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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor einer Stunde schrieb BBF:

Ja, dies siehst du falsch! Es sind Politiker, die sind gewählt und dürfen sich nun bereichern. Alles andere geht denen eigentlich am Arsch vorbei.

 

vor 17 Minuten schrieb chapmen:

Aus der Geschichte lernen ist auch mit dem Bezug zum WaffG. anscheinend sehr schwierig- seit 1973 ist der Weg vorgezeichnet, wer auch immer wo auch sitzt......

 

...dass wir nicht auf dem Weg zum Second Amendment sind, ist allen klar. Wir sind in einem Rückzugsgefecht und wie bei jeder Verschärfungsrunde tritt dies offen zutage.

 

Es bleibt nur der Hoffnungsschimmer als LWB noch im Rahmen des Zumutbaren davon zu kommen.

Dabei ist es erbaulich, auf die jetzigen Politiker im gesamten Ressort für Inneres zu hoffen und zu setzen.

 

 

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vor 6 Stunden schrieb German:

Aber eine Folge des vollkommen unnützen* Zumüllens mit Anfragen für jeden Schiss und Knippel, weil is ja so billig. Nicht, dass ich davor nicht gewarnt hätte. Aber was weiss ich schon...

* das Problem liegt hier bei der Umsetzung des (ansich vollkommen unnötigen) §6 AWaffV in den Verbänden, nicht beim BKA.

Wenn das BKA für die Abschaffung des §6 gesorgt hätte, dann hätten sie noch weniger Aufwand. :hi2:

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vor 59 Minuten schrieb Katechont:

 

 

 

 

Es bleibt nur der Hoffnungsschimmer als LWB noch im Rahmen des Zumutbaren davon zu kommen.

 

 

 

Der LWB definiert "Zumutbar" nicht, er nimmt  genügsam die Krümel vom Boden, klopft sich auf die Schulter und ist der Überzeugung "so schlimm ist es doch garnicht".

Bearbeitet von chapmen
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vor 5 Stunden schrieb knight:

Wenn das BKA für die Abschaffung des §6 gesorgt hätte, dann hätten sie noch weniger Aufwand. :hi2:

Das ist ja nicht die Aufgabe des BKA.

Den 6er haben zudem die Sportschützen eingebracht.

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Das BKA macht keine Gesetze, es führt sie aus.

Was sollen die auch sonst machen, selbst wenn es ihnen auf den Sack geht?

Der Bundesrat hat im Rahmen des unanständigen Angebotes der EU schon bewiesen, daß er sich einen feuchten Kericht um die Beurteilung des BKA und Empfehlungen des Innenausschusses schert.

Ihr solltet Euch von dem Gedanken verabschieden, daß dieses Verfahren rational abläuft.

Hier wird den Betroffenen das "richtige" Weltbild aufgedrückt.

Da es anscheinend immer noch Leute gibt, die sich das mit Unkenntnis zur Sache oder gar Dummheit erklären wollen:

Es waren unsere Minister im Ministerat der EU, die das Proposal in Gang gebracht haben.

Alles, was nicht über die EU zu regeln gewesen ist, wird jetzt eben national umgesetzt.

Hey, Waffenrecht ist schließlich gemäß EUGH eine Hoheitsaufgabe der Mitgliedsstaaten.

Bearbeitet von fa.454
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vor 14 Stunden schrieb Waffen Tony:

Das ist ja nicht die Aufgabe des BKA.

und zu

vor 9 Stunden schrieb fa.454:

Das BKA macht keine Gesetze, es führt sie aus.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es Aufgabe des BKA wäre, das Gesetz zu ändern. Ich habe geschrieben, dass das BKA dafür sorgen könnte. Damit war gemeint, dass die bei Gelegenheit, z.B. in ihren vielen Berichten, mal klar Stellung auf die Überflüssigkeit dieses Paragrafen beziehen könnten, wenn sie nur wollten. In den Berichten werden ja Maßnahmen empfohlen. Warum nicht sowas rein schreiben, wenn man will? Bei den Schalldämpfern hat das an anderer Stelle ja auch Wirkung gezeigt.

