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IGNORED

"Migrantenschreck"


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Geschrieben
Am 22.12.2018 um 17:07 schrieb _peti:

Ohne das Urteil zu kennen oder Jurist zu sein, würde ich eine Kiste Bier verwetten, daß man ihn wegen §9 gehängt hat.

§9 Ziff. 1 wäre evtl. möglich, wobei dabei wohl auch interssant ist

- ob die Käufer auf ein deutsches Konto überwiesen haben

- das Gericht den Händler als "Importeur" gesehen hat

wobei auch Ziff. 2 durch die klar "adressierte" Webseite mit "...oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte..." ein Ansatz für eine Verurteilung in Deutschland wäre.

 

Zum Thema Online-Poker gibt es hierzu eine recht gute Übersicht der Rechtslage unter https://kelbet.de/online-poker-legal-illegal-in-deutschland.html. Für europäischen und außereuroßäischen Waffenhandel gibts sowas anscheinend noch nicht. ?

Geschrieben

Das sehe ich auch so.

sollte es aber sein das die Kunden auf ein ungarisches Konto überwiesen haben, der "Täter" sich mit seiner Firma in Ungarn befand ist schluss mit lustig.

Es ist auch die Frage ob der "Täter" sich mit seiner Webseite gezielt an Kunden in Deutschland gewand hat.

 

Das einzigste was ich sehe,ist das die Kunden versucht haben illegal eine in DE erlaubnispflichtige Schusswaffe nach Deutschland einzuführen.

Wobei es auch da noch eine Lücke gibt, die Bundesrepublik Deutschland hat keine ganz klar devinierte Grenze. das ist auch so ein Kuriosum.

Ich meine zwischen der Deutschland und der Schweiz ist am Bodensee nicht so ganz klar wo Deutschland beginnt oder aufhört.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb micky123:

Es ist auch die Frage ob der "Täter" sich mit seiner Webseite gezielt an Kunden in Deutschland gewand hat.

 

Das ist klar erwiesen.

 

Zumal er eine Wohnadresse in Erfurt hatte.

Geschrieben

Was hat das nun mit der Wohnadresse in Erfurt zu tun ?

Dir ist schon klar das man mehrere Wohnadressen haben kann ?

Dir ist wohl auch klar das man mehrere erste Wohnsitze haben kann.

 

Auch jemand mit einem Wohnsitz in Deutschland kann sich im Ausland völlig legal eine Waffe kaufen die in Deutschland erlaubnispflichtig ist,

eine völlig andere Frage ist ob er diese mit nach Deutschland nehmen darf.

Ich kann mir im Ösiland ein einschüssigen Karabiner kaufen und diesen bei einem Freund dort verwahren.

Der Händler kann tausendmal meine Adresse weitergeben und diese wird dann an das BKA weitergegeben.

Ich werde dafür nicht bestraft,da es völlig legal ist.

 

Mal für dich Heletz:

(zur hetze)

BGH 3 StR 88/14 - Beschluss vom 19. August 2014 (LG Coburg)

Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Abrufbarkeit von aus dem Ausland hochgeladenen Internet-Inhalten in Deutschland; abstraktes Gefährdungsdelikt; Handlungsort; Erfolgsort; Begriff des Erfolgs); Öffentliches Verwenden von Kennzeichen durch Einstellen in Facebook-Profil; Ähnlichkeit eines Kennzeichens

§ 86a StGB; § 3 StGB; § 9 StGB

Leitsätze des Bearbeiters

1. Lädt jemand Kennzeichen, deren öffentliche Verwendung nach § 86a StGB strafbar ist, von einem im Ausland befindlichen Server in das Internet hoch, ist ein die Anwendung deutschen Strafrechts begründender Tatort nicht dadurch gegeben, dass die Inhalte von Deutschland aus abrufbar sind (im Ergebnis abw. zu § 130 StGB BGHSt 46, 212, 221).

2. Das abstrakte Gefährdungsdelikt des § 86a StGB umschreibt keinen zum Tatbestand gehörenden Erfolg, so dass eine Inlandstat über § 9 Abs. 1 Var. 3 oder 4 StGB nicht begründet werden kann. Selbst wenn man der Ansicht zustimmen wollte, dass die Frage nach dem Erfolgsort im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB normspezifisch am Schutzzweck der jeweiligen Strafvorschrift ausgerichtet werden muss, die Regelung mithin nicht nur auf Erfolgsdelikte im Sinne der allgemeinen Deliktslehre abstellt, ist jedenfalls an dem Ort, an dem die hervorgerufene abstrakte Gefahr in eine konkrete umgeschlagen ist oder gar nur umschlagen kann, kein zum Tatbestand gehörender Erfolg eingetreten. Erforderlich ist vielmehr eine von der tatbestandsmäßigen Handlung räumlich und/oder zeitlich abtrennbare Außenweltsveränderung.

