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IGNORED

Waffenregister - 24.531 Waffen in Deutschland verloren oder gestohlen


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Geschrieben

... und wirklich viele Luftgewehre und Schreckschusspüster darunter sind, die die Erben einfach nicht als WBK-Waffe erkannten und als fehlend meldeten. :closedeyes:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Jager:

Und wie kommen die ins NRW?

Altluftgewehre mit mehr als 7,5 Joule ohne F und Gaspistolen ohne PTB wurden WBK Pflichtig und eingetragen.

 

vor 2 Minuten schrieb Jager:

Wer meldet eine Schreckschuß- oder Luftdruckwaffe als verloren?

Erben, die im Nachlass eine WBK finden, die Gasknarre oder den Knicker aber nicht mehr, da entsorgt.

 

 

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb WOF:

Du hast 5% deiner Waffen verloren?

Habe ich beim Bund so gelernt, 5% Schwund ist immer.

 

Nein, im Ernst, ich schrieb 5% falsch umgetragen, Hersteller, Seriennummer, Kaliber.

Wobei die Kölner Behörde wohl noch anständig arbeitet, was ich da so von Kollegen höre,

vor 4 Minuten schrieb WOF:

Oh weh ...

 

Geschrieben
1 hour ago, rwlturtle said:

Altluftgewehre mit mehr als 7,5 Joule ohne F und Gaspistolen ohne PTB wurden WBK Pflichtig und eingetragen.

Wie alte Luftgewehre meinst du damit? Vor 1970 muss doch nix in eine WBK...

Geschrieben
Gerade eben schrieb s_f:

Wie alte Luftgewehre meinst du damit? Vor 1970 muss doch nix in eine WBK...

Nein, aber damals gekauftes ohne F später schon. Genau wie Schreckschusswaffen ohne PTB. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Nein, aber damals gekauftes ohne F später schon. Genau wie Schreckschusswaffen ohne PTB. 

Nein,

 

das ist nicht richtig!

Im Gegensatz zu alten Gaswaffen ohne PTB, die WBKpflichtig wurden,

wurden alte LG/LP ohne F im Füneck NICHT WBKpflichtig, wenn sie von vor 1970 sind.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Olt d.R.:

wurden alte LG/LP ohne F im Füneck NICHT WBKpflichtig, wenn sie von vor 1970 sind.

Die durfte man trotzdem bis mindestens 1972 ohne Stempel frei ab 18 kaufen. Diese Fälle, oder?

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben (bearbeitet)

@erstezw

Anlage 2 zum WaffG:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

 

=> fuer ein Diana Luftgewehr mit Stempel von 1969 oder aelter brauch ich heute also keine WBK - zumindest nach meinem Verstaendnis.

 

//edit: ok, sollte es welche mit 1970er Praegung ohne F geben, stimm ich dir zu. :) 

Bearbeitet von s_f
Geschrieben
Gerade eben schrieb s_f:

=> fuer ein Diana Luftgewehr mit Stempel von 1969 oder aelter brauch ich heute also keine WBK - zumindest nach meinem Verstaendnis.

Nein. Aber für ein solches, dass auch ohne Stempel mindestens bis 1972 wie alle Langwaffen frei ab 18 war.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb knight:

Da glaube ich kein Wort von. Wenn ich da an bekannt gewordene Vorfälle zu meiner Zeit denke, dann glaube ich nie im Leben an 9 in zwei Jahren.

Es sind tatsächlich sehr wenige Fälle. Die meisten tauchen auch nach kurzer Zeit wieder auf.

Steht alles immer im Jahresbericht und wer Zugriff auf das Meldewesen hat, hat eigentlich immer die "Echtzeitlage" zur Hand.

 

Was schneller ginge, wäre, wenn eine ganze Zugladung verschwände. Ab einer gewissen Größenordnung übersteigt es das Rational und ist dann auch egal.

Deshalb scheuen wir auf 10tel Cent beim Tanken un d lassen uns um tausende € beim Autokauf betrügen. ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rwlturtle:

Altluftgewehre mit mehr als 7,5 Joule ohne F und Gaspistolen ohne PTB wurden WBK Pflichtig und eingetragen.

Und wer hat das gemacht?

 

Viele WUSSTEN noch nicht mal was von "F im Fünfeck" und "PTB". Das giebt ja selbst heute noch unter den hier schreibenden LWB noch unterscheidliche Meinungen über Eintragspflichtig oder nicht.

 

 

Aber Luft hin und Knall her ... Der Sinn des ganzen ist einzig von den Messern abzulenken und das Verbot von Schußwaffen voranzubringen!

Anschließend geht es den Messern an den Kragen ...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Ab einer gewissen Größenordnung übersteigt es das Rational und ist dann auch egal.

Vor vielen Jahren hatten wir ein BV, weil nach einem Handwaffenschießen lt. Mun-Abrechnung 15 (in Worten: fünfzehn!) Patronen 9x19mm AD60 fehlten.

Folge: Kaserne dicht und Durchsuchung bei allen Soldaten, die am Schießen teilgenommen hatten.

In einem Vier-Augen-Flurgespräch sagte ein MunFw der VersBttr zu mir: "Wenn 15 Patronen fehlen, dann hast Du die FJg, Kripo und den MAD im Haus und alles wird auf links gedreht. Fehlen 1000 Patronen, dann ist es ein Buchungsfehler."

Am nächsten Tag entpuppte sich das Ganze dann als Zähl-/Übertragungsfehler in der Schießkladde.

 

CM :rolleyes:

Geschrieben

Findet man die Antwort der Bundesregierung irgend wo oder wird die dem dummen Michel vorenthalten?

Geschrieben

Eigentlich ist doch nun der Beweis erbracht, dass mit diesen Waffen (auch in großen Stückzahlen) in den Händen "Bedürfnisfreier" und nicht Sachkundiger keine Gefahren entstehen.  Die Bevölkerung verhält sich "unamerikanisch".

Wir können die Waffen also freigeben ;)

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