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IGNORED

VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung


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Geschrieben

Ich würde mal sagen, da haben wir was bewirkt, war sicher gut, dass da gleich 2 Nachfragen aufgelaufen sind ?

Zwar steht noch eine Antwort vom LKA aus, aber ob wir die jemals bekommen???

Zumindest ist auch bei mir keine Nachforderung von Frau S. aus Recklinghausen gekommen.

Bin jetzt mal gespannt, ob die weiter ohne die geforderten konkreten Anhaltspunkte Bedürfnisüberprüfungen durchführt, oder ob der Spuk vorbei ist.

Aber wenn jetzt wie vom Gesetzgeber vorgegeben die normalen Vereinsbescheinigungen wieder ausreichen, ist es auch gut.

 

Ich habe mal die Redaktion vom DWJ angemailt, ob die mir den genauen Wortlaut oder Bezugsquelle schicken können, falls da noch mal was kommt

 

Fazit: Man darf sich nicht immer alles gefallen lassen, was manche SBs so erträumen 

 

 

 

 

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Unsere Anfrage vom 03.12. wurde vom LKA nicht beantwortet. Als wir nachfragten reagierte das LKA und teilte mit, das man unaufgefordert wieder auf unser Anliegen zurückkommen wird.

 

Heute erhielten wir per E-Mail eine Eingangsbestätigung vom PP RE (!) Leitung ZA 1 (SG 12 gehört zu ZA 1), man wird sich inhaltlich demnächst dazu äußern.

 

 

Das LKA hat offensichtlich keine Lust zu antworten.

Geschrieben

Die Politiker und Behörden unserer osteuropäischen Nachbarn denken anders über privaten Waffenbesitz:

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ab 6.40 min was die EU Abgeordnete aussagt sehe ich auch so und was der eine aus dem Senat äußert

ist mal wieder Typisch das Gerede wie von einen der Grünen Abgeordneten.

Aber so wie die es in Tschechien handhaben werden wir wohl nie hinkommen. 

Bearbeitet von daimler01
Geschrieben (bearbeitet)

Joe07 ich erkenne keinen sinnvollen Bezug in deinem Video-Beitrag zu dem Thema nachträgliche Bedürfnisprüfung.

 

Nur wieder so eine Verallgemeinerung von politischer Gesinnung, Meinungen ..... etc. Was interessiert hier jemanden die nationale Politik eines Nachbarstaates oder EU-Politik oder die "Sorgen" von wem auch immer?

Sorry, ich habe das Video nach knapp 2 Minuten abgebrochen.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben

Astanase, ich schon! Bei Entfall einer Bedürfnisptüfung entfällt auch die nachträgliche Bedürfnisptüfung!

  • 4 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Wie ich bereits am 28.12.18 geschrieben habe, wurde unsere Anfrage vom IM NRW / LKA nicht beantwortet und an das PP Recklinghausen in eigener Zuständigkeit weitergegeben.

 

Am 08.01.19 erhielten wir dann einen Brief über drei Seiten mit diversen Erläuterungen / Erklärungen weswegen was von dieser Behörde gemacht wird ......

Wir mussten darauf nicht eingehen / antworten, weil mit keinem Satz derartiges geschrieben wurde. Ausserdem hatten wir keine Lust auf ein "Pingpong-Spiel".

 

Nun am 18.01.19 kam ein weiteres Schreiben vom Polizeipräsidium.

Man wünscht eine Bescheinigung des Vereins oder die Vorlage eines Schießbuches, aus welchem die Schießtermine ersichtlich sind.

 

Fazit: Die Behörde hält sich nicht an die aktuelle Stellungnahme aus Dezember 2018 (DWJ), geschweige an die WaffVwV zum § 4 ABs. 4 Satz 3 WaffG. 

 

 

 

ppre.png

 

Wolfgang hat bis heute weder vom LKA, noch vom PP Recklinghausen etwas erhalten.

 

Alles eigenartig.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben (bearbeitet)

JA, zu meiner Verwunderung.

 

Aber heute (25.01.19) hat sich was sonderliches ergeben.

 

Erstmal der Ablauf:

Das obige Schreiben, datiert mit dem 18.01. lag am 22.01. im Briefkasten.

Daraufhin sendeten wir noch am gleichen Tag eine Mail an den Beamten. Der Text:

 

 

Sehr geehrter Herr xxxxxx!
 
Mit Schreiben vom 18.01.19 bitten Sie mich darum Ihnen darzulegen was eine schießsportliche Aktivität ist bzw. wie meine schießsportliche Aktivität aussieht. 
 
Den Begriff der „schießsportlichen Aktivität“ findet man in der WaffVwV zu § 4 Abs. 4 Satz 3. 
Bezüglich der Definition, Auslegung ist hier sicherlich das Innenministerium NRW der verbindliche Ansprechpartner für Sie.
 
Gerne füge ich dieser Mail noch eine aktuelle publizierte Stellungnahme des IM aus Dezember 2018 (DWJ) bei. Das Innenministerium verweist darauf das es, bei Sportschützen wie mich, ausreichend ist, das der Verein die schießsportliche Aktivität bescheinigt. Mehr nicht. Nirgends ist die Rede von Terminnennungen oder sonstiges(*). 
 
