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IGNORED

Aufbewahrung Schreckschusswaffe


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

Zur kostengünstigen Verwahrung eurer SSW ein kleiner Hinweis. Beim Zoll sind immer mal wieder Wertschränke der Behörden zu erstehen. Zur Zeit ist einer für 20 € eingestellt, kein Blechschrank sondern

stabil. Anschrauben müsst ihr ihn auch nicht bei 500-600 kg. 

Bei 500 kg wird der Transport aber nicht kostengünstig.

Davon Abgesehen würde mich nicht nur meine Frau für verrückt erklären, wenn ich mir so etwas zur Lagerung von SRS - Waffen zulege.

 

vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

Lasst im Vorgarten ein paar Hülsen liegen und jeder der den Knall

hört bekommt Verbrennungsspuren in der Unterhose.

Und die Polizei bekommt den Drang, die dazugehörige Waffe zu finden.

 

vor 16 Stunden schrieb mr Spuck:

Erst als er ihm ein Merkblatt vom Bundesverwaltungsamt vorgelegt hat, merkte der Beamte das er völlig falsch informiert ist.Und genau dieses werde ich auch beim meinem Landkreis vorlegen. Mit meinem Kaufvertrag des Safes und Bildern.

Was denn jetzt: Willst du nachweisen dass du den Safe nicht brauchst oder den Sachbearbeiter mit dem Kaufvertrag noch in seiner Ansicht bekräftigen?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß nicht, warum man damit argumentiert, daß eine Schreckschusswaffe nicht 100% sicher einen Angriff beendet.

 

Das tut doch nicht mal eine 9erPara.

 

Jedes Verteidigungsmittel ist nur eine Chance, die man ohne es eben nicht hat. Und wenn ein Knall die eine entscheidende Sekunde bringt, daß man abhauen kann oder den Einbrecher aus der Garage verscheucht, hat sie ihren Zweck erfüllt.

 

Diese Denkweise, daß man besser nichts zur Verteidigung einsetzen sollte, wird einedutig von der "Empfehlung" der Polizei beeinflusst, sich möglichst nicht zu wehren und auch kein Verteidigungsmittel zu führen.

Regelmäßig lese ich, daß die Polizei sogar davon abrät, Pfefferspray zu führen, weil das zu unsicher ist.

 

Klar, deshalb hat auch jeder Polizeibeamte so ein Ding am Gürtel... weil es zu unsicher ist..

 

Ich suche im Übrigen immer noch nach einem Fall, in dem der Einbrecher nach einem Schreckschuss todesmutig in Richtung Schussknall stürmt oder (erst dann) eine scharfe Waffe zieht.

 

Bei manchen Argumentationen könnte man echt glauben, der Jenige hilft dem Einbrecher sogar noch tragen, damit er sich ja nicht provoziert fühlt..

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben (bearbeitet)

https://letsshootshow.de/erfolgreich-mit-schreckschussgaswaffe-verteidigt-raeumt-mit-mythen-auf-lets-shoot-69/

 

Hier hab ich aber einen Fall gefunden, in dem eine Schreckschusswaffe (mit Platzpatronen) vermutlich eine Gruppenvrgewaltigung verhindert hat.

 

Ich weiß nicht, ob die vier Typen von einem Pfefferspray so wirklich beeindruckt gewesen wären..

Die sind vor dem Schussknall der vier abgefeuerten Schüsse geflüchtet, weil sie eben befürchten mussten, daß da auf sie geschossen wird.

 

Ich find das Video übrigens generell recht gut.

 

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben

Ich weiß nicht wie's euch geht, aber wenn ich in die Mündung einer Waffe kucken muss, die jemand anders auf mich hält, wird mir immer ganz komisch:

 

Das einfachste Beispiel ist beim Schießen: Vermutlich jeder der alten Hasen wird es schon erlebt haben, dass sich ein Depp mit der geladenen Waffe in die Hand zu ihm umgedreht hat.