 

Dass das alles politisch verdrahtet ist und sich heutzutage keiner ohne Rückendeckung von oben zu sowas traut, weiß ich auch. Aber dann soll man sich halt nicht über zu viel Arbeit beschweren. Wenn man der Meinung ist, dass die Ressourcen sich besser um die bösen Buben kümmern sollten, statt den anständigen Leuten Kommas auszulegen, dann kann man natürlich auch den bequemen Weg gehen und das am Geldbeutel genau dieses anständigen Bürgers auslassen. Oder man sagt halt mal nach oben, wie es ist, und stellt klar, dass das weg gehört.

 

Wenn sie umgekehrt mehr Ermächtigungen für sich selbst haben wollen sind sie auch ganz schnell dabei mit Forderungen, wie Gesetze geändert werden sollen. Da gelten die Argumente "nicht zuständig" und "ändert keine Gesetze" genauso.

 

Anmerkung am Rande: Das BKA habe ich bisher überweigend als eine der guten Behörden wahrgenommen. Das soll hier also keine Abwertung oder Universalschelte sein. Also für die offiziellen und inoffiziellen Mitleser des BKA hier: Das ist nicht beleidigend oder böse gemeint. Aber zum Nachdenken. Auch ihr dient dem Volk!

 

vor 9 Stunden schrieb fa.454:

Hey, Waffenrecht ist schließlich gemäß EUGH eine Hoheitsaufgabe der Mitgliedsstaaten.

Ich verstehe die Ironie da leider nicht. Gibt es da ein für die Sache wesentliches Urteil?

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vor 56 Minuten schrieb knight:

[...] Gibt es da ein für die Sache wesentliches Urteil?

Ja, natürlich.

Deshalb lief der zweite Vorstoß über die EU ja auch über Harmonisierung und Verbraucherschutz und nicht mehr über das Waffenrecht, für das die EU gar nicht zuständig ist.

Wenn das nicht ein bißchen Ironie verdient hat ...

 

Ansonsten hättest Du schon recht, was das BKA betrifft.

Aber genau deshalb habe ich geschrieben.

Du überschätzt die Möglichkeiten des BKA.

Sie weisen darauf hin.

Sie erstellen Expertisen.

Aber wenn die den politischen Entscheidungsträgern nicht in den Kram passen, werden sie schlicht ignoriert.

Die haben die Schnauze voll.

Jetzt werden die Fallzahlen eben über die Gebührenschiene reguliert.

Eine Entlastung von gesetzgeberischer Seite ist nicht zu erwarten.

 

Sicher wäre es furchtbar einfach zu sagen, Kleinkaliber ist ausgenommen.

Das war auch nicht Intention 2003.

Das täte niemandem weh. *

Aber damit würde sich der Irrsinn dieser Anscheinsgesetzgebung (Wortspiel) offenbaren.

Waffen, die aufgrund ihres Aussehens gefährlicher sind als andere.

Würde im Umkehrschluß ja auch bedeudeuten, daß Waffen mit einem bestimmten Aussehen weniger gefährlich wären.

Antifa+battle+rifle.png

 

* Sternchen Edit:

Ich muß hier nochmal genauer werden:

Es gab vor zwei Jahren tatsächlich die Idee, Kleinkaliber Selbstlader herauszunehmen.

Für das BKA hätte es schon eine beträchtliche Entlastung gebracht.

Für einen kurzen Zeitraum hatte sogar ich paranoider Zweckpessimist an die reale Möglichkeit einer Lockerung gedacht.

Aber das will keiner.

Es würde die "falschen Signale senden".

Bearbeitet von fa.454
* Sternchen Edit
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Mich würde noch etwas Anderes interessieren:

Bekanntlich gibt es ja einige Änderungen seit dem allerersten Entwurf. Auf Anhieb fällt mir da ein:

Bedürfniserhalt bei Sportschützen

Registrierungspflicht aller Vorderlader

Neue Messerverbote

Vereinfachte Einrichtung von Waffenverbotszonen

 

Ich will mal zwei Punkte herauspicken, die mit der neuerlichen Empfehlung des Bundesrats anders bewertet wurden.

