aber auch nicht lassen. 18x1 Schuss wird dir niemand als Training quittieren weil das einfach Quatsch wäre. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ca101:

[...] So gesehen stelle ich mir die Frage nach der Attraktivität des Sportschießens [...]

Du kannst sparen, wenn Du jeden Monat einmal Schiessen gehst, falls es Dir keinen Spass macht.

Einmal monatlich oder 18 mal im Jahr sind die gesetzlichen Vorgaben.

Und mit einer halben Packung lässt sich ja auch trainieren.

Allerdings solltest Du Dich nicht zwingen, gegen Deinen Willen schiessen zu müssen ...

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ca101:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Trainingsintensität interpretationsfähig und kann von 18 x 1 bis 18 x max. mögl. Anzahl variieren?

Der Verkauf von Vereinsmun wird dokumentiert und vom Amt kontrolliert genauso wie die Schießskladde.

 

Wenn du da in einem Jahr nur ein päckl Mun kaufst und in der Kladde steht 1 Schuss pro Monat.

Und die unterschreiben dir eine Bestätigung zum WBK Antrag.

 

Dann rollen die eurem Vereins Vorsteher den roten Teppich auf der Waffenbehörde aus.

Inkl. einem sehr grossen Satz heißer Ohren für den Kollegen plus Ablehnung deines WBK Antrags.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb baer42:

[...] weil die in der Schießkladde die Spalten:

"Art der Munition" & "Anzahl der Schüsse" haben und Du einen fürchterlichen Einlauf bekommst

wenn das nicht zu dem passt was Du gerade geschossen hast. [...]

Kann es sein, dass Schiesssport erst so richtig schön ist, wenn es keinen Spaß mehr macht?

Sagittarius sagittario lupus est!

 

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