3. Der Handlungsort wird bei aktivem Tun durch den Aufenthaltsort des Täters bestimmt. Dagegen ist ein Handlungsort nicht bereits dort gegeben, wo die durch mediale Übertragung transportierte Handlung ihre Wirkung entfaltet (gegen KG NJW 1999, 3500, 3502). Aus denselben Erwägungen kommt es auch nicht in Betracht, den Standort des vom Täter angewählten Servers für ausschlaggebend zu erachten.

4. Ebenfalls eine Frage der Wirkung der tatbestandlichen Handlung wäre es, wenn man in dem Abruf der vom Angeklagten bereitgestellten Inhalte von Deutschland aus den Abschluss des Verwendens durch Verbreiten von Schriften sehen würde. Denn anders als bei der Beförderung durch andere Personen fehlt es bei der rein technischen Übertragung im Internet an der Möglichkeit, Handeln Dritter und damit deren Handlungsort selbst dem Täter gemäß § 25 Abs. 1 Alt. 2 bzw. § 25 Abs. 2 StGB zuzurechnen.

5. Der Senat verkennt nicht, dass seine Auffassung dazu führen kann, dass Personen gezielt die Grenze überqueren werden, um Kennzeichen in das Internet einzustellen, deren Verwendung im Inland mit Strafe bedroht wäre. Es ist jedoch Aufgabe des Gesetzgebers, diese Strafbarkeitslücke zu schließen, falls er dies für erforderlich erachtet.

 

Jetzt weis ich aus eigener Erfahrung das viele Richter sich nicht auf dem laufenden halten oder dazu neigen die höchstrichterliche Rechtsprechung zu negieren weil sie ihnen nicht gefällt.

Das betreiben, das anbieten mittels einer deutschsprachigen Webseite ist nicht illegal, interessant ist wo der der das eingibt gerade sitzt und wo der Server beheimatet ist.

 

Ich habe drei Richtern eines Senats mal erklärt das es für mich kein Problem ist, das nächstemal wenn ich hoch in die Firma nach Schweden fahre, die Ausführungen des Berichterstatters ins Netz zu stellen und die Adresse der jeweiligen Richter dazu. Sie hätten jetzt die Gelegenheit sachlich vorzutragen warum ich dies nicht machen sollte.

In Schweden gibt es ein Geheimnisverbot und die Daten von öffentlich Beschäftigten und nicht nur öffentlich Beschäftigten sind online für jeden einsehbar, ihr Gehalt, ihre Steuererklärung,ggfs Vorstrafen, finanzgeschichten (z.b.Mahnbescheide) also nicht nur Titel, welches Auto sie fahren, wie lange es Tüv hat,welche technische Daten dieses hat usw.

Es soll doch jeder Nachbar dennen mal auf die Schulter klopfen z.b. beim Bäcker  und zu ihrem Schwachsinn den sie da so auf Steuerzahlerkosten verbrechen gratulieren. 

 

Da nach solchen Geschichten keine Strafanträge erfolgen, bin ich mir doch sehr sicher das der BGH da Recht hat.

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Geschrieben
Am 11.12.2018 um 19:28 schrieb 762:

 

Ist das hier eigentlich normal?

 

Das verurteilte Verbrecher die illegal Waffen nach Deutschland geschmuggelt haben hier noch hofiert werden?

Und deren Handeln noch als gut gerechtfertigt wird?

 

Wer das wirklich ganz toll findet und den noch in Schutz nimmt dem sollte die WBK oder der kleine Waffenschein gleich mit gelocht werden.(Meine persönliche Meinung)

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Tante Dörte:

Ist das hier eigentlich normal?

......

Leider ja.

Gibt hier einige AfD-Fanboys und sonstige Naziversteher die ihre Verschwörungstheorien auspacken sobald es einem von ihnen (verdient!) an den Kragen geht.

Da wird auch gerne versucht unerwünscht kritische Stimmen mit wüsten Beschimpfungen und viel Dreck zum Schweigen zu bringen.

Alles nur Nebelkerzen um von der wahren Gesinnung abzulenken.

Geschrieben (bearbeitet)

Nööö einfach den Gerichtsurteil lesen

 

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen geständigen Angeklagten dahingehend, dass er sich in einem Verbotsirrtum befunden habe, weil er vor dem Aufbau des Geschäftes einen ungarischen Rechtsanwalt konsultiert habe, der ihm versichert habe, dass der Handel mit den in Ungarn erlaubten Waffen nicht strafbar sei. Dieser Verbotsirrtum sei jedoch vermeidbar gewesen. Der Angeklagte hätte sich nach Auffassung der Kammer mit einem Experten für deutsches Recht beraten müssen, da er die Waffen nach Deutschland verkauft habe. Auch sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die Waffen in Deutschland einer Erlaubnispflicht unterliegen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 510 KLs 21/18).

