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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wie würde das dann mit den Kosten laufen? Gibt es die Bedürfnisbescheinigungen und Anträge bzw. WBKs für bisherige eingetragene Wechselsysteme und neu zu registrierende Teile umsonst? 

Ansonsten rollt da eine enorme Kostenlawine auf uns zu! 

 

Ganz ehrlich: bei eingetragenen WS sehe ich da noch die geringsten Probleme. Bei deinen eingetragenen Waffen fragst du dich ja auch nicht, ob das Gehäuse nachregistriert werden muss.

 

Jetzt neu im Folterregal: § 58 (13) - Für erlaubnisfrei erworbene - jetzt wesentliche - Teile ist innerhalb eines Jahres eine Erlaubnis zu beantragen.

 

Für das interessierte, aber ungern Gesetzestexte nachlesende Publikum meine persönliche Zusammenfassung, auch wenn es schon mal in diesem Thread gesagt wurde:

 

Für zB ein Projekt frei erworbene Teile wie: AR15-Lower, Upper, Verschlußträger muss innerhalb eines Jahres eine Erlaubnis beantragt werden. Das sachkundige Publikum weiß ja, was die Erlaubnisvoraussetzungen sind.

Neben dem was der WBK Inhaber eh schon vorweisen muss (persönliche Eignung, Zuverlässigkeit ..) ist das ein Bedürfnis für genau dieses Teil.

 

So und jetzt viel Spaß mit der Bedürfnisbescheinigung vom Verband.

Mal abgesehen davon, das das fortbestehende Bedürfnis alle drei Jahre geprüft werden "soll", also muss.

 

Die Magazingeschichte ist brandgefährlich - diese Geschichte aber auch, wenn man nicht "registriert" (in der Bastelkiste den damals ersetzten Originalverschlußträger vergessen).

Mal davon abgesehen, dass bei Magazinen melden "frei" macht. Das hier kann auch noch teuer werden, je nach Anzahl der Teile.

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Das gilt meines Wissens für die gelbe WBK. Die Teile kommen aber auf die grüne WBK inkl. Bedürfnisprüfung, das wird teurer.

 

Edit: Im Grunde haben sich die 12,78 Euro eh schon überholt in vielen Bundesländern/Kreisen/Städten. Es darf ja jeder sein eigenes Süppchen kochen.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

Die neue Waffenrechtsverschärfung scheint mir allmählich die härteste Verschärfung überhaupt, zumindest seit 2003. Und das, obwohl ja fast im Jahrestakt verschärft wurde seither und selbst Regierungsparteien wie die CSU ein Ende der Verschärfungswellen ausgerufen haben. Wann bekommen wir denn mal Ruhe? 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Die neue Waffenrechtsverschärfung scheint mir allmählich die härteste Verschärfung überhaupt, zumindest seit 2003. Und das, obwohl ja fast im Jahrestakt verschärft wurde seither und selbst Regierungsparteien wie die CSU ein Ende der Verschärfungswellen ausgerufen haben. Wann bekommen wir denn mal Ruhe? 

Ganz einfach. Wenn wir alle keine Waffen mehr haben oder in der Grube liegen

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wann bekommen wir denn mal Ruhe? 

 

Nie.

Die Hoffnung darauf habe ich für meinen Teil aufgegeben.

 

Manchmal kommt da, in übertragenem Sinne, der Spruch in Erinnerung:

"Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Für große Magazinkörper, kommen diese wirklich auf die grüne WBK? JEDES einzelne Magazin mit separatem Eintrag und dann noch eine BKA Ausnahmegenehmigung dazu? WAS kostet letztere denn? 

 

Wir sprachen gerade von wesentlichen Teilen.

 

Du sprichst von verboteten Gegenständen. Weisst du doch schon,  Altbesitzer: Meldung macht frei.  "Jungbesitzer" (ab Juni 2017) = am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes an die grüne Bundestagsfraktion verschicken.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Für große Magazinkörper, kommen diese wirklich auf die grüne WBK? JEDES einzelne Magazin mit separatem Eintrag und dann noch eine BKA Ausnahmegenehmigung dazu? WAS kostet letztere denn? 

Tja, auf diese Weise könnte man dafür sorgen, daß einerseits die ganz Harten mit einer Altbestandsregelung vertröstet werden, andererseits aber die meisten diese bösen "Magazinkörper" doch nicht auf die WBK sondern in den Müll (oder halt in einen getrennten Schrank) gehen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

Nie.

Die Hoffnung darauf habe ich für meinen Teil aufgegeben.

 

Manchmal kommt da, in übertragenem Sinne, der Spruch in Erinnerung:

"Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen".

Da hast du wohl Recht.

Langsam kommt mir immer mehr der Gedanke an: SI VIS PACEM PARA BELLUM

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Gruger:

 

Jetzt neu im Folterregal: § 58 (13) - Für erlaubnisfrei erworbene - jetzt wesentliche - Teile ist innerhalb eines Jahres eine Erlaubnis zu beantragen.