Bei Jägern reicht der gelöste Jagdschein. Auch ohne Angaben seiner Jagdtage.
 
(*)Dies sieht der Verband (BDS) genauso und aus diesem Grund bietet er auch den Vordruck auf seiner Webseite an, welchen mein Verein am 28.11.18 genutzt hat und weiterhin nutzen wird.
 
Wir folgen somit dem Innenministerium und unserem Verband.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
xxxxxxxx
xxxxxxstr. xx
45xxx xxxxxxxxx

 

Bearbeitet von Astanase
  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Nun, ich habe sofort Ende Januar freundlich nachgefragt, weswegen die Behörde nicht endgültig entscheiden kann, obwohl seit 8 Wochen nach aktueller Rechtslage denen ja alles notwendige vorliegt.

Gleichfalls habe ich den Vorgang zusammengefasst mit meinem Fazit / Ergebnis, das ich das als beendet ansehe.

 

Daraufhin kam eine ebenfalls sehr freundliche Antwort .... und meiner Auslegung wurde mit keinem Wort widersprochen.

 

Mir / uns reicht das.

 

PS.: Immer unter dem Aspekt, das unsere Seite jederzeit hätte alles nachweisen können! Wir wollten nur nicht deren Wunschvorstellung einfach folgen und werden es zukünftig auch nicht.

Es sei denn, deren Anweisungen ändern sich demnächst. Was ja im Raum steht. Aber das ist dann ein neues Spiel.

 

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Astanase:

PS.: Immer unter dem Aspekt, das unsere Seite jederzeit hätte alles nachweisen können! Wir wollten nur nicht deren Wunschvorstellung einfach folgen und werden es zukünftig auch nicht.

Das ist der Grundsatz nach dem wir alle verfahren sollten. Liefern was das Gesetz fordert, ablehnen was die sich selber Ausdenken. Der "lustigsten Satz "  in einer schriftlichen Antwort meines SB auf Beschwerden von mir lautete mal " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium" . Schlussendlich kam es dann zum "Meinungsaustausch " zwischen IM und dem SB, die Meinung des SB wurde gegen die des IM getauscht..................

Geschrieben

@PetMan das IM hätte nicht die Meinung des kommunalen SB durch ihre ersetzen sollen. Das IM hätte besser den SB ersetzen lassen sollen! 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb PetMan:

...der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium...

Wir hatten eigentlich erwartet, eine fundierte Antwort vom angeschriebenen IM/LKA zu bekommen, die hatten aber keine Lust. Statt dessen wurde die Anfrage an PP Recklinghausen zurück delegiert und die haben sich dann wieder mit der gleichen Argumentation im Kreis gedreht?

Ich pers. hege eh die Vermutung, dass die Anregung zu dieser seltsamen Kontrollpraxis von oben politisch gewollt wurde, da ja mehrere Behörden mit der gleichen Masche agiert haben. Aber wahrscheinlich gab es keine konkrete Dienstanweisung, weil die dann gegen (noch) geltendes Recht verstoßen hätte. Nur so ist für mich das Schweigen vom IM/LKA zu erklären...

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Joe07:

@PetMan das IM hätte nicht die Meinung des kommunalen SB durch ihre ersetzen sollen. Das IM hätte besser den SB ersetzen lassen sollen! 

Bis vor einigen Jahren hätten sie das gekonnt, weil sie damals noch die vorgesetzte Behörde der SB im Saarland war. Mittlerweile sind die nur noch Fachaufsichtsbehörde und das Personal untersteht dem Kreis. Als Fachaufsichtsbehörde hat sie aber den Sachverhalt geklärt, was aber auch Monate dauerte................Und es ging nicht um einen einfachen SB, sondern um den Leiter der Waffen- ,unteren Jagdbehörde .

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Wolfgang553:

Ich pers. hege eh die Vermutung, dass die Anregung zu dieser seltsamen Kontrollpraxis von oben politisch gewollt wurde, da ja mehrere Behörden mit der gleichen Masche agiert haben.

Zumindest in meinem Bundesland treffen sich die SB der Kreise regelmäßig und tauschen sich aus. So eine Idee kann in diesem Kreis schnell geboren werden. Und grade damit das nicht irgendwann so auch im Gesetz steht muss man sich dagegen wehren, so wie ihr das gemacht habt. Sonst ist es irgendwann " in Stein gemeißelt "

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Am 15.7.2018 um 09:28 schrieb Fussel_Dussel:

Land der Könige - glauben die. Vor jedem Autofahrer mit LDK auf dem Kennzeichen habe ich mehr Angst. Auto fahren können die nicht so ?

Das lasse ich nicht so stehen. Ich bin aus dem Lahn Dill Kreis. Die, die nicht vernünftig fahren sind einmal die Limburger (Kennzeichen LM) und die Vogelsberger (Kennzeichen VB), auch bekannt als  (VB=Vogelsberger Bauern.)  Jetzt gehöre ich zu Gießen (Kennzeichen GI) und fahre jetzt knapp 20 Jahre unfallfrei.

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