 

Beim Bund auf Übung ist unsere Feinddarstellereinheit von einem Wachposten "kontrolliert" worden; der Soldat in der Dachluke des Mercedes 1017 schwenkte sein MG3 immer mit uns mit. Obwohl ich wusste, dass es nur mit Platzpatronen geladen war, trotzdem komisch.

 

So, und jetzt zieh ich in ner Verteidigungssituation ne täuschend echt aussehende SSW, und dann soll der Angreifer plötzlich aggressiv werden? Was war der denn vorher?

Geschrieben

Das ist ein wunderbares Beispiel.

 

Jeder, auch (oder gerade) ein Nichtschütze, bekommt ein mulmiges Gefühl, wenn eine schusswaffe auf ihn gerichtet wird. Und da reicht schon die vorhandene Möglichkeit, daß es eine scharfe Waffe sein könnte, um sich in die Hose zu scheißen. Auch böse Buben sind Menschen und keine Superhelden.

 

Und wenn dann auch noch ein verdammt lauter Schussknall oder sogar mehrere folgen, wird niemand so blöd sein, und nachschauen, ob das jetzt eine Platzpatrone war.

 

Ausnahme ist hier natürlich ein lebensmüder Selbstmörder oder Terrorist, der dich abschlachten will, aber da zieht das mit dem "noch wütender machen" auch nicht, denn noch aggressiver als das geht ja wohl kaum.

Geschrieben

Macht doch einfach mal den Selbstversuch, im geschlossenen Raum ne Pfeffer, CS oder was auch immer abzulassen. Oder das Pfefferspray. Am besten schiesst ihr aus einer Raumecke Richtung Tür, weil dort wird der Bösewicht ja bestimmt stehen. Berichtet dann hier mal bitte vom Ergebnis. Ich bin gespannt, und bitte, nur ehrliche Antworten.

 

?

 

glaubt nur nicht, dass ihr euch nicht selbst einscheisst wenn ihr nachts Geräusche hört und dann wirklich einer da steht... und nur schiessen wenn ihr im Schlafzimmer seid und er im Wohnzimmer wütet - sehr realistisch. Einfach nur mal im Zimmer schiessen ohne dass ihr euch seht.

 

ich habe einen sehr guten bekannten  der eine Kampfschule betreibt. Er kennt Leute die es echt drauf haben aber als es soweit war ist rein gar nix passiert. Schockstarre trotz jahrzehntelanger Übung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Steinpilz:

Mal ne andere Frage.

 

Wie würdet ihr selber reagieren, wenn euch einer gegenüber steht, der mit etwas Pistolenartigem auf euch zielt und es knallt?

Wir sind aber auch in der Regel keine Antisozialen, die eine reduzierte Gewalthemmung haben. Räuber und Einbrecher hingegen schon...

 

Und wenn "es knallt" und sonst nichts passiert, kann ich ohne Skrupel und Risiko eine Attacke wagen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke mal, wenn es nen 9mm-Knall in einem Haus gibt, wird auch ein eh schon angespannter Einbrecher am anderen Ende das Hauses nicht unbeeindruckt weitermachen, denkt ihr nicht?

 

Niemand redet von direkter Konfrontation. Ein Knall hat halt den Vorteil, daß er sehr laut und Abschreckend ist, wenn man nnicht weiß, wo er herkommt oder wer da woher vielleicht auf einen schießt.

Innerhalb eines Raums natürlich möglichst keine Gaspatronen verwenden ;)

 

So abgebrüht kann niemand sein, daß er da erst nach der Knallquelle sucht, auch wenn er noch so antisozial ist. Auch Einbrecher wollen wieder heil heimkommen und mit Sicherheit ganz schnell da wieder raus wollen, wo sie reingekommen sind.

 

Hm, du würdest also nach einem Schussknall todesmutig genau da hingehen, wo es geknallt hat? Also ich nicht..

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

... Er kennt Leute die es echt drauf haben aber als es soweit war ist rein gar nix passiert. Schockstarre trotz jahrzehntelanger Übung.?