Der Bedürfnisnachweis ist gegenüber des letzten Referentenentwurfs verschärft und die neuen Messerverbote sind abgelehnt worden.

 

Inwieweit kann sich das noch in den Beratungen im Bundestag wieder ändern und nicht doch noch die vormals im Kabinett beschlossene Fassung den Bundestag passieren und zur Abstimmung im Bundesrat vorgelegt werden?

Ist eine Ablehnung im Bundesrat wahrscheinlich, wenn der Bundestag deren Empfehlungen nicht folgt?

Ist eine Auflebung vormals verfasster und später abgelehnter Regeln möglich oder bleiben diese nun tot.

Gegen Ende September sollte eine Antwort des Bundestags auf der Empfehlung des -Rats erfolgen, zumindest steht das vom VDB veröffentlichten "Fahrplan ..." so drin. Ist darüber schon was bekannt?

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vor 2 Stunden schrieb knight:

Ich habe geschrieben, dass das BKA dafür sorgen könnte. Damit war gemeint, dass die bei Gelegenheit, z.B. in ihren vielen Berichten, mal klar Stellung auf die Überflüssigkeit dieses Paragrafen beziehen könnten, wenn sie nur wollten. In den Berichten werden ja Maßnahmen empfohlen. Warum nicht sowas rein schreiben, wenn man will?

Hallo,

 

das macht das BKA eben nicht. Es gibt Stellungnahmen ab, z.B. über die Aufkommen an Feststellungsbescheiden.

Es gibt aber von sich aus keine Handlungsempfehlungen an die Politik ab. Man ist mit der Ausführung befasst.

Wird eine Handlungsempfehlung gewünscht, fragt man das explizit beim BKA ab.

I.d.R. werden aber Zustände abgefragt und das Primat der Ableitung liegt in der Politik.

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vor einer Stunde schrieb Floppyk:

Mich würde noch etwas Anderes interessieren:

Bekanntlich gibt es ja einige Änderungen seit dem allerersten Entwurf. Auf Anhieb fällt mir da ein:

Bedürfniserhalt bei Sportschützen

Registrierungspflicht aller Vorderlader

Neue Messerverbote

Vereinfachte Einrichtung von Waffenverbotszonen

 

Ich will mal zwei Punkte herauspicken, die mit der neuerlichen Empfehlung des Bundesrats anders bewertet wurden.

Der Bedürfnisnachweis ist gegenüber des letzten Referentenentwurfs verschärft und die neuen Messerverbote sind abgelehnt worden.

 

Inwieweit kann sich das noch in den Beratungen im Bundestag wieder ändern und nicht doch noch die vormals im Kabinett beschlossene Fassung den Bundestag passieren und zur Abstimmung im Bundesrat vorgelegt werden?

Ist eine Ablehnung im Bundesrat wahrscheinlich, wenn der Bundestag deren Empfehlungen nicht folgt?

Ist eine Auflebung vormals verfasster und später abgelehnter Regeln möglich oder bleiben diese nun tot.

Gegen Ende September sollte eine Antwort des Bundestags auf der Empfehlung des -Rats erfolgen, zumindest steht das vom VDB veröffentlichten "Fahrplan ..." so drin. Ist darüber schon was bekannt?

 

Am 06.06.2019 hat die Regierung im Bundeskabinett ihren Entwurf zum Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen.

 

Am 20.09.2019 hat der Bundesrat seine Stellungnahme dazu abgegeben, darunter die Wünsche nach weiteren Verschärfungen beim Bedürfnisfortbestand sowie genereller Erlaubnispflicht für die Armbrust.

Seitdem kann die Bundesregierung eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats auf den Weg zu bringen

 

(Die Linken haben derweil am 07.10. eine Kleine Anfrage gestellt an die Regierung, wann welche Lobbyorganisation Einfluss genommen hat/nehmen wollte auf die Ausgestaltung des Entwurfs zum Waffengesetz)

 

Am 18.10.2019 wird im Bundestag die erste Lesung sein, dazu sind 38 Minuten angesetzt, einziger Redebeitrag kommt von den Grünen.