 

Sprich das Urteil kann weiter gezogen werden, und so klar ist es wieder auch nicht.

 

Hat nichts mit Gesinnung zu tun. Das letzte mal das man Leute wegen Gesinnung an den Pranger gestellt hat bzw an die Wand war unter der Nazis und den Kommunisten. Offensichtlich orientieren sich manche mit Foristen an diesen leuchtenden Beispielen.

 

Und es sollte mal wieder Geschichtsuntericht in Deutschland eingeführt werden damit die dortigen Menschen lernen was Nazis sind, und was nicht. Es gibt schon ein paar Merkmale die Nazis zb von Konservativ denkenden oder auch nationalistisch denkenden Menschen unterscheidet. Klitzkleine Sachen natürlich...

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben

Hallo

 

in Deutschland gibt es, als Reaktion auf unsere dunkle Vergangenheit, einen Grundsatz: Keine Verurteilung ohne Gesetz.

Und das Gesetz, das diesen im Thread behandelten Tatbestand betrifft, scheint mir doch sehr gebeugt worden zu sein.

Ob der Vogel mir sympatisch oder unsympatisch ist, sollte nichts zur Sache tun.

Leider gibt es hier einige, und die sind leider in der Bevölkerung oft vertreten (siehe Forumsspinner), die Leute hängen wollen sehen, weil sie es für richtig halten. Ob die Rechtslage es hergibt oder nicht. Sie wollen ihn hängen sehen.

Roland Freislers Geist lebt. Ich gehe K****n!

 

Steven

 

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb steven:

Und das Gesetz, das diesen im Thread behandelten Tatbestand betrifft, scheint mir doch sehr gebeugt worden zu sein.

Quatsch, Rechtsbeugung gibt es doch nur bei Nazi-Richtern. Bei uns völlig ausgeschlossen. Frag mal den Gustl.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

in Deutschland gibt es, als Reaktion auf unsere dunkle Vergangenheit, einen Grundsatz: Keine Verurteilung ohne Gesetz.

Und das Gesetz, das diesen im Thread behandelten Tatbestand betrifft, scheint mir doch sehr gebeugt worden zu sein.

Ob der Vogel mir sympatisch oder unsympatisch ist, sollte nichts zur Sache tun.

Leider gibt es hier einige, und die sind leider in der Bevölkerung oft vertreten (siehe Forumsspinner), die Leute hängen wollen sehen, weil sie es für richtig halten. Ob die Rechtslage es hergibt oder nicht. Sie wollen ihn hängen sehen.

Roland Freislers Geist lebt. Ich gehe K****n!

 

Steven

 

Selten so einen Bullshit gelesen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb erstezw:

Quatsch, Rechtsbeugung gibt es doch nur bei Nazi-Richtern. Bei uns völlig ausgeschlossen. Frag mal den Gustl.

Habt ihr noch was anderes außer Mollath?

 

Fahrt in andere Länder z.B. USA da gab es leider hunderte solcher Fälle.

Hier nur ein paar wenige.

 

Dein Weltbild hängt ganz schön schief Kollege oder?

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Jeder einzelne einer zu viel. 

Jedes System hat Fehler.

Aber unser System hat weit weniger Fehler als in anderen Ländern.

 

Kommt mal aus eurer komfort Kuschelzone ?% ohne Fehler gibt's nirgends.

 

Etwas unrealistisch deine Ansicht oder merkste selber.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Tante Dörte:

Aber unser System hat weit weniger Fehler als in anderen Ländern.

Unser System hat andere Fehler als Systeme anderer Länder. Seltsamerweise aber die selben Fehler, die vergangene deutsche Systeme auch hatten. 

Offenbar ist man nicht in der Lage, aus der Geschichte zu lernen. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb erstezw:

Unser System hat andere Fehler als Systeme anderer Länder. Seltsamerweise aber die selben Fehler, die vergangene deutsche Systeme auch hatten. 

Offenbar ist man nicht in der Lage, aus der Geschichte zu lernen. 

Komm hör auf zu zaubern und hier ernsthaft die heutige Bundesrepublik mit dem 3 Reich oder der DDR zu vergleichen.

 

Allein schon das hier jeder seine Meinung in Wort und Schrift äußern darf ohne dafür in irgendeiner Form belangt zu werden.

 

Wiederspricht doch vollkommen deiner These.

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Tante Dörte:

Allein schon das hier jeder seine Meinung in Wort und Schrift äußern darf ohne dafür in irgendeiner Form belangt zu werden.

Solange es die richtige ist bekommst du selbstverständlich keine Probleme. 