Dann haben die es auch nicht drauf, sondern haben jahrzehntelang das falsche geübt. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb black_friday:

 

 

Was denn jetzt: Willst du nachweisen dass du den Safe nicht brauchst oder den Sachbearbeiter mit dem Kaufvertrag noch in seiner Ansicht bekräftigen?

 

 

Erstens: Bitte ich sie einen anderen Ton anzuschlagen. Zweitens: Auf dumme Fragen gebe ich grundsätzlich keine Antworten. Ich klinke mich hier aus, den aus der Ursprünglichen Frage des Threaderstellers bezüglich Aufbewahrung der SRS, wird nur  noch diskutiert ob man eine Waffe braucht oder nicht. Ob es Sinn macht eine zu führen oder nicht. Ob man sie in einer Notsituation einsetzen soll oder nicht. Das muss jeder für sich selber entscheiden. Dies kann man in den dafür vorgesehenen Threads diskutieren. Hätten Sie meinen Kommentar richtig und ausführlich gelesen, würden Sie die Frage nicht stellen. 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Richtig, da ist wohl jeder etwas abgeschweift.

 

Bezüglich der Ursprungsfrage würde ich sagen, solange es keine Kontrollen gibt, wird auch niemand, der in einem Haushalt ohne Kinder oder sonstige Unbefugte lebt, Probleme kriegen.

Wie Özdemir schon mal sinngemäß sagte.. Manche Gesetze sind einfach blöd und daran muss man sich dann nicht unbedingt halten ;) 

Geschrieben (bearbeitet)

Allerdings sei jedem, für den das WaffG relevant sein könnte, auch dringend geraten, sich daran zu halten, wenn er seiner Erlaubnisse nicht verlustig gehen will. 

Das kann man m. E. nicht oft genug betonen. 

Was die Anwendung von Waffen im weitesten Sinne angeht, ist ein Erfolg oder Scheitern in einer Konfrontation unmöglich vorherzusagen. Man kann allenfalls die Wahrscheinlichkeiten zu seinen Gunsten ändern, durch Gewissenhaftigkeit und Überlegung. 

 

Bearbeitet von Faust
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb mr Spuck:

Erstens: Bitte ich sie einen anderen Ton anzuschlagen.

Das war eigentlich schon sachlich gemeint. Und in Foren ist duzen üblich.

 

vor 2 Stunden schrieb mr Spuck:

Zweitens: Auf dumme Fragen gebe ich grundsätzlich keine Antworten.

Das war keine dumme Frage, ich wollte nur verstehen, warum du einerseits nachweisen willst, dass du zur Aufbewahrung keinen Tresor brauchst (verschlossenens Behältnis genügt) und andererseits ungefragt dem Sachbearbeiter den Tresorkauf nachweisen willst.

 

vor 2 Stunden schrieb mr Spuck:

Hätten Sie meinen Kommentar richtig und ausführlich gelesen, würden Sie die Frage nicht stellen. 

Habe ich getan. Und neben der hier im Forum immer wiederkehrenden Diskussion über Sinn/Unsin von SSW zur Selbstverteidigung wurde eigentlich schon alles wesentliche gesagt.

 

vor 2 Stunden schrieb mr Spuck:

Ich klinke mich hier aus

OK, live long and prosper \\//

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb black_friday:

Das war eigentlich schon sachlich gemeint. Und in Foren ist duzen üblich.

 

Das war keine dumme Frage, ich wollte nur verstehen, warum du einerseits nachweisen willst, dass du zur Aufbewahrung keinen Tresor brauchst (verschlossenens Behältnis genügt) und andererseits ungefragt dem Sachbearbeiter den Tresorkauf nachweisen willst.

 

Habe ich getan. Und neben der hier im Forum immer wiederkehrenden Diskussion über Sinn/Unsin von SSW zur Selbstverteidigung wurde eigentlich schon alles wesentliche gesagt.

