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IGNORED

Bei Homejacking teures Auto und Jagdwaffen erbeutet


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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb speedjunky:

Begründung:

Er hätte  alle Waffen im großen Schrank unterbringen können. Der Schrank im Schlafzimmer eigentlich unnötig.

 

Diese Beurteilung ist schlicht nicht  Sache der Behörde. Es geht sie nichts an.

 

Allerdings, unabhängig davon, hätte man als betroffener LWB wohl auch "taktisch" schlauer agieren können.

Zuvorderst: Ersten/großen Schrank einfach vollmachen (es gibt so schöne und günstige Ordnonnanzbüchsen, oder mit einfach mit anderen, subjektiv wertvollen Dingen...Blechauto- oder Quietscheenten-Sammlung..).

Dazu: man kann nicht ausschließen (@bumm), dass der LWB hier evlt. "blöde" Sprüche und Aussagen zum Besten gegeben hat, und der Behörde damit erst die "Steilvorlage"lieferte... wer weiß.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Der wird bestimmt noch verknackt, weil er irgendwie gegen den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte der Kriminellen verstoßen hat.

 

In der Wohnung, bei widerrechtlichem/gewaltsamem Zutritt dort? 

 

Geschixxen drauf.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Manchmal frage ich mich auf welcher Seite diese stärker ist.

Phobien sind i.w. gesellschaftlich neutral. Sie werden jedoch erlernt - häufig sicher durch das Lernen am/vom Vorbild. Anders wäre auch die Verbreitung der klassischen Spinnen-Phobie z.B. in Deutschland kaum zu erklären, da es hier einfach an potentiell gefählichen Spinnen für mögliche eigene Lernerfahrungen mangelt. Folglich kann der Umgang mit Feuerwaffen-Phobikern auch bei Besitzern von Feuerwaffen zum Erlernen von  Feuerwaffen-Phobien führen. Jedoch stehem einem Feuerwaffen-Besitzer Möglichkeiten der Therapie zur Verfügung, die andere Personen hierbei nicht haben. Idealerweise werden Phobien Heute mit den sog. Flooding behandelt. Bei dieser Form der Konfrontationstherapie werden die Patienten solange ihrem phobischen Reiz ausgesetzt, bis sich ihre Furcht und auch ihre allgemeine Erregung wieder auf einem Niveau befinden, dass ihrem Normalzustand ohne phobischen Reiz entspricht. Ist es nicht möglich, einem Patienten ausreichend zu stabilisieren für ein Flooding, gäbe es noch die Möglichkeit einer schrittweisen Gewöhnung. Problematisch bei dieser Therapie ist jedoch, dass nach jeder Reizexposition, der Patient die Erfahrung macht, dass sich dem Reiz zu entziehen, ihn also zu meiden, angenehm ist. Diese Erfahrung ist natürlich kontraproduktiv, da sie die Phobie wieder verstärken kann.

 

Wenn Besitzer von Feuerwaffen besondere Befürchtungen, Fürchte oder gar Phobien bezüglich des Gebrauchs oder des Besitzes von Feuerwaffen entwickelt haben, kann man annehmen, dass sie (zu) viel Umgang mit Trägern dieser Befürchtungen und Furcht haben bzw. hatten, dadurch von diesen diese Furcht erlernten sowie gleichzeitig ihre Feuerwaffen offenbar zu wenig benutzen und zu selten den direkten, affektiv erfahrbaren, psysischen Besitz über ihre Feuerwaffen ausüben. Gelegendlich lösen die betroffenen Personen diesen "Konflikt" dadurch, dass sie die Einstellung entwickeln, sie selbst würden stets sicher und verantwortungsvoll mit ihren Feuerwaffen umgehen, aber "die anderen" täten bzw. gar könnten dieses nicht oder nicht in einem ausreichendem Maße.  :sad: Solche und ähnliche Einstellungen findet man auch öfters bei dienstlichen Waffenträgern. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb karlyman:

@Mausebaer

Ich sprach da aber von behördlichen Grundlagen für ein restriktives Eingreifen (Eingriffsverwaltung).

Nicht-Handeln, Ineffizienz etc. sind dann wieder andere Baustellen...

Das Handeln durch ihre Beschäftigten ist "die" tatsächliche Grundlage für jedes behördliches Handel. Was Verfassungen, Gesetze und Verordnungen nutzen, wenn sie beim tatächlichen Handeln (ob behördlich oder nicht) nicht respektiert und akzeptiert werden, erleben wir inzwischen doch täglich. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben

@Mausebaer: Bei einer flooding Therapie wären dann ja Kosten für Waffe, Munition, Standkosten, Aufbewahrung etc. durch die KV zu tragen?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb karlyman:

 

In der Wohnung, bei widerrechtlichem/gewaltsamem Zutritt dort? 

 

Geschixxen drauf.

 

Das sagst du. Ich auch. Eigentlich alle vernünftigen Menschen.

 

Juristen sehen das anders.

 

 

Geschrieben

 

vor 4 Minuten schrieb speedjunky:

erkläre mir warum es bei den Landesverbänden so gravierende Unterschiede für die Erteilung einer Befürwortung 3. KW gibt.

Ich bin zwar kein Sportschütze, aber das ist relativ simpel. Ich erzähle Dir hierzu eine kleine Geschichte.

Mein Nachbar ist Sportschütze. Er geht regelmäßig ins Schützenhaus, Läßt ab und an eine .22lfb fliegen und weint darüber das der Verein immer kleiner wird. Irgendwann habe ich ihm im Scherz gesagt: "Mensch, baut Euch doch eine 300m Bahn, dann könnt Ihr Euch vor zulauf garnicht retten."  

Als Antwort, und zwar todernst kam: "Diese Art Klientel wollen wir hier nicht."

 

Solange schon in den Vereinen eine solche Denke herrscht will ich garnicht wissen was in den Verbänden los ist. Wenn da ein Wichtiger in eine Position gewählt wird in der er etwas ablehnen kann was er eventuell irgendwie aus einem Paragraphen herausinterpretieren kann hast Du eben gelost, klingt komisch, ist aber so.

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb chapmen:

Die Beführwortung eines LV hat was mit einem Tresor im Schlafzimmer zu tun?

Nein, mit dem Bedürfniss ...

Mach's uns doch nicht so schwer wir sind auf der selben Seite! Ich habe für solche Aussagen und der daraus resultierenden Willkür auch kein Verständnis! :drinks:

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chapmen:

@Mausebaer: Bei einer flooding Therapie wären dann ja Kosten für Waffe, Munition, Standkosten, Aufbewahrung etc. durch die KV zu tragen?

Im Prinzip schon, wobei gerade die KVn auch gerne mit abschließenden Hilfsmittelkatalogen arbeiten. Somit wären max. die Nutzungkosten berücksichtigungsfähig, wenn das Vorliegen einer entsprechenden, zu therapierenden Störung akzeptiert wurde. Aber das real und reell zu beurteilen, wäre eine Aufgabe für auf KV-Recht spezialisierte Anwälte. Dass KVn das nicht zahlen, was für sie nicht alltäglicher Mainstream oder teuer ist, ist halt Alltag. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb bumm:

"Mensch, baut Euch doch eine 300m Bahn, dann könnt Ihr Euch vor zulauf garnicht retten."  

Als Antwort, und zwar todernst kam: "Diese Art Klientel wollen wir hier nicht."

Ich schieße seit diesem Jahr bis 800m, die würden mich dann wohl steinigen wollen.

 

vor 4 Minuten schrieb bumm:

Wenn da ein Wichtiger in eine Position gewählt wird in der er etwas ablehnen kann was er eventuell irgendwie aus einem Paragraphen herausinterpretieren kann hast Du eben gelost, klingt komisch, ist aber so.

Nichts anderes wollte ich damit sagen.

Ich bin in Deutschland für ein second amendment und nicht der Feind.

 

Gruß

SJ 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb speedjunky:

Ich bin in Deutschland für ein second amendment und nicht der Feind.

 

Gruß

SJ 

Sicher das dies zusammenpasst?

Geschrieben

Nur ist der Verbandsmensch eben im Verband und nicht in der Behörde. Und wenn komische Sachen passieren gehört der Verbandsmensch abgewählt, die Behörde verklagt.

Und ein im Schlafzimmer stehender Waffenschrank ist immer noch nichts anderes als ein im Schlafzimmer stehender Waffenschrank.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb bumm:

Und ein im Schlafzimmer stehender Waffenschrank ist immer noch nichts anderes als ein im Schlafzimmer stehender Waffenschrank.

War das erwähnte Verfahren jenes bei dem es um eine geladene Kurzwaffe zum nach eigener Aussage des Besitzers und Sportschützen "Selbstschutz" ging?

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb speedjunky:

Ja. Ok, ich bin raus hier ...

Ich denke,

@Chapmen bezog sich dabei auf ...

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Hat eigentlich in letzter Zeit mal jemand was von Anton Krinner gehört, dem Oberexperten des Bayrischen Jagdverbandes der pauschal allen Jägern unterstellt hat Gesetzesbrecher und Mörder zu sein?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bumm:

erzähle Dir hierzu eine kleine Geschichte.

Mein Nachbar ist Sportschütze. Er geht regelmäßig ins Schützenhaus, Läßt ab und an eine .22lfb fliegen und weint darüber das der Verein immer kleiner wird. Irgendwann habe ich ihm im Scherz gesagt: "Mensch, baut Euch doch eine 300m Bahn, dann könnt Ihr Euch vor zulauf garnicht retten."  

Als Antwort, und zwar todernst kam: "Diese Art Klientel wollen wir hier nicht."

 

Die haben es sich redlich verdient, sauber und klammheimlich an Altersräude einzugehen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb LawAbidingCitizen:

Ich nehme an, die haben die Tresore genommen ohne zu wissen was drin ist.
Waffen werden aus den von dir genannten Gründen sowie dem viel höheren Ermittlungsdruck von Einbrechern selten absichtlich geklaut.

 

Auch der höhere Ermittlungsdruck ist ein Ammenmärchen.

Das interessiert nicht die Bohne.

Wird genauso aufgenommen und genauso zu den Akten gelegt.

Die Schränke werden wohl verfügbar in der (angebauten) Garage gestanden haben.

Die nimmt man als Beifang schnell mit. Ein Einbrecher hat auch keine Angst, dass er jetzt ne Waffe geklaut hat.

Die dann aufgefundenen Waffen werden einfach weiter verkauft.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Das sagst du. Ich auch. Eigentlich alle vernünftigen Menschen.

 

Juristen sehen das anders.

 

 

Solange kein öffentlicher Raum, reicht eine Warntafel ;)
Durch die Warntafel kann der Kriminelle sich nämlich selbst entscheiden, seine Persönlichkeitsrechte zu wahren und sich entsprechend maskieren.

Dann ist alles in Butter.

Man darf die Bilder aber natürlich nicht verbreiten.

Bearbeitet von Gast

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