Mit der falschen wirst du schon mal aus dem Kino geworfen, gemaasregelt oder dein Kind nicht in die Schule aufgenommen. Oder nicht zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt.

Manchmal reicht es auch zu bestreiten dass es in Chemnitz erfundene Hetzjagden nicht wirklich gegeben hat.

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Tante Dörte:

Allein schon das hier jeder seine Meinung in Wort und Schrift äußern darf ohne dafür in irgendeiner Form belangt zu werden.

Vom NetzDG hast Du gehört? Ja? 

 

vor 8 Minuten schrieb Tante Dörte:

Wiederspricht doch vollkommen deiner These.

Nein, denn dort heißt es, daß auch NICHT eindeutig RECHTSWIDRIGE Inhalte gelöscht werden müssen.

 

Und „belangt“ im Sinne von Arbeitsplatzverluste geht GANZ schnell, wenn Du auf dem Weg zur falschen Demo bist.

 

Weißt schon, der Hutbürger z.B.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Tante Dörte:

Weder Nazis noch Kommunisten sind in Deutschland an der Macht.

Was soll der Quark?

Die sind nicht mehr an der Macht, aber die Denkweise ist offensichtlich noch präsent wenn man andere wegen ihrer Gesinnung vor verurteilt. Kann aber jemand nicht verstehen der das als selbstverständlich ansieht.

 

Was den Fall des Migrantenschreck Verkäufer betrifft, der Vogel ist mir extrem unsympathisch genauso wie sein Verkaufsargument. Nur und genau dort besteht der Unterschied zwischen denjenigen die dem Gesinnungsterror nachtrauern und Demokraten, jemanden zu verurteilen weil er einem unsympathisch ist oder er politisch nicht auf seiner Linie ist für mich ein NoGo.

 

In dem Fall wurde und bis jetzt ist man in der ersten Instanz jemand veurteilt in Deutschland für ein Verbrechen das nur in Deutschland strafbar ist während er diese Straftat im Ausland begonnen hat ohne in diesem Land gegen die Gesetze zu verstossen. Und in diesem Sinn ist dieses Urteil an zu sehen und auch mit befremden fest zu stellen das in das Urteil das Verkaufsargument mit eingeflossen ist, das wenn es moralisch verwerflich ist, an sich nichts mit dem Strafbestand zu tun hat.

Mein Gefühl ist der Vogel eine Lücke aus genutzt und auch auf die absolute dämlichkeit seiner Käufer gezählt und das Gericht tut sich damit schwer, deswegen das gebogene Verbotsirrtum, das als Urteils Argument dient.

 

Man wird sehen was die nächsten Instanzen aus dem Fall machen.

Bearbeitet von joker_ch
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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb erstezw:

Manchmal reicht es auch zu bestreiten dass es in Chemnitz erfundene Hetzjagden nicht wirklich gegeben hat.

Ist das ein witz?

Natürlich gab es Hetzjagden in Chemnitz.

Wenn willst du veräppeln?

Geschrieben
Gerade eben schrieb Tante Dörte:

Ist das ein witz?

Natürlich gab es Hetzjagden in Chemnitz.

Wenn willst du veräppeln?

Offensichtlich war er dabei.

Nein gab es nicht, es gibt keine einzige Quelle die es bestätigt. Dummerweise passt es nicht in das narrativ des Krampf gegen Rechts, deswegen muss es stimmen.

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb _peti:

Vom NetzDG hast Du gehört? Ja? 

 

Nein, denn dort heißt es, daß auch NICHT eindeutig RECHTSWIDRIGE Inhalte gelöscht werden müssen.

 

Und „belangt“ im Sinne von Arbeitsplatzverluste geht GANZ schnell, wenn Du auf dem Weg zur falschen Demo bist.

 

Weißt schon, der Hutbürger z.B.

 

Und wer löscht das? Der Staat oder eine staatliche Institution jedenfalls nicht.

Nein dort löschen Privatunternehmen die auf den Seiten eine Art Hausrecht haben.

 

Also wo ist dein Problem?

 

Das Seitenbetreiber Inhalte auf privaten Websites löschen die ihnen nicht gefallen ?

Das ist doch ihr gutes Recht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb joker_ch:

Offensichtlich war er dabei.

Nein gab es nicht, es gibt keine einzige Quelle die es bestätigt. Dummerweise passt es nicht in das narrativ des Krampf gegen Rechts, deswegen muss es stimmen.

Ich war dort selbstverständlich nicht dabei .

Aber wenn man im Osten groß geworden ist kennt man auch die Fans der Vereine hier.

Und was können ostdeutsche Hools am besten?

Richtig Leute die sie als Gegner betrachten durch die Straßen jagen.

 

Also erzähl mal bitte keine Soße.

Bearbeitet von Gast

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