 

OK, live long and prosper \\//

Bitte alle meine Kommentare lesen und nicht einen Satz aus einem Text aus mehreren Kommentaren rauspicken und dann aus dem Kontext reißen. Darüber hinaus habe ich nicht geschrieben das ich nachweisen will das ich keinen Tresor benötige, sondern es gibt ein Bundesgesetz das schreibt vor, das erlaubnisfreie Waffen/erlaubnisfreie Munition zur sicheren Aufbewahrung ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung benötigt. Ein Beamter der behauptet das auch für SRS-Waffen einen Waffenschrank mit dem höchsten Sicherheitsgrad ( das währe nämlich ein Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0-1) benötigt, ist schlicht falsch. Bei Ausgabe des Waffenscheins, wollen manche Landkreise ein Nachweis haben, das du ein sicheres abschließbares Behältnis besitzt. Dies können Stahlkassette sein, ein massiver abschließbarer Schrank oder günstige Tresore/Panzerschränke ect. Mit Fotos und einer Rechnung kannst du beweisen das du diese Anforderung nachgekommen bist. Im übrigen steht in einem meiner Kommentare das ich bevor ich den KWS beantragt, und mir eine SRS gekauft habe, mich vorher informiert habe und als erstes mir einen Tresor wo ich die Waffe aufbewahre + eine Stahlkassette worin ich die Munition aufbewahre, besorgt habe. Und das obwohl ich keine  Kinder im Haus habe und keine unbefugten Dritte zugriff haben. 

 

Für mich ist es logisch das ich eine Waffe, egal ob scharf oder SRS-Waffe, wenn ich keine momentane Gewalt darüber habe, sie sicher wegschließe.

 

Denn wenn ich schlafe, habe ich keine Gewalt über die Waffe.

Wenn ich dusche, habe ich keine Gewalt über die Waffe.

Wenn ich ins Ausland in den Urlaub fahre und die Waffe Zuhause lasse habe ich keine Gewalt über die Waffe.

Folglich muss ich sie vor unberechtigten Zugriff wegschließen.

 

Der Gesetzgeber sagt bei einer SRS-Waffe, dass Sie und die Munition getrennt von einander in ein festes abschließbares Behältnis gelagert werden soll. Damit reicht bereits ein abschließbarer Schrank oder 2 abschließbare Stahlkassetten. Selbstverständlich kann man auch gleich bessere und teurere Tresore oder Waffenschränke nehmen wenn man möchte. Wichtig ist nur dass die vom Gesetzgeber erlassene Mindestanforderung erbracht wird.

 

 

waffen.png

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Steinpilz:

Ich suche im Übrigen immer noch nach einem Fall, in dem der Einbrecher nach einem Schreckschuss todesmutig in Richtung Schussknall stürmt oder (erst dann) eine scharfe Waffe zieht.

Vor einigen Jahren habe ich ein Fernsehinterview mit einem Anwohner gesehen, der Zeuge eines lautstarken Einbruchs in seiner Nachbarschaft wurde. Ich glaube, es wurde ein Schaufenster gerammt oder ein Geldautomat aus der Verankerung oder Ähnliches. Jedenfalls hat der Mann aus einer gewissen Entfernung mit seiner Schreckschusswaffe in die Luft geschossen, um die Täter zum Abbruch zu bewegen. Diese zeigten sich allerdings unbeeindruckt und brachten die Tat trotzdem in Ruhe zu Ende.

Ich hätte bei solchen Szenarien Bedenken, dass die Täter womöglich 'scharf' bewaffnet sind. Die überlegen womöglich nicht lange wer da womit knallt, sondern schießen sofort zurück. Zumal beispielsweise unter den Profibanden aus Osteuropa viele militärisch erfahrene Typen sein sollen, denen so eine Reaktion vielleicht noch eintrainiert ist.

Falls, wie hier jemand schrieb, ein Einbrecher außen am Haus unter euch steht und gerade Deckung hat, aber befürchten muss, dass ihr ihm auf der Flucht in den Rücken schießt, könnte das auch zu einer derartigen Reaktion führen.