Nach der Lesung werden sich die Ausschüsse mit dem Entwurf befassen müssen, federführend wird der Ausschuss für Inneres sein (45 Mitglieder: CDU/CSU 16, SPD 10, AfD 6, FDP 5, Grüne 4, Linke 4)

 

Zu hoffen ist, dass die Regierung (mit CSU-Führung im BMI) den Bundesrat auflaufen lässt, dann geht die Sache in den Vermittlungsausschuss. Dort wird ein Änderungsvorschlag auf den Weg gebracht.

Akzeptieren diesen Bundesrat und Bundestag, geht es sehr schnell mit dem Gesetz.

Akzeptieren diesen Bundesrat und/oder Bundestag nicht, scheitert das Gesetzgebungsverfahren.  

 

Ein generelles Scheitern ist sehr unwahrscheinlich, da das Zeitfenster bis zur Umsetzung drängt (zweite und dritte Lesung im Bundestag sind für Ende November angesetzt, zudem läuft seit Juli ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU aufgrund der verschleppten Umsetzung in deutsches Recht)

Es kann hingegen sein, dass die Regierungsparteien der Vorarbeit ihrer Parteien im Bundesrat und damit den Plänen des Bundesrates folgen werden.

 

Fazit: irgendwer wird die Hosen runterlassen müssen: entweder der Bundesrat oder die Bundesregierung. Auf jeden Fall aber der LWB.

 

 

Bearbeitet von Katechont
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vor 1 Stunde schrieb Katechont:

 

Am 18.10.2019 wird im Bundestag die erste Lesung sein, dazu sind 38 Minuten angesetzt, einziger Redebeitrag kommt von den Grünen.

 

 

Entschuldigung, Datumsfehler, es wird am Donnerstag, den 17.10.2019 im Bundestag sein

19:25

17

Waffenrechtsänderungsgesetz

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG)
Drucksache 19/13839

b) Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen
Drucksache 19/…

zum Artikel
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Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie – um aktive Mitwirkung der RSB-Vereine wird gebeten

In Zusammenarbeit mit den Kameraden des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) möchte der Rheinische Schützenbund (RSB) über die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Waffenrecht informieren. Diese Umsetzung ist nun in Gang gesetzt und sorgt für große Verunsicherung.

 

http://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie-der-rsb-bittet-um-aktive-mithilfe/

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Zitat Stellungnahme DSB:

"Im Gegensatz dazu sind die ebenfalls im Waffengesetz genannten Pfeilschussgeräte von 
erheblich höherer Gefährlichkeit, die zumindest in letzter Zeit zunehmend als Mehrlader 
eingesetzt werden. Hier unterstützen wir das Ansinnen zur stärkeren Regulierung dieser auch 
nicht im sportlichen Wettbewerb eingesetzten Schussgeräte."

 

St. Florian schlägt wieder zu. Es kann einfach nicht gelassen werden.

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vor 31 Minuten schrieb Katechont:

Aktuelle Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes zum Waffengesetzentwurf und den Einlassungen des Bundesrats dazu auf der Homepage veröffentlicht:

 

https://www.dsb.de/recht/news/artikel/?tx_news_pi1[news]=7923&cHash=f88d369bb26b7785c39065839223d362

Insgesamt eine gute Stellungnahme des DSB.

 

Beim Alternativvorschlag zur Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses 6 und 10 Jahre nach Erteilung der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wurde wohl vergessen, wie bislang schon geregelt die erste Überprüfung nach drei Jahren hineinzunehmen. Diese erste Überprüfung halte ich auch für die wichtigste, um Scheinschützen auszusortieren, die nach Erlangung der WBK nach dem Motto "Ziel erreicht" nicht mehr dem Schießsport nachgehen. Ansonsten aber eine gute Idee, wobei sich meines Erachtens nach der ersten dreijährigen Überprüfung die anlassbezogene Bedürfnisprüfung in der Praxis sehr gut bewährt hat.