Für das interessierte, aber ungern Gesetzestexte nachlesende Publikum meine persönliche Zusammenfassung, auch wenn es schon mal in diesem Thread gesagt wurde:

 

Für zB ein Projekt frei erworbene Teile wie: AR15-Lower, Upper, Verschlußträger muss innerhalb eines Jahres eine Erlaubnis beantragt werden.....

 

 

Der ganze Komplex "AR-15 Bastelstube", mit Grabbelkisten oder Regalen gefüllt mit bislang erlaubnisfreien Teilen - das wird "kitzlig", bzw. in D wird einem wohl der Spaß daran verdorben werden.

(Wieder etwas, wo der bürokratiegebeutelte Europäer nur neidvoll über den Großen Teich blicken kann; ohne dass es bezüglich "der Sicherheit" irgendeinen faktischen Unterschied macht).

 

Was die erlaubnispflichigen Teile angeht, die ohnehin durch die Behörde bereits eingetragen sind (WS)... Wenn die Behörde diese noch detaillierter/differenzierter eintragen will, dann soll sie das eben tun.

Geschrieben

 

Die Behörden haben ja in vielen Fällen schon "NWR-konform" in den WBKs bzw. ihren Datenbeständen nachgetragen und korrigiert.

Von Gebühren hierfür ist mir (ähnlich anderen Berichtigungen/Anpassungen) nichts bekannt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Gruger:

 

 Weisst du doch schon,  Altbesitzer: Meldung macht frei.  "Jungbesitzer" (ab Juni 2017) = am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes an die grüne Bundestagsfraktion verschicken.

Ja genau, wir stehen dann brav beim Amtmann an, und geben dienstbeflissen die Anzahl der Magazine an. Gibt es da für IPSC´ler die Magazin WBK eigentlich im Klopapierrollenformat?

Typisch deutsch. Tollhaus ist die richtige Bezeichnung für das Land. Und Irre die Bezeichnung für Einwohner.

 

Aber jeder Narr hat seine Kappe.

Bearbeitet von Valdez
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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Keine Eintragungsgebühren, keine Antragsgebühren, keine Bedürfnisbescheinigungen. 

Jetzt hast du dem Ministerialbeamten drei mal ein herzliches Lachen abgerungen. Der Job muss auch mal Spaß machen können!

Geschrieben
Gerade eben schrieb Valdez:

Ja genau, wir stehen dann brav beim Amtmann an, und geben dienstbeflissen die Anzahl der Magazine an. Gibt es da für IPSC´ler die Magazin WBK eigentlich im Klopapierformat?

Typisch deutsch. Tollhaus ist die richtige Bezeichnung füpr das Land. Und Irre die Einwohner.#

 

Aber jeder Narr hat seine Kappe.

Mach es nicht und lebe mit dem Risiko, gar kein Problem.

 

Das die Regelung Unsinn ist, wissen wir.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ASE:

Da das Systemgehäuse und auch Verschlussträger nun ebenfalls erlaubnispflichtige Teile werden sollen, kann man Wechselsysteme mit solchem Aufbau nicht mehr erlaubnisfrei bei vorhandender  Grundwaffe erwerben, da von der Definition nicht eingeschlossen. Das ziehlt auf die AR15 Systeme,  trifft aber auch die GSPs und Artverwandten. Vllt ist dies auch gar nicht beabsichtigt, der Effekt der Formulierung ist  dennoch der geiiche.

 

 

Wie kommst du auf die Idee. 

Wechselsysteme für Ar15 waren bereits erlaubnispflichtig schließlich musstest du sie ja in die WBK eintragen.

Nur waren sie bisher Bedürfnisfrei zu erwerben. Dh bei gegebener Grundwaffe einfach kaufen und anmelden.

Wieso das nun nicht mehr der Fall sein sollte, nur weil das Uppergehäuse auch erlaubnispflichtig geworden ist, kannst du mir gerne erklären.

Wird eben in neu verkaufte WS Upper auch ne Seriennummer gelasert und gut.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Bei der Diskussion über den Referentenentwurf tut sich Unmengen von Klärungsbedarf auf. 

Nun kann man achselzuckend sagen "Naja, ist halt handwerklich schlecht gemacht," aber ist das nicht DEREN Problem? 

Es gibt auch den Bestimmtheitsgrundsatz als Rechtsstaatsprinzip Den haben die Referenten auch zu beachten. 

 

Und da die Gesetzgebung eben KEINE 1:1 Umsetzung der EU RICHTLINIE mehr ist, sondern WEIT über diese hinausgeht, müsste auch die gesetzliche Bürokratiebremse hier greifen, d.h. die one-in-one-out Regelung etc. 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/One-in-one-out-Regel

Schließlich werden ja auch Handel und Wirtschaft durch den Magazinkörper wahn etc sehr beschwert. 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)

Würde man meinen, aber hier geht es ja um einen Feldzug gegen den legalen Waffenbesitz. Wenn es nur um die Umsetzung der EU Richtlinie ginge müsste DE das machen was es meistens tut. Warten bis es von der EU verklagt wird.

Bearbeitet von Globus
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sonnyboy:

Die WaffKosV sieht für jedes einzutragende Teil 12,78€ vor.

Das war mal, das kann jede Behörde inzwischen selber machen. Wahrscheinlich billiger.

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