 

Auf Opferseite sieht man in Medienberichten immer wieder, dass die Opfer sich von einer vorgehaltenen Schusswaffe nicht einschüchtern lassen, sondern entweder passiv unkooperativ sind, unprofessionell zum Angriff übergehen oder den Täter auf der Flucht verfolgen, teils trotz Warnschüssen. Es gibt aber durchaus auch Täter, die noch angreifen, obwohl eine Schusswaffe auf sie gerichtet ist und sie davon ausgehen müssen, dass diese echt ist. Das ist wahrscheinlich eher der irrationale Gewalttäter, nicht der Berufskriminelle. Von US-Polizisten habe ich allerdings auch gehört, dass sie nicht selten mit Gangstern zu tun haben, die im Verlauf ihrer kriminellen Karriere schon ein- oder sogar mehrmals angeschossen wurden und dies ohne schwere Folgen überlebt haben. Dieser Tätertyp rechnet sich gute Chancen aus, auch einen bewaffneten Gegner bezwingen zu können oder zumindest, den Versuch zu überleben.

 

Gegenwehr mit SSW kann aber natürlich auch gut gehen:

 

 

vor 32 Minuten schrieb mr Spuck:

Bei Ausgabe des Waffenscheins, wollen manche Landkreise ein Nachweis haben, das du ein sicheres abschließbares Behältnis besitzt.

In § 36 Absatz 3 WaffG ist nur von erlaubnispflichtigen Waffen die Rede. Der kleine Waffenschein ist außerdem überhaupt nicht an den Besitz einer entsprechenden Waffe gekoppelt.

Wenn jeder die Waffenbehörden mit unnötigen Nachweisen belasten würde, hätten wir sicher noch weit längere Bearbeitungszeiten, denn das muss alles von den Mitarbeitern zur Kenntnis genommen und in die Akten eingepflegt werden. Schließlich müssen mittlerweile nicht nur Schusswaffen verschlossen aufbewahrt werden, sondern alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Also auch Armbrüste, Kampfmesser, Säbel, Schlagstöcke, Elektroschocker, CS-Gas und so weiter. Wenn nun 40 Millionen Haushalte in Deutschland es dir nachmachen und sämtliche Geldkassetten, Schränke, Kommoden und so weiter, in denen derartiger Krempel gelagert wird, abfotografieren und den Waffenbehörden melden, freuen die sich sicher sehr.

 

vor 2 Stunden schrieb Gast:

Ich suche im Übrigen immer noch nach einem Fall, in dem der Einbrecher nach einem Schreckschuss todesmutig in Richtung Schussknall stürmt oder (erst dann) eine scharfe Waffe zieht.

So klar ist das nicht mehr. Der Grundsatz der getrennten Lagerung von Schusswaffen und Munition ist mit der jüngsten Gesetzesnovelle weggefallen. Ungeladen müssen sie aber sein.

Geschrieben
Am 3.8.2019 um 11:40 schrieb Steinpilz:

Ich weiß nicht, warum man damit argumentiert, daß eine Schreckschusswaffe nicht 100% sicher einen Angriff beendet.

 

Jedes Verteidigungsmittel ist nur eine Chance, die man ohne es eben nicht hat. Und wenn ein Knall die eine entscheidende Sekunde bringt, daß man abhauen kann oder den Einbrecher aus der Garage verscheucht, hat sie ihren Zweck erfüllt.

 

Regelmäßig lese ich, daß die Polizei sogar davon abrät, Pfefferspray zu führen, weil das zu unsicher ist.

 

 

Meines Wissens rät die Polizei ganz klar zum Tierabwehrspray (im Freien besser noch ist die nur geringfügig teurere Gelvariante, weil man mit der sogar gegen den Wind sprühen kann), denn nur mit diesem kann ich mich im Fall der Fälle auch effektiv verteidigen. Hat der Angreifer nämlich erkannt, dass ich nur eine Spielzeugpistole habe, bin ich klares Opfer und nur noch eine Lachnummer.

 

Krach machen, um Aufmerksamkeit Dritter zu erregen und den Angreifer damit zu vertreiben, kann man auch mit anderen Dingen oder notfalls einfach "Feuer" schreien.