 

Die Bedenken zur Einführung einer Anordnung zum persönlichen Erscheinen des Antragstellers kann ich nicht teilen, weil zum einen als Kann-Vorschrift bei begründeten Zweifeln formuliert (und genau dann sicherlich auch ein gutes Mittel der Wahl) und wie in der Begründung dazu ausgeführt letztendlich eine Gesetzeslücke, die zu schließen ist, da nach derzeitigem Recht auf Freiwilligkeit des Betroffenen gesetzt werden muss und eine Verpflichtung rechtswidrig wäre.

 

Bei den Schießstandsachverständigen ein zweigeteiltes Verfahren (Erstabnahme + weitere neue Anlagen durch IHK-geprüften Sachverständigen, Regelprüfungen und Abnahme von Druckluftwaffenständen durch die früheren Sachverständigen) würde zu einer starken Verbesserung führen, falls es in den nächsten Jahren nicht gelingen sollte, flächendeckend (mindestens einer pro max. 100KM Entfernung zum Schützenverein) erstere anzubieten.

 

Grüße und allen ein schönes Wochenende

SB

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vor 2 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

 

Die Bedenken zur Einführung einer Anordnung zum persönlichen Erscheinen des Antragstellers kann ich nicht teilen, weil zum einen als Kann-Vorschrift bei begründeten Zweifeln formuliert (und genau dann sicherlich auch ein gutes Mittel der Wahl) und wie in der Begründung dazu ausgeführt letztendlich eine Gesetzeslücke, die zu schließen ist, da nach derzeitigem Recht auf Freiwilligkeit des Betroffenen gesetzt werden muss und eine Verpflichtung rechtswidrig wäre.

 

 

Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Welche Qualifikationen hat der 08/15-Sachbearbeiter denn, um die persönliche Eignung festzustellen oder zu verneinen?

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vor 41 Minuten schrieb Raiden:

Welche Qualifikationen hat der 08/15-Sachbearbeiter denn, um die persönliche Eignung festzustellen oder zu verneinen?

Frag Deinen halt, wenn es so weit ist. Ob er Facharzt für Psychiatrie und weitere Fachrichtungen mit langjähriger Berufserfahrung sei oder doch nur mit seinem Oberstudiendirektor einen Deal abgeschlossen hat: Versetzung in die Obersekunda gegen Verlassen der Lehranstalt um die mittlere Laufbahn einzuschlagen. Berichte dann bitte!

Bearbeitet von Josef Maier
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vor 19 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Insgesamt eine gute Stellungnahme des DSB.

Sorry, ich finde die gar nicht so gut.

 

Die vorgebrachten Punkte sind tendenziell schon valide. Aber was der Stellungnahme komplett fehlt, sind Forderungen, wo denn im aktuellen Waffenrecht mal wieder zurückgerudert werden muss. Wenn man das nicht laut ausspricht, bewegt sich da ganz sicher nix.

 

Die Nummer 14 (4) 2 im neuen Vorschlag könnte man sich komplett sparen.

 

Und wie kommt man als Verband überhauptauf die Idee, eine Wiederholungsprüfung nach 6 und 10 Jahren zu fordern? Vorher reiten sie auf "kann" und "soll" rumm und in ihrem eigenen Vorschlag ist das dann sogar ein "muss", auch wenn es nicht wörtlich da steht.

 

Als nächstes bitten sie um eine Definition von intensiv und das auch noch in der Verordnung, wo der Bundestag außen vor ist und man als Wähler keinen Einfluss geltend machen kann, ohne aber selbst einen Ankerpunkt zu setzen. Da kommt doch das Ministerium als nächstes mit seinen vier Stunden um die Ecke! Sinnvoll wäre das "intensiv" komplett zu streichen, weil es in der Entscheidungshoheit der Verbände liegt, ob die ein Training als Ausübung des Schießsports ansehen oder nicht.

 

Zu den Magazinen sagen sie gar nix.

 

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