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IGNORED

Technische Probleme Zuverlässigkeit NRW


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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb PetMan:

Das steht Behördenintern eher für Querulant........................

Ist mir egal wofür das steht, aber offenbar werden dann Querulanten schneller bedient.

Jedenfalls habe ich danach eine gesteigerte Willigkeit den Buchstaben des Gesetzes zu folgen feststellen könne. Aber vielleicht meint ja auch einer "Querulant" wäre eine Nationalität und will nicht ausländerfeindlich sein?

Geschrieben
Gerade eben schrieb erstezw:

Jedenfalls habe ich danach eine gesteigerte Willigkeit den Buchstaben des Gesetzes zu folgen feststellen könne.

Ging mir ähnlich, war aber keine Klage sondern Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Holger1412:

Jup... Sonderfall NRW halt, da sind halt die Kreispolizeibehörden für das Waffengesetz zuständig. Allerdings tragen da auch die Kollegen vom Ordnungsamt Waffen...

...

 

 

Du bist ja lustig. Die Kreispolizeibehörden (das sind grob gesagt die Unteren Verwaltungsbehörden, die für Gefahrenabwehr zuständig sind) sind in ganz Deutschland für das Waffengesetz zuständig. In NWR sind diese bei der Vollzugspolizei im Haus. Insofern ein Sonderfall, weil die Waffenbehörden normalerweise in Stadtkreisen, Großen Kreisstädten, Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften oder beim Landratsamt angesiedelt sind.

Geschrieben
Am 12.4.2018 um 10:08 schrieb German:

"Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" und so, die gegen die Wünsche des Waffenbesitzers abgewogen werden müssen, aus Sicht der Behörde kaum vorzustellen, wenn da bei unvorhergesehener händischer Abarbeitung der Vorgänge was verschütt geht. Zumasl es Weisungen des Innenministeriums geben wird, dass Software X ab Zeitpunkt Y zu nutzen ist.

Dass sowas (hier die defekte Software) tendenziell eher weiter oben (also Ministerium aufwärts) verbockt wird, als vom Sachbearbeiter oder Behördenleiter, das denke ich schon. Wenn man sich mal in Erinnerung ruft, was alles schon so passiert ist, dann würde ich nicht pauschal jede Behörde davon ausnehmen, aber in der Regel eben schon.

 

Und damit kommen wir zum springenden Punkt: Wenn das so wesentlich für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist, dann kann die ach so schützenswerte Öffentlichkeit doch erwarten, dass nur Software eingesetzt wird, welche diese Öffentlichkeit eben genau so wesentlich mit Sicherheit und Ordnung versorgt. Sprich: Man tut sich in Politik und Ministerien leicht, die Ansprüche an die LWB ständig zu erhöhen. Aber wenn es um die Ansprüche an die Leistung der Verwaltung geht, dann ist das halt einfach so.

 

Die alte Software werden sie ja wohl noch irgendwo haben und so eine Weisung eines Innenministeriums wird man ja wohl korrigieren können.

 

Oder umgekehrt formuliert: Wenn es für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ok ist, defekte Software einzusetzen, dann kann die Messlatte nicht so hoch liegen und dann kann man auch mal eine WBK mit der Hand ausfüllen.

Geschrieben

@knight Das ist doch Blablub, manche verteidigen alles, der Staat (und sein Vertreter) macht keine Fehler und sagt immer die Wahrheit. Das mit der Software ist ja offensichtlich nur eine faule Ausrede, da NRW-Bürger 1 monatelang hingehalten und NRW-Bürger 2 in selber Angelegenheit über Ostern in 3 Wochen bedient wird.

Geschrieben

Irgendwie lustig finde ich auch die gelegentlich vorgetragene Verzögerungsausrede wenn der Antragsteller parallel offene EWB in Form von rosa oder JJS hat:saufen:

Geschrieben

Gibts da mittlererweile was neues ?

Ich habe nen Kollegen der in Essen seit über 3 Monaten auf nen Voreintrag wartet und immerwieder damit

abgespeist wird, daß die Zuverlässigkeitsüberprüfung nich nicht beendet ist......

Dienstaufsichtsbeschwerde, wer ist da der Ansprechpartner in Essen, muß man da nach Düsseldorf schreiben ?

Bei mir im Kreis wars der Landrat....

Frank

Geschrieben

Ich habe vorletzte Woche Mittwoch (nach Ostern) eine WBK mit Antrag auf Voreintrag "halbautomatische Pistole 9mm" mit dem Bedürfnisgrund "2. Fangschusswaffe für die Jagd" abgegeben.

 

Am Samstag kam ein Brief meiner neuen SBine mit der Nachfrage: "Sie haben doch schon eine 9mm, wofür brauchen Sie die 2.?"