Geschrieben

Naja, das kommt auch auf die Anwendung an:

Halte dem Typ das Dings gegen den Kopf und drücke ab; er ist sehr sicher tot.

 

Halte es ihm an ein Bein/Oberschenkel oder sonst an den Körper und es gibt sehr schwere Verletzungen.

 

Es ist kein Geheimnis, das man mit einer SSW notfalls auch Unfallwild abfangen kann. ...

 

Die Dinger sind nicht ungefährlich.

 

Ich persönlich halte nach Möglichkeit immer ausreichend Abstand. Vorzugsweise eine Mittelmeerbreite.

 

Geschrieben

"Die Beamten raten daher von Selbstverteidigungswaffen ab. Pfefferspray, Reizgas und auch Gas- und Schreckschusswaffen würden mehr Gefahren bergen, als dass sie in Notsituationen hilfreich wären. Etwas Gegenwind könne schon dazu führen, dass man die reizende Ladung selbst abbekommt. Außerdem befürchtet die Polizei, dass eine Situation eskaliert, wenn eine Waffe gezückt wird - sei es auch nur die kleine Sprühdose. Der Gegner könne sich dazu gezwungen sehen, heftiger zu reagieren, als er es eigentlich beabsichtigt habe."

Quelle:https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/20687618_Polizei-raet-von-Pfefferspray-ab.html

 

Wenn man bei Google "Polizei rät von Pfefferspray ab" eingibt, kommen etliche Treffer.

 

Der oben zitierte Satz ist echt bedenklich.

Wenn ein Kerl eine Frau angreift und vergewaltigen will, soll sie sich möglichst nicht wehren, weil er sie dann vielleicht noch mehr vergewaltigen könnte?

 

Ganz ehrlich, wenn wir jetzt schon so weit sind, hilft nur noch beten..

Aber nicht zu laut, das könnte schließlich Anhänger anderer Glaubensrichtungen provozieren..

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Steinpilz:

"Der Gegner könne sich dazu gezwungen sehen, heftiger zu reagieren, als er es eigentlich beabsichtigt habe."

Quelle:https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/20687618_Polizei-raet-von-Pfefferspray-ab.html

Warum schreiben die nicht gleich: "Hör mal zu, Kleines, mach keinen Unsinn. Wenn Du tust, was er von Dir verlangt, dann tut er (mit Glück) nichts, was er nicht beabsichtigt hat." ?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Das zieht sich eigentlich quer durch die ganze Selbstverteidigungsgeschichte, nicht nur auf Gaspistolen oder Pfefferspray bezogen.

Es wird von der Polizei nahezu immer empfohlen, sich nicht gegen Gewalttäter zu verteidigen.

 

Vor einiger Zeit las ich einen Bericht, in dem die Polizei doch tatsächlich Frauen empfahl, sich einzunässen oder einzuscheißen, wenns geht, das könnte einen Täter nämlich vielleicht abschrecken..

 

Ist ja nicht so, daß er dadurch nicht vielleicht auch wütend werden könnte..

 

Sich nicht gegen rechtswidrige Angriffe verteidigen, sondern sich lieber einscheißen.

Wenn das die neuen Werte sind, die wir unseren Kindern vermitteln sollen, dann will ich nicht wissen, wo uns das hinführt.

Geschrieben

Jeder hat das Recht sich zu entscheiden, ob er einen Waffenschein beantragt will oder nicht. Ob er eine SRS-Waffe oder scharfe Waffe besitzen und führen will oder nicht.

Wer einen Waffenschein beantragt, möchte seine Waffe auch führen. Und das ist legitim. 

 

Jeder hat das Recht sich zu verteidigen, mit der Gewalt die nötig ist um einen Angriff abzuwehren. 

Für den Vergewaltiger oder den Berufsverbrecher, ist es ein Berufsrisiko wenn er bei seiner Tat verletzt oder sogar getötet wird.

 

Da sage ich "Pech gehabt! Hätte er nicht angegriffen oder versucht eine Frau zu vergewaltigen, würde ihm das erspart bleiben."

 

Aber zum eigentlichen Thema. Bei einer SRS-Waffe reichen 2 abschließbare Geldkassetten aus, um Waffe und Munition sicher vor unbefugten aufzubewahren.

Wer sicher gehen möchte, dass die Waffe und Munition absolut sicher aufbewahrt ist, kann auch gleich Panzerschränke/Tresor/Safe nehmen. 

 

Wenn man schläft, hat man keine Gewalt über die Waffe.

Wenn man einkaufen fährt und die Waffe ist Zuhause, hat man keine Gewalt über seine Waffe.

Geht man unter die Dusche, hat man keine Gewalt mehr über seine Waffe . 

Ist man im Urlaub und ist die Waffe Zuhause, verfügt man keine Gewalt über die Waffe.

Also muss die Waffe sicher vor unbefugter Dritter und Personen (Kinder,Jugendliche und Besuch ect.) aufbewahrt werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Wobei es nicht nachvollziehbar ist, daß eine Schreckschusswaffe in einem Haushalt ohne Kinder oder sonstige Unbefugte weggeschlossen werden muss.

Wenn die Haustür zugesperrt ist, wird allein durch diesen Umstand verhindert, daß ein Unbefugter Zugang zur Waffe erlangt und da ist es dann unerheblich, ob man schläft oder duscht.

 

Unbefugte sind in diesem Fall ohnehin nur Personen unter 18 und Leute mit einem Umgangsverbot für Waffen.

Jeder Volljährige ist befugt und vor ihnen muss die Waffe auch nicht geschützt werden.

 

Aber wie gesagt, in einer Zeit, in denen die Polizei empfiehlt, sich in die Hose zu machen um einen Vergewaltiger vielleicht abzuschrecken, wundert mich nicht, daß auch Waffen die nur knallen, ständig weggeschlossen werden müssen.

 

 

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Achilleus123:

scharfe Waffe besitzen und führen will

Aber nicht darf weil es ja besonderen Mitbürgern vorbehalten ist. Politiker sind ja stärker gefährdet wie die Alleinerziehende Mutti im Plattenbau im Brennpunkt die ihr Leben lang geschafft hat aber nun nicht mehr kann weil z.B. der alte sie eingetauscht hat und keinen Unterhalt zahlt. Für eine bessere Wohngegend langt es ja auch nicht. Pech gehabt und freigegeben zur Bereicherung? Fairness und Gerechtigkeit sehen anders aus...

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Aber nicht darf weil es ja besonderen Mitbürgern vorbehalten ist. Politiker sind ja stärker gefährdet wie die Alleinerziehende Mutti im Plattenbau im Brennpunkt die ihr Leben lang geschafft hat aber nun nicht mehr kann weil z.B. der alte sie eingetauscht hat und keinen Unterhalt zahlt. Für eine bessere Wohngegend langt es ja auch nicht. Pech gehabt und freigegeben zur Bereicherung? Fairness und Gerechtigkeit sehen anders aus...

Es bezog sich nicht allein auf eine scharfe Waffe.(Was ich ja auch schrieb) Wenn also eine Person die Möglichkeit hat, auch eine scharfe Waffe zu besitzen und zu führen, kann er sich entscheiden ob er er es möchte  oder nicht. Das der Gesetzgeber Gesetze erlässt, die teilweise ohne Logik, Verstand und Sinnhaftigkeit sind wissen wir doch alle. Die meisten Politiker sind realitätsfern. Sie Selbst und ihrer Familien Kinder stehen unter Personenschutz. Ihre Kinder gehen nicht auf staatlich Schulen oder Kindergärten, sondern werden auf Privatschulen und Privathort geschickt, damit sie nicht mit dem einfachen Pöbel in Kontakt kommen. Denn der einfache Pöbel ist gefährlich und man muss vor ihm geschützt werden. Das sind die größten Heuchler vor dem Herrn. Waffen an undemokratische Länder verkaufen, aber der eigenen Bevölkerung dieses Recht entziehen.

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