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IGNORED

WBK trotz "jugend Sünde"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Mal um die Ecke gedacht:

Wir haben ja die neue DSGVO. Da steht, dass man spätestens nach 2 Jahren alle Daten bei nicht zu Stande gekommenen Geschäften löschen muss. Mit der Polizei ist ja auch kein "Geschäft" zustande gekommen ;)

Bei Gericht müssen wohl alle nicht relevanten Akten nach spätestens 5 Jahren gelöscht werden:

https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/49891/ordentliche_gerichtsbarkeit.29612.pdf

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@EkelAlfred

 

Ja, kannst Du! Aber warum brauchst Du zwei? Hast ja schon eine ... *duck un wech*

Bearbeitet von speedjunky
Geschrieben
Mal um die Ecke gedacht:
Wir haben ja die neue DSGVO. Da steht, dass man spätestens nach 2 Jahren alle Daten bei nicht zu Stande gekommenen Geschäften löschen muss. Mit der Polizei ist ja auch kein "Geschäft" zustande gekommen [emoji6]
Bei Gericht müssen wohl alle nicht relevanten Akten nach spätestens 5 Jahren gelöscht werden:
https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/49891/ordentliche_gerichtsbarkeit.29612.pdf
image.png.bb2a04e513feef558763c65c4b06ec9f.png
 
[mention=36329]EkelAlfred[/mention]
 
Ja, kannst Du! Aber warum brauchst Du zwei? Hast ja schon eine ... *duck un wech*
Weil in den Polizeigesetzen die Aufbewahrung der Polizei geregelt ist.
Und mit der Begründung Gefahrenabwehr ist das kein Problem 10 Jahre und länger aufzubewahren. Im übrigen werden deine Daten gelöscht wenn du offensichtlich garnichts falsch gemacht hast. Sollte man aber mal anfragen, was für Daten vorliegen, wird nämlich gern vergessen :).

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Olga von der Wolga:

....

Und @DerTechniker

Der Satzbau und die Rechtschreibung deiner Beiträge sind irgendwie verdächtig. Irgendwas stimmt da nicht.

Olga, ich kann dich sehr gut verstehen....andererseits....du hast ja gar keine Ahnung wer heutzutage alles so studiert.:o

Ich mache da der jungen Generation auch gar keinen Vorwurf, ihr wird es ja viel zu einfach gemacht.

Ich kann mich noch gut an Zeiten erinnern, in denen sich ein Hauptschulabsolvent besser ausdrücken konnte als mancher Abiturent von heute.

 

---"Alter Sack" Modus wieder aus---

 

Gruß, Delgado

Bearbeitet von Delgado
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Bei Ablehnung ist das dann auch in der Waffenbehörde registriert.

Und im Bundeszentralregister gibt es einen Gratis-Eintrag noch dazu! Dann blöd gelaufen :-(

 

frogger

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb scotty600:

Das lässt sich doch ganz einfach herausfinden. Beantrage einen kleinen Waffenschein. Wen dieser verwehrt wird, wird es auch nichts mit WBK.

Na toll. Damit die Antragszahlen unnötigerweise NOCH mehr steigen...

 

Warum nicht gleich den WBK-Antrag, um es herauszufinden ?

Geschrieben

Die zwei wesentlichen Stolperfallen auf dem Weg zur WBK im WaffG sind Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung.

 

Zuverlässigkeit wird nicht tangiert, da keine Strafe, Verurteilung vorliegt sondern der Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

Persönliche Eignung wird ebenfalls nicht tangiert, da hier Tatsachen fehlen, die die Annahme einer Abhängigkeit rechtfertigen. Der bloße Besitz reicht nicht aus. Ja nicht einmal ein einmaliger Konsum.

Hier dürfte sich jede Behörde ziemlich schwer damit tun eine Ablehnung zu begründen.

 

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