 

Gestern schrieb ich ihr per e-mail meine Begründung und heute antwortete Sie: "Alles in Ordnung, die WBK und der Gebührenbescheid gehen noch heute in die Post".

 

Also mit Nachfrage (per Post!) ca. 2 Wochen. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MP%:

Ich habe nen Kollegen in Essen seit über 3 Monaten auf nen Voreintrag wartet und immerwieder damitabgespeist wird, 

Ob da eine beachwerde so dienlich ist..... die nachteile für Alle !! Waffenbesitzer des Kreises sind in der Konsequenz schlimmer. Und ja ich habe da einem genauen Fall im Kopf , der zum Rohrkrepierer wurde.....

Geschrieben

Nein noch nichts neues. Habe eine Mail an den Abteilungsleiter geschrieben, mit dem Inhalt dass ich das so nicht akzeptieren werde. Schön höflich aber bestimmt. Je nach dem was da als Antwort kommt, werde ich die Rechtsschutz vom BDS mal ausprobieren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MT80:

Bedürfnisgrund "2. Fangschusswaffe für die Jagd" abgegeben.

 

Am Samstag kam ein Brief meiner neuen SBine mit der Nachfrage: "Sie haben doch schon eine 9mm, wofür brauchen Sie die 2.?"

 

Die meint das aber nicht ernst?

 

Es reicht doch als Grund, dass die danach ist eine zweite zu haben.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Die meint das aber nicht ernst?

 

Es reicht doch als Grund, dass die danach ist eine zweite zu haben.

Da beruft sie sich aber einfach aufs Waffengesetz (Erforderlichkeit).

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb schiiter:

Da beruft sie sich aber einfach aufs Waffengesetz (Erforderlichkeit).

Als Jäger kannst du zwei Kurzwaffen ohne Nachweis eines gesonderten Bedürfnisses erwerben.

Das können sogar zwei völlig identische sein.

Paragraph 13(2) WaffG...

Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiss. Dennoch sagt die die Dame, dass im WaffG eben auch die Erforderlichkeit einzuhalten ist.

Zitat

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1.

besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2.

die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

dann sollte man sie hinweisen

Zitat

13.2 Bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines nach § 15 Absatz 2 BJagdG entfallt die Bedürfnisprüfung bei der Erlaubniserteilung für den Erwerb und Besitz von nach BJagdG nicht verbotenen Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen Munition. Diese Kurzwaffen müssen nicht für den Fangschuss (Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule, vgl. das Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d BJagdG) zugelassen sein. Ein Bedürfnis für weitere Kurzwaffen (z. B. für die Bau- und Fallenjagd, zur Abgabe von Fangschüssen, das jagdliche Übungsschießen) ist jeweils im Einzelfall glaubhaft zu machen; zur Glaubhaftmachung können auch Stellungnahmen des örtlichen Kreisjägermeisters, des Jagdberaters, des Landesjagdverbandes oder einer sonstigen sachverständigen Stelle vorgelegt werden.

Aber das ist immer nicht so einfach, wenn sie sich mal verbohrt fetgelegt haben -

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Und 13 (2) ist doch wohl die speziellere Regel! Oder wollen die Sport- oder andere KW mitzählen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb VP70Z:

Und 13 (2) ist doch wohl die speziellere Regel! Oder wollen die Sport- oder andere KW mitzählen?

Ob es spezieller ist, ist da nicht so wichtig. Ich sage nurm womit argumentiert wird, nicht was richtig wäre.

und ja, die zählen sogar die Waffen anderer Bedürfnisse mit.

In Berlin wollte man einem Jäger keine Sportwaffe genehmigen, da seine jagdlichen KW zulässig wären.

Da hat sie die Eignung nicht sonderlich beeindruckt. Immer worum, wie man es gerade braucht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

13(2) schließt die Anwendung des 8 aus:

„(2) ... Bei Jägern ... erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen,...“

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn sie zickig ist, sagt sie, dass keine Ausnahme von §8 formuliert wurde ;)

Die Antizipation von Abs1 Nr.1  ist dann zu komplex. Das ist meist auch nur A7/A8 in Zugleichaufgabe.

Zitat

(2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des  Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.

 

DU, mir brauchst du das nicht erklären. Ich sage dir was die Behörden manchmal draus machen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Mehr "Scharfes" Personal abseits normaler SBs welches die Waffenbehörde als Karriereschritt angeboten bekommen. 

Und wenn sie ihre Soll-Ziele erreichen ( ihr wisst was das für Ziele sind) gibt es die Beförderung.

Geschrieben

Habe heute für den Bekannten mit SB telefoniert ( er spricht kein so tolles Deutsch )

konsens war - zuständig für die Beschwerde ist PP Essen - machen Sie das doch

uns ist das egal, wir haben seit 3 Monaten keine Zuverlässigkeitsprüfung mehr erhalten......

Das ist alles sehr sehr merkwürdig

 